Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/2580 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2580 16.12.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/2580 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) erlassen. (2) Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen, Einrichtungen und Schiffen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft. (3) Die restriktiven Maßnahmen gegen die Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden. Die Einträge für eine Person und drei Einrichtungen in den genannten Anhängen sollten aktualisiert werden. (4) Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/849/oj). ANHANG Der Beschluss (GASP) 2016/849 erhält folgende Fassung: 1. Anhang II wird wie folgt geändert: a) In Teil I „Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen“ Abschnitt A „Personen“ erhält der Eintrag 10 folgende Fassung:   Name Aliasname Angaben zur Identität Datum der Aufnahme in die Liste Gründe „10. HONG Sung-Mu 홍승무 HONG Sung Mu Geburtsdatum: 1.1.1942 Geschlecht: männlich 20.5.2016 Vizedirektor der Abteilung für Munitionsindustrie (Munitions Industry Department — MID). Das MID, das vom VN-Sicherheitsrat am 2. März 2016 in die Liste aufgenommen wurde, ist an wichtigen Aspekten des Flugkörperprogramms der DVRK beteiligt. Das MID ist für die Beaufsichtigung der Entwicklung der ballistischen Flugkörper der DVRK, einschließlich der Forschungs- und Entwicklungsprogramme, verantwortlich. Damit ist Hong für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich. Er war Zeuge des Starts des interkontinentalen ballistischen Flugkörpers Hwasong-15 am 28. November 2017. Teilnehmer der im Juli 2020 abgehaltenen Sitzung der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas zur ‚Abschreckung vom Krieg‘, einer euphemistischen Bezeichnung des Nuklearprogramms der DVRK. Im Januar 2021 Wiederwahl zum Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas. Im März 2023 wurde er zusammen mit Kim Jong Un fotografiert bei der Besichtigung vermeintlicher nuklearer Sprengköpfe, die auf ballistischen Flugkörpern montiert werden können, und im September 2024 wurde er mit Kim Jong Un bei der Besichtigung einer Urananreicherungsanlage der DVRK fotografiert.“ b) In Teil I „Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen“ Abschnitt B „Einrichtungen“ erhält der Eintrag 4 folgende Fassung:   Name Aliasname Sitz/Anschrift Datum der Aufnahme in die Liste Sonstige Angaben „4. Yongbyon Nuclear Scientific Research Centre 녕변 원자력 연구소 영변 원자력 연구소     22.12.2009 Anlagen, die spaltbares Material für militärische Zwecke erzeugen können, einschließlich eines 5MW(e)-Reaktors, einer Plutonium-Wiederaufbereitungsanlage (radiochemisches Labor), eines Leichtwasserreaktors (LWR) und einer gemeldeten Urananreicherungsanlage. Das Zentrum ist dem Generalbüro für Atomenergie (vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 16.7.2009 benannt) unterstellt. Im Juni 2024 erklärte die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), sie habe seit Dezember 2023 die intermittierende Ableitung von Wasser aus dem Kühlsystem des LWR in Yongbyon beobachtet, was bedeuten würde, dass das LWR in Betrieb ist. Außerdem beobachtete die IAEO fortgesetzte Anzeichen für den Betrieb des 5MW(e)-Reaktors und der gemeldeten Zentrifugen-Anreicherungsanlage. Die VN-Sachverständigengruppe stellte in ihrem Bericht vom März 2024 ebenfalls erhebliche laufende Aktivitäten in Yongbyon fest. Die im Laufe des Jahres 2025 aufgenommenen Satellitenbilder bestätigten die Fortsetzung des Betriebs und den Abschluss mehrerer neuer Bauprojekte.“ 2. In Anhang III erhalten die Einträge 3 und 8 unter „B. Einrichtungen“ folgende Fassung:   Name (und ggf. Aliasname) Angaben zur Identität Datum der Aufnahme in die Liste Begründung „3. Maritime Administrative Bureau auch bekannt als: Maritime Administration of DPR Korea auch bekannt als: DPRK National Maritime Supervision Bureau 조선민주주의인민공화국 국가해사감독국 Anschrift: Ryonhwa-2Dong, Central District, Pyongyang, DVRK PO Box 416 Telefon: 850-2-18111 DW 8059 Fax 850 2 381 4410 E-Mail: mab@silibank.net.kp Webseite: www.ma.gov.kp 16.10.2017 Das Maritime Administrative Bureau hat sich unterstützend an der Umgehung von durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen beteiligt, u. a. durch die Umbenennung und Neuregistrierung von Vermögenswerten von benannten Einrichtungen und durch die Bereitstellung falscher Unterlagen für Schiffe, die den Sanktionen der Vereinten Nationen unterliegen. 8. Korea Paekho Trading Corporation (Aliasname: Joson Paekho Muyok Hoesa) 조선백호무역회사 Anschrift: Chongryu 3-dong, Taedonggang District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea 21.4.2022 Paekho Trading Corporation ist ein Kunstunternehmen, das an der Herstellung von Statuen im Ausland und an der Ausfuhr von Kunststatuen, die von Paekho Art Studio hergestellt werden, beteiligt ist und illegale Arbeit und Zugang zu internationalen Finanzsystemen erleichtert. Es ist insbesondere auf Entwicklungszuschüsse und -darlehen sowie auf ausländische Direktinvestitionen für kommunale Projekte ausgerichtet. Es ist daher an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die finanzielle Unterstützung der Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DVRK. Im Juli 2024 wurde festgestellt, dass das Unternehmen an einer Messe mit Produkten der DVRK in Wladiwostok (Russland) teilnahm, und im November 2024 wurde seine Teilnahme an der 16. Internationalen Herbsthandelsmesse in Pjöngjang festgestellt.“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2580/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.