Europäische Union

2012/669/EU: Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0669. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

HAKEN ZWISCHEN SCHWIMMERN MONAT TAG TÄTIGKEITSCODE 01.00 UTC ODER HOL-POSITION UHRZEIT HOL-BEGINN ANZAHL HAKEN WEISSER THUN GROSSAUGENTHUN GELBFLOSSENTHUN HAI GESTREIFTER MARLIN BLAUER MARLIN SCHWERTFISCH ANDERE ANRTEN BREITENGRAD DDMM. N S LÄNGENGRAD DDMM. O W Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. behalten KG behalten Anz. behalten KG behalten NAME Anz. behalten KG behalten Text von Bild MONAT TAG TÄTIGKEITSCODE 01.00 UTC ODER HOL-POSITION UHRZEIT HOL-BEGINN ANZAHL HAKEN WEISSER THUN GROSSAUGENTHUN GELBFLOSSENTHUN HAI GESTREIFTER MARLIN BLAUER MARLIN SCHWERTFISCH ANDERE ANRTEN BREITENGRAD DDMM. N S LÄNGENGRAD DDMM. O W Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten Anz. Rückwürfe Anz. behalten KG behalten Anz. behalten KG behalten Anz. behalten KG behalten NAME Anz. behalten KG behalten SEITE INSGESAMT FANGREISE INSGESAMT TÄTIGKEITSODES 1 HOL 2 TAG AUF SEE, ABER KEIN FISCHFANG UND KEINE DURCHFAHRT 3 DURCHFAHRT 4 IM HAFEN — BITTE NÄHER AUSFÜHREN NAME DES KAPITÄNS UNTERSCHRIFT DES KAPTÄNS DATUM Anlage IV MELDEVORSCHRIFTEN MELDUNGEN AN DEN DIREKTOR DER FISCHEREIBEHÖRDE Tel.: (686) 21099 Fax (686) 21120 E-Mail: flue@mfmrd.gov.ki 1.   Meldung der Einfahrt in die Fischereizone 24 Stunden vor der geplanten Einfahrt: a) Meldecode (ZENT); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der Einfahrt (Tag-Monat-Jahr); e) Uhrzeit der Einfahrt (GMT); f) Position bei Einfahrt; g) Gesamtfang an Bord nach Gewicht und nach Arten: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) z. B. ZENT/89TKS-PS001TN/JJAP2/11.10.89/0635Z/0230N;17610E/SK-510:YF-120:OT-10 2.   Meldung der Ausfahrt aus der Fischereizone Sofort bei Verlassen der Fischereizone: a) Meldecode (ZDEP); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der Ausfahrt; e) Uhrzeit der Ausfahrt (GMT); f) Position bei Ausfahrt; g) Fänge an Bord nach Gewicht und nach Arten: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) h) Gesamtfang in der Fischereizone nach Gewicht und nach Arten (wie Fänge an Bord) i) Fangtage insgesamt (die tatsächliche Anzahl Tage, an denen in der Fischereizone Fanggeräte ausgesetzt wurden). z. B. ZDEP/89TKS-PS001TN/JJAP2/21.10.89/1045Z/0125S;16730E/SJ-450:YF-190:OT-4/SJ-42:BE-70:OT-1/14 3.   Wöchentliche Positions- und Fangmeldung während des Aufenthalts in der Fischereizone Während der Dauer des Aufenthalts in der Fischereizone jeden Dienstag nach der Einfahrtsmeldung oder der letzten wöchentlichen Meldung: a) Meldecode (WPCR); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der WPCR (Tag:Monat:Jahr); e) Position bei Meldung; f) Fänge seit der letzten Meldung: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) g) Fangtage seit der letzten Meldung. z. B. WPCR/89TKS-PS001TN/JJAP2/11.12.89/0140N;16710W/SJ-23:YF-9:OT-2.0/7 4.   Einlaufen in einen Hafen, unter anderem für Umladung, Bevorratung, Landgang von Besatzungsmitgliedern oder Notfall Mindestens 48 Stunden vor Einlaufen in den Hafen: a) Meldecode (PENT); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der Meldung (Tag:Monat:Jahr); e) Position bei Meldung; f) Hafenname; g) Geschätzte Ankunftszeit (LST) Tag:Monat:hhmm; h) Fänge an Bord nach Gewicht und nach Arten: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) i) Grund für den Hafenbesuch. z. B. PENT/89TKS-PS001TN/JJAP2/24.12.89/0130S;17010E/BETIO/26.12:1600L/SJ-562:YF-150:OT-4/TRANSSHIPPING 5.   Auslaufen aus dem Hafen Sofort bei Auslaufen aus dem Hafen: a) Meldecode (PDEP); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der Meldung (GMT) Tag-Monat-Jahr; e) Hafenname; f) Datum und Uhrzeit des Auslaufens (LST) Tag-Monat:hhmm; g) Fänge an Bord nach Gewicht und nach Arten: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) h) Nächstes Ziel. z. B. PDEP/89TKS-PS001TN/JJAP2/30.12.89/BETIO/29.12:1600L/SJ-0.0:YF-0.0:OT-4/FISHING GROUND 6.   Einfahrt in ein Sperr- oder Schutzgebiet oder Ausfahrt aus einem solchen Gebiet Mindestens 12 Stunden vor der Einfahrt in ein Sperr- oder Schutzgebiet und sofort bei der Ausfahrt: a) Art der Meldung (ENCA für Einfahrt und DECA für Ausfahrt); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum von ENCA oder DECA; e) Uhrzeit von ENCA oder DECA (GMT) Tag-Monat-Jahr:hhmm; f) Position bei ENCA oder DECA (minutengenau); g) Geschwindigkeit und Kurs; h) Grund für ENCA. z. B. ENCA/89TKS-PS001TN/JJAP2/30.12.89:1645Z/0130S;17010E/7:320/ENTER PORT 7.   Meldung der Treibstoffaufnahme Mindestens 24 Stunden vor der Betankung durch einen lizenzierten Tanker: a) Art der Meldung (FUEL); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum der Meldung (GMT); e) Position bei Meldung (minutengenau); f) Menge Treibstoff an Bord (Kiloliter); g) voraussichtliches Datum der Betankung; h) geschätzte Position bei Betankung; i) Name des Tankers. z. B. FUEL/89TKS-PS001TN/JJAP2/06.02.90/0130S;17010E/35/08.02.90/0131S;17030E/CHEMSION 8.   Bunkermeldung Sofort nach Betankung durch einen lizenzierten Tanker: a) Art der Meldung (BUNK); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum und Uhrzeit Bunkerbeginn (GMT) Tag-Monat-Jahr: hhmm; e) Position bei Bunkerbeginn; f) aufgenommener Treibstoff in Kilolitern; g) Uhrzeit Bunkerende (GMT); h) Position bei Bunkerende i) Name des Tankers. z. B. BUNK/89TKS-S001TN/JJAP2/08.02.90:1200Z/0131S;17030E/160/08.02.90:1800Z/0131S;17035E/CRANE PHOENIX 9.   Umlademeldung Sofort nach der Umladung in einem zugelassenen Hafen Kiribatis auf ein lizenziertes Transportschiff: a) Art der Meldung (TSHP); b) Registrier- oder Lizenznummer; c) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; d) Datum des Löschens (Tag-Monat-Jahr); e) Löschhafen; f) umgeladene Fänge nach Gewicht und nach Arten: — ECHTER BONITO SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) g) Name des Kühlschiffes; h) Bestimmung des Fangs. z. B. TSHP/89TKS-PS001TN/JJAP2/11.12.89/BETIO/SJ-450:YF-150:OT-0.0/JAPANSTAR/PAGO PAGO 10.   Abschlussmeldung Binnen 48 Stunden nach Beendigung einer Fangreise durch Anlanden der Fänge in anderen Fischereihäfen (außerhalb Kiribatis) einschließlich des Ausgangs- oder Heimathafens: a) Art der Meldung (COMP); b) Schiffsname; c) Nummer der Fahrerlaubnis; d) Rufzeichen oder Signalbuchstaben; e) Datum des Löschens (Tag-Monat-Jahr); f) Entladene Fänge nach Arten: — ECHTER BONITO (SJ)_._(Mt) — GELBFLOSSENTHUN (YF)_._(Mt) — ANDERE (OT)_._(Mt) g) Name des Hafens. z. B. COMP/89TKS-PS001TN/JJAP2/26.12.89/SJ-670:YF-65:OT-0.0/BETIO Anlage V VMS-PROTOKOLL Durchführungsbestimmungen zur Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen der Europäischen Union, die in der AWZ Kiribatis Fischfang betreiben 1. Alle Fischereifahrzeuge mit einer Länge von mehr als 15 Metern über alles, die im Rahmen des Abkommens Fischfang betreiben, werden während ihres Aufenthalts in der AWZ Kiribatis satellitengestützt überwacht. Die kiribatischen Behörden teilen der Europäischen Union für die Satellitenüberwachung die Koordinaten (Breiten- und Längengrade) der AWZ Kiribatis mit. Die kiribatischen Behörden übermitteln diese Angaben in elektronischer Form, ausgedrückt in Dezimalgraden (DD.DDD) nach dem World Geodesic System WGS-84. 2. Die Vertragsparteien tauschen Informationen über die Adressen und die Spezifikationen für die elektronische Kommunikation zwischen ihren Fischereiüberwachungszentren (FÜZ) gemäß den Ziffern 5 bis 7 dieser Anlage aus. Diese Angaben umfassen, soweit möglich: Namen, Telefon-, Telex- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen, die für den allgemeinen Informationsaustausch zwischen den FÜZ verwendet werden können. 3. Die Position der Schiffe wird auf weniger als 500 m genau und mit einem Konfidenzintervall von 99 % bestimmt. 4. Läuft ein Fischereifahrzeug, das im Rahmen des Abkommens Fischfang betreibt und nach den EU-Rechtsvorschriften satellitengestützt überwacht wird, in die AWZ Kiribatis ein, übermittelt das FÜZ des Flaggenstaats die anschließenden Positionsmeldungen (Datum, Uhrzeit, Schiffsidentifizierung, Längen- und Breitengrad, Kurs und Geschwindigkeit) unverzüglich und mindestens einmal alle drei Stunden an das kiribatische Fischereiüberwachungszentrum (FÜZ). Die erste Positionsmeldung eines Schiffes innerhalb der AWZ Kiribati wird als „ENTRY“ (ENT) gekennzeichnet. Diese Meldungen erfolgen in dem in Tabelle 1 angegebenen Format. Die nachfolgenden Positionsmeldungen eines Schiffes innerhalb der AWZ Kiribati werden als „POSITION“ (POS) gekennzeichnet. Diese Meldungen erfolgen in dem in Tabelle 2 angegebenen Format. Die erste Positionsmeldung eines Schiffes nach Verlassen der AWZ Kiribati wird als „EXIT“ (EXI) gekennzeichnet. Diese Meldungen erfolgen in dem in Tabelle 3 angegebenen Format. 5. Die unter Ziffer 4 dieser Anlage angeführten Meldungen werden elektronisch in dem dort angegebenen Format ohne zusätzliches Protokoll übermittelt. Sie erfolgen quasi in Echtzeit und enthalten die in den Tabellen 1, 2 und 3 aufgeführten Angaben. 6. Bei technischen Störungen oder dauerhaftem Ausfall der mobilen Übertragungseinheit (MTU) an Bord des Fischereifahrzeugs übermittelt der Kapitän des betreffenden Schiffs die unter Ziffer 4 dieser Anlage vorgesehenen Angaben baldmöglichst manuell oder auf anderem Weg an das FÜZ des Flaggenstaats sowie an das FÜZ Kiribatis. In diesem Fall ist alle acht Stunden eine Positionsmeldung zu übermitteln. Sie umfasst auch die vom Kapitän aufgezeichneten dreistündlichen Positionsmeldungen gemäß Ziffer 4 dieser Anlage. Das defekte Gerät ist innerhalb höchstens eines Monats zu reparieren oder auszutauschen. Nach Ablauf dieser Frist muss das Schiff die AWZ Kiribatis verlassen. 7. Die FÜZ der Flaggenstaaten überwachen die Bewegungen ihrer Fischereifahrzeuge in der AWZ Kiribatis. Werden die Fischereifahrzeuge nicht wie vorgeschrieben überwacht, so ist das FÜZ Kiribatis unverzüglich nach Feststellung zu unterrichten, und es gilt das Verfahren gemäß Ziffer 6 dieser Anlage. 8. Stellt das FÜZ Kiribatis fest, dass der Flaggenstaat die unter Ziffer 4 dieser Anlage vorgesehenen Angaben nicht übermittelt, wird die Europäische Kommission unverzüglich unterrichtet. 9. Die gemäß den vorliegenden Bestimmungen an die andere Vertragspartei übermittelten Überwachungsdaten sind ausschließlich zur Kontrolle und Überwachung der im Rahmen des Abkommens Fischfang betreibenden EU-Schiffe durch die kiribatischen Behörden bestimmt. Die Angaben dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. 10. Die Hardware- und Softwarekomponenten der MTU müssen verlässlich sein und es darf nicht möglich sein, falsche Positionsdaten einzugeben oder auszusenden oder das System manuell zu umgehen. Das System muss vollautomatisch und unabhängig von den Umgebungs- bzw. Witterungsbedingungen jederzeit betriebsfähig sein. Die MTU darf nicht zerstört, beschädigt, außer Betrieb gesetzt oder anderweitig manipuliert werden. Die Schiffskapitäne sorgen dafür, dass — die von der MTU übermittelten Daten nicht manipuliert werden; — die mit der MTU verbundene(n) Antenne(n) nicht beeinträchtigt oder manipuliert ist/sind; — die Stromversorgung der MTU-Ausrüstung nicht unterbrochen wird und — die MTU-Ausrüstung nicht versetzt oder vom Schiff entfernt wird. 11. Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen finden gemäß Artikel 9 des Abkommens Konsultationen zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Gemischten Ausschusses statt. 12. Die Vertragsparteien aktualisieren diese Bestimmungen bei Bedarf. ÜBERMITTLUNG VON VMS-MELDUNGEN AN KIRIBATI POSITIONSMELDUNG Tabelle 1:   Meldung „EINFAHRT“ Datenelement Feldcode Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR O Systemangabe — gibt den Beginn der Aufzeichnung an Anschrift AD O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Empfängers Absender FR O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Absenders Aufzeichnungs-nummer RN F Angabe zur Meldung — laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD F Angabe zur Meldung — Übermittlungsdatum Uhrzeit der Aufzeichnung RT F Angabe zur Meldung — Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM O Angabe zur Meldung — Art der Meldung „ENT“ Name des Schiffs NA F Name des Schiffs Externe Kennnummer XR F Angabe zum Schiff — die außen angebrachte Nummer des Schiffs Rufzeichen RC O Angabe zum Schiff — internationales Rufzeichen des Schiffs Name des Kapitäns MA O Name des Schiffskapitäns Interne Referenznummer IR O Angabe zum Schiff — eindeutige Schiffsnummer (ISO-Alpha-3-Code des Flaggenstaats gefolgt von einer Nummer) Breitengrad LT O Angabe zur Schiffsposition — Position ± 99.999 (WGS-84) Längengrad LG O Angabe zur Schiffsposition — Position ± 999.999 (WGS-84) Geschwindigkeit SP O Angabe zur Schiffsposition — Schiffsgeschwindigkeit in Knoten x 10 Kurs CO O Angabe zur Schiffsposition — Schiffskurs 360°-Skala Datum DA O Angabe zur Schiffsposition — Datum der Positionsaufzeichnung UTC (JJJJMMTT) Uhrzeit TI O Angabe zur Schiffsposition — Uhrzeit der Positionsaufzeichnung UTC (HHMM) Aufzeichnungsende ER O Systemangabe — gibt das Ende der Aufzeichnung an Tabelle 2:   Meldung „POSITION“ Datenelement Feld-code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR O Systemangabe — gibt den Beginn der Aufzeichnung an Anschrift AD O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Empfängers Absender FR O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Absenders Aufzeichnungsnummer RN F Angabe zur Meldung — laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD F Angabe zur Meldung — Übermittlungsdatum Uhrzeit der Aufzeichnung RT F Angabe zur Meldung — Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM O Angabe zur Meldung — Art der Meldung „POS“ (1) Name des Schiffs NA F Name des Schiffs Externe Kennnummer XR F Angabe zum Schiff — die außen angebrachte Nummer des Schiffs Rufzeichen RC O Angabe zum Schiff — internationales Rufzeichen des Schiffs Name des Kapitäns MA O Name des Schiffskapitäns Interne Referenznummer IR O Angabe zum Schiff — eindeutige Schiffsnummer (ISO-Alpha-3-Code des Flaggenstaats gefolgt von einer Nummer) Breitengrad LT O Angabe zur Schiffsposition — Position ± 99.999 (WGS-84) Längengrad LG O Angabe zur Schiffsposition — Position ± 999.999 (WGS-84) Tätigkeit AC F (2) Angabe zur Schiffsposition — „ANC“ gibt reduzierten Meldemodus an Geschwindigkeit SP O Angabe zur Schiffsposition — Schiffsgeschwindigkeit in Knoten x 10 Kurs CO O Angabe zur Schiffsposition — Schiffskurs 360°-Skala Datum DA O Angabe zur Schiffsposition — Datum der Positionsaufzeichnung UTC (JJJJMMTT) Uhrzeit TI O Angabe zur Schiffsposition — Uhrzeit der Positionsaufzeichnung UTC (HHMM) Aufzeichnungsende ER O Systemangabe — gibt das Ende der Aufzeichnung an Tabelle 3:   Meldung „AUSFAHRT“ Datenelement Feld-code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR O Systemangabe — gibt den Beginn der Aufzeichnung an Anschrift AD O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Empfängers Absender FR O Angabe zur Meldung — ISO-Alpha-3-Ländercode des Absenders Aufzeichnungsnummer RN F Angabe zur Meldung — laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD F Angabe zur Meldung — Übermittlungsdatum Uhrzeit der Aufzeichnung RT F Angabe zur Meldung — Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM O Angabe zur Meldung — Art der Meldung „EXI“ Name des Schiffs NA F Name des Schiffs Externe Kennnummer XR F Angabe zum Schiff — die außen angebrachte Nummer des Schiffs Rufzeichen RC O Angabe zum Schiff — internationales Rufzeichen des Schiffs Name des Kapitäns MA O Name des Schiffskapitäns Interne Referenznummer IR O Angabe zum Schiff — eindeutige Schiffsnummer (ISO-Alpha-3-Code des Flaggenstaats gefolgt von einer Nummer) Datum DA O Angabe zur Schiffsposition — Datum der Positionsaufzeichnung UTC (JJJJMMTT) Uhrzeit TI O Angabe zur Schiffsposition — Uhrzeit der Positionsaufzeichnung UTC (HHMM) Aufzeichnungsende ER O Systemangabe — gibt das Ende der Aufzeichnung an 4.   Angaben zum Format Jede Meldung bei einer Datenübermittlung ist wie folgt aufgebaut: — ein doppelter Schrägstrich (//) und die Buchstaben „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung; — ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds; — ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten; — Datenpaare werden durch Leerzeichen getrennt; — die Buchstaben „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende einer Meldung. — Zeichensatz: ISO 8859.1. (1)  Bei Meldungen von Schiffen mit defektem Satellitenüberwachungsgerät ist die Art der Meldung „MAN“. (2)  Nur anwendbar, wenn das Schiff weniger häufige POS-Meldungen übermittelt. Anlage VI LISTE DER BEZEICHNETEN HÄFEN Bezeichnete Häfen: — Tarawa — Kiritimati Anlage VII GEOGRAFISCHE KOORDINATEN DER FISCHEREIZONE KIRIBATIS Die kiribatischen Behörden teilen der EU die geografischen Koordinaten der AWZ Kiribatis (Karte 83005-FLC) bis zum 30. Tag nach Inkrafttreten des Protokolls mit. Anlage VIII KONTAKTANGABEN DES KIRIBATISCHEN FÜZ Name des FÜZ: Fisheries Licensing and Enforcement Unit VMS Tel. 00686 21099 VMS E-Mail: fleu@mfmrd.gov.ki

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.