Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/119 der Kommission vom 29. Juli 2014 über die von Polen geplante staatliche Beihilfe SA.36874 (2013/C) (ex 2013/N) für die polnische Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze LOT S.A. und über die von Polen durchgeführte Maßnahme SA.36752 (2014/NN) (ex 2013/CP) zugunsten der polnischen Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze LOT S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5429) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0119. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n Höhe von […] PLN erzielt worden ist. Außerdem hat Polen Bewertungen von unabhängigen Sachverständigen vorgelegt, die den Marktwert weiterer Immobilien in Höhe von […] PLN bestätigt haben. Bei der Analyse dieser Bewertungen konnte die Kommission keine Fehler feststellen. Die Bewertungen erfolgten nach anerkannten Methoden und basieren auf glaubwürdigen Annahmen. Deshalb geht die Kommission davon aus, dass die Ergebnisse der Bewertungen eine geeignete Annäherung an den Marktpreis der zum Verkauf stehenden Sachanlagen darstellen. Der Wert der übrigen Sachanlagen (79), die als Eigenbeitrag vorgesehen sind, ist bisher weder durch eine unabhängige Bewertung noch durch andere zuverlässige Nachweise bestätigt worden, oder es liegen keine aktuellen Bewertungen vor. Deshalb betrachtet die Kommission einen Eigenbeitrag in Höhe von 30 650 928 PLN (d. h. die Summe aus dem bereits erzielten Erlös und den angestrebten und in ihrer Höhe von unabhängigen Sachverständigen bestätigten Erlösen) in Relation zum Verkauf dieser Sachanlagen als angemessen. (270) Nach diesen Erwägungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Eigenbeitrag in Höhe von [1 200-1 600] PLN den Kriterien der Leitlinien entspricht. Dieser Betrag macht [60-67] % der gesamten Umstrukturierungskosten aus und liegt über dem Anteil von 50 %, der von großen Unternehmen verlangt wird. Das Finanzierungsleasing macht allein [60-67] % der gesamten Umstrukturierungskosten aus und würde somit schon ausreichen. (271) Nach den vorstehenden Erwägungen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die angemeldete Maßnahme die in den Leitlinien gestellten Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt erfüllt. VIII.   SCHLUSSFOLGERUNG (272) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die angemeldete Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV in Verbindung mit den Leitlinien mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. (273) Die Kommission kommt ferner zu dem Schluss, dass die in Erwägungsgrund 90 angeführte Stundung von Flughafengebühren und die in den Erwägungsgründen 132 und 133 genannten anderen Transaktionen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen. (274) Abschließend stellt die Kommission fest, dass Polen sich damit einverstanden erklärt hat, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und bekannt gegeben wird — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe in Höhe von 804,29 Mio. PLN, die Polen der polnischen Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze LOT S.A. gewähren will, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Die folgenden Maßnahmen sind keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV: 1. die Stundung der von LOT zu entrichtenden Flughafengebühren, die die staatlichen Flughäfen von Mai 2009 bis April 2013 gewährt haben; 2. folgende Immobiliengeschäfte: a) der Rückmietverkauf des LOT-Hauptquartiers auf der Grundlage einer am 10. Mai 2011 unterzeichneten Vereinbarung zwischen LOT und PZU/PB1 zum Verkaufspreis von […] PLN (ca. […] EUR); b) der Verkauf einer Immobilie in der Ulica 17 Stycznia 39 auf der Grundlage einer am 31. Juli 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen LOT und dem TF Silesia zum Verkaufspreis von […] PLN (ca. […] EUR); c) der Verkauf des Cargo-Terminals auf der Grundlage einer am 25. November 2011 unterzeichneten Vereinbarung zwischen LOT und der LS Airport Services zum Verkaufspreis von […] PLN (ca. […] EUR); d) der Verkauf der Catering-Einrichtungen auf der Grundlage einer am 8. Dezember 2011 unterzeichneten Vereinbarung zwischen LOT und LOT Catering zum Verkaufspreis von […] PLN (ca. […] EUR); 3. folgende Darlehensvereinbarungen: a) zwei Darlehen, die LOT von Unternehmen der PZU-Gruppe gewährt wurden: eines in Höhe von […] PLN (ca. […] EUR) am 14. Dezember 2009 und ein weiteres in Höhe von […] PLN (ca. […] EUR) am 17. Februar 2010; b) ein Darlehen in Höhe von […] PLN (ca. […] EUR), das LOT am 28. Juni 2012 von der PKN Orlen gewährt wurde; c) ein Darlehen in Höhe von […] PLN (ca. […] EUR), das LOT am 30. März 2009 vom TF Silesia gewährt wurde; d) ein Darlehen in Höhe von […] Mio. PLN (ca. […] Mio. EUR), das LOT am 9. März 2012 von der OLPP gewährt wurde; 4. der Verkauf folgender LOT-Tochterunternehmen: a) der Verkauf von 33,3 % der im Eigentum von LOT stehenden Anteile an Casinos Poland an Vicco auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 8. April 2013 zum Preis von […] Mio. PLN (ca. […] Mio. EUR); b) der Verkauf von 49 % der im Eigentum von LOT stehenden Anteile an Petrolot an die PKN Orlen auf der Grundlage einer am 21. Dezember 2012 geschlossenen Vereinbarung zum Preis von […] PLN (ca. […] EUR); c) der Verkauf von 37,90 % der im Eigentum von LOT stehenden Anteile an Eurolot an den TF Silesia auf der Grundlage einer am 27. Februar 2013 geschlossenen Vereinbarung zum Preis von [> 118] Mio. PLN ([> 29] Mio. EUR); 5. die Belieferung von LOT mit Treibstoff durch die PKN Orlen und ihre Tochter Petrolot. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet. Brüssel, den 29. Juli 2014 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)  Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 sind an die Stelle der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getreten. Die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag und die Artikel 107 und 108 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieses Beschlusses sind Bezugnahmen auf die Artikel 107 und 108 AEUV als Bezugnahmen auf die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist. Der AEUV hat auch bestimmte terminologische Änderungen wie zum Beispiel die Ersetzung von „Gemeinschaft“ durch „Union“ und von „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ mit sich gebracht. In diesem Beschluss wird durchgängig die Terminologie des AEUV verwendet. (2)  Beschluss der Kommission C(2013) 7044 final vom 6. November 2013 in der Beihilfesache SA.36874 (ABl. C 37 vom 7.2.2014, S. 55). (3)  Siehe Fußnote 2. (4)  Beschluss der Kommission C(2013) 2747 final vom 15. Mai 2013 in der Beihilfesache SA.35900 (ABl. C 204 vom 18.7.2013, S. 4). (5)   ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 92. (6)  Siehe Fußnote 2. (7)  Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385). (8)  Beschluss der Kommission C(2012) 8212 final vom 20. November 2012 in der Beihilfesache SA.33337 (ABl. C 81 vom 20.3.2013, S. 4). (9)  In Vollzeitäquivalenten. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (10)  Hauptverkäufe des Unternehmens zwischen Juni 2009 und April 2013. (11)  Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. (12)  Beispielsweise kann durch eine Verkürzung der Reisezeit von New York nach Warschau auf unter 8 Stunden die vorgeschriebene Anzahl von Piloten von drei auf zwei gesenkt werden, sofern noch einige andere Voraussetzungen erfüllt sind. (13)  Bisher galt ein anderer Tarif für Passagiere, wenn sie ihren Rückflug innerhalb von drei Tagen nach der Abreise antraten. Nach dem neuen Tarif gilt ein Fluggast als Business-Passagier, wenn er seinen Rückflug vor dem ersten Sonntag nach seiner Ankunft antritt. (14)  Nach Angaben von LOT sind die Gebühren (einschließlich Lande- und ggf. Abfluggebühren, Umweltabgaben, Gebühren für die Benutzung von Passagierplattformen oder Jetbrücken, Parkgebühren und andere Infrastrukturabgaben im Zusammenhang mit der betreffenden Flugoperation) auf dem Chopin-Flughafen Warschau um 2 bis 47 % höher als auf vergleichbaren Flughäfen in der EU. (15)  Die Veränderungen im Streckennetz und die Modernisierung der Flotte wirken sich positiv auf die anderen Umstrukturierungsbereiche aus; ihre finanziellen Auswirkungen sind teilweise im finanziellen Potenzial der anderen Bereiche enthalten. Deshalb sollten die Auswirkungen der Streckennetzänderungen und der Flottenmodernisierung nicht mit den Auswirkungen der übrigen Umstrukturierungsmaßnahmen zusammengefasst werden (16)  Für jedes Flugzeug wird eine eigene Zweckgesellschaft eingesetzt. Dafür hat LOT die Wells Fargo Delaware Trust Company ausgewählt, ein Unternehmen, das ausschließlich derartige Transaktionen durchführt. Die Zweckgesellschaft bleibt Eigentümerin des Flugzeugs und bietet spezielle Leistungen für alle Beteiligten an. (17)  Die Leitlinien für die Finanzierung von Flugzeugen wurden üblicherweise bis 2007 in der Luftfahrtindustrie angewandt. Dann wurden sie durch das unter Federführung der OECD entwickelte Aircraft Sector Understanding abgelöst. Da LOT seine B787-Flugzeuge vor 2007 angeschafft hat, galten dafür noch die LASU-Bestimmungen. (18)  Aufgegeben werden sollen folgende Strecken: […]. Weniger häufig bedient werden sollen folgende Strecken: […]. (19)  Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2). (20)  […]. (21)  Zwischen dem 22. Mai 2009 und dem 10. April 2013 schloss LOT 23 Vereinbarungen mit staatlichen Flughäfen über die Stundung seiner Flughafengebühren von insgesamt ca. [285-349] Mio. PLN (ca. [70-85] Mio. EUR), neun mit dem Flughafen Warschau, je drei mit den Flughäfen Gdansk, Kraków, Poznań und Katowice und zwei mit dem Flughafen Wrocław. (22)  Die Fälligkeit wurde jeweils um 48 bis 396 Tage aufgeschoben. In den meisten Fällen war der Zinssatz niedriger als nach polnischem Gesetz vorgesehen, und in drei Fällen wurden gar keine Zinsen erhoben. Häufig wurde nur eine geringe Sicherheit verlangt, z. B. in Form von Blanko-Schuldscheinen, und in sechs Vereinbarungen war gar keine Sicherheit vorgesehen. (23)  Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2002, Französische Republik/Kommission (Stardust Marine), C-482/99, Slg. 2002, I-4397. (24)  Gesetzblatt 1987, Nr. 33, Position 185, in geänderter Fassung. (25)  Die Regionalflughäfen in Gdansk, Kraków und Poznań sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Regionalflughäfen in Katowice und Wrocław sind Aktiengesellschaften. (26)  Gesetz über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000; konsolidierter Text, Gesetzblatt 2013, Position 1030. (27)  Durch die Krise kam es zu einem starken Rückgang des Flugverkehrs und zu steigenden Kosten für die Luftfahrt (siehe Analyse des Luftverkehrsmarktes in Polen 2009, Civil Aviation Authority 2010 und Performance Review Report; Assessment of Air Traffic Management in Europe during the Calendar Year 2010, Eurocontrol 2011). (28)  In den Jahren 2009 bis 2013 generierte LOT ca. 40 % des Umsatzes des Flughafens Warschau. Die von den Regionalflughäfen gestundeten Beträge machten insgesamt durchschnittlich bis zu 17,7 % des Umsatzes zwischen dem Unternehmen und diesen Flughäfen aus. (29)  Davon wäre besonders der Flughafen Warschau betroffen gewesen. Da LOT die einzige Fluggesellschaft mit Heimatflughafen Warschau ist, hätte die Einstellung seiner Tätigkeit dort zu einem Umsatzeinbruch geführt. Hierzu führt Polen entsprechende Daten aus ähnlichen Szenarien für die Flughäfen in Zürich, Brüssel (Zaventem) und Budapest an. (30)  Zu dem Zeitpunkt, als die Flughäfen spätere Fälligkeitstermine einräumten, wurden in Insolvenzverfahren polnischen Untersuchungen zufolge durchschnittlich etwa 15 bis 17,75 % und nach Statistiken der Weltbank ca. 34 % der Forderungen getilgt. (31)  Der Zinssatz für die mit dem Flughafen Warschau vereinbarte Stundung betrug beispielsweise […] % p. a. (32)  Zurzeit liegt der gesetzliche Zinssatz in Polen bei 13 %. (33)  Insgesamt 26,4 % der gestundeten Beträge. (34)  Aus Daten der Weltbank (http://www.doingbusiness.org) geht hervor, dass die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen in Polen in den Jahren 2009-2012 im Schnitt 830 Tage (mehr als 2 Jahre und 3 Monate) und 2013 685 Tage dauerte. (35)  Laut Weltbank dauern Insolvenzverfahren in Polen durchschnittlich drei Jahre (http://www.doingbusiness.org). Dies wird durch die 2009 veröffentlichte Untersuchung einer Stichprobe von 94 Insolvenzen bestätigt, aus der hervorgeht, dass Insolvenzverfahren durchschnittlich dreieinhalb Jahre dauern (Daten für: D. Baran, Efektywność postępowań upadłościowych [Effizienz von Insolvenzverfahren], in: E. Mączyńska (Hrsg.), Meandry upadłości przedsiębiorstw, Klęska czy druga szansa [Lavieren durch die Unternehmensinsolvenz. Fluch oder zweite Chance?], Warschau 2009, S. 145). (36)  Das waren insbesondere Hedging-Banken ([…]) und Leasinggeber ([…]). Einige der privaten Gläubiger verlangten keine Zinsen von LOT (der Großteil der Leasinggeber, […]). Außerdem erklärten sich einige der privaten Gläubiger von LOT (z. B. […]) bereit, die Fälligkeit ihrer Forderungen aufzuschieben, ohne eine Sicherheit zu verlangen; sie forderten nur die Anerkennung des geschuldeten Betrags durch das Unternehmen. (37)  Das Basis-Szenario geht davon aus, dass die Stundung gewährt wird, die Parteien weiterhin kooperieren und der geschuldete Betrag vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wird. Berücksichtigt werden außerdem die Aussichten einer langfristigen Kooperation, die Sicherung der Einnahmengrundlage, der vorübergehende Charakter der Schwierigkeiten des Unternehmens und dessen Zukunftsaussichten, die von LOT gegebenen Sicherheiten und andere Bedingungen der Stundungsvereinbarung (Zinsen usw.). (38)  Das Alternativ-Szenario geht davon aus, dass keine Stundung gewährt wird, der Flughafen das Insolvenzverfahren eröffnet, LOT seine Aktivitäten auf dem Flughafen einstellt und der Flughafen sich ersatzweise nach anderen Fluggesellschaften umsehen muss. Außerdem wird berücksichtigt, dass die Forderungen der Flughäfen (als Teil geschäftlicher Verbindlichkeiten) weit hinter vorrangigen Forderungen wie Kosten von Insolvenzverfahren, Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerschulden rangieren (nach polnischem Insolvenzrecht). Berücksichtigt werden außerdem die durchschnittliche Dauer von Insolvenzverfahren (ca. 3,5 Jahre; die KPMG hat auch die Dauer des Insolvenzverfahrens der LLC Nowy Przewoznik Sp. z o.o. (bekannt unter dem Handelsnamen Centralwings) berücksichtigt, das von Mai 2009 bis Februar 2013, also mehr als 3,5 Jahre gedauert hat), der durchschnittlich zurückerhaltene Betrag, die Einnahmenverluste und die Aussicht auf die Gewinnung anderer Fluggesellschaften als Ersatz für LOT (drei mögliche Teilszenarien mit 3, 4 und 5 Jahren). (39)  Insbesondere verwies er darauf, dass LOT nicht den gesetzlichen Zinssatz von 13 % zahlen muss; dies hätte vom Verkehrsministerium und vom Finanzministerium genehmigt werden müssen. (40)  Die Powszechny Zakład Ubezpieczeń S.A. (PZU) ist seit dem 12. Mai 2010 an der Warschauer Börse notiert. Am Tag der Transaktion (10. Mai 2011) hielt der Staat 35 % ihrer Anteile, während die übrigen 65 % frei verfügbar waren (überwiegend im Eigentum von Pensionsfonds und Hedgefonds). (41)  Die Bewertung von Emmerson vom April 2011 ergab für die Immobilie einen Wert von […] PLN (ca. […] EUR). Dieser Wert ist etwa 10 % höher als der vereinbarte Preis, da Emmerson davon ausging, dass die Leasingrate für den Eigentümer etwa 10 % höher sei als der am Ende vereinbarte Betrag, den LOT an die PZU zahlt. Dementsprechend dürfte auch der Verkaufspreis ca. 10 % niedriger sein. (42)  Die Bewertungen der Immobilie in der Ulica 17 Stycznia 39 wurden i) von einer Gebäudebewerterin, Frau Marzena Niemczyk (Zulassung Nr. 4519) von Cushman & Wakefield Poland Sp. z o.o. (Bewertung vom 26. Juli 2012), ii) von Colliers International Poland Sp. z o.o. (Bericht vom 12. Juni 2012) und iii) von Deloitte Advisory Sp. z o.o. (Bericht vom 18. Juli 2012) durchgeführt. Die Bewertung des Cargo-Terminals wurde von der Gebäudebewerterin, Frau Marzena Niemczyk (Zulassung Nr. 4519) von Cushman & Wakefield Poland Sp. z o.o., vorgenommen (Bewertung vom 31. Juli 2011). Ein separater Bericht vom 7. November 2011 über die Wirtschaftlichkeit des Verkaufs der Immobilie wurde von der KPMG Advisory Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia sp. k. erstellt. Die Bewertung der Catering-Einrichtungen wurde von der Gebäudebewerterin, Frau Marzena Niemczyk (Zulassung Nr. 4519) von Cushman & Wakefield Poland Sp. z o.o., vorgenommen (Bewertung vom 31. Juli 2011). Ein separater Bericht vom 7. November 2011 über die Wirtschaftlichkeit des Verkaufs der Immobilie wurde von der KPMG Advisory Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia sp. k. erstellt. (43)  Polski Koncern Naftowy ORLEN S.A. ist seit 26. November 1999 an der Warschauer Börse notiert. Am 31. Dezember 2012 standen 27,5 % der Anteile im Eigentum des Staates; die übrigen 72,5 % befanden sich in Streubesitz (überwiegend als Eigentum von Pensions- und Investitionsfonds). (44)  Im Fall des vom TF Silesia gewährten Darlehens: Hypothek/eingetragenes Pfandrecht auf Vermögensgüter von LOT, Abtretung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag, Schuldschein und freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung; im Fall des Darlehens der OLPP: eingetragenes Pfandrecht und freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung. (45)  Im Fall des vom TF Silesia gewährten Darlehens: WIBOR 3M + [4,5-5,5] % p. a.; im Fall des von der OLPP gewährten Darlehens: Zinssatz von [8-10] % p. a. Zum Vergleich: Für das Darlehen, das LOT in der ersten Jahreshälfte 2012 von der PKN Orlen erhielt, wurde ein Zinssatz von [8-10] % p. a. berechnet. (46)  Siehe Fußnote 8. (47)  Mit der Century Casinos Europe GmbH (ehemalige Anteilseignerin an Casinos Poland Sp. z o.o.) als Zweckgesellschaft; Century Casinos Europe GmbH ist ein privates Unternehmen, das an den Börsen in den USA und in Österreich notiert ist. (48)  Von der Deloitte Advisory Sp. z o.o. am 8. Mai 2012; nach der Bewertung wurde der Marktwert von 49,0 % der Anteile an der Petrolot Sp. z o.o. auf […] Mio. PLN geschätzt. (49)  Das Verhandlungsverfahren wurde am 24. Juli 2012 in der Tageszeitung „ Rzeczpospolita “ angezeigt. Am 21. August 2012 wurde in der gleichen Zeitung eine Änderung bekannt gegeben. (50)  Nach Einschätzung des Experten belief sich der Marktwert von 37,9 % der Anteile an Eurolot auf ca. 118,0 bis 124,0 Mio. PLN. Der Marktwert von 37,9 % des Kapitalwerts der Eurolot S.A. wurde nach zwei Methoden geschätzt: i) der Kapitalwertmethode (geschätzter Wert 124,0 Mio. PLN) und ii) der Nettoinventarwertmethode (geschätzter Wert 118,0 Mio. PLN). Polen legte zum Nachweis Unterlagen von Deloitte Advisory Sp. z o.o. vor: i) den Bericht über den Privatgläubigertest für den Kauf von Anteilen an Eurolot vom 14. Januar 2013, ii) den Bericht über die Bewertung von Eurolot vom 14. Januar 2013 und iii) den Bericht über die sorgfältige finanzielle, steuerliche und rechtliche Prüfung und Analyse vom 15. Januar 2013. (51)  Außerdem erläuterte Polen, dass Preise und Zahlungsbedingungen für die Treibstofflieferungen von den Lieferanten vorgeschlagen werden und sich nach den Marktbedingungen und der vorgesehenen Abnahmemenge richten. LOT mit seinem Heimatflughafen Warschau ist der größte Kunde von Orlen/Petrolot auf diesem Markt. Mehr als […] % des Treibstoffs für LOT werden in Polen bestellt; die übrige Menge wird von verschiedenen internationalen Lieferanten bezogen. Mengenrabatte für Großkunden gehören zu den üblichen Bedingungen zwischen Lieferant und Abnehmer. Die Treibstoffpreise in Polen sind höher als bei anderen Anbietern, bei denen LOT Treibstoff kauft, obwohl die Abnahmemengen im Ausland sehr viel geringer sind. (52)  Das dritte Paket zur Liberalisierung des Luftverkehrs umfasst drei gesetzliche Maßnahmen: i) die Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 1), ii) die Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 8) und iii) die Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 15). (53)  Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2002, Französische Republik/Kommission (Stardust Marine), C-482/99 Slg. 2002, I-4397, Randnr. 52. (54)  Der für den Verkehr zuständige Minister i) kann der PPL Verpflichtungen auferlegen, falls dies aus Gründen der nationalen Sicherheit, bei Naturkatastrophen usw. erforderlich ist, ii) kann eine Entscheidung des Generaldirektors der PPL ändern oder aufheben, wenn sie gegen das Gesetz verstößt, iii) muss seine Zustimmung geben, wenn Anlagegüter veräußert werden sollen, die Teil des aktiven Sicherungssystems für den Luftverkehr sind. (55)  In den Jahren 2009-2013 hielt die PPL ca. 30 % der Anteile am Flughafen Gdansk, 77 % der Anteile am Flughafen Krakow, ca. 45 % der Anteile am Flughafen Poznań, ca.16 % der Anteile am Flughafen Katowice und ca. 20 % am Flughafen Wrocław. (56)  Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2002, Französische Republik/Kommission (Stardust Marine), C-482/99, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 71. (Um festzustellen, „ob sich der Staat wie ein umsichtiger marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhalten hat, [muss man sich] in den Kontext der Zeit zurückversetzen (…), in der die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen getroffen wurden“.) (57)  Vor allem die Stundungen, die LOT von der PPL eingeräumt wurden, waren abgesichert. In den meisten Fällen bestand die Sicherheit aus Hypotheken und/oder eingetragenen Pfandrechten auf Anlagegüter des Unternehmens. (58)  Auf der Grundlage von Daten der polnischen Nationalbank. (59)  Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau GmbH/Kommission, T-198/01, Slg. 2004, II-2717, Randnr. 99. (60)  LOT Catering und TF Silesia sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, LS Airport Services ist eine Aktiengesellschaft. (61)   ABl. C 209 vom 10.7.1997, S. 3. (62)  Siehe Fußnote 8. (63)  Siehe Beschluss der Kommission SA.33337, Erwägungsgründe 29 bis 34 und 57 bis 60; siehe Fußnote 8. (64)  Siehe Beschluss der Kommission SA.33337, Erwägungsgründe 17 bis 22 und 44 bis 50; siehe Fußnote 8. (65)  Nach den von Polen im Rahmen der Untersuchung in der Sache SA.33337 vorgelegten Informationen hat LOT Services einige Anlagegüter (Handlingausrüstung) und einen Teil der Belegschaft (über eine externe Beschäftigungsgesellschaft) vom liquidierten Unternehmen LOT Ground Services übernommen. Diese Übernahme erfolgte unabhängig von der der Übernahme der Aktivitäten von LOT Ground Services. (66)   ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (67)  Nach der Finanzaufstellung für das Jahr 2012 belief sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft am 31. Dezember 2012 auf 447,7 Mio. PLN. Bis zum 31. Dezember 2012 hat LOT Kapital in Höhe von 759,8 Mio. PLN verloren, davon allein 400 Mio. PLN im Jahr 2012. (68)  Entscheidung der Kommission vom 2. April 2008 über die von Frankreich gewährte Beihilfe C 38/07 (vormals NN 45/08) z

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.