Europäische Union

2008/914/EG: Entscheidung der Kommission 11. Juni 2008 zur Bestätigung der von den Niederlanden vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung mariner Ökosysteme im Gebiet Voordelta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2415)

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die Aufzucht der Jungen bieten die Sandbänke zu wenig Ruhe. Die Ruhe während des ganzen Jahres ist wichtig; die kritischste Phase für die Ruhe ist die Zeit vor, während und kurz nach dem Säugen der Jungen vom 1. Mai bis zum 1. September. Durch die zugangsbeschränkenden Maßnahmen im Bereich der Ruhestätten in den Gebieten Hinderplaat, Bollen van de Ooster und der im Voordelta gelegenen Verklikkerplaat soll zu einem gewissen Zeitpunkt eine Population von mindestens zweihundert Seehunden im gesamten Delta leben können und dort ihre Jungen aufziehen, sodass das Verbesserungsziel für diese Tierart gemäß dem Ausweisungsbeschluss Voordelta verwirklicht werden kann. Die Eiderente Die Eiderente ist im Voordelta vor allem ein Wintergast, aber es finden sich hier auch kleinere Gruppen im Sommer. Die Eiderenten befinden sich immer in den untieferen Gebieten im Schatten der Hinderplaat und von den Bollen van de Ooster. Die Anzahl schwankt stark per Jahr; dies ist möglicherweise auf die jährlichen Unterschiede in Bezug auf die Verfügbarkeit von Schalentieren vor Ort zurückzuführen. Die Population der Eiderenten im Voordelta kann durch die Abnahme des Nahrungsangebots durch die Schalentierfischerei und eine Störung durch die Zunahme des Freizeitaufkommens unter Druck geraten. Obwohl das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 keine erheblichen Auswirkungen auf diese Tierart haben werden, sind die Maßnahmen unter Berücksichtigung der landesweit sehr ungünstigen Situation der Erhaltung von wesentlicher Bedeutung. Aus diesen Gründen wird der Zugang zu dem Gebiet direkt im Osten der Hinderplaat eingeschränkt, um dafür zu sorgen, dass diese Population im Voordelta beibehalten werden kann. Kompensation Maasvlakte 2 Die Brandseeschwalbe und die Fluss-Seeschwalbe Die Tierarten Brandseeschwalbe und Fluss-Seeschwalbe brüten außerhalb des Voordeltas in nahe gelegenen Natura-2000-Gebieten. Ihre Nahrung besteht aus kleinen Fischen, die sie tauchend in dem oben genannten untiefen Meer mit Sandbänken fangen (Habitattyp 1110). Von dieser in der Nähe der Brutkolonien gelegenen Nahrungsquelle geht durch das Anlegen der Maasvlakte 2 ein Teil verloren. Dies wirkt sich vor allem im Sommer aus, wenn der Aktionsradius der Vögel durch das Ausfliegen der Jungvögel beschränkt ist. In der derzeitigen Situation herrscht eine eingeschränkte Ruhe auf den Sandbänken, die die Vögel im Voordelta benutzen. Das Ziel der zugangsbeschränkenden Maßnahmen besteht daraus, im Sommer auf den trocken gefallenen Sandbänken Hinderplaat und Bollen van de Ooster im Voordelta mehr Ruhe zu schaffen. Dadurch können die Brandseeschwalbe und die Fluss-Seeschwalbe mit ihren Jungen diese Sandbänke besser benutzen, um sich auszuruhen, und leichter zu den Nahrungsgebieten im Meer gelangen. Die Trauerente Die Trauerente ist eine Durchreisende und ein Wintergast im Voordelta. Diese Tierart findet sich vor allem im Meeresgebiet im Südosten der Bollen van de Ooster und in und bei den Bollen van het Nieuwe Zand. Im Sommer halten sich kleinere Anzahlen Trauerenten im Voordelta auf; diese Vögel nutzen das Voordelta auch als Mausergebiet. Trauerenten ernähren sich von Schalentieren, die sie im untiefen Gewässer finden. Davon geht durch das Anlegen der Maasvlakte 2 ein Teil verloren. Das Ziel der zugangsbeschränkenden Maßnahmen im Meeresgebiet der Bollen van de Ooster und der Bollen van het Nieuwe Zand besteht daraus, dafür zu sorgen, dass — als Kompensation für den Verlust an potenziellen Futtergebieten für diese Tierart bei der Maasvlakte 2 — genügend Nahrung für die Trauerente zur Verfügung steht und diese einen möglichst guten Zugang zum Futter hat. Die Tiere reagieren außerdem sehr sensibel auf Störungen durch Wassersport und Schifffahrt. Dadurch, dass im Winter die Ruhe in den Gebieten an Stellen garantiert wird, an denen diese Tierart konzentriert vorkommt, um zu fressen und zu ruhen, haben die günstigen Bedingungen für die Trauerente im gesamten Voordelta mindestens genauso zu sein wie vor dem Anlegen der Maasvlakte 2. Im Sommer reicht das kleinere Sommerruhegebiet Bollen van de Ooster. KARTEN (1)  Inkrafttreten Staatsblatt 2005, 473. (2)  Staatsanzeiger 2006, Nr. 91. (3)  Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen, Königlich niederländischer Verband für Luftfahrt, 2004. ANHANG II Beschluss zur Zugangsbeschränkung Bodenschutzgebiet 13. Mai 2008 Der niederländische Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Beschränkung der Zugänglichkeit von Naturgebieten gemäß Artikel 20 des niederländischen Gesetzes zum Naturschutz 1998 Natura-2000-Gebiet „Voordelta“. EINLEITUNG Artikel 20, Absatz eins des niederländischen Naturschutzgesetzes 1998 (1) (im Weiteren bezeichnet als Nsch-Gesetz 1998) schreibt vor, dass der Provinzialausschuss den Zugang zu einem geschützten Naturdenkmal gemäß Artikel 10, Absatz eins, zu einem ausgewiesenen Gebiet gemäß Artikel 10a, Absatz eins oder einem Gebiet, in dem die Ausweisung als solche in Erwägung gezogen wird gemäß Artikel 12, oder aber zu Teilen der bezeichneten Gebiete einschränken kann, sofern dies für den Schutz der Naturwerte erforderlich ist. Der zweite Absatz von Artikel 20 Nsch-Gesetz 1998 schreibt vor, dass die Befugnis, die im ersten Absatz bezeichnet wird, dem Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (im Weiteren bezeichnet als LNL) in Übereinstimmung mit Unserem anderen Minister zusteht, sofern das im ersten Absatz bezeichnete Gebiet vollständig oder teilweise von oder unter der Zuständigkeit Unseres Ministers oder eines Unserer anderen Minister verwaltet wird. Der nachstehende Beschluss ist in Übereinstimmung mit dem niederländischen Minister für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeit gefasst worden. Unter Berücksichtigung des Mandatsbeschlusses LNL Regionale Angelegenheiten (2) ist der Regionsleiter Süd des Ministeriums für LNL berechtigt, diesen Beschluss im Namen des Ministers für LNL zu fassen. In dem Natura-2000-Gebiet Voordelta (im Weiteren bezeichnet als das Voordelta) ist es in Hinsicht auf den Schutz der in diesem Gebiet bestehenden oder zu schaffenden Naturwerte erforderlich, den Zugang zu einer Reihe von Gebieten zu beschränken. Die Begründung für diese Zugangsbeschränkungen beruht auf dem Ausweisungsbeschluss Voordelta (mit Datum vom 19. Februar 2008, Aktenzeichen DRZO/2008-113), und zwar in Bezug auf die Umsetzung der Natura-2000-Zielsetzungen im Voordelta, sowie auf der Umsetzung der Kompensationsverpflichtung gemäß den Vorgaben der Genehmigung aus dem Nsch-Gesetz (mit Datum vom 17. April 2008, Aktenzeichen DRZW/2008-1670) für die Schaffung und das Vorhandensein der Maasvlakte 2. In der allgemeinen Erläuterung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird hierauf näher eingegangen. In diesem Beschluss wird die Zugangsbeschränkung zu dem nachstehend beschriebenen Gebiet ausdrücklich geregelt. Die im Weiteren angeführten Ausnahmen beeinträchtigen die Anforderung zur Genehmigung gemäß Artikel 19d Nsch-Gesetz 1998 nicht, außer sofern die Ausnahme gemäß Artikel 19 d Absatz 2 Nsch-Gesetz 1998 (Projekte oder Handlungen gemäß dem Verwaltungsplan) anwendbar ist. BESCHLUSS Artikel 1 Der Zugang zu dem innerhalb des Voordeltas gelegenen Bodenschutzgebiets, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird für die Baumkurrenfischerei (mit Grundschleppnetzen) mit Wasserfahrzeugen, die eine Motorleistung über 191 kW (260 PS) aufweisen, beschränkt. Diese Zugangsbeschränkung gilt während des gesamten Jahres. Artikel 2 1. Das Gebiet, dessen Zugänglichkeit aufgrund dieses Beschlusses beschränkt wird, ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte „Beschluss zur Zugangsbeschränkung Bodenschutzgebiet Voordelta“ und der zu dieser Karte gehörenden Anlage mit umschließenden Koordinaten angegeben. 2. Karten und andere Anlagen gemäß Absatz 1 können zu Prüfzwecken in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung in den Räumen der Direktion für regionale Angelegenheiten Süd beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität in der Keizersgracht 5 in Eindhoven eingesehen werden (Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr). Artikel 3 Dieser Beschluss wird im niederländischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Zu diesem Beschluss gehört eine Erläuterung, die im Zusammenhang mit der Verfügung zu lesen ist. DER NIEDERLÄNDISCHE MINISTER FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND LEBENSMITTELQUALITÄT In dessen Namen Der Regionsleiter Süd Einspruch Gegen diesen Beschluss kann ein Beteiligter aufgrund der Bestimmungen nach dem niederländischen Allgemeinen Gesetz zum Verwaltungsrecht Einspruch erheben. Ein solcher Einspruch hat innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Verfügung im Staatsanzeiger schriftlich erhoben zu werden bei: dem niederländischen Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Dienst Regelungen Abteilung Recht & Rechtsschutz Postbus 20401 2500 EK ’s Gravenhage Niederlande. Das Schreiben zum Einspruch hat unterschrieben zu sein und mindestens die folgenden Teile zu enthalten: a) Name und Adresse des Einsprucherhebenden, b) Datierung, c) Beschreibung des Beschlusses, gegen den Einspruch erhoben wird, und d) Gründe für den Einspruch. ERLÄUTERUNG Natura-2000-Gebiete Das Voordelta beherbergt besondere Naturwerte und ist daher im Rahmen der europäischen Vogel- und Habitatrichtlinie als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen worden. Die Niederlande sind verpflichtet, für bestimmte Sorten und Habitate im Voordelta einen „günstigen Zustand der Instandhaltung“ zu erreichen und zu erhalten. Der Artenschutz ist im Flora- und Faunagesetz gesetzlich geregelt, der Schutz von Gebieten ist im Nsch-Gesetz 1998 gesetzlich geregelt. Das Nsch-Gesetz 1998 schreibt vor, dass für alle Natura-2000-Gebiete ein Verwaltungsplan abgefasst wird. Die besonderen Naturwerte befinden sich im gesamten Voordelta. Die größte Vielfalt dieser Naturwerte findet sich jedoch in der nördlichen Hälfte des Gebiets. Maßnahmen zum Schutz der Naturwerte sind somit am zweckmäßigsten, wenn sie sich auf den nördlichen Teil beziehen. Kompensationsaufgabe Tweede Maasvlakte Das Anlegen der Maasvlakte 2 im Natura-2000-Gebiet Voordelta wird zu einem Verlust an Naturwerten in diesem Gebiet führen, und zwar unter anderem dadurch, dass der Umfang des Natura-2000-Gebiets um 2 455 Hektar abnimmt. In der planspezifischen Kernentscheidung zur Entwicklung des Mainport Rotterdam 2006 (im Weiteren: PKE) ist festgelegt worden, dass dieser Verlust dadurch zu kompensieren ist, dass an anderer Stelle im Voordelta ein Bodenschutzgebiet eingerichtet wird, in dem Schutzmaßnahmen getroffen werden. Außerdem ist in der PKE angeführt, dass die Naturwerte im Bodenschutzgebiet sowohl durch Einschränkungen der Nutzung als auch durch andere Maßnahmen zunehmen. Dabei werden die ökologischen Anforderungen berücksichtigt und wird ausdrücklich in Erwägung gezogen, inwieweit Einschränkungen der menschlichen Aktivitäten aufzuerlegen sind, dies unter anderem in Hinblick auf die derzeitige (menschliche) Nutzung. In der Genehmigung aus dem Nb-Gesetz für das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 ist eine Kompensationsverpflichtung in Hinsicht auf den Habitattyp 1 110 und eine Reihe von Vogelarten aufgenommen worden. Maßnahmen Um die Auswirkungen durch das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 rechtzeitig zu kompensieren und unter Berücksichtigung der Erhaltung und Entwicklung der Naturwerte gemäß dem Ausweisungsbeschluss Voordelta ist es von Wichtigkeit, die Einschränkung des Zugangs zu den Gebieten im Voordelta kurzfristig zu regeln. Die Maßnahmen, die im Voordelta gelten werden, werden ebenfalls im Verwaltungsplan Voordelta dargelegt. Solange dieser Verwaltungsplan nicht in Kraft getreten ist, bleiben die Auflagen nach Artikel 19d Nsch-Gesetz 1998 uneingeschränkt im Voordelta anwendbar, und somit auch in dem in diesem Beschluss enthaltenen Gebiet. Der vorliegende Beschluss zielt ausschließlich auf die Regelung für den Zugang (die Einschränkung davon) zu diesem Gebiet ab, bietet allerdings in denjenigen Fällen keine Freistellung von der Genehmigungspflicht, in der sich eine solche aus dem Gesetz ergeben sollte. In dem erstellten Plan-MER und der Passenden Beurteilung (zur Vorbereitung des Verwaltungsplans Voordelta abgefasst) wird die Begründung für die Zugangsbeschränkung angeführt. Diese werden ebenfalls im Verwaltungsplan Voordelta übernommen. Das Ziel dieses Verwaltungsplans und der Beschlüsse zur Zugangsbeschränkung lautet: Die Instandhaltung der geschützten Natur, die Kompensation für Verluste an geschützter Natur durch das Anlegen der Maasvlakte 2 und im Rahmen dieses Naturschutzes so weit wie möglich die Berücksichtigung der Interessen von Freizeit, Tourismus und Fischerei. Die Verwaltungsmaßnahmen einschließlich der vorliegenden Zugangsbeschränkung werden gegebenenfalls auf der Grundlage der Beobachtung und Auswertung angepasst. Erläuterung zu der Zugangsbeschränkung Kompensation Maasvlakte 2: Habitattyp 1 110 (permanent mit Meerwasser mit geringer Tiefe überströmte Sandbänke) Auf Sandbänken im untiefen Meer — mit Schwankungen zwischen tiefen und untiefen Bereichen sowie mit Einflüssen durch Süß- und Salzwasser — leben viele Bodentiere und Fische. Diese für ein Delta prägenden Bereiche sind eine wesentliche Nahrungsquelle für Vögel, Fische und Seehunde. Unter anderem aus diesem Grund werden diese Gebiete geschützt. Durch die Erweiterung des Rotterdamer Hafens anhand des Anlegens der Maasvlakte 2 gehen insgesamt 2 455 Hektar dieses Habitattyps im Voordelta verloren. Durch den Verlust an Bodenoberfläche geht eine gewisse Menge der Bodenfauna (Biomasse) verloren, die sonst als Nahrung für Fische und Vögel dienen würde. Da eine Neuschaffung von Sandbänken in einem untiefen Meer an anderer Stelle nicht möglich ist, werden Maßnahmen getroffen, um die Qualität eines ähnlichen Meeresbodens als Nahrungsquelle für Vögel und Fische an einem anderen Ort im Voordelta zu verbessern. Das Ziel hierbei lautet, innerhalb des Bodenschutzgebietes die Menge der Biomasse als Nahrung für Vögel und Fische zu steigern, um die Gesamtmenge der Biomasse im Voordelta auf dem gleichen Niveau wie vor dem Anlegen der Maasvlakte 2 zu behalten. Damit werden die Auswirkungen durch das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 kompensiert. Die Oberfläche des Bodenschutzgebietes beträgt netto 24 550 Hektar; dies entspricht dem Zehnfachen der verloren gehenden Fläche. Dieser Faktor stammt aus einem Sachverständigenurteil — auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsdaten —, mit dem nachgewiesen wurde, dass es durch eine Einschränkung der Nutzung dieses Gebiets möglich ist, eine Verbesserung der Bodenqualität in Form einer höheren Produktion von Biomasse um mindestens 10 % zu erreichen. Auf der Grundlage dieses Sachverständigenurteils und weiterer Untersuchungen ist in Teil 1 der PKE festgelegt, dass die Einrichtung eines „Meeresreservats“ (im vorliegenden Beschluss zum Bodenschutzgebiet angeführt) die beste Möglichkeit ist, die Auswirkungen durch das Anlegen und das Vorhandensein der Maasvlakte 2 zu kompensieren. In einer Nachfolgeuntersuchung ist im Anschluss festgestellt worden, dass ein Ausschluss der Baumkurrenfischerei mit einer Motorleistung von mehr als 191 kW (260 PS) ausreichte, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem Beschluss zur Zugangsbeschränkung wird dieser Vorgabe entsprochen. KARTE (1)  Inkrafttreten Staatsblatt 2005, 473. (2)  Staatsanzeiger 2006, Nr. 91. ANHANG III Beschluss zur Zugangsbeschränkung Verklikkerplaat und Slikken van Voorne 13. Mai 2008 Der niederländische Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Beschränkung der Zugänglichkeit von Naturgebieten gemäß Artikel 20 des niederländischen Gesetzes zum Naturschutz 1998 Natura-2000-Gebiet „Voordelta“. EINLEITUNG Artikel 20, Absatz eins des niederländischen Naturschutzgesetzes 1998 (1) (im Weiteren bezeichnet als Nsch-Gesetz 1998) schreibt vor, dass der Provinzialausschuss den Zugang zu einem geschützten Naturdenkmal gemäß Artikel 10, Absatz eins, zu einem ausgewiesenen Gebiet gemäß Artikel 10a, Absatz eins oder einem Gebiet, in dem die Ausweisung als solche in Erwägung gezogen wird gemäß Artikel 12, oder aber zu Teilen der bezeichneten Gebiete einschränken kann, sofern dies für den Schutz der Naturwerte erforderlich ist. Der zweite Absatz von Artikel 20 Nsch-Gesetz 1998 schreibt vor, dass die Befugnis, die im ersten Absatz bezeichnet wird, dem Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (im Weiteren bezeichnet als LNL) in Übereinstimmung mit Unserem anderen Minister zusteht, sofern das im ersten Absatz bezeichnete Gebiet vollständig oder teilweise von oder unter der Zuständigkeit Unseres Ministers oder eines Unserer anderen Minister verwaltet wird. Der nachstehende Beschluss ist in Übereinstimmung mit dem niederländischen Minister für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeit gefasst worden. Unter Berücksichtigung des Mandatsbeschlusses LNL Regionale Angelegenheiten (2) ist der Regionsleiter Süd des Ministeriums für LNL berechtigt, diesen Beschluss im Namen des Ministers für LNL zu fassen. In dem Natura-2000-Gebiet Voordelta (im Weiteren bezeichnet als das Voordelta) ist es in Hinsicht auf den Schutz der in diesem Gebiet bestehenden oder zu schaffenden Naturwerte erforderlich, den Zugang zu einer Reihe von Gebieten zu beschränken. Die Begründung für diese Zugangsbeschränkungen beruht auf dem Ausweisungsbeschluss Voordelta (mit Datum vom 19. Februar 2008, Aktenzeichen DRZO/2008-113), und zwar in Bezug auf die Umsetzung der Natura-2000-Zielsetzungen im Voordelta, sowie auf der Umsetzung der Kompensationsverpflichtung gemäß den Vorgaben der Genehmigung aus dem Nsch-Gesetz (mit Datum vom 17. April 2008, Aktenzeichen DRZW/2008-1670) für die Schaffung und das Vorhandensein der Maasvlakte 2. In der allgemeinen Erläuterung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird hierauf näher eingegangen. In diesem Beschluss wird die Zugangsbeschränkung zu den nachstehend beschriebenen Gebieten ausdrücklich geregelt. Die im Weiteren angeführten Ausnahmen beeinträchtigen die Anforderung zur Genehmigung gemäß Artikel 19d Nsch-Gesetz 1998 nicht, außer sofern die Ausnahme gemäß Artikel 19 d Absatz 2 Nsch-Gesetz 1998 (Projekte oder Handlungen gemäß dem Verwaltungsplan) anwendbar ist. BESCHLUSS Artikel 1 Der Zugang zu dem Gebiet „Verklikkerplaat“, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Verklikkerplaat gelten während des ganzen Jahres. Die Zugangsbeschränkungen gelten für alle Arten von Aktivitäten unter Ausnahme der nachstehenden Aktivitäten: Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1 000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex „Verantwortungsbewusstes Fliegen“ betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet (3): Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1 000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist. Artikel 2 Der Zugang zu dem innerhalb des Voordeltas gelegenen Gebiet „Slikken van Voorne“, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Slikken van Voorne gelten während des ganzen Jahres. Die Zugangsbeschränkungen gelten nicht für die nachstehend angeführten Aktivitäten: Fischerei mit Schleppnetzen Die Fischerei mit Schleppnetzen ist im Rahmen der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Nutzung während des gesamten Jahres unter Beachtung der folgenden Bedingungen gestattet. Dies betrifft einen Unternehmer, und zwar das Wasserfahrzeug Tholen 5. Der Mindestabstand, der zu den Hochwasserfluchtstellen auf dem Schlick zu beachten ist, beträgt 250 m. Das Fischerboot verfügt über funktionstüchtige Ortungsgeräte für die Einhaltung dieser Vorgaben. Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1 000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex „Verantwortungsbewusstes Fliegen“ betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet: Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1 000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist. Artikel 3 Die oben in Artikel 1 dargelegte Zugangsbeschränkung gilt aufgrund von Artikel 20 Absatz 4 Nsch-Gesetz 1998 nicht für die nachstehenden Aktivitäten: Durchführung erforderlicher staatlicher Aufgaben Die Anwesenheit während des gesamten Jahres für die Durchführung von Aufgaben, sei es mit oder ohne Wasserfahr-, Fahr- oder Flugzeuge behördlicherseits oder im Auftrag des Staates, insofern dies für die Durchführung der Instandhaltung und Pflege, die Markierung und Überwachung bzw. für Inspektions-, Aufsichts- und Fahndungsaufgaben sowie für militärische Aktivitäten erforderlich sein sollte. Instandhaltung von Kabeln und Leitungen Wartungsarbeiten an Kabeln und Leitungen zwischen dem 1. September und dem 1. Mai. Der Zugang außerhalb dieses Zeitraums ist nur in dringenden Notfällen gestattet; dies hat im Voraus von den Behörden beurteilt zu werden und ferner haben die möglichen weiteren Vorschriften beachtet zu werden. Artikel 4 1.   Die Gebiete, deren Zugänglichkeit aufgrund dieses Beschlusses beschränkt wird, ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte „Beschluss zur Zugangsbeschränkung Verklikkerplaat und Slikken van Voorne“ und der zu dieser Karte gehörenden Anlage mit umschließenden Koordinaten angegeben. 2.   Auf dem Feld und Wasser sind die Begrenzungen des Gebiets, deren Zugänglichkeit eingeschränkt wird, anhand der angebrachten Betonnung und den Pfählen mit Beschilderung erkennbar. 3.   Karten und andere Anlagen gemäß Absatz 1 können zu Prüfzwecken in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung in den Räumen der Direktion für regionale Angelegenheiten Süd beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität in der Keizersgracht 5 in Eindhoven eingesehen werden (Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr). Artikel 5 Dieser Beschluss wird im niederländischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Zu diesem Beschluss gehört eine Erläuterung, die im Zusammenhang mit der Verfügung zu lesen ist. DER NIEDERLÄNDISCHE MINISTER FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND LEBENSMITTELQUALITÄT In dessen Namen Der Regionsleiter Süd Einspruch Gegen diesen Beschluss kann ein Beteiligter aufgrund der Bestimmungen nach dem niederländischen Allgemeinen Gesetz zum Verwaltungsrecht Einspruch erheben. Ein solcher Einspruch hat innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Verfügung im Staatsanzeiger schriftlich erhoben zu werden bei: Dem niederländischen Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Dienst Regelungen Abteilung Recht & Rechtsschutz Postbus 20401 2500 EK 's Gravenhage Niederlande. Das Schreiben

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.