Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2141. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g C 20 20 % 1602.20.00 1602.20 Zubereitungen aus Lebern aller Tierarten (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse sowie fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g) D ausgenommen 20 % 1602.31.00 1602.31 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Truthühnern „Hausgeflügel“, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse sowie fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) D ausgenommen 20 % 1602.32.00 1602.32 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern „Gallus domesticus“, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) D ausgenommen 20 % 1602.39.00 1602.39 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Enten, Gänsen und Perlhühnern „Hausgeflügel“, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) C 20 20 % 1602.41.00 1602.41 Schinken von Schweinen und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht D ausgenommen 20 % 1602.42.00 1602.42 Schultern und Teile davon, von Schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht D ausgenommen 20 % 1602.49.00 1602.49 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, von Schweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, einschl. Mischungen (ausg. Schinken, Schultern und Teile davon, Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) C 20 20 % 1602.50.10 1602.50 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); Rindfleischkonserven D ausgenommen 20 % 1602.50.90 1602.50 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, von Rindern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); andere D ausgenommen 20 % 1602.90.10 1602.90 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, Schweinen und Rindern, Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); Schaffleischkonserven C 20 20 % 1602.90.20 1602.90 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, Schweinen und Rindern, Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); Mischungen von Rind- und Schaffleisch, als Konserven C 20 20 % 1602.90.30 1602.90 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, Schweinen und Rindern, Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); gepökeltes Fleisch von anderen Tieren C 20 20 % 1602.90.90 1602.90 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, Schweinen und Rindern, Würste und ähnliche Erzeugnisse, fein homogenisierte Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch); andere C 20 20 % 1603.00.00 1603.00 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren D ausgenommen 20 % 1604.11.00 1604.11 Lachse, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) C 20 20 % 1604.12.00 1604.12 Heringe, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) D ausgenommen 20 % 1604.13.00 1604.13 Sardinen, Sardinellen und Sprotten, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) C 20 20 % 1604.14.00 1604.14 Thunfische, echter Bonito und Pelamide, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) D ausgenommen 20 % 1604.15.00 1604.15 Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) C 20 20 % 1604.16.00 1604.16 Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) C 20 20 % 1604.17.00 1604.17 Aale, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) D ausgenommen 20 % 1604.18.00 1604.18 Haifischflossen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) C 20 20 % 1604.19.00 1604.19 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert, nur geräuchert, sowie Lachse, Heringe, Sardinen, Sardinellen, Sprotten, Thunfische, echter Bonito, Pelamide „Sarda spp.“, Makrelen, Sardellen, Aale und Haifischflossen) C 20 20 % 1604.20.00 1604.20 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. ganz oder in Stücken) C 20 20 % 1604.31.00 1604.31 Kaviar C 20 20 % 1604.32.00 1604.32 Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen C 20 20 % 1605.10.00 1605.10 Krabben, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.21.00 1605.21 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.29.00 1605.29 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in luftdichten Behältnissen (ausg. geräuchert) C 20 20 % 1605.30.00 1605.30 Hummer, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.40.00 1605.40 Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Krabben, Garnelen und Hummer) D ausgenommen 20 % 1605.51.00 1605.51 Austern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) C 20 20 % 1605.52.00 1605.52 Jakobs- oder Kammmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.53.00 1605.53 Miesmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.54.00 1605.54 Tintenfische und Kalmare, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.55.00 1605.55 Kraken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.56.00 1605.56 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.57.00 1605.57 Seeohren, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.58.00 1605.58 Schnecken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräucherte Schnecken und Meeresschnecken) D ausgenommen 20 % 1605.59.00 1605.59 Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräucherte Weichtiere, Austern, Jakobs- oder Kammmuscheln, Miesmuscheln, Tintenfische, Kalmare, Kraken, Seeohren, Schnecken sowie Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln) D ausgenommen 20 % 1605.61.00 1605.61 Seegurken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.62.00 1605.62 Seeigel, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.63.00 1605.63 Quallen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) D ausgenommen 20 % 1605.69.00 1605.69 Wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräucherte wirbellose Wassertiere, Krebstiere, Weichtiere, Seegurken, Seeigel und Quallen) D ausgenommen 20 % 1701.12.00 1701.12 Rübenzucker, roh, (ausg. mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen) C 20 10 % 1701.13.00 1701.13 Rohrzucker, roh, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, ohne Zentrifugation hergestellt, mit einem Saccharosegehalt von 69o bis 93o, nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle enthaltend (siehe Unterpositions-Anmerkung 2.) C 20 10 % 1701.14.00 1701.14 Rohrzucker, roh, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (ausg. Rohrzucker der Unterposition 1701 13) C 20 10 % 1701.91.00 1701.91 Rohrzucker oder Rübenzucker, raffiniert, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, fest B 15 10 % 1701.99.00 1701.99 Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest (ausg. Rohr- und Rübenzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen sowie Rohzucker) B 15 10 % 1702.11.00 1702.11 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von >= 99 GHT B 15 10 % 1702.19.00 1702.19 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von < 99 GHT B 15 10 % 1702.20.00 1702.20 Ahornzucker, fest, und Ahornsirup (ausg. mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen) B 15 10 % 1702.30.00 1702.30 Glucose, fest, und Glucosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT B 15 10 % 1702.40.00 1702.40 Glucose, fest, und Glucosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker) B 15 10 % 1702.50.00 1702.50 Chemisch reine Fructose, fest B 15 10 % 1702.60.00 1702.60 Fructose, fest, und Fructosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT (ausg. chemisch reine Fructose und Invertzucker) B 15 10 % 1702.90.00 1702.90 Zucker, fest, einschl. Invertzucker und chemisch reine Maltose sowie Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt, sowie Zucker und Melassen, karamellisiert (ausg. Rohr- und Rübenzucker, chemisch reine Saccharose, Lactose, Ahornzucker, Glucose und Fructose sowie Sirupe davon) B 15 10 % 1703.10.00 1703.10 Rohrzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rohrzucker B 15 10 % 1703.90.00 1703.90 Rübenzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rübenzucker B 15 10 % 1704.10.00 1704.10 Kaugummi, auch mit Zucker überzogen C 20 10 % 1704.90.00 1704.90 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, einschl. weiße Schokolade (ausg. Kaugummi) C 20 10 % 1801.00.00 1801.00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet C 20 20 % 1802.00.00 1802.00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall C 20 20 % 1803.10.00 1803.10 Kakaomasse (ausg. entfettet) D ausgenommen 20 % 1803.20.00 1803.20 Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet D ausgenommen 20 % 1804.00.00 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl D ausgenommen 20 % 1805.00.00 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln C 20 20 % 1806.10.00 1806.10 Kakaopulver, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln C 20 20 % 1806.20.00 1806.20 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver) C 20 20 % 1806.31.00 1806.31 Schokolade und andere kakaohaltige Zubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln von <= 2 kg, gefüllt D ausgenommen 20 % 1806.32.00 1806.32 Schokolade und andere kakaohaltige Zubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln von <= 2 kg (ausg. gefüllt) C 20 20 % 1806.90.00 1806.90 Schokolade und andere kakaohaltige Zubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Blöcken, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver) D ausgenommen 20 % 1901.10.00 1901.10 Lebensmittelzubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von < 40 GHT, anderweit nicht genannt, sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt B 15 10 % 1901.20.00 1901.20 Mischungen und Teig aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von < 40 GHT, anderweit nicht genannt, sowie aus Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, Sauermilch, Sauerrahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 C 20 10 % 1901.90.00 1901.90 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von < 40 GHT, anderweit nicht genannt, sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, Sauermilch, Sauerrahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt (ausg. zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf, und Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905) C 20 10 % 1902.11.00 1902.11 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend B 15 10 % 1902.19.00 1902.19 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend C 20 10 % 1902.20.00 1902.20 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet B 15 10 % 1902.30.00 1902.30 Teigwaren, gekocht oder in anderer Weise zubereitet (ausg. gefüllt) B 15 10 % 1902.40.00 1902.40 Couscous, auch zubereitet B 15 10 % 1903.00.00 1903.00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen C 20 10 % 1904.10.00 1904.10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, z. B. Cornflakes C 20 10 % 1904.20.00 1904.20 Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide C 20 10 % 1904.30.00 1904.30 Bulgur-Weizen in Form von bearbeiteten Körnern, durch Kochen von Hartweizenkörnern hergestellt C 20 10 % 1904.90.00 1904.90 Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit nicht genannt (ausg. Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, Lebensmittelzubereitungen durch Aufblähen oder Rösten von ungerösteten Getreideflocken oder Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie Bulgur-Weizen) C 20 10 % 1905.10.00 1905.10 Knäckebrot B 15 10 % 1905.20.00 1905.20 Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren, auch kakaohaltig B 15 10 % 1905.31.00 1905.31 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt C 20 10 % 1905.32.00 1905.32 Waffeln B 15 10 % 1905.40.00 1905.40 Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren B 15 10 % 1905.90.00 1905.90 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren, Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, nicht genannte Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren) D ausgenommen 15 % 2001.10.00 2001.10 Gurken und Cornichons, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht C 20 20 % 2001.90.00 2001.90 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Gurken und Cornichons) C 20 20 % 2002.10.00 2002.10 Tomaten, ganz oder in Stücken, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht C 20 20 % 2002.90.00 2002.90 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. ganz oder in Stücken) C 20 20 % 2003.10.00 2003.10 Pilze der Gattung „Agaricus“, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht C 20 20 % 2003.90.00 2003.90 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Pilze der Gattung „Agaricus“) C 20 20 % 2004.10.00 2004.10 Kartoffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren D ausgenommen 20 % 2004.90.00 2004.90 Gemüse und Mischungen von Gemüsen, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (ausg. mit Zucker haltbar gemacht und Tomaten, Pilze, Trüffeln und Kartoffeln, je für sich) C 20 20 % 2005.10.00 2005.10 Gemüse, homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g C 20 20 % 2005.20.00 2005.20 Kartoffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) D ausgenommen 20 % 2005.40.00 2005.40 Erbsen „Pisum sativum“, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.51.00 2005.51 Bohnen „Vigna spp., Phaseolus spp.“, ausgelöst, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.59.00 2005.59 Bohnen „Vigna spp., Phaseolus spp.“, nicht ausgelöst, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.60.00 2005.60 Spargel, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.70.00 2005.70 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.80.00 2005.80 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) C 20 20 % 2005.91.00 2005.91 Bambussprossen, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. gefroren) D ausgenommen 20 % 2005.99.00 2005.99 Gemüse und Mischungen von Gemüsen, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, homogenisiertes Gemüse der Unterposition 2005.10 sowie Tomaten, Pilze, Trüffeln, Kartoffeln, Erbsen „Pisum sativum“, Bohnen „Vigna spp., Phaseolus spp.“, Spargel, Oliven, Zuckermais „Zea mays var. saccharata“ und Bambussprossen, je für sich) C 20 20 % 2006.00.00 2006.00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere genießbare Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht „durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert“ C 20 20 % 2007.10.00 2007.10 Homogenisierte Zubereitungen von Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g C 20 20 % 2007.91.00 2007.91 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse oder Fruchtpasten, von Zitrusfrüchten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterposition 2007.10) D ausgenommen 20 % 2007.99.00 2007.99 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. von Zitrusfrüchten sowie homogenisierte Zubereitungen der Unterposition 2007.10) C 20 20 % 2008.11.00 2008.11 Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Zucker haltbar gemacht) C 20 20 % 2008.19.00 2008.19 Schalenfrüchte und andere Samen, einschl. Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt sowie Erdnüsse) C 20 20 % 2008.20.00 2008.20 Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt) C 20 20 % 2008.30.00 2008.30 Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit nicht genannt C 20 20 % 2008.40.00 2008.40 Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit nicht genannt C 20 20 % 2008.50.00 2008.50 Aprikosen/Marillen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt) C 20 20 % 2008.60.00 2008.60 Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt) C 20 20 % 2008.70.00 2008.70 Pfirsiche,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.