Europäische Union

Beschluss des Europäischen Investitionsfonds vom 4. Juni 2020 über interne Bestimmungen zur Einschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten des Europäischen Investitionsfonds

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020Q0722(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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elektronische Kommunikation) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.