Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Oktober 2017 zur Unterrichtung der Sozialistischen Republik Vietnam, dass sie möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird

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Quellenkennung: 32017D1027(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gigen internationalen Rechtsinstrumenten anzupassen. Dies verstößt gegen Artikel 94 des SRÜ, wonach der Flaggenstaat nach seinem innerstaatlichen Recht die Hoheitsgewalt über jedes seine Flagge führende Schiff sowie dessen Kapitän, Offiziere und Besatzung ausüben muss. Vietnam setzt zudem offenbar die Empfehlungen unter Nummer 24 des FAO-Aktionsplans nicht um, wonach Flaggenstaaten eine umfassende und wirksame Kontrolle und Überwachung der Fischerei vom Fang über die Anlandung bis hin zum endgültigen Bestimmungsort sicherstellen sollen, auch unter Nutzung von den jeweiligen nationalen, regionalen und internationalen Standards entsprechenden Schiffsüberwachungssystemen (VMS) an Bord von Fischereifahrzeugen. (45) Angesichts der in diesem Abschnitt dargelegten Erwägungen und auf der Grundlage der von der Kommission zusammengetragenen Fakten sowie aller Aussagen der vietnamesischen Behörden konnte gemäß Artikel 31 Absätze 3 und 5 der IUU-Verordnung festgestellt werden, dass Vietnam seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich Zusammenarbeit und Rechtsdurchsetzung nicht nachgekommen ist. 3.3.   Mangelnde Umsetzung internationaler Vorschriften (Artikel 31 Absatz 6 der IUU-Verordnung) (46) Gemäß Artikel 31 Absatz 6 Buchstaben a und b der IUU-Verordnung untersuchte die Kommission die Ratifizierung der betreffenden internationalen Fischereiinstrumente durch Vietnam bzw. seinen Beitritt zu diesen Übereinkünften und seinen Status als Vertragspartei regionaler Fischereiorganisationen oder seine Zusage, die von diesen Organisationen beschlossenen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen anzuwenden. (47) Vietnam hat 1994 das SRÜ ratifiziert und ist kooperierendes Nichtmitglied der WCPFC. (48) Mit Ausnahme des SRÜ hat Vietnam keine internationalen Rechtsinstrumente für das Fischereimanagement ratifiziert. Die Leistung Vietnams bei der Umsetzung internationaler Instrumente steht nicht im Einklang mit den Empfehlungen unter Nummer 11 des FAO-Aktionsplans, worin die Staaten aufgerufen werden, vorrangig das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Durchführung der Bestimmungen des SRÜ über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen (UNFSA) und das FAO-Einhaltungsübereinkommen zu ratifizieren, anzunehmen oder diesen beizutreten. Zudem wird gegen Nummer 14 des FAO-Aktionsplans verstoßen, wonach die Staaten den Verhaltenskodex und die damit verbundenen internationalen Aktionspläne uneingeschränkt und wirksam umsetzen sollten. (49) Vietnam hat das FAO-Übereinkommen von 2009 über Hafenstaatmaßnahmen nicht ratifiziert. Das bedeutet auch, dass Vietnam — wie in Erwägungsgrund (27) ausgeführt — trotz der großen Bedeutung von Fisch und Fischereierzeugnissen, die zur Versorgung der Verarbeitungsbetriebe in das Land eingeführt werden, keine Hafenkontrollmaßnahmen bei Anlandungen ausländischer Fischereifahrzeuge vornimmt. (50) Die vietnamesischen Rechtsvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen verstoßen offensichtlich auch gegen die grundlegenden Anforderungen der Artikel 62, 117, 118 und 119 des SRÜ über die optimale Nutzung der lebenden Ressourcen, die Pflicht der Staaten, in Bezug auf ihre Angehörigen Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen, die Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen und die Pflicht zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See. (51) Gemäß Artikel 31 Absatz 6 Buchstabe c der IUU-Verordnung prüfte die Kommission, ob Vietnam an Handlungen oder Unterlassungen beteiligt gewesen sein könnte, die die Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften oder internationalen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen möglicherweise beeinträchtigt haben. (52) Die Kommission stellt fest, dass Vietnam auf der jährlichen CCAMLR-Sitzung als Nichtvertragspartei bezeichnet wurde, die möglicherweise an der Befischung und Anlandung von und/oder am Handel mit Zahnfischen beteiligt ist, sich aber nicht an die Fangdokumentationsregelung hält, die im Jahr 2000 eingeführt wurde, um diese Arten von der Anlandestelle durch die gesamte Handelskette hindurch zu verfolgen. (53) Angesichts der in diesem Abschnitt dargelegten Erwägungen und auf der Grundlage aller von der Kommission zusammengetragenen Fakten sowie aller Aussagen Vietnams konnte gemäß Artikel 31 Absätze 3 und 6 der IUU-Verordnung festgestellt werden, dass Vietnam seine völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich internationaler Rechtsvorschriften sowie Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht erfüllt hat. 3.4.   Besondere Sachzwänge der Entwicklungsländer (Artikel 31 Absatz 7 der IUU-Verordnung) (54) Gemäß dem UN-Index für menschliche Entwicklung (UNHDI) (5) galt Vietnam 2015 als ein Land mit mittlerer menschlicher Entwicklung (Platz 115 unter 188 Ländern). (55) Unter Berücksichtigung der oben genannten Platzierung im UN-Index für menschliche Entwicklung und der Feststellungen während der Besuche von 2012 bis 2017 fanden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Vietnams Versäumnis, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, das Ergebnis eines niedrigen Entwicklungsstands wäre. Es liegen keine stichhaltigen Beweise vor, dass Mängel bei den Fischereivorschriften, bei der Überwachung und Kontrolle und bei den Rückverfolgbarkeitssystemen auf geringe Kapazitäten und schlechte Infrastruktur zurückzuführen sind. Die Kommission hat Vietnams Antrag vom Mai 2017 auf Unterstützung bei der Überarbeitung der Fischereivorschriften positiv beschieden. (56) Angesichts der in diesem Abschnitt dargelegten Situation und auf der Grundlage aller von der Kommission zusammengetragenen Fakten sowie aller Aussagen des betreffenden Landes konnte gemäß Artikel 31 Absatz 7 der IUU-Verordnung festgestellt werden, dass Vietnams Entwicklungsstatus und Gesamtleistungsfähigkeit im Bereich des Fischereimanagements nicht durch den Entwicklungsstand des Landes beeinträchtigt werden. 4.   SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR MÖGLICHEN EINSTUFUNG ALS NICHTKOOPERIERENDES DRITTLAND (57) Vor dem Hintergrund der Ergebnisse, denen zufolge Vietnam seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen als Flaggen-, Hafen-, Küsten- oder Marktstaat nicht nachkommt und keine geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei ergreift, sollte dem Land gemäß Artikel 32 der IUU-Verordnung mitgeteilt werden, dass die Kommission es möglicherweise als bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei nichtkooperierendes Drittland einstufen wird. (58) Darüber hinaus sollte sie gegenüber Vietnam alle in Artikel 32 der IUU-Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung sollte eine Frist festgelegt werden, innerhalb deren das Land schriftlich Stellung beziehen und die Situation bereinigen kann. (59) Darüber hinaus werden durch die Mitteilung an Vietnam, dass es möglicherweise als Land eingestuft wird, das die Kommission im Sinne dieses Beschlusses als nichtkooperierendes Drittland betrachtet, weitere Schritte der Kommission oder des Rates zum Zwecke der Einstufung und der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer weder ausgeschlossen noch automatisch vollzogen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Vietnam wird darüber informiert, dass die Kommission es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland einstufen wird. Brüssel, den 23. Oktober 2017 Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1. (2)  https://treaties.un.org/ (3)  Internationaler Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, 2001. (4)  Über die illegalen Tätigkeiten der sogenannten vietnamesischen „blauen Boote“ wurde im Pazifikraum in den entsprechenden Medien ausführlich berichtet: https://www.undercurrentnews.com/2016/03/29/australia-captures-vietnamese-vessels-suspected-of-iuu/ http://nationalpost.com/news/world/tiny-island-nation-of-palau-very-publicly-burns-vietnamese-boats-caught-fishing-illegally http://www.themalaymailonline.com/malaysia/article/mmea-detains-vietnamese-fishermen-for-illegal-fishing#UEtd7edz4ez9lRch.97 https://www.solomonstarnews.com/news/national/12655-blue-boats-seized http://e.vnexpress.net/news/news/malaysia-detains-another-40-vietnamese-for-illegal-fishing-3616922.html (5)  Quelle: http://hdr.undp.org/en/data.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.