Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2141. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt) C 20 20 % 2008.80.00 2008.80 Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit nicht genannt C 20 20 % 2008.91.00 2008.91 Palmherzen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht) C 20 20 % 2008.93.00 2008.93 Preiselbeeren und Moosbeeren „Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea“, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit nicht genannt C 20 20 % 2008.97.00 2008.97 Mischungen von Früchten, Nüssen und anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, Erdnüssen und anderen Samen und Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken der Unterposition 1904.20.10 sowie mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt) C 20 20 % 2008.99.00 2008.99 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, sowie Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Erdbeeren, Palmherzen, Moosbeeren) C 20 20 % 2009.11.00 2009.11 Orangensaft, gefroren, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) D ausgenommen 20 % 2009.12.00 2009.12 Orangensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol und gefrorener Orangensaft) C 20 20 % 2009.19.00 2009.19 Orangensaft, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol, gefrorener Orangensaft sowie mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C) C 20 20 % 2009.21.00 2009.21 Saft aus Grapefruits, nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) D ausgenommen 20 % 2009.29.00 2009.29 Saft aus Grapefruits, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) D ausgenommen 20 % 2009.31.00 2009.31 Saft aus Zitrusfrüchten (ausg. Mischungen), nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol, Mischungen, Orangensaft und Saft aus Grapefruits) D ausgenommen 20 % 2009.39.00 2009.39 Saft aus Zitrusfrüchten (ausg. Mischungen), nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol, Mischungen, Orangensaft und Saft aus Grapefruits) C 20 20 % 2009.41.00 2009.41 Ananassaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.49.00 2009.49 Ananassaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.50.00 2009.50 Tomatensaft, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.61.00 2009.61 Traubensaft, einschl. Traubenmost, nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.69.00 2009.69 Traubensaft, einschl. Traubenmost, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 30 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.71.00 2009.71 Apfelsaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.79.00 2009.79 Apfelsaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 20 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.81.00 2009.81 Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren „Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea“, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) C 20 20 % 2009.89.00 2009.89 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol, Mischungen sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Ananassaft, Tomatensaft, Traubensaft, einschl. Traubenmost, Apfelsaft und Saft aus Moosbeeren) C 20 20 % 2009.90.00 2009.90 Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, nicht gegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. mit Zusatz von Alkohol) D ausgenommen 20 % 2101.11.00 2101.11 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee C 20 15 % 2101.12.00 2101.12 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee oder auf der Grundlage von Kaffee D ausgenommen 15 % 2101.20.00 2101.20 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate C 20 15 % 2101.30.00 2101.30 Geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus C 20 15 % 2102.10.00 2102.10 Hefen, lebend C 20 15 % 2102.20.00 2102.20 Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausg. in Aufmachung als Arzneiwaren) C 20 15 % 2102.30.00 2102.30 Zubereitete Backtriebmittel in Pulverform C 20 15 % 2103.10.00 2103.10 Sojasoße C 20 15 % 2103.20.00 2103.20 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen C 20 15 % 2103.30.00 2103.30 Senfmehl, auch zubereitet, und Senf C 20 15 % 2103.90.00 2103.90 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel (ausg. Sojasoße, Tomatenketchup und andere Tomatensoßen, Senf und Senfmehl) C 20 15 % 2104.10.00 2104.10 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen C 20 15 % 2104.20.00 2104.20 Lebensmittelzubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g C 20 15 % 2105.00.00 2105.00 Speiseeis, auch kakaohaltig D ausgenommen 30 % 2106.10.00 2106.10 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe C 20 15 % 2106.90.00 2106.90 Lebensmittelzubereitungen, anderweit nicht genannt C 20 15 % 2201.10.00 2201.10 Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen D ausgenommen 30 % 2201.90.00 2201.90 Natürliches Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee (ausg. Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, Meerwasser, destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit) D ausgenommen 30 % 2202.10.00 2202.10 Wasser, einschl. Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, unmittelbar als Getränk verwendbar D ausgenommen 75 % 2202.91.00 2202.91 Alkoholfreies Bier, mit einem Alkoholgehalt von <= 0,5  % vol D ausgenommen 75 % 2202.99.00 2202.99 Alkoholfreie Getränke (ausg. Wasser, Frucht- oder Gemüsesäfte, Milch und Bier) D ausgenommen 75 % 2203.00.10 2203.00 Bier aus Malz; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 10 % vol D ausgenommen 75 % 2203.00.20 2203.00 Bier aus Malz; mit einem Alkoholgehalt von 10 % vol oder mehr D ausgenommen 75 % 2204.10.00 2204.10 Schaumwein aus frischen Weintrauben D ausgenommen 40 % 2204.21.00 2204.21 Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Schaumwein) D ausgenommen 40 % 2204.22.00 2204.22 Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, aber <= 10 l (ausg. Schaumwein) D ausgenommen 40 % 2204.29.00 2204.29 Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein) D ausgenommen 40 % 2204.30.00 2204.30 Traubenmost, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5  % vol. (ausg. Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist) D ausgenommen 40 % 2205.10.00 2205.10 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l D ausgenommen 40 % 2205.90.00 2205.90 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l D ausgenommen 40 % 2206.00.00 2206.00 Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit nicht genannt (ausg. Bier, Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert) D ausgenommen 40 % 2207.10.00 2207.10 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80 % vol, unvergällt A 0 0 % 2207.20.00 2207.20 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt A 0 0 % 2208.20.00 2208.20 Branntwein aus Wein oder Traubentrester D ausgenommen 40 % 2208.30.10 2208.30 Whisky; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.30.20 2208.30 Whisky; mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol oder mehr D ausgenommen 40 % 2208.40.10 2208.40 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.40.20 2208.40 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse; mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol oder mehr D ausgenommen 40 % 2208.50.10 2208.50 Gin und Genever; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.50.20 2208.50 Gin und Genever; mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol oder mehr D ausgenommen 40 % 2208.60.10 2208.60 Wodka; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.60.20 2208.60 Wodka; mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol oder mehr D ausgenommen 40 % 2208.70.10 2208.70 Likör; mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.70.20 2208.70 Likör; mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol oder mehr D ausgenommen 40 % 2208.90.10 2208.90 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80 % vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka und Likör); mit einem Alkoholgehalt von weniger als 10 % vol D ausgenommen 40 % 2208.90.20 2208.90 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80 % vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka und Likör); mit einem Alkoholgehalt von 10 % vol bis 37 % vol D ausgenommen 40 % 2208.90.30 2208.90 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80 % vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka und Likör); mit einem Alkoholgehalt von 37 % vol bis 80 % vol D ausgenommen 40 % 2209.00.00 2209.00 Speiseessig, gegoren D ausgenommen 25 % 2301.10.00 2301.10 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben/Grammeln C 20 10 % 2301.20.00 2301.20 Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar C 20 10 % 2302.10.00 2302.10 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais C 20 10 % 2302.30.00 2302.30 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen C 20 10 % 2302.40.00 2302.40 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais oder Weizen) C 20 10 % 2302.50.00 2302.50 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten C 20 10 % 2303.10.00 2303.10 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände B 15 10 % 2303.20.00 2303.20 Ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung B 15 10 % 2303.30.00 2303.30 Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien B 15 10 % 2304.00.00 2304.00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2305.00.00 2305.00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 0 10 % 2306.10.00 2306.10 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Baumwollsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.20.00 2306.20 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Leinsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.30.00 2306.30 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Sonnenblumenkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.41.00 2306.41 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen „deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen“, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.49.00 2306.49 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Raps- oder Rübsensamen mit hohem Gehalt an Erucasäure „deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von >= 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von >= 30 Micromol/g aufweisen“, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.50.00 2306.50 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Kokosnüssen (Kopra), auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.60.00 2306.60 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung aus Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets B 15 10 % 2306.90.00 2306.90 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. aus Baumwollsamen, Leinsamen, Sonnenblumenkernen, Raps- oder Rübsensamen, Kokosnüssen (Kopra), Palmnüssen oder Palmkernen sowie aus der Gewinnung von Sojaöl und Erdnussöl) B 15 10 % 2307.00.00 2307.00 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh B 15 10 % 2308.00.00 2308.00 Eicheln, Rosskastanien, Trester und andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit nicht genannt B 15 10 % 2309.10.00 2309.10 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf A 0 0 % 2309.90.10 2309.90 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf); Geflügelfutter A 0 0 % 2309.90.20 2309.90 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf); Schweinefutter A 0 0 % 2309.90.30 2309.90 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf); Fischfutter A 0 0 % 2309.90.90 2309.90 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf); anderes Futter A 0 0 % 2401.10.00 2401.10 Tabak, nicht entrippt D ausgenommen 55 % 2401.20.00 2401.20 Tabak, teilweise oder ganz entrippt, sonst unverarbeitet D ausgenommen 55 % 2401.30.00 2401.30 Tabakabfälle D ausgenommen 55 % 2402.10.00 2402.10 Zigarren (einschl. Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend D ausgenommen 55 % 2402.20.00 2402.20 Zigaretten, Tabak enthaltend D ausgenommen 55 % 2402.90.00 2402.90 Zigarren (einschl. Stumpen) Zigarillos und Zigaretten, ganz aus Tabakersatzstoffen D ausgenommen 55 % 2403.11.00 2403.11 Wasserpfeifentabak (ausg. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten. Siehe Unterpositions-Anmerkung 1) D ausgenommen 40 % 2403.19.00 2403.19 Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen (ausg. Wasserpfeifentabak, Tabak enthaltend) D ausgenommen 40 % 2403.91.00 2403.91 „Homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak aus fein zerkleinerten Tabakblättern, Tabakabfällen oder Tabakstaub D ausgenommen 40 % 2403.99.00 2403.99 Kautabak, Schnupftabak und anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe sowie Tabakmehl, Tabakauszüge und Tabaksoßen (ausg. Zigarren, einschl. Stumpen, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak, aus der Tabakpflanze extrahiertes Nikotin und aus Tabakauszügen oder Tabaksoßen hergestellte Insektenbekämpfungsmittel) D ausgenommen 40 % 2501.00.00 2501.00 Salz, einschl. präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz, und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen „Antibackmittel oder Fluidifiantien“; Meerwasser C 20 15 % 2502.00.00 2502.00 Schwefelkies, nicht geröstet C 20 5 % 2503.00.00 2503.00 Schwefel aller Art (ausg. sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel) B 15 5 % 2504.10.00 2504.10 Natürlicher Grafit, in Pulverform oder in Flocken B 15 5 % 2504.90.00 2504.90 Natürlicher Grafit (ausg. in Pulverform oder in Flocken) B 15 5 % 2505.10.00 2505.10 Kieselsaure Sande und Quarzsande, auch gefärbt B 15 5 % 2505.90.00 2505.90 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt (ausg. kieselsaure Sande, Quarzsande, gold- und platinhaltige Sande, Zirkon-, Rutil- und Ilmenitsande, Monazitsande und Teer- oder Asphaltsande) B 15 5 % 2506.10.00 2506.10 Quarz (ausg. Quarzsande) B 15 5 % 2506.20.00 2506.20 Quarzite, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten B 15 5 % 2507.00.00 2507.00 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt B 15 5 % 2508.10.00 2508.10 Bentonit B 15 5 % 2508.30.00 2508.30 Feuerfester Ton und Lehm (ausg. Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und geblähter Ton) B 15 5 % 2508.40.00 2508.40 Ton und Lehm (ausg. feuerfester Ton und Lehm, Bentonit, Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm sowie geblähter Ton) B 15 5 % 2508.50.00 2508.50 Andalusit, Cyanit und Sillimanit B 15 5 % 2508.60.00 2508.60 Mullit B 15 5 % 2508.70.00 2508.70 Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen B 15 5 % 2509.00.00 2509.00 Kreide B 15 5 % 2510.10.00 2510.10 Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden, ungemahlen B 15 5 % 2510.20.00 2510.20 Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden, gemahlen B 15 5 % 2511.10.00 2511.10 Natürliches Bariumsulfat „Baryt“ B 15 5 % 2511.20.00 2511.20 Natürliches Bariumcarbonat „Witherit“, auch gebrannt (ausg. Bariumoxid) B 15 5 % 2512.00.00 2512.00 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle, z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit, und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von <= 1 B 15 5 % 2513.10.00 2513.10 Bimsstein B 15 5 % 2513.20.00 2513.20 Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt B 15 5 % 2514.00.00 2514.00 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Schieferpulver und Schieferabfälle B 15 5 % 2515.11.00 2515.11 Marmor und Travertin, roh oder grob behauen B 15 5 % 2515.12.00 2515.12 Marmor und Travertin, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten B 15 5 % 2515.20.00 2515.20 Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5 und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl sowie Marmor und Travertin) B 15 5 % 2516.11.00 2516.11 Granit, roh oder grob behauen (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten) B 15 5 % 2516.12.00 2516.12 Granit, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten) B 15 5 % 2516.20.00 2516.20 Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten) B 15 5 % 2516.90.00 2516.90 Porphyr, Basalt und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl oder mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten sowie Werksteine mit einem Schüttgewicht von >= 2,5 , Granit und Sandstein) B 15 5 % 2517.10.00 2517.10 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau ve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.