Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern ('iTrace III')

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D2283. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hme auf spezifische Fälle; b) grundlegende Methoden zur Identifizierung von Waffen und zur effizienten Dokumentation von Waffen; c) standardisierte Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln und die Beweismittelkette; d) Anforderungen bei weiträumigen, regionalen und internationalen Untersuchungen; e) die Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments; f) internationale Rückverfolgung von Waffen und Waffenrückverfolgungssysteme (insbesondere Interpol und Europol); g) die Nutzung von 'Big Data' und Trendanalysen; h) Möglichkeiten für technische Hilfe (international) und Strafverfolgungseinsätze. Diese Maßnahmen werden neben den Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace durchgeführt, dazu gehören auch gemeinsam mit nationalen Behörden durchgeführte Untersuchungen (Anleitung). 4.1.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden nationale Behörden dazu ermutigt, iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang zu gewähren — damit wird wiederholten Bitten entsprochen, dass iTrace-Teams technische Hilfe leisten und eine Kapazität für gemeinsame Untersuchungen bilden sollen, und somit werden mehr iTrace-Daten generiert; b) wird die Kapazität nationaler Regierungen, die unter den Auswirkungen der Umlenkung von Waffen leiden, jedoch nicht über die Instrumente zur Identifizierung und Meldung umgeleiteter Konfliktwaffen verfügen, konkret unterstützt — oft wird dadurch in dem Land eine wirksamere Verwaltung von Waffen eingeleitet, wodurch wiederum die Umsetzung des ATT, des ITI und des VN-Aktionsprogramms sowie die Programmplanung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) und Kontakte zu internationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Interpol (iARMS) und Europol, unterstützt werden; c) wird ein vertiefter Dialog gefördert — insbesondere werden wichtige Akteure für andere von der Union unterstützte Initiativen (z. B. Beziehungen zwischen Mission der Union und der Regierung des aufnehmenden Landes) ermittelt und Initiativen, wie der PSSM-Programmplanung (z. B. von der Union unterstützte Projekte für die Verwaltung von Lagerbeständen), Dynamik verliehen. 4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 30 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken, mit Schwerpunkt auf wiederholten Besuchen zur Unterstützung nationaler Behörden beim Aufbau ihrer Rückverfolgungskapazität. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.1.5.   Begünstigte des Projekts Die Schulung und Anleitung im Rahmen von iTrace sind von direktem Nutzen für die nationalen Akteure in von Konflikten betroffenen Staaten, einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaft. Das Programm wird den nationalen Dialog mit von der Union finanzierten und anderen Waffenkontrollinitiativen indirekt unterstützten, indem die Nutzung internationaler Rückverfolgbarkeitsmechanismen (einschließlich des iARMS-Systems von Interpol und Europol) gefördert und die Mitwirkung an unionsunterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen und anderen Projekten zur SALW-Kontrolle erleichtert wird. 4.2.   Projekt 2: Ausweitung der Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben 4.2.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden Häufigkeit und Dauer der Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten erhöht. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia, Syrien und Jemen. Der Abschluss formeller Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit Unions- und VN-Missionen und verschiedenen Organisationen wird die Projektdurchführung erleichtern, ebenso wie die selektive Übermittlung formeller Anträge auf Rückverfolgung an nationale Regierungen. Zudem werden im Rahmen des Projekts weiterhin Schreibtischstudien durchgeführt, die der Sichtung und Überprüfung (durch Untersuchungen vor Ort) von vorhandenen Informationen über relevante Verbringungen, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen zur Aufnahme in das iTrace-System übermittelt wurden, dienen. 4.2.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale SALW und andere konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden; b) Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferanten und Verbringungswege); c) Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden weiteren neuesten Belege betreffend illegale SALW und andere konventionelle Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Nachrichtenmedien; d) Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace; e) Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTrace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden; f) kontinuierliche Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen. Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen gesammelt; b) werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert; c) werden konkrete visuelle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt; d) werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder der unerlaubten Verbringung beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten; e) werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace zur Veröffentlichung in vollem Umfang sowie für die Mitgliedstaaten über sichere Desktop- und mobile Plattformen hochgeladen. 4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 50 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.5.   Begünstigte des Projekts iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich in erster Linie an Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten für Rüstungskontrollpolitik und an für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter der Mitgliedstaaten sowie Unionsorgane, -Agenturen und -Missionen richten. Diese Begünstigten der Union werden auch über von iTrace bereitgestellte sichere Desktop- und mobile Plattformen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Öffentliche Informationen werden auch weiterhin für alle Begünstigten der Union sowie Begünstigte außerhalb der Union zugänglich sein, insbesondere für nationale Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in Drittstaaten. Aber auch regionale und internationale Organisationen (einschließlich VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, VN-Friedensmissionen, UNODC, UNODA und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien werden einen Nutzen aus den von iTrace veröffentlichen Informationen ziehen. 4.3.   Projekt 3: Direkte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger. 4.3.1.   Projektziel Das Personal des iTrace-Projekts wird eng mit den Behörden der Mitgliedstaaten für die Genehmigung von Waffenausfuhren zusammenarbeiten. Die von diesen Behörden bereitgestellten Informationen werden mit der gebotenen Achtung und Vertraulichkeit behandelt werden. iTrace wird zudem weiterhin mit einer Reihe von für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Drittstaaten in Verbindung bleiben. Durch diese Beziehungen werden mehrere entscheidende Aspekte der internationalen Anstrengungen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, die Umlenkung von konventionellen Waffen und den illegalen Handel damit zu bekämpfen und internationale Maßnahmen gegen die Umlenkung zu verstärken, einschließlich durch: a) Übermittlung detaillierter Angaben und Belege zu dokumentierten Umlenkungsfällen an die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden; b) Unterstützung oder Bereitstellung einer Post-Shipment oder Post-Delivery-Überprüfungskapazität für die Mitgliedstaaten auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Mitgliedstaaten. 4.3.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Wiederholte Besuche von iTrace-Teams bei den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zwecks Erläuterung von Aspekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umlenkung und zwecks Berichterstattung über internationale Untersuchungen; b) Einrichtung eines 24-Stunden-Helpdesks für eine sofortige Beratung in Bezug auf die Umlenkungsbekämpfung oder potenziell negative Pressebehauptungen infolge nicht überprüfter Meldungen Dritter. c) Speziell auf die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten zugeschnittene Entwicklung von „online dashboards“ für das Streaming gesicherter Daten aus dem iTrace-System — diese ermöglichen eine besondere Kennzeichnung („red flagging“) von wegen Umlenkung von Waffen bereits aufgefallenen Akteuren, ein Profiling der mit einem hohen Risiko behafteten Endbestimmungsorte und die Echtzeit-Meldung von Umlenkungen von im Inland hergestellten Waffen; und d) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei oder Durchführung der Post-Delivery-Endverbleibskontrolle (Überprüfung) durch vor Ort eingesetzte iTrace-Untersuchungsteams, auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Mitgliedstaaten. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a) Unterstützung der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin bei der Aufdeckung von Umlenkungen nach erfolgter Ausfuhr; b) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der umfassenden Analyse des Umlenkungsrisikos, die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten (gemäß dem ATT und dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP) vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wird; c) Bereitstellung einer Post-Shipment-Überprüfungskapazität für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten auf deren Antrag; d) Unterstützung der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle in den Mitgliedstaaten durch Bereitstellung von Echtzeit-Informationen über Trends bei der Umlenkung und dem illegalen Handel zwecks Förderung des einzelstaatlichen Engagements für die internationale Politikgestaltung; und e) ggf. Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen, auf deren Antrag. 4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Von den bestehenden iTrace-System-Designern verwirklichte Konstruktion und Entwicklung der maßgeschneiderten Desktops und mobilen Dashboards, die ein Live-Streaming von Informationen aus gesicherten Partitionen des iTrace-Systems an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten. Einrichtung eines vom Personal des iTrace-Projekts betreuten Helpdesks zur umfassenden Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle. Bis zu 30 Besuche in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten auf deren Antrag. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.5.   Begünstigte des Projekts Alle interessierten Mitgliedstaaten, wobei Besuche in den Hauptstädten und Post-Shipment-Überprüfungsmissionen auf Antrag durchgeführt werden. 4.4.   Projekt 4: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung 4.4.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können; 4.4.2.   Projektmaßnahmen Die folgenden Maßnahmen werden — unter Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Tätigkeiten, beispielweise im Rahmen des ATT-Outreach — im Rahmen dieses Projekts durchgeführt werden: a) Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace vorgestellt und insbesondere Folgendes hervorgehoben werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen; 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden; b) Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen vorgestellt werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.4.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm, ATT und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace und das Konzept der Dokumentierung, der Sammlung und des Austauschs von Daten über die Umlenkung vorgeführt und die Umsetzung der Übereinkünfte bewertet; b) werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Umlenkung von Waffen zu entwickeln; c) erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden; d) wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und -auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt; e) wird das Networking durch den wachsenden Kreis von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, erleichtert; f) wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT, des ITI und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen. 4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Teilnahme von iTrace-Personal an bis zu 20 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.4.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.2.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind. 4.5.   Projekt 5: iTrace-Strategieberichte 4.5.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte. 4.5.2.   Projektmaßnahmen Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von bis zu zehn iTrace-Strategieberichten führt. 4.5.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden bis zu zehn Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird; b) werden die iTrace-Strategieberichte an alle Mitgliedstaaten verteilt; c) wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert; d) wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen. 4.5.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu zehn iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht. 4.5.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.2.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind. 5.   Standorte Für die Projekte 1 und 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird in Hauptstädten der Mitgliedstaaten durchgeführt (mit weiteren Reisen im Land nach den Anforderungen des Mitgliedstaats). Projekt 4 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 5 wird in Belgien, Italien, Frankreich und im Vereinigten Königreich durchgeführt. 6.   Geltungsdauer Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern. 7.   Durchführende Stelle und Außenwirkung der Union CAR setzt kleine Ermittlungsgruppen vor Ort bei lokalen Verteidigungs- und/oder Sicherheitskräften, bei Personal für Friedenssicherung und -unterstützung und sonstigen Akteuren mit Sicherheitsaufgaben ein. Wann immer diese Kräfte oder Missionen Waffen oder Örtlichkeiten zur Erhebung von Nachweisen sichern, sammeln die CAR-Teams alle verfügbaren Nachweise zu Waffen, dazugehörigem Material und Nutzergruppen. CAR rückverfolgt dann alle eindeutig identifizierbaren Gegenstände und führt breit angelegte Ermittlungen zu Waffenverbringungen, zur Lieferung von militärischer Ausrüstung und zur Unterstützung von Parteien, die Frieden und Stabilität bedrohen. CAR arbeitet mit nationalen für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zusammen und rekonstruiert die Lieferketten, denen zugeschrieben werden kann, dass Waffen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten geliefert werden, und ermittelt dabei illegale Tätigkeiten und die Umlenkung von Waffen von legalen zu illegalen Märkten. CAR verzeichnet alle Informationen in seinem globalen Waffenüberwachungssystem iTrace, das mit mehr als 100 000 Einträgen zu Waffen in Konfliktgebieten das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten weltweit ist. CAR nutzt diese Informationen, um a) Mitgliedstaaten über die Umlenkung von Waffen und Munition zu unterrichten und b) gezielte Initiativen gegen die Umlenkung zu ermöglichen, einschließlich überarbeiteter Ausfuhrkontrollmaßnahmen und internationalen diplomatischen Vorgehens. Mit dieser Methode wurden Umlenkungen nachweislich nahezu unmittelbar erkannt, wobei CAR-Teams vor Ort die Mitgliedstaaten über umgelenkte Waffen unterrichtet haben, während sie sich noch in dem vom Konflikt betroffenen Gebiet befanden (beispielsweise während sie sich in Mossul, Irak, befanden). In einigen Fällen haben CAR-Teams die unbefugte Weiterverbringung von Waffen innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Waffen die Fertigungsstätte verlassen hatten, entdeckt. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/1908 vom 22. Oktober 2015 ist unterstützt worden, dass CAR das mit dem Beschluss 2013/698/GASP auf den Weg gebrachte Projekt iTrace fortsetzt und stärkt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.