Europäische Union

2009/775/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 10/08 (ex NN 7/08), die Deutschland für die Umstrukturierung der IKB Deutsche Industriebank AG gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6022) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0775. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s Wettbewerbs mit privaten Wirtschaftsteilnehmern, der Rechtsstatus des Unternehmens, ob es also dem öffentlichen Recht oder dem allgemeinen Gesellschaftsrecht unterliegt, die Intensität der behördlichen Aufsicht über die Unternehmensführung oder jedes andere Indiz, das im konkreten Fall auf eine Beteiligung der Behörden oder auf die Unwahrscheinlichkeit einer fehlenden Beteiligung am Erlass einer Maßnahme hinweist, wobei auch deren Umfang, ihr Inhalt oder ihre Bedingungen zu berücksichtigen sind.“ Vgl. Rs. C-482/99, Stardust Marine, Slg. 2002, I-4397, Rdnrn. 55 und 56. (40)  Europäische Kommission, XXIII. Bericht über die Wettbewerbspolitik, 1993, S. 270. (41)  Siehe Fußnote 33. (42)  Siehe hierzu die verbundenen Rs. T-129/95, T-2/96 and T-97/96, Neue Maxhütte Stahlwerke, Slg. 1999, II-17, Rdnr. 119 und die Rechtssache C-334/99, Gröditzer Stahlwerke, Slg. 2003, I-1139, Rdnr. 134 ff., sowie die Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 in der Sache C 56/06, Bank Burgenland (ABl. L 239 vom 6.9.2008, S. 32) und Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 2008 in der Sache C 9/08, Sachsen LB, noch nicht veröffentlicht, Rdnr. 73. (43)  Vgl. Entscheidung der Kommission vom 20. April 2008 in der Sache C 16/04, Hellenic Shipyards, noch nicht veröffentlicht. (44)  Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Methode für die Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (ABl. C 14 vom 19. Januar 2008, S. 6). (45)  Vgl. Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 in der Sache NN 25/08, Rettungsbeihilfe für die WestLB, noch nicht veröffentlicht. (46)  Als Eigenmittel der IKB gilt in diesem Zusammenhang das gesamte Tier-2-Kapital (insbesondere Rücklagen und Hybridkapital), dass für die Übernahme von Verlusten insbesondere aus den Portfolio-Investments verwendet wurde. (47)  Ein Teil dieser Erträge waren bereits im März 2008 realisiert worden. So wurden die nicht strategischen Aktivpositionen von 1,7 Mrd. EUR auf 1,0 Mrd. reduziert. Darüber hinaus macht Deutschland geltend, dass keine zeitlichen Gründe für Notverkäufe bestünden. (48)  Dies hängt vom Buchwert der Aktivpositionen und der Fälligkeit der Schuldtitel ab. Diese Argumentation wurde schon in früheren Kommissionsentscheidungen verfolgt; vgl. hierzu Entscheidung 2007/257/EG der Kommission in der Sache C 44/05, Huta Stalowa Wol, Randnummer 71 (ABl. L 112 vom 30.4.2007, S. 67); Entscheidung 2008/90/EG der Kommission in der Sache C 20/06, Novoles Straža (ABl. L 29 vom 2.2.2008, S. 7); Entscheidung 2008/145/EG der Kommission in der Sache C 54/06, Bison Bial (ABl. L 46 vom 21.2.2008, S. 41) und Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 2008 in der Sache C 9/08, Sachsen LB, noch nicht veröffentlicht. (49)  Berücksichtigt wurde, dass [< 2] Mrd. EUR des Immobiliengeschäfts noch in der Bilanz vom 30. März 2011 enthalten sein und […] Mrd. EUR des Geschäfts der IKB Luxemburg in Düsseldorf wieder aufgebaut werden. (50)  Aktive Abwicklung bedeutet a) Verkauf oder sonstige außerordentliche Abwicklung, mit der Liquidität generiert wird b) Einstellung der Geschäftstätigkeit einschließlich der Nichtverlängerung bestehender Verträge mit Ausnahme von vertraglich bereits eingegangenen Verpflichtungen. (51)  Sofern die Veräußerung bestimmter (Objekt-)Gesellschaften oder Anteile an diesen Gesellschaften im Geschäftssegment Immobilienfinanzierung die IKB und deren Mitgesellschafter aufgrund des Grunderwerbssteuer-Gesetzes und der mit den Geschäftspartnern getroffenen Vereinbarungen, Anteile von rund 5,2 % bis zum Ende der Laufzeit des Projektes zu halten, zusätzlich belasten würde, können über den Zeitraum vom 30.September 2011 hinaus Anteile in den hiervon betroffenen Gesellschaften in Höhe von bis zu 5,2 % gehalten sowie die damit direkt im Zusammenhang stehenden Fremdfinanzierungen fortgeführt werden. (52)  Deutschland hat bestätigt, dass in Übereinstimmung mit den von der IKB angewandten IFRS-Rechnungslegungsvorschriften alle Aktivitäten in der IKB-Bilanz erfasst sein werden, die der IKB wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.