Europäische Union
Beschluss (Euratom) 2021/1802 der Kommission vom 10. Juni 2021 gemäß Artikel 83 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft — Unbeschadet der uneingeschränkten Wirkung des Beschlusses werden die zentralen Bestimmungen des Beschlusses nachstehend zusammengefasst (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3889)
Amtliche Ursprungsfassung
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