Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern ('iTrace III')

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12.12.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 328/20 BESCHLUSS (GASP) 2017/2283 DES RATES vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern ('iTrace III') DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (2016) (im Folgenden: „Globale Strategie der EU“) wird betont, dass die Union den Frieden fördert, die Sicherheit ihrer Bürger und ihres Territoriums garantiert und ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit aufstockt. (2) Die unerlaubte Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen, darunter auch Kleinwaffen und leichte Waffen (small arms and light weapons, im Folgenden „SALW“), und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind von wesentlicher Bedeutung für diese Herausforderung, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Diese unerlaubten Tätigkeiten fördern die Unsicherheit in Europa und der europäischen Nachbarschaft sowie in vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa dar. (3) In der Strategie der EU vom 16. Dezember 2005 zur Bekämpfung der Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“), in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich von SALW vorgegeben werden, wird hervorgehoben, dass SALW zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beitragen und eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen sind. (4) In der SALW-Strategie der EU wird auch bekräftigt, dass die Union die Regelungen zur Sanktionsüberwachung verschärft und unterstützt und die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen sowie die Förderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (1) unter anderem dadurch unterstützt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz gefördert werden. (5) Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den unerlaubten Handel zu berücksichtigen. (6) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler SALW durch die Staaten angenommen. (7) Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW, einschließlich deren Umlenkung zu unbefugten Empfängern, zu verhindern; ferner bekräftigten sie ihre im VN-Aktionsprogramm eingegangenen Verpflichtungen zur Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen. (8) Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffenverbringungen unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung seines Artikels 11 anbelangt. (9) Die Union hat bislang durch den Beschluss 2013/698/GASP des Rates (2) und den Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates (3) (iTrace I und II) das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. („CAR“) unterstützt. (10) Die Union möchte iTrace III, die dritte Phase dieses globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, finanzieren. So wird das Risiko des unerlaubten Handels mit diesen Waffen und dieser Munition gemindert und ein Beitrag zur Verwirklichung der vorstehend dargelegten Ziele geleistet, unter anderem, indem die für Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden rasch einschlägige Informationen über illegalen Waffenhandel erhalten, sodass sie zur kollektiven Sicherheit Europas beitragen können, wie in der Globalen Strategie der EU gefordert wird — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zur Umsetzung der Globalen Strategie und der SALW-Strategie der EU und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt: — kontinuierliche Pflege eines benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems für umgelenkte oder illegal gehandelte SALW und andere umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition („iTrace“), die in Konfliktgebieten nachgewiesen werden, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und konventioneller Munition zur Verfügung zu stellen; — Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt, zur besseren Ermittlung der Prioritäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, zur Formulierung der einzelstaatlichen Anforderungen im Bereich der Waffenkontrolle und der Unterstützung bei der Strafverfolgung (insbesondere mit EU-Mitteln finanzierte Initiativen, wie iARMS) und Stärkung des Dialogs mit den EU-Missionen und -Initiativen; — Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, als Reaktion auf eindeutige Forderungen von Mitgliedstaaten und Delegationen der Union und zur Generierung von iTrace-Daten; — direkte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger, einschließlich wiederholter Besuche von Mitarbeitern des iTrace-Projekts in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zu Konsultationszwecken, ein rund um die Uhr besetzter Helpdesk für die sofortige Beratung über Risikobewertung und Strategien zur Verhinderung der Umlenkung, die Entwicklung sicherer Desktop- und mobiler Dashboard-Anwendungen für eine sofortige Meldung einer Umlenkung von Waffen nach der Ausfuhr und die Durchführung von Überprüfungen nach erfolgter Lieferung durch Mitarbeiter des iTrace-Projekts auf Antrag an die Mitgliedstaaten; — stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, sowie zur Verringerung des Risikos einer Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition; — Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des unerlaubten Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und zur regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und Munition. Die Union finanziert dieses Projekt, das im Anhang dieses Beschlusses ausführlich umschrieben ist. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. („CAR“). (3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR. Artikel 3 (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 3 474 322,77 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem Deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 3 993 676,97 EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten Betrags des finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Unterrichtungen bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Um den Rat bei der Evaluierung der aufgrund des vorliegenden Ratsbeschlusses erzielten Ergebnisse zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Projektbewertung vor. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2017. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99). (2)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34). (3)  Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15). ANHANG Globaler Berichterstattungsmechanismus für SALW und andere konventionelle Waffen und Munition — iTrace 1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 1.1. Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen sowie des unerlaubten Handels mit diesen Waffen, insbesondere auf den Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 (1) und den Beschluss (GASP) 2015/1908 (2) des Rates vom 22. Oktober 2015, durch die der globale Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition (iTrace) eingerichtet und verbessert wurde. Die unerlaubte Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit darstellt. Wie in der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (SALW-Strategie der EU) hervorgehoben, tragen illegale Waffen und Munition zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bei und sind eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen. Die Aussagen der SALW-Strategie der EU werden durch die jüngsten Erkenntnisse des iTrace-Projekts im Irak, in Libyen und in Syrien sowie andere komplexe Konflikte in der Nähe der Außengrenzen der Union bestätigt. Die nach dem Beschluss (GASP) 2015/1908 durchgeführten Maßnahmen haben zu iTrace, einer Initiative zur weltweiten Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten, geführt. Sie erfasst 27 von Konflikten betroffene Staaten, unter anderem in Afrika, im Nahen Osten, in Süd- und Ostasien und seit kurzem in Lateinamerika. Mit iTrace ist das weltweit größte öffentliche Register für umgelenkte konventionelle Waffen, mit dem Staaten in ihren Bemühungen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Umlenkungen gemäß ihren Verpflichtungen aus Artikel 11des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) und gemäß Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (3) unterstützt werden. iTrace berichtet präzise über die Lieferung von Waffen und Munition an bewaffnete Aufständische und terroristische Kräfte, die eine Gefahr für die Sicherheit der Union darstellen, einschließlich Al-Qaida im islamischen Maghreb und Da'esh oder Islamischer Staat; es unterrichtet die für die Ausfuhrkontrolle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vertraulich und schnell über die Risiken einer Umlenkung nach erfolgter Ausfuhr; es liefert den Delegationen der Union und den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Konfliktgebieten wichtige Informationen in Echtzeit über illegalen Waffenhandel und die Dynamik von Konflikten; durch eine weltweite, wirkungsvolle und fortgesetzte Einbindung der Medien bewirkt es eine konsequente Sensibilisierung für Waffenkontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung der Umlenkung. 1.2. Die Mitgliedstaaten wenden sich jedoch in zunehmendem Maße an das iTrace-Projekt mit Bitte um direkte persönliche Briefings der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden (einschließlich häufiger Besuche in den Hauptstädten) und um Bereitstellung einer breiteren Palette von Ressourcen für die für Waffenausfuhrkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger. Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es deshalb, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2015/1908 durchgeführte Projekt fortzusetzen, indem den politischen Entscheidungsträgern der Union, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitgestellt werden, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien gegen die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Sie werden durch den vorliegenden Beschluss somit weiterhin dabei unterstützt, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um gegen Angebot und Nachfrage im illegalen Markt vorzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten. 1.3. Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung des öffentlich zugänglichen iTrace-Online-Systems vor. Die in dem Beschluss (GASP) 2015/1908 aufgeführten Projekte werden wie folgt verstärkt: 1) durch eine erhöhte Frequenz und längere Dauer von Missionen zur Erhebung von Daten überLieferungen illegaler konventioneller Waffen in Konfliktgebiete; 2) durch maßgeschneiderte Pakete zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, bestehend aus direkten Konsultationen, den jeweils relevanten Daten und Berichten, einem rund um die Uhr besetztem Helpdesk und der Beauftragung zur Überprüfung nach erfolgter Lieferung; 3) durch Schulung und Anleitung der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten zur Verhinderung der Umlenkung sowie zur Förderung der Verwaltung von Waffenbeständen und der Erhebung von iTrace-Daten. 2.   Allgemeine Ziele Die nachstehend beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft weiter bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin sachdienliche Informationen bereitgestellt, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der Umlenkung und der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition zu entwickeln. Die Maßnahme umfasst insbesondere a) konkrete Informationen über den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen, die für eine wirksamere Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms über den unerlaubten Handel mit SALW erforderlich sind; b) eine bessere Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments; c) die Offenlegung wichtiger Routen und Organisationen, die an der Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebiete oder an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und die Lieferung von Nachweisen über Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren; d) eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung von SALW und anderen konventionellen Waffen und die Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, einschließlich der Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), durch die iTrace ergänzt wird und mit der für Koordinierung gesorgt wird; e) die Bereitstellung einschlägiger Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit, wie z. B. die Finanzierung von Projekten bezüglich der Sicherheit der Waffenarsenale oder des Grenzmanagements; f) einen Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Empfängerland oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen und g) eine individuell zugeschnittene Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einschätzung und Minderung des Umlenkungsrisikos. 3.   Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse Die Maßnahme bietet einen dauerhaften Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts a) das iTrace-Informationsverwaltungssystem weiter ausgebaut, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt; b) den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen (z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, von unzulänglicher Bestandsverwaltung sowie von Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten); c) eine ausreichende Flexibilität bestehen, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen; d) die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird; e) in von Konflikten betroffenen Staaten eine nachhaltige nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale Waffen aufgespürt und zurückverfolgt werden und diese Staaten wirksamer in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden können. 4.   Beschreibung der Maßnahme 4.1.   Projekt 1: Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf die Identifizierung und internationale Rückverfolgung von Waffen 4.1.1.   Projektziel Das Projekt bietet lokalen Partnern sowie gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung (einschließlich Missionen der VN und der Union und Gruppen oder Gremien zur Überwachung von Sanktionen) auf Anfrage Schulungen zur Identifizierung, Rückverfolgung und Verwaltung von Waffen. Diese Schulungen bauen auf einer Reihe von Dienstleistungen auf, die von CAR seit 2014 angeboten werden, aber nicht über die Projekte iTrace I und II finanziert werden, und die sich für die Erleichterung der Projekte als entscheidend erwiesen haben. 4.1.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen des Projekts werden Mitarbeiter aus den Untersuchungsteams vor Ort für Schulungen mit steigendem technischen Niveau eingesetzt, was Folgendes einschließt: a) eine Einführung in die Erhebung von Daten über Waffen mit Bezugna

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.