Europäische Union

2009/89/EG: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2008 über die Unterzeichnung des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0089. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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009 in Madrid, Spanien, zur Unterzeichnung auf. Artikel 37 Ratifizierung, Annahme und Genehmigung Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bei der spanischen Regierung, die die Funktion des Verwahrers übernimmt, hinterlegt. Artikel 38 Beitritt Ab dem 21. Januar 2009 steht dieses Protokoll allen Vertragsparteien der Konvention zum Beitritt offen. Artikel 39 Inkrafttreten Dieses Protokoll tritt am dreißigsten (30.) Tag nach der Hinterlegung von mindestens sechs (6) Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden in Kraft. Artikel 40 Verbindlicher Wortlaut Das Original dieses Protokolls, dessen arabischer, englischer, französischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich sind, wird beim Verwahrer hinterlegt. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu ordnungsgemäß befugten Unterzeichneten ihre Unterschrift unter dieses Übereinkommen gesetzt. GESCHEHEN ZU MADRID, SPANIEN, am einundzwanzigsten Januar 2008.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.