Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/1313 der Kommission vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-06-28

Quellenkennung: 32023D1313. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02023D1313 — DE — 28.06.2023 — 000.002 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (ABl. L 162 vom 28.6.2023, S. 57) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 220 vom 7.9.2023, S.  22 ((EU) 2023/1313) ▼B BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft Artikel 1 Die im Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses enthaltenen Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens werden im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsabkommens ist diesem Beschluss in Form eines Entwurfs eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beigefügt. Artikel 2 Der Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss wird ermächtigt, die Annahme des Beschlusses des Gemischten Ausschusses im Namen der Europäischen Union zu genehmigen. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das im Anhang beigefügte Änderungsabkommen in Form des Beschlusses des Gemischten Ausschusses wird nach seiner Annahme durch den Gemischten Ausschuss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ANHANG BESCHLUSS Nr. X/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES IM RAHMEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND JAPAN ÜBER EINE WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT vom [Datum] über die Änderungen des Anhangs 14-B über geografische Angaben Artikel 1 a)  In Anhang 14-B Teil 1 Abschnitt A des Abkommens werden die in Anhang 1 zu diesem Beschluss aufgeführten geografischen Angaben der entsprechenden Liste der geografischen Angaben des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union angefügt. b)  In Anhang 14-B Teil 1 Abschnitt B des Abkommens werden die in Anhang 2 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der Liste der geografischen Angaben Japans angefügt. c)  In Anhang 14-B Teil 2 Abschnitt A des Abkommens werden die in Anhang 3 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der entsprechenden Liste der geografischen Angaben des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union angefügt. d)  In Anhang 14-B Teil 2 Abschnitt B des Abkommens werden die in Anhang 4 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der Liste der geografischen Angaben Japans angefügt. Artikel 2 a)  Der Gemischte Ausschuss beschließt über die Aufnahme von bis zu 6 weiteren Namen aus Japan in Anhang 14-B, die bis Ende 2023 im Rahmen des Abkommens als geografische Angaben geschützt werden, sofern es sich bei diesen Namen um geografische Angaben handelt, die im Hoheitsgebiet Japans gemäß den japanischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschützt sind. b)  Im Jahr 2025 beschließt der Gemischte Ausschuss über die Aufnahme einer angemessenen Zahl weiterer Namen aus der Europäischen Union bzw. aus Japan in Anhang 14-B, die im Rahmen des Abkommens als geografische Angaben geschützt werden sollen, zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien in einer Weise, die dem Stand der Umsetzung der Maßnahmen bezüglich der geografischen Angaben im jeweiligen Hoheitsgebiet Rechnung trägt, sofern es sich bei diesen Namen um geografische Angaben handelt, die im Hoheitsgebiet der Vertragspartei gemäß ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschützt sind. Artikel 3 Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst. Artikel 1 und die Anhänge dieses Beschlusses sind in zwei Urschriften in den verbindlichen Sprachfassungen des Abkommens nach Artikel 23.8 Absatz 1 des Abkommens abgefasst, wobei jede Sprachfassung gleichermaßen verbindlich ist. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Einklang mit Artikel 22.2 Absatz 1 des Abkommens von den Vertragsparteien durchgeführt. Die mit diesem Beschluss angenommenen Änderungen des Abkommens werden durch den diplomatischen Notenwechsel gemäß Artikel 23.2 Absatz 3 des Abkommens bestätigt und treten im Anschluss daran in Kraft. ANHANG 1 KROATIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Korčulansko maslinovo ulje コルチュランスコ・マスリノヴォ・ウリエ Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) [Olivenöl] FRANKREICH Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Époisses エポワス Käse Mont d’Or/Vacherin du Haut-Doubs モン・ドール/ヴァシュラン・デュ・オー・ドゥー Käse Raclette de Savoie ラクレット・ド・サヴォワ Käse GRIECHENLAND Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Λακωνία (Transliteration ins lateinische Alphabet: Lakonia) ラコニア Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) [Olivenöl] ITALIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Cotechino Modena コテキーノ・モデナ Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.) [Wurst aus Schweinefleisch] Finocchiona フィノッキオーナ Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.) [Schweineschinken] Limone di Siracusa リモーネ・ディ・シラクーザ Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet [Zitrusfrüchte] SPANIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Ajo Morado de Las Pedroñeras アホ・モラド・デ・ラス・ペドロニェラス Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet [Knoblauch] Arzúa-Ulloa アルスア・ウジョア Käse Melocotón de Calanda メロコトン・デ・カランダ Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet [Pfirsiche] Queso de Valdeón ケソ・デ・バルデオン Käse Queso de Murcia al vino ケソ・デ・ムルシア・アル・ビノ Käse San Simón da Costa サン・シモン・ダ・コスタ Käse Vinagre de Jerez ビナグレ・デ・ヘレス Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) [Essig] ANHANG 2 Zu schützender Name Transkription ins lateinische Alphabet (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] 大口れんこん/Okuchi Renkon Okuchi Renkon Agrarerzeugnis [Lotuswurzel] 氷見稲積梅/Himi Inazumiume Himi Inazumiume Agrarerzeugnis [Ume (Japanische Aprikose)] 種子島安納いも/TANEGASHIMA ANNOU SWEETPOTATO/Tanegashima Annou Imo Tanegashima Annou Imo Agrarerzeugnis [Süßkartoffel] 飛騨牛/Hidagyu/Hida Beef Hida Gyu Frischfleisch [Rindfleisch] 伊達のあんぽ柿/DATE NO ANPO GAKI/DATE NO ANPO KAKI Date no Anpo Gaki/Date no Anpo Kaki Verarbeitetes Agrarerzeugnis [getrocknete Japanische Kaki] サヌキ白みそ/ ►C1  sanuki shiro miso ◄ Sanuki Shiro Miso Würzmittel und Suppen [Miso-Paste] たむらのエゴマ油/Tamura no egoma oil/Tamura no egoma abura Tamura no Egoma Abura Öle und Fette [Perillaöl] ANHANG 3 ÖSTERREICH Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Pálinka (1) (Übersetzung ins Japanische: パーリンカ) パーリンカ Spirituosen (1)    Österreichisches oder ungarisches Erzeugnis. BULGARIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Карнобатска гроздова ракия/Гроздова ракия от Карнобат/Karnobatska grozdova rakya/Grozdova rakya ot Karnobat カルノバトスカ・グロズドヴァ・ラキヤ/グロズドヴァ・ラキヤ・オト・カルノバト Spirituosen FRANKREICH Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Bourg/Côtes de Bourg/Bourgeais ブール/コート・ドゥ・ブール/ブルジェ Wein Cassis カシー Wein Cassis de Bourgogne カシス・ドゥ・ブルゴーニュ Spirituosen Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Entre-deux-Mers アントル・ドゥー・メール Wein Fronsac フロンサック Wein Listrac-Médoc リストラック・メドック Wein Moulis/Moulis-en-Médoc ムーリ/ムーリ・ザン・メドック Wein UNGARN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Pálinka (1) (Übersetzung ins Japanische: パーリンカ) パーリンカ Spirituosen (1)    Österreichisches oder ungarisches Erzeugnis. RUMÄNIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Pălincă (Übersetzung ins Japanische: パリンカ) パリンカ Spirituosen SLOWENIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Kras クラス Wein SPANIEN Zu schützender Name Transkription ins Japanische (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] Montsant モンサン Wein Ribeiro リベイロ Wein ANHANG 4 Zu schützender Name Transkription ins lateinische Alphabet (nur informationshalber) Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber] 佐賀 Saga Seishu (Sake) 大阪 Osaka Wein 長野 Nagano Wein 長野 Nagano Seishu (Sake) 山形 Yamagata Wein 新潟 Niigata Seishu (Sake) 滋賀 Shiga Seishu (Sake) ( 1 ) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22021D0109&qid=1635340796840 https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100141732.pdf ( 2 ) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22022D0138&qid=1675141114801 https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100293455.pdf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.