Europäische Union

2008/914/EG: Entscheidung der Kommission 11. Juni 2008 zur Bestätigung der von den Niederlanden vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung mariner Ökosysteme im Gebiet Voordelta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2415)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0914. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zum Einspruch hat unterschrieben zu sein und mindestens die folgenden Teile zu enthalten: a) Name und Adresse des Einsprucherhebenden; b) Datierung; c) Beschreibung des Beschlusses, gegen den Einspruch erhoben wird; und d) Gründe für den Einspruch. ERLÄUTERUNG Natura-2000-Gebiete Das Voordelta beherbergt besondere Naturwerte und ist daher im Rahmen der europäischen Vogel- und Habitatrichtlinie als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen worden. Die Niederlande sind verpflichtet, für bestimmte Sorten und Habitate im Voordelta einen „günstigen Zustand der Instandhaltung“ zu erreichen und zu erhalten. Der Artenschutz ist im Flora- und Faunagesetz gesetzlich geregelt, der Schutz von Gebieten ist im Nsch-Gesetz 1998 gesetzlich geregelt. Das Nsch-Gesetz 1998 schreibt vor, dass für alle Natura-2000-Gebiete ein Verwaltungsplan abgefasst wird. Die besonderen Naturwerte befinden sich im gesamten Voordelta. Die größte Vielfalt dieser Naturwerte findet sich jedoch in der nördlichen Hälfte des Gebiets. Maßnahmen zum Schutz der Naturwerte sind somit am zweckmäßigsten, wenn sie sich auf den nördlichen Teil beziehen. Kompensationsaufgabe Tweede Maasvlakte Das Anlegen der Maasvlakte 2 im Natura-2000-Gebiet Voordelta wird zu einem Verlust an Naturwerten in diesem Gebiet führen, und zwar unter anderem dadurch, dass der Umfang des Natura-2000-Gebiets um 2 455 Hektar abnimmt. In der planspezifischen Kernentscheidung zur Entwicklung des Mainport Rotterdam 2006 (im Weiteren: PKE) ist festgelegt worden, dass dieser Verlust dadurch zu kompensieren ist, dass an anderer Stelle im Voordelta ein Bodenschutzgebiet eingerichtet wird, in dem Schutzmaßnahmen getroffen werden. Außerdem ist in der PKE angeführt, dass die Naturwerte im Bodenschutzgebiet sowohl durch Einschränkungen der Nutzung als auch durch andere Maßnahmen zunehmen. Dabei werden die ökologischen Anforderungen berücksichtigt und wird ausdrücklich in Erwägung gezogen, inwieweit Einschränkungen der menschlichen Aktivitäten aufzuerlegen sind, dies unter anderem in Hinblick auf die derzeitige (menschliche) Nutzung. In der Genehmigung aus dem Nb-Gesetz für das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 ist eine Kompensationsverpflichtung in Hinsicht auf den Habitattyp 1 110 und eine Reihe von Vogelarten aufgenommen worden. Anhand des vorliegenden Beschlusses zur Zugangsbeschränkung werden — außer den Zielsetzungen nach dem Natura 2000 — die zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen ausgestaltet. Maßnahmen Um die Auswirkungen durch das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 rechtzeitig zu kompensieren und unter Berücksichtigung der Erhaltung und Entwicklung der Naturwerte gemäß dem Ausweisungsbeschluss Voordelta ist es von Wichtigkeit, die Einschränkung des Zugangs zu den Gebieten im Voordelta kurzfristig zu regeln. Die Maßnahmen, die im Voordelta gelten werden, werden ebenfalls im Verwaltungsplan Voordelta dargelegt. Solange dieser Verwaltungsplan nicht in Kraft getreten ist, bleiben die Auflagen nach Artikel 19d Nsch-Gesetz 1998 uneingeschränkt im Voordelta anwendbar, und somit auch in den in diesem Beschluss enthaltenen Gebieten. Der vorliegende Beschluss zielt ausschließlich auf die Regelung für den Zugang (die Einschränkung davon) zu bestimmten Gebieten ab, bietet allerdings in denjenigen Fällen keine Freistellung von der Genehmigungspflicht, in der sich eine solche aus dem Gesetz ergeben sollte. In dem erstellten Plan-MER und der Passenden Beurteilung (zur Vorbereitung des Verwaltungsplans Voordelta abgefasst) wird die Begründung für die Zugangsbeschränkung angeführt. Diese werden ebenfalls im Verwaltungsplan Voordelta übernommen. Das Ziel dieses Verwaltungsplans und der Beschlüsse zur Zugangsbeschränkung lautet: Die Instandhaltung der geschützten Natur, die Kompensation für Verluste an geschützter Natur durch das Anlegen der Maasvlakte 2 und im Rahmen dieses Naturschutzes so weit wie möglich die Berücksichtigung der Interessen von Freizeit, Tourismus und Fischerei. Die Verwaltungsmaßnahmen einschließlich der vorliegenden Zugangsbeschränkung werden gegebenenfalls auf der Grundlage der Beobachtung und Auswertung angepasst. Erläuterung zu der Zugangsbeschränkung Das Gebiet Slikken van Voorne ist für den Schutz der im Gebiet vorkommenden Vogelarten (ca. 20 Arten, vor allem Enten und Stelzenläufer) wichtig, für die im Ausweisungsbeschluss Voordelta ein Ziel der Arterhaltung angeführt worden ist. Die Verklikkerplaat spielt für den Schutz des Seehundes eine besonders wichtige Rolle. Natura-2000-Zielsetzungen Stelzenläufer und Enten Mehrere Arten von Stelzenläufern und Enten wie der Austernfischer und die Schnatterente nutzen die Slikken van Voorne im Voordelta als Ruhe- und Futtergebiet. Durch die Abnahme von Gebieten an anderen Orten, wie den Sandbänken in der Oosterschelde, bei denen diese Zugvögel zu Kräften kommen und fressen können, ist das Voordelta für ihr Fortbestehen immer wichtiger geworden. Die Freizeitbetätigung in der unmittelbaren Umgebung, auf dem Strand und im Wasser, stört diese Tiere, die auf Lärm und plötzliche Bewegungen sensibel reagieren. Da die Urlaubszeit immer länger dauert, nimmt dieses Problem an Umfang zu. Die zugangsbeschränkenden Maßnahmen in den Slikken van Voorne haben zu gewährleisten, dass die Ziele (zur Erhaltung) aus dem Ausweisungsbeschluss Voordelta für Stelzenläufer und Enten verwirklicht werden. Der Seehund Anfang des letzten Jahrhunderts lebten rund zehntausend Seehunde im Delta. Durch Verunreinigung, Jagd und eine starke Dezimierung ihres Lebensraums aufgrund der Deltawerke gab es vor ungefähr fünfzig Jahren nur noch ein paar Dutzend Exemplare. In den letzten Jahren lebten wieder rund hundert Seehunde im Deltagebiet, von denen ca. fünfzig Prozent im Voordelta beheimatet waren. Sie nutzen trocken gefallene Sandbänke wie die Teile der Hinderplaat, Bollen van de Ooster (Kartoffelrücken) und die Verklikkerplaat, um sich auszuruhen. Sie können sich im Voordelta allerdings nicht gut fortpflanzen. Für das Werfen, Säugen und die Aufzucht der Jungen bieten die Sandbänke zu wenig Ruhe. Die Ruhe während des ganzen Jahres ist wichtig; die kritischste Phase für die Ruhe ist die Zeit vor, während und kurz nach dem Säugen der Jungen vom 1. Mai bis zum 1. September. Durch die zugangsbeschränkenden Maßnahmen im Bereich der Ruhestätten in den Gebieten Hinderplaat, Bollen van de Ooster und der im Vooredlta gelegenen Verklikkerplaat soll zu einem gewissen Zeitpunkt eine Population von mindestens zweihundert Seehunden im gesamten Delta leben können und dort ihre Jungen aufziehen, sodass das Verbesserungsziel für diese Tierart gemäß dem Ausweisungsbeschluss Voordelta verwirklicht werden kann. KARTEN (1)  Inkraftreten Staatsblatt 2005, 473. (2)  Staatsanzeiger 2006, Nr. 91. (3)  Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen, Königlich niederländischer Verband für Luftfahrt, 2004.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.