Europäische Union

2009/775/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 10/08 (ex NN 7/08), die Deutschland für die Umstrukturierung der IKB Deutsche Industriebank AG gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6022) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0775. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rt von […] Mrd. EUR und einem Buchwert von [> 1] Mrd. EUR. (35) Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Portfolioinvestments bis Ende August 2008. Realisierte und erwartete Verluste werden insgesamt auf rund 10,28 Mrd. EUR geschätzt. Tabelle 2 Portfolioinvestments in der Zeit von März 2007 bis August 2008 (Mrd. EUR)   Nominalwert berichtigt 3/2007 Währungsberichtigungen Verkauf (Nom. wert der Assets) Verkaufsverluste (Nom. wert des Verkaufs-preises) Realisierte Verluste (Nom. wert der Assets) Nominalwert 8/2008 (IKB oder KfW) Abschreibungen Buchwert 8/2008 (IFRS) Verluste insgesamt (realisierte + erwartete Verluste) Rhineland 11,5 3,7 [< 1] — [< 0,5] [> 5] (KfW) [> 3] [< 2,0] [> 3,5] Havenrock (1,2) — — — 1,2 0 0 0 1,2 Bilanziell insgesamt 6,81 0,5 [< 2] [< 0,5] [< 0,75] [< 5] (IKB) [> 1,5] [> 2] [> 2,0] — SIP 1 existiert nicht         […] (IKB) (…) [> 1] (…) — SIP 2 existiert nicht         […] (IKB) (…) [> 1] (…) — Sonstige 6,81 0,5 [< 2] [< 0,5] [> 0,5] 0 0 0 [> 0,5] Insgesamt (1-3) 18,3 4,5 [< 2] [< 0,5] [> 1,7] [> 7,5] [> 4,5] [> 3,0] [> 6,0] 2.5   Der Verkauf (36) Der Verkauf der IKB-Aktien der KfW begann im Januar 2008 und wurde am 21. August 2008 mit der Entscheidung abgeschlossen, IKB an Lone Star Funds VI Financial Holdings, L.P. Dallas, USA (nachstehend: „Lone Star“) zu verkaufen. (37) Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines offenen, diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahrens. Nach allgemeiner Bekanntgabe Anfang Januar 2008 bekundeten in der ersten Runde [> 40] Bieter (einschließlich deutscher und internationaler Banken sowie Finanzinvestoren) ihr Interesse. [> 20] Bieter erhielten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung ein Informationsmemorandum (Ende Januar). [> 5] Bieter unterbreiteten ein erstes Angebot (Ende Februar). [> 5] Bieter erhielten Zugang zum Datenraum. Insgesamt [< 5] Bieter unterbreiteten ein konkretes Angebot (Mitte Mai). (38) Ende Mai 2008 forderte die KfW drei dieser [< 5] Bieter ([Finanz- und strategische Investoren aus unterschiedlichen Staaten]) auf, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Von den [< 5] Bietern, die ein gültiges Angebot unterbreiteten, wurde Lone Star auf der Grundlage eines wirtschaftlichen Vergleichs der [< 5] Angebote der Zuschlag erteilt, da Lone Star den höheren Nettopreis geboten hatte. (39) Der Verkauf der IKB beinhaltet im Wesentlichen einen Verkaufspreis von rund […] Mio. EUR (für 90,8 % der Aktien) sowie die Zusicherung des Finanzinvestors Lone Star, [> 400] Mio. EUR in die IKB zu investieren. Lone Star ging bei seinem Angebot davon aus, dass auf die Besserungsklausel verzichtet werden würde. Im Gegenzug hat sich Lone Star verpflichtet, das SIP 2 mit den vorgenannten [> 400] Mio. EUR zu finanzieren. Momentan erwägt die IKB die Aktivpositionen des SIP 2 an eine Zweckgesellschaft zu verkaufen. KfW hat sich bereit erklärt, sich mit einem Kredit von 775 Mio. EUR an der Refinanzierung des SIP 2 zu beteiligen, das zu Euribor plus [> 80] Basispunkte vergütet wird und Vorrang hat vor den Capital Notes in Höhe von [> 200] Mio. EUR und den Mezzanine Notes in Höhe von [> 150] Mio. EUR von Lone Star und IKB. (40) Die KfW hat SIP 1 für 1 Mrd. EUR gekauft (12). Die KfW trägt das Erstverlustrisiko von 150 Mio. EUR, über eine Bürgschaft trägt Deutschland die nächsten 600 Mio. EUR des Risikos (hierbei handelt es sich um unerwartete Verluste (13), die restlichen 250 Mio. EUR des Risikos trägt die KfW. Die KfW ist zuversichtlich, dass die gesamten zu erwartenden Verluste aus dem Portfolio bereits im Preis reflektiert sind, so dass nach Auffassung der KfW keine weiteren Vorkehrungen erforderlich sind. (41) Zudem werden die beiden der IKB von der KfW eingeräumten Rahmenfazilitäten in Höhe von [> 2,5] Mrd. EUR bis höchstens […] verlängert (ursprünglich sollten sie im April bzw. Juli 2009 auslaufen). Die Bedingungen wurden geringfügig geändert. Die Besicherung der ersten Fazilität wurde von [> 100] % auf [> 100] % reduziert und der Zinssatz für die zweite Fazilität von Euribor plus [> 100] Basispunkte auf Euribor plus [> 100] Basispunkte gesenkt. Der KfW zufolge sind diese Änderungen berechtigt, weil die IKB ihr Eigenkapital erhöht hat. (42) Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag keine besonderen Verkaufsbedingungen außer einer Haftungsfreistellungsklausel, der zufolge [bestimmte Umstände] mit finanziellen Auswirkungen bis zu […] EUR ausgenommen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf […]. Obwohl es hier um […] geht, der bei bis zu […] EUR liegen könnte, ist das Risiko, […], Deutschland zufolge sehr gering, da die IKB einen Monat vor Eintritt der Finanzkrise mit ihren sehr guten Geschäftsergebnissen im Bankenrating für Deutschland an zweiter Stelle stand und die Bank bei der Bewertung des […] nach den verfügbaren Informationen nicht von der üblichen Geschäftspraxis abgewichen ist. Da einerseits die Eintrittswahrscheinlichkeit […] sehr gering ist, andererseits aber die […] Auswirkungen […] gravierend sein könnten, ist es schwer, dieses […] zu bewerten. Deutschland macht geltend, dass bei Akquisitionen solche […] Risiken normalerweise beim ehemaligen Eigentümer verbleiben. Deshalb hat die KfW dieses Risiko von Beginn an vom Verkauf ausgenommen. Da der tatsächliche Eintritt eines solchen Risikos sehr unwahrscheinlich ist, hat die IKB in ihren Büchern keine Rückstellungen für eventuelle Forderungen vorgesehen. 2.6   Die Unterstützungsmaßnahmen Tabelle 3 Maßnahmen zur Unterstützung der IKB während der Umstrukturierung Nr. Maßnahme Nominalwert (in Mrd. EUR) 1 Risikoschirm (Rhineland: 5,8 Mrd. EUR; Havenrock: 0,85 Mrd. EUR; bilanzierte Aktivpositionen: 1 Mrd. EUR. rund 7,65 (davon 1,00 von den kreditwirtschaftlichen Verbänden) 2 Zusätzliche Risikovorsorge (350 Mio. EUR zur Abschirmung zusätzlicher Verluste — Havenrock) 0,35 (davon 0,20 von den kreditwirtschaftlichen Verbänden) 3 Kapitalerhöhung und nicht rückzahlbares Darlehen (Deckung der Abschreibungen von bilanzwirksamen Aktivpositionen) 2,30 (davon 0,30 von den kreditwirtschaftlichen Verbänden) 4 Liquiditätsfazilität [> 2,5] 5 Verkauf von IKB-Aktien […] 5.1 Vorrangiger Kredit für die Refinanzierung des SIP 2 0,78 5.2 Übertragung des SIP 1 auf die KfW 1,00 5.3 Haftungsfreistellungsklausel […] (…) Insgesamt [> 15] 2.7   Der Umstrukturierungsplan (43) Deutschland hat mehrere überarbeitete Fassungen des Umstrukturierungsplans für die IKB übermittelt. In den Unterlagen vom August 2007 wurden Maßnahmen zur Überwindung der Bankenkrise und zur Vermeidung künftiger Probleme beschrieben. Unmittelbar nach Gewährung der ersten Maßnahme beauftragte die IKB PriceWaterhouseCoopers (PWC), die damalige Lage zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Studie kündigte die IKB am 3. September 2007 an, dass sie sich aus dem Bereich der internationalen strukturierten Investments zurückziehen werde. (44) In der Zwischenzeit hat die IKB den Plan aktualisiert und ist an Lone Star verkauft worden. Lone Star legte ein Sanierungskonzept für die IKB vor, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vom 16. Juli 2008 bis zum 25. September 2008 geprüft wurde. Das Sanierungskonzept enthält einen Überblick über die relevanten Kernmärkte der IKB, erläutert die Krisenursachen, analysiert die Probleme und schlägt Maßnahmen zur Behebung dieser Probleme vor. Ziel dieses Konzepts ist einerseits die kurzfristige Stabilisierung der finanziellen Situation der Bank durch Sicherstellung der erforderlichen Liquidität und andererseits die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität durch Abbau von Risikopositionen und Fokussierung auf das Kerngeschäft. Langfristig sieht das Sanierungskonzept vor, dass sich die IKB auf das Firmenkundengeschäft mit mittelständischen Unternehmen konzentriert und dass strukturierte Finanzierungen nur in dem für das Firmenkundengeschäft notwendigen Maß beibehalten werden. (45) Das Sanierungskonzept bestätigt den Ausstieg aus dem Portfolioinvestmentgeschäft, für den sich die IKB unmittelbar nach der Krise entschieden hatte. (46) Im Laufe der Unterredungen mit der Kommission akzeptierte die IKB außerdem als Ausgleichsmaßnahme den Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung. Dies bedeutet, dass die IKB ab Ende 2008 keine neuen Immobilienfinanzierungsgeschäfte tätigen und die bestehenden Aktivpositionen zügig abwickeln wird (Kreditlinien können nicht fristlos aufgehoben werden), wobei am Ende des Umstrukturierungszeitraums, d. h. am 30. September 2011, mindestens 60 % abgewickelt sein müssen und die IKB ihre Tochtergesellschaften IKB Immobilien Management GmbH, IKB Projektentwicklungs GmbH Co. KG und IKB Projektentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH verkauft haben muss. (14) Das verbleibende Portfolio von [< 3 Mrd.] Mrd. EUR wird bei Fälligkeit der verbleibenden Aktivpositionen liquidiert. Die vollständige Veräußerung ermöglicht eine Reduzierung des Kreditvolumens im Geschäftsbereich Immobilienfinanzierung um 4,9 Mrd. EUR. (47) Darüber hinaus hat Deutschland als Ausgleichsmaßnahme angeboten, dass sich die IKB von einigen IKB-Tochtergesellschaften trennt: — IKB International S.A., Luxemburg wird bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt (15): Diese Gesellschaft war mit einer Bilanzsumme von rund [< 10] Mrd. EUR eine wichtige Kapitalmarktplattform. Ab dem 31. März 2009 werden keine Neugeschäfte eingegangen. Alle Geschäfte, die für die erste oder zweite Säule wichtig sind, erfolgen in der IKB-Zentrale in Düsseldorf (16). — Die IKB Capital Corporaton New York mit einer Bilanzsumme von [< 2] Mrd. EUR war in den USA in der strukturierten Finanzierung tätig. Sie wird bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt. Ab dem 31. Dezember 2008 werden keine Neugeschäfte mehr eingegangen. — Des Weiteren wird die IKB AG ihren Standort in Amsterdam aufgeben; die dortige Niederlassung mit einem Kreditbuch von [< 500] Mio. EUR war auf KMU-Finanzierung und das Immobiliengeschäft spezialisiert. Sie wird bis zum 30. März 2010 aktiv abgewickelt. Ab dem 31. Dezember 2008 werden keine Neugeschäfte mehr eingegangen. — Die 50 %ige Beteiligung an der Movesta Lease and Finance GmbH mit einer derzeitigen Bilanzsumme von [< 500] Mio. EUR wird bis zum 30. September 2011 verkauft. — Des Weiteren wird sich die IKB von bestimmten nicht strategischen Aktivpositionen im Wert von 1,7 Mrd. EUR (Bilanzwert per 31. März 2007) trennen. Sie werden bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt. (48) In Anbetracht der angespannten Marktlage hat Deutschland allerdings eine Wirtschaftsklausel ausgehandelt, die der IKB die Möglichkeit gibt, im Falle unvorhersehbarer Umstände, insbesondere bei anhaltender Kapitalmarktkrise oder bei Unmöglichkeit des Verkaufs bestimmter Aktivpositionen, eine Maßnahme zu ändern oder zu ersetzen oder eine Frist zu verlängern, wenn dies ausreichend begründet ist und die Kommission keine Einwände erhebt. (49) Außerdem hat sich Deutschland verpflichtet sicherzustellen, dass die Gesamtbilanzsumme der IKB zum 30. September 2011 höchstens 33,5 Mrd. (17) EUR beträgt; dies entspräche einer Bilanzkürzung um 47,2 % gegenüber den in der berichtigten Bilanz vom März 2007 ausgewiesenen 63,5 Mrd. EUR. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und der Ausstieg aus dem Portfolioinvestment-Geschäft hat Deutschland wie folgt veranschlagt. Tabelle 4 Reduzierungsmaßnahmen (Mrd. EUR) Nr. Maßnahme Aktiva am 31.3.2007 Aktiva am 30.9.2011   Verbleibende Aktivpositionen im Kerngeschäft [< 35,0] [< 35,0] Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität   Ausstieg aus den Portfolioinvestitionen 18,30 0,00 Ausgleichsmaßnahmen 1 Immobilienfinanzierung 4,90 [< 3,0] 2 IKB International S.A., Luxemburg [< 10,0] 0,00 3 IKB Capital Corporation, New York [< 2,0] 0,00 4 Amsterdam AG [< 0,5] 0,00 5 Veräußerung nicht strategischer Aktivpositionen 1,70 0,00 6 Veräußerung des 50 %igen Anteils an Movesta [< 0,5] 0,00   Zwischensumme: offene Ausgleichsmaßnahmen (Zwischensumme: durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen) [> 15,0] (0) [< 3,0] ([> 12,0])   Erneuter Aufbau bestimmter Geschäfte, die zuvor in Luxemburg abgewickelt wurden — [> 2,0]   Gesamtbilanz ohne Wachstum 63,50 (…)   Maximales Bilanzvolumen 33,50 33,50   Verbleibende Marge für Neugeschäfte — (…) (50) Des Weiteren wird im Sanierungskonzept darauf hingewiesen, dass die IKB, deren Fitch-Rating von A + auf BBB- gefallen ist, unter den derzeitigen Marktbedingungen Finanzierungsschwierigkeiten hat. Der maximale Liquiditätsbedarf bis Ende des Umstrukturierungszeitraums wird auf [> 10 Mrd.] EUR geschätzt. Ausgeglichen werden soll dieses Defizit durch die Kapitalerhöhung, die Verlängerung der Liquiditätslinien der KfW sowie durch eine forderungsbasierte Refinanzierung. Ein Teil des Liquiditätsdefizits wird durch Reduzierung des Neugeschäfts gedeckt. (51) Des Weiteren enthält der Sanierungsplan Planungsannahmen für die zukünftige Entwicklung der Bank nach einem Good-case-, einem Base-case- und einem Bad-case-Szenario. Diesen Annahmen zufolge dürfte die IKB im Base Case am Ende der Umstrukturierungsphase im September 2011 eine Eigenkapitalrendite von […] % erwirtschaften. Der Gewinn vor Steuern betrüge […] Mio. EUR mit […] Vollzeitbeschäftigten. Die Tier-1-Ratio würde auf […] % steigen und die Kosten-Ertragsrelation (cost income ratio) auf […] % sinken. (52) Des Weiteren übermittelte Deutschland Angaben zu den Umstrukturierungskosten, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: Kosten in Verbindung mit Verlusten aus Portfolioinvestments in Höhe von [> 6] Mrd. EUR (Rhineland: 5,8 Mrd. EUR, Havenrock: 1,2 Mrd. EUR) und aus bilanziellen Portfolioinvestments ([…] Mrd. EUR) (18), echte Umstrukturierungskosten (einschließlich Risikoschirm, Portfolio-Exitkosten und Verwaltungskosten von rund [> 0,25] Mrd. EUR), Kapitalverluste von rund [> 1] Mrd. EUR, Kosten aufgrund der Reduzierung von Geschäftsbereichen, die zum Teil schon erfolgt ist und zum Teil in Anbetracht der Verlängerung bestehender Verträge von [> 1] Mrd. EUR noch bevorsteht, sowie […] in Höhe von […] Mrd. EUR (19). Deshalb veranschlagt Deutschland die Kosten für die Umstrukturierung der IKB insgesamt mit rund [> 15] Mrd. EUR. 3   DAS FÖRMLICHE PRÜFVERFAHREN (53) In der Einleitungsentscheidung zog die Kommission in Zweifel, ob die Maßnahmen der KfW zugunsten der IKB dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitelgebers entsprechen, da das mit den Maßnahmen verbundene Risiko für die KfW nicht begrenzt war, während die kreditwirtschaftlichen Verbände ihre Beteiligung an der Risikoabschirmung beschränkten und sich die anderen Aktionäre der IKB überhaupt nicht beteiligten. (54) Außerdem hatte die Kommission zum damaligen Zeitpunkt Zweifel, ob die Maßnahmen gemäß Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden konnten. Nach Auffassung der Kommission konnten die Maßnahmen nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag angesehen werden. Außerdem bestand nach Auffassung der Kommission kein Grund dafür, die Maßnahmen als Rettungshilfe zu betrachten, da es sich nicht um vorübergehende Maßnahmen handelte. Zum damaligen Zeitpunkt waren die in den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (nachstehend: „Leitlinien“) (20) genannten Voraussetzungen nicht sämtlich erfüllt. 4   STELLUNGNAHMEN DEUTSCHLANDS IM ANSCHLUSS AN DIE EINLEITUNGSENTSCHEIDUNG (55) Deutschland hält an seiner ursprünglichen Auffassung fest, dass es sich bei den Maßnahmen nicht um staatliche Beihilfen handelt, da sie dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers genügen. Das Eingreifen sei aus Erwägungen eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers erfolgt, denn für die KfW wäre die Insolvenz der IKB mit höheren Kosten verbunden gewesen als die Maßnahmen zur Unterstützung während der Umstrukturierung der IKB. Diesbezüglich betont Deutschland, dass die Frage einer angemessenen Kapitalrendite nicht relevant sei. Darüber hinaus müsse die Prüfung, ob der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers eingehalten wurde, ex ante erfolgen. (56) Bei der Würdigung der ersten Maßnahme sollten nach Auffassung Deutschlands nur die ursprünglich veranschlagten Verluste berücksichtigt werden, d. h. Verluste in Höhe von 3,5 Mrd. EUR im Worst-case-Szenario und in Höhe von [< 2,5] Mrd. im Mid-case-Szenario. Deutschland macht geltend, dass ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber die direkten Kosten einer Insolvenz der IKB, d. h. in diesem Falle 1,5 Mrd. EUR, zugrunde legen würde, die sich aus dem Erhalt des Buchwerts der IKB von rund 620 Mio. EUR (21) (nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften) und der Abschreibung von Krediten in Höhe von rund 850 Mio. EUR ergeben würden, die die IKB im Rahmen des Fördergeschäfts der KfW an Dritte vergeben hatte (22). Zudem hätte eine Insolvenz der IKB dazu geführt, dass zusätzliche Kredite aus dem Fördergeschäft in Höhe von mindestens 1,1 Mrd. EUR hätten abgeschrieben werden müssen, so dass die Refinanzierungskosten gestiegen wären. Aber auch der Ruf der KfW hätte letztendlich Schaden genommen. (57) Deutschland führt weiter aus, selbst wenn die Unterstützungsmaßnahmen als staatliche Beihilfe betrachtet würden, so müsse die Beihilfe um die Verluste, die die KfW im Insolvenzfall erlitten hätte, reduziert werden. (58) Hinsichtlich der zweiten Maßnahme weist Deutschland darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Ergänzung der ersten Maßnahme handele und diese zum größten Teil von den kreditwirtschaftlichen Verbänden finanziert wurde. In Anbetracht des Alitalia-Urteils sei davon auszugehen, „dass eine Kapitalzufuhr aus öffentlichen Mitteln dem Grundsatz des privaten Kapitalgebers genügt und keine staatliche Beihilfe darstellt, wenn sie mit einer bedeutenden Kapitalzufuhr eines privaten Investors einhergeht, die unter vergleichbaren Bedingungen erfolgt“ (23). (59) Den Beihilfecharakter der dritten Maßnahme bestreitet Deutschland nicht. (60) Auch beim Verkauf der IKB liegt nach Auffassung Deutschland keine staatliche Beihilfe vor, da die KfW wie ein marktwirtschaftlich handelnder Veräußerer handelte. Der Kaufpreis sei das Ergebnis von Verhandlungen mit den verschiedenen potenziellen Käufern und entspreche folglich den Marktbedingungen. Die zusätzlichen Maßnahmen seien notwendig, um die Bank zu verkaufen, und erfolgten zu Marktbedingungen. (61) Dies bezieht sich erstens auf das SIP 1, das zu einem um [< 10] % unter dem IFRS-Buchwert liegenden Preis an die KfW verkauft wurde. Dieser Preis ist in der Tat besser als der von Lone Star für SIP 2 ausgehandelte Verkaufspreis ([Abschlag > 10] %), dabei ist allerdings zu bedenken, dass das SIP 2 im Gegensatz zum SIP 1 vor allem aus […] bestand. Deshalb macht Deutschland geltend, dass die KfW das Portfolio verkaufen oder aber bis zur Fälligkeit ohne Verluste halten könne. Außerdem brauchte die KfW für den Verkauf des SIP 1 von ihrem Eigentümer, der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung, weil sie […]; dies wurde durch die staatliche Garantie überbrückt, um zu vermeiden, dass die KfW Eigenkapital in Höhe von rund […] Mio. EUR ([…]) hätte binden müssen. Zweitens sei die Beteiligung der KfW am SIP 2 ebenfalls marktwirtschaftlich begründet, da sie in Anbetracht der Vorrangigkeit des Kredits ein geringes Risiko barg und das Entgelt (Euribor plus [> 80] Basispunkte), für das Deutschland Marktbenchmarks übermittelte, hoch war. Die Tatsache, dass die KfW das Haftungsrisiko (Rücklage) in Höhe von […] EUR für […] übernehmen musste, ist für Fälle mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Streitwert nicht ungewöhnlich und wurde in der letzten Verhandlungsrunde von allen Beteiligten als Bedingung gestellt. (62) Für den Fall, dass die Kommission der Auffassung sein sollte, dass die Maßnahmen Beihilfeelemente enthalten, führt Deutschland aus, dass diese Beihilfen in jedem Fall als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Umstrukturierungsbeihilfen betrachtet werden müssten. Der Geschäftsbereich der Bank, der zu den Schwierigkeiten der Bank geführt habe, sei aufgegeben worden und die Bank werde sich fortan auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. (63) Des Weiteren hat sich Deutschland verpflichtet, alle in der Randnummer (46) genannten Maßnahmen zu ergreifen. (64) Deutschland macht außerdem geltend, dass die Bank eine erhebliche Eigenleistung (mindestens [> 10] Mrd. EUR) zur Umstrukturierung beitrage. Deutschland hat seine Angaben in diesem Punkt mehrmals geändert und die Eigenleistung zuletzt ermittelt als Summe aller Beiträge zur Umstrukturierung, für die keine Beihilfe gewährt wurden, der Reduzierung des Neugeschäfts und der Erträge aus den Veräußerungen abzüglich der Verluste. Die Nettoerträge aus den Veräußerungen wurden auf [> 5] Mrd. EUR geschätzt; zugrunde gelegt wurden dafür die im Umstrukturierungszeitraum zu verkaufenden Aktivpositionen abzüglich […], des verbleibenden Geschäfts in Luxemburg und einiger Portfolioinvestments in Luxemburg. Im Einzelnen veranschlagte Deutschland […] Mrd. EUR für das Immobiliengeschäft, […] Mrd. EUR für die Luxemburger Tochtergesellschaft, […] Mrd. EUR für die New Yorker Tochtergesellschaft, […] Mio. EUR für Amsterdam, […] Mrd. EUR für Movesta und […] Mrd. EUR für andere nicht strategische Vermögenswerte. 5   BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG 5.1   Vorliegen einer Beihilfe (65) Die Kommission prüft zunächst, ob die Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag darstellt. Nach diesem Absatz sind staatliche Beihilfen staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. a)   Risikoschirm und Kapitalerhöhung (Maßnahmen 1 bis 3) (66) Die Kommission hält an ihrem in der Einleitungsentscheidung vertretenen Standpunkt fest, dass keine dieser drei finanziellen Maßnahmen von einem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber ergriffen worden wäre und dass sie somit alle staatliche Beihilfen darstellen. Da die IKB grenzübergreifend und international tätig ist, ist unstrittig, dass eine Begünstigung durch eine Bereitstellung staatlicher Mittel den Wettbewerb im Bankensektor beeinträchtigen würde und Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel hätte (24). (67) Die Kommission nimmt das Argument Deutschlands zur Kenntnis, dass die in Rede stehenden Maßnahmen der IKB keinen Vorteil verschafft hätten, da die KfW ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Eigentümer und somit als privater Kapitalgeber gehandelt habe; Deutschland bestreitet jedoch nicht, dass es sich bei der KfW um eine staatliche Kreditanstalt mit öffentlichem Auftrag handelt und das Verhalten der KfW dem Staat zuzurechnen ist. Indem Deutschland zugibt, dass das Bundesministerium der Finanzen an den Sitzungen des Vorstands, der an allen Entscheidungen vom Wochenende des 27. bis 29. Juli 2007 beteiligt war, nicht nur teilnahm, sondern bei der Entscheidung sogar den Vorsitz führte, bestätigt Deutschland im Grunde, dass die Entscheidungen der KfW dem Staat zuzurechnen sind (25). (68) Deshalb konzentrierte sich die Kommission bei ihrer Untersuchung auf die Frage, ob die IKB durch die Intervention der KfW einen Vorteil erhalten hat, den ihr unter denselben Umständen ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber auch gewährt hätte. Die Kommission räumt ein, dass nach den im Voraus vorgenommenen Schätzungen der Risikoschirm für die IKB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.