Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2141. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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702.30 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben C 20 15 % 8702.40.00 8702.40 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben C 20 15 % 8702.90.10 8702.90 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer (ausg. mit Dieselmotor oder mit Elektromotor angetrieben); neu C 20 15 % 8702.90.20 8702.90 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer (ausg. mit Dieselmotor oder mit Elektromotor angetrieben); gebraucht oder generalüberholt C 20 15 % 8703.10.10 8703.10 Schneespezialfahrzeuge (einschl. Motorschlitten) zum Befördern von < 10 Personen; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge; solarbetriebene Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen A 0 0 % 8703.10.20 8703.10 Schneespezialfahrzeuge (einschl. Motorschlitten) zum Befördern von < 10 Personen; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge; andere Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen C 20 15 % 8703.10.90 8703.10 Schneespezialfahrzeuge (einschl. Motorschlitten) zum Befördern von < 10 Personen; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge; andere C 20 15 % 8703.21.10 8703.21 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 1 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu C 20 15 % 8703.21.20 8703.21 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 1 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt C 20 15 % 8703.22.10 8703.22 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu C 20 20 % 8703.22.20 8703.22 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt C 20 20 % 8703.23.10 8703.23 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu A 5 25 % 8703.23.20 8703.23 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt A 5 25 % 8703.24.10 8703.24 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu D ausgenommen 40 % 8703.24.20 8703.24 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3 000  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt D ausgenommen 40 % 8703.31.10 8703.31 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 1 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu B 15 10 % 8703.31.20 8703.31 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 1 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8703.32.10 8703.32 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu C 20 15 % 8703.32.20 8703.32 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt C 20 15 % 8703.33.10 8703.33 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu C 20 20 % 8703.33.20 8703.33 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt C 20 20 % 8703.40.00 8703.40 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10 sowie solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden) A 5 26 % 8703.50.00 8703.50 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Diesel- und mit Elektromotor angetrieben (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10 sowie solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden) C 20 19 % 8703.60.00 8703.60 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10) A 5 26 % 8703.70.00 8703.70 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Diesel- und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10) C 20 19 % 8703.80.00 8703.80 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10) A 5 30 % 8703.90.10 8703.90 Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor oder Elektromotor (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); neu D ausgenommen 30 % 8703.90.20 8703.90 Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor oder Elektromotor (ausg. Schneespezialfahrzeuge und andere Spezialfahrzeuge der Unterposition 8703.10); gebraucht oder generalüberholt D ausgenommen 30 % 8704.10.00 8704.10 Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt C 20 15 % 8704.21.21 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, neu B 15 10 % 8704.21.22 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8704.21.23 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, neu C 20 15 % 8704.21.24 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt C 20 15 % 8704.21.25 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, neu C 20 20 % 8704.21.29 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt C 20 20 % 8704.21.31 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, neu B 15 10 % 8704.21.32 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8704.21.33 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, neu C 20 15 % 8704.21.34 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt C 20 15 % 8704.21.35 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, neu C 20 20 % 8704.21.39 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt C 20 20 % 8704.21.41 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705) andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, neu B 15 5 % 8704.21.42 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705) andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, gebraucht oder generalüberholt B 15 5 % 8704.21.43 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, neu B 15 5 % 8704.21.44 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt B 15 5 % 8704.21.45 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, neu B 15 5 % 8704.21.49 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt B 15 5 % 8704.21.51 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, neu B 15 10 % 8704.21.52 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von 1 500  cm3 oder weniger, gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8704.21.53 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, neu B 15 10 % 8704.21.54 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 1 500  cm3 bis 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8704.21.55 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, neu B 15 10 % 8704.21.59 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705), andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3 t und <= 5 t; mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500  cm3, gebraucht oder generalüberholt B 15 10 % 8704.21.90 8704.21 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt, der Unterposition 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705); andere B 15 10 % 8704.22.00 8704.22 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 5 t, jedoch <= 20 t (ausg. Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.