Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2408 des Rates vom 16. Oktober 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D2408. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ung erstellt. 3.   Führt die in Absatz 2 genannte Änderung zu einer Herabsetzung des Forderungsbetrags, so setzt die ersuchte Behörde das eingeleitete Verfahren zur Beitreibung oder zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen fort, jedoch nur hinsichtlich des noch zu erhebenden Betrags. Hat die ersuchte Behörde zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Herabsetzung des Forderungsbetrags Kenntnis erlangt, bereits einen Betrag beigetrieben, der den noch ausstehenden Betrag übersteigt, ohne dass bereits mit der in Artikel 9 dieses Beschlusses genannten Überweisung bereits begonnen worden wäre, so erstattet die ersuchte Behörde der berechtigten Person den zu viel gezahlten Betrag. 4.   Führt die in Absatz 2 genannte Änderung zu einer Erhöhung des Forderungsbetrags, so kann die beantragende Behörde ein geändertes Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen an die ersuchte Behörde richten. Dieses geänderte Ersuchen wird von der ersuchten Behörde nach Möglichkeit zusammen mit dem ursprünglichen Ersuchen der beantragenden Behörde bearbeitet. Kann das geänderte Ersuchen im Hinblick auf den Stand des laufenden Verfahrens nicht zusammen mit dem ursprünglichen Ersuchen bearbeitet werden, so gibt die ersuchte Behörde dem geänderten Ersuchen nur dann statt, wenn der Betrag mindestens dem in Artikel PMwSt.33 Absatz 4 des Protokolls genannten Betrag entspricht. 5.   Bei der Umrechnung des gemäß Absatz 2 geänderten Forderungsbetrags in die Währung des ersuchten Staats wendet die beantragende Behörde den ihrem ursprünglichen Ersuchen zugrunde gelegten Wechselkurs an. Artikel 9 Überweisung beigetriebener Beträge 1.   Die Überweisung der beigetriebenen Beträge erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Beitreibung erfolgt ist, sofern die Staaten nichts anderes vereinbaren. 2.   Werden die Beitreibungsmaßnahmen der ersuchten Behörde aus Gründen angefochten, die nicht in die Zuständigkeit des beantragenden Staates fallen, so kann die ersuchte Behörde die Überweisung der beigetriebenen Beträge im Zusammenhang mit der Forderung des beantragenden Staates abwarten, bis die Streitigkeit beigelegt ist, sofern gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) die ersuchte Behörde hält es für wahrscheinlich, dass in Bezug auf die Anfechtung zugunsten der betroffenen Partei entschieden wird, und b) die beantragende Behörde hat nicht erklärt, dass sie die bereits überwiesenen Beträge erstatten wird, wenn in Bezug auf die Anfechtung zugunsten der betroffenen Partei entschieden wird. 3.   Hat die beantragende Behörde eine Erklärung zur Erstattung gemäß Absatz 2 Buchstabe b abgegeben, so sendet sie die von der ersuchten Behörde bereits überwiesenen beigetriebenen Beträge innerhalb eines Monats nach Eingang des Erstattungsantrags zurück. Eine sonstige Entschädigung wird in diesem Fall ausschließlich von der ersuchten Behörde getragen. Geschehen zu … am …. Für den Handelssonderausschuss Die Ko-Vorsitzenden (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10. ANHANG IV BESCHLUSS Nr. X/2023 DES HANDELSSONDERAUSSCHUSSES für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben EINGESETZT DURCH DAS Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EINERSEITS und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom … über Standardformblätter für die Übermittlung von Informationen und statistischen Daten die Informationsübermittlung über das Common Communication Network und die praktischen Modalitäten für die Organisation von Kontakten zwischen den zentralen Verbindungsbüros und Verbindungsstellen DER HANDELSSONDERAUSSCHUSS — gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1) („Handels- und Kooperationsabkommen“), insbesondere auf dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“), insbesondere auf Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, h und i, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Die Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des Protokolls ist mit dem wechselseitigen Austausch von Informationen und statistischen Daten verbunden. 2. Werkzeuge für die Informationsübermittlung (wie etwa Standardformblätter und elektronische Kommunikationssysteme), die bereits im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates (2) und der Richtlinie 2010/24/EU des Rates (3) implementiert sind, bedürfen für die Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe bei der Beitreibung im Rahmen des Protokolls nur geringfügiger Änderungen. 3. Es ist erforderlich, praktische Modalitäten für die Durchführung von Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, h und i des Protokolls festzulegen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Standardformblätter für die Übermittlung 1.   Für die Übermittlung von Ersuchen, Informationen und Rückmeldungen nach Titel II des Protokolls verwenden die zuständigen Behörden die Standardformblätter in Anhang I dieses Beschlusses. 2.   Für die Übermittlung von Ersuchen und die weitere Übermittlung in Bezug auf Ersuchen nach Titel III des Protokolls, einheitliche Zustellungsformulare und einheitliche Vollstreckungstitel zur Vollstreckung im Staat der ersuchten Behörde oder geänderte Fassungen einheitlicher Vollstreckungstitel zur Vollstreckung im Staat der ersuchten Behörde verwenden die zuständigen Behörden die Standardformblätter in Anhang II dieses Beschlusses. 3.   Struktur und Layout der Standardformblätter können an etwaige neue Anforderungen und Funktionen der Systeme für den Kommunikations- und Informationsaustausch angepasst werden, sofern die darin enthaltenen Daten und Informationen nicht wesentlich geändert werden. Artikel 2 Informationsübermittlung über CCN Alle Informationen im Rahmen der Titel II und III des Protokolls werden ausschließlich auf elektronischem Wege über das Common Communication Network (CCN) übermittelt, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen nicht praktikabel. Artikel 3 Organisation der Kontakte 1.   Bis auf Weiteres sind die zentralen Verbindungsbüros, die für die Anwendung des Titels II dieses Protokolls hauptverantwortlich zuständig sind, Folgende: a) für das Vereinigte Königreich: His Majesty’s Revenue and Customs, UK VAT Central Liaison Office (zentrales Verbindungsbüro für Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich); b) für die Mitgliedstaaten: Die zentralen Verbindungsbüros, die für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer benannt sind. 2.   Bis auf Weiteres sind die zentralen Verbindungsbüros, die für die Anwendung des Titels III dieses Protokolls hauptverantwortlich zuständig sind, Folgende: a) für das Vereinigte Königreich: His Majesty’s Revenue and Customs, Debt Management; b) für die Mitgliedstaaten: Die zentralen Verbindungsbüros, die für die Amtshilfe bei der Beitreibung zwischen den Mitgliedstaaten benannt sind. 3.   Änderungen der zentralen Verbindungsbüros teilen die Parteien einander über das Sekretariat des Handelssonderausschusses mit. 4.   Die gemäß Artikel PMwSt.4 Absatz 2 des Protokolls benannten zentralen Verbindungsbüros führen und aktualisieren die Liste der Verbindungsstellen und zuständigen Beamten gemäß Artikel PMwSt.4 Absätze 3 und 4. Die Listen und Aktualisierungen werden von den Parteien über das Sekretariat des Handelssonderausschusses ausgetauscht. Artikel 4 Inhalt und Format der statistischen Daten 1.   Inhalt und Form der statistischen Daten über die Anwendung von Titel II, die gemäß Artikel PMwSt.18 des Protokolls zu übermitteln sind, sind im Standardformblatt in Anhang III dieses Beschlusses festgelegt. 2.   Inhalt und Format der statistischen Daten über die Anwendung von Titel III, die gemäß Artikel PMwSt.37 des Protokolls zu übermitteln sind, sind in den Standardformblättern in Anhang IV dieses Beschlusses festgelegt. Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu … am …. Für den Handelssonderausschuss Die Ko-Vorsitzenden ANHANG I STANDARDFORMBLÄTTER FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON ERSUCHEN, AUSKÜNFTEN UND RÜCKMELDUNGEN IM RAHMEN VON TITEL II [ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN UND BETRUGSBEKÄMPFUNG] Standardformblatt für Auskunftsersuchen, für spontanen Informationsaustausch und für Rückmeldungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer Referenz für den Informationsaustausch: A) BASISINFORMATIONEN A1 Ersuchender Staat: Ersuchter Staat: Ersuchende Behörde: Ersuchte Behörde: A2   Bediensteter, der das Ersuchen/den Austausch in der ersuchenden Behörde bearbeitet: Bediensteter, der in der ersuchten Behörde mit der Antwort auf das Ersuchen/den Austausch befasst ist: Name: Name: E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: Telefon: Sprache: Sprache: A3   Nationale Referenznummer der ersuchenden Behörde: Nationale Referenznummer der ersuchten Behörde: Der ersuchenden Behörde vorbehalten: Der ersuchten Behörde vorbehalten: A4   Datum der Übermittlung des Ersuchens/des Austauschs: Datum der Übermittlung der Antwort: A5   Anzahl der Anlagen zum Ersuchen/Austausch: Anzahl der Anlagen zur Antwort: A6 A7 — Allgemeines Ersuchen/Allgemeiner Austausch ☐ Als ersuchte Behörde können wir nicht innerhalb der folgenden Fristen antworten: — Auskunftsersuchen — 3 Monate — Spontaner Informationsaustausch — 1 Monat für Informationen, die mir bereits vorliegen ☐ Rückmeldungen zum spontanen Informationsaustausch werden angefordert Verzögerungsgrund: — Ersuchen um Betrugsbekämpfung/Austausch — Auskunftsersuchen — Missing-Trader-Betrug — Registrierungskontrolle/Geschäftstätigkeit — Spontane Bereitstellung von Informationen   ☐ Um Rückmeldung zur spontanen Bereitstellung von Informationen wird ersucht     ☐ Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antwort:   ☐ Die ersuchte Behörde des Staates genehmigt die Übermittlung der Informationen an einen anderen Staat (Artikel PMwSt.6 Absatz 6 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben) ☐ Um Rückmeldung zur Antwort wird ersucht Gemäß Artikel PMwSt.6 Absatz 4 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben gestattet der Staat, der die Auskünfte erteilt, auf der Grundlage eines begründeten Ersuchens die Verwendung der erhaltenen Informationen für andere als die in Artikel PMwSt.2 Absatz 1 des Protokolls genannten Zwecke. B) ERSUCHEN UM ALLGEMEINE INFORMATIONEN Ersuchende Behörde Ersuchte Behörde Ersuchte Behörde (4) B1 Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer) B1 Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer) — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht MwSt.-Nummer: MwSt.-Nummer: MwSt.-Nummer: ☐ MwSt.-Nummer nicht verfügbar ☐ MwSt.-Nummer nicht verfügbar ☐ MwSt.-Nummer nicht verfügbar Steuer-Identifikationsnummer: Steuer-Identifikationsnummer: Steuer-Identifikationsnummer: B2 Name B2 Name — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht     Name: B3 Handelsname B3 Handelsname — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht     Firma: B4 Anschrift B4 Anschrift — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht     Anschrift: B5 Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT): B5 Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT): — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht a) Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer a) Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer a) Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer b) Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer b) Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer b) Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer c) Gründung c) Gründung c) Gründung B6 Datum des Beginns der Tätigkeit B6 Datum des Beginns der Tätigkeit — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht   Datum des Beginns der Tätigkeit Datum des Beginns der Tätigkeit B7 Datum der Beendigung der Tätigkeit B7 Datum der Beendigung der Tätigkeit — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht   Datum der Beendigung der Tätigkeit Datum der Beendigung der Tätigkeit B8 Namen der Geschäftsführer/Direktoren B8 Namen der Geschäftsführer/Direktoren — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht B9 Namen der Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigten, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen B9 Namen der Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigten, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht B10 Art der Tätigkeit B10 Art der Tätigkeit — Bitte ausfüllen     — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht a) Rechtsform des Unternehmens a) Rechtsform des Unternehmens a) Rechtsform des Unternehmens b) Tatsächliche Haupttätigkeit (5) b) Tatsächliche Haupttätigkeit b) Tatsächliche Haupttätigkeit B11 Angaben zum Umsatz Angaben zum Umsatz B11 Waren/Dienstleistungen — Bitte ausfüllen Angaben zum Umsatz B11 Waren/Dienstleistungen   — Bitte bestätigen — Ich bestätige — Ich bestätige nicht Zeitraum und Betrag, auf den sich das Ersuchen/der Austausch bezieht B12 Lieferung von Gegenständen von einem Land in ein anderes Land     von Zeitraum Zeitraum an Betrag Betrag Quellen: ☐ MwSt.-Informationsaustauschsystem (MIAS) ☐ Sonstiges     B13 Dienstleistungen von Land zu Land     von Zeitraum Zeitraum an Betrag Betrag Quellen: ☐ MIAS ☐ Sonstiges     C) ZUSÄTZLICHE ANGABEN Anmeldung ☐ C1 Der Steuerpflichtige im ersuchten Staat (☐)/der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat (☐) ist derzeit nicht für Mehrwertsteuerzwecke erfasst. Laut MIAS oder anderen Quellen wurden die Lieferungen nach dem Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit getätigt. Bitte erläutern. ☐ C2 Der Steuerpflichtige im ersuchten Staat (☐)/der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat (☐) ist nicht für Mehrwertsteuerzwecke erfasst. Laut MIAS oder anderen Quellen wurden die Lieferungen vor dem Datum der Registrierung getätigt. Bitte erläutern. Umsätze mit Warenlieferungen/Dienstleistungen Waren ☐ C3 Nach dem MIAS oder anderen Quellen hat der Steuerpflichtige im ersuchten Staat Waren geliefert, während der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat entweder: — keinen Erwerb von Waren erklärt hat; — den Empfang der Waren verweigert hat; — einen Erwerb in einer anderen Höhe erklärt hat, und der erklärte Betrag ist: Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies. ☐ Ich füge Kopien von Dokumenten bei, die sich in meinem Besitz befinden. ☐ C4 Der vom Steuerpflichtigen im ersuchenden Staat angegebene Erwerb stimmt nicht mit den Angaben in MIAS oder anderen Quellen überein. Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies. ☐ C5 Bitte geben Sie die Anschriften an, an welche die Waren geliefert wurden. Anschriften: ☐ C6 Der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat behauptet, eine Lieferung an eine Person im ersuchten Staat vorgenommen zu haben. Bitte bestätigen Sie, dass die Waren eingegangen sind und ob sie: ☐ verbucht wurden: — Ja — Nein ☐ von einem Steuerpflichtigen im ersuchten Staat erklärt/bezahlt wurden — Ja — Nein Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat. Vorherige/weitere Warenbewegung ☐ C7 Von wem wurden die Waren gekauft? Bitte geben Sie in Feld C41 Namen, Handelsnamen und MwSt.-Nummern an. ☐ C8 An wen wurden die Waren verkauft? Bitte geben Sie in Feld C41 Namen, Handelsnamen und MwSt.-Nummern an. Dienstleistungen ☐ C9 Nach dem MIAS oder anderen Quellen erbringt der Steuerpflichtige im ersuchten Staat Dienstleistungen, die im ersuchenden Staat steuerpflichtig sind, aber der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat: — hat die Dienstleistung nicht erklärt; — bestreitet, die Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben; — erklärt, die Dienstleistung in Höhe eines anderen Betrags erhalten zu haben, und der erklärte Betrag beträgt: Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies. ☐ Ich füge Kopien von Dokumenten bei, die sich in meinem Besitz befinden. ☐ C10 Der vom Steuerpflichtigen im ersuchenden Staat gemeldete Erwerb stimmt nicht mit den Angaben im MIAS oder anderen Quellen überein. Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies. ☐ C11 Bitte geben Sie die Anschriften an, an denen die Dienstleistungen erbracht wurden. Anschriften: ☐ C12 Der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat behauptet, eine Leistung an eine Person im ersuchten Staat vorgenommen zu haben. Bitte bestätigen Sie, dass die Dienstleistungen erbracht wurden und ob sie: ☐ verbucht wurden: — Ja — Nein ☐ von einem Steuerpflichtigen im ersuchten Staat erklärt/bezahlt wurden — Ja — Nein Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat. Beförderung von Waren ☐ C13 Bitte geben Sie den Namen/die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und die Anschrift des Transportunternehmers an. Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift: ☐ C14 Wer hat die Beförderung der Waren bestellt und bezahlt? Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift: ☐ C15 Wer ist Eigentümer des verwendeten Beförderungsmittels? Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift: Rechnungen ☐ C16 Bitte geben Sie den Rechnungsbetrag und die Währung an.   Zahlung ☐ C17 Bitte geben Sie den gezahlten Betrag und die Währung an.   ☐ C18 Bitte geben Sie den Namen des Kontoinhabers und die Nummer des Kontos an, von dem und/oder auf das die Zahlung erfolgt ist. Von: Name des Kontoinhabers: IBAN-Nummer oder Kontonummer: Bankverbindung: An: Name des Kontoinhabers: IBAN-Nummer oder Kontonummer: Bankverbindung: ☐ C19 Bitte machen Sie folgende Angaben, wenn die Zahlung in bar geleistet wurde: ☐ Wer übergab das Geld, wem, wo und wann? ☐ Welches Dokument (Barbeleg usw.) wurde ausgestellt, mit dem die Zahlung bestätigt wurde? ☐ C20 Gibt es Belege für Zahlungen Dritter? Falls ja, machen Sie bitte zusätzliche Angaben in Feld C41 — Ja — Nein Auftragserteilung ☐ C21 Bitte machen Sie alle verfügbaren Angaben zu der Person, die den Auftrag erteilt hat, wie der Auftrag erteilt und der Kontakt zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geknüpft wurde. Waren, für die Sonderregelungen/besondere Verfahren gelten Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und geben Sie Ihre Frage in Feld C40 ein. ☐ C22 Dreiecksgeschäfte ☐ C23 Differenzbesteuerung ☐ C24 Fernverkäufe von Waren ☐ die unter das EU-System fallen ☐ die unter die Einfuhrregelung fallen ☐ C25 Neufahrzeuge, die an Nichtsteuerpflichtige verkauft werden ☐ C26 Befreiung im Rahmen des Zollverfahrens 42XX/63XX ☐ C27 Gas und Strom ☐ C28 „Call-off“-Vereinbarungen ☐ C29 Sonstige: Dienstleistungen, für die besondere Bestimmungen gelten Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und geben Sie Ihre Frage in Feld C40 ein. ☐ C30 Erbringung von Dienstleistungen durch einen Vermittler ☐ C31 Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen ☐ C32 Personenbeförderungsleistungen ☐ C33 Warenbeförderungsleistungen ☐ C34 Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Dienstleistungen, Beförderungsnebenleistungen sowie Begutachtungen und Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen ☐ C35 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die nicht unter C37 fallen ☐ C36 Vermietung von Beförderungsmitteln ☐ C37 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für den Verbrauch an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Zügen ☐ C38 Erbringung von Dienstleistungen ☐ die unter die Nicht-EU-Regelung fallen ☐ die unter das EU-System fallen ☐ C39 Dienste, für die Regeln für die tatsächliche Nutzung und Auswertung gelten ☐ C40 Hintergrundinformationen und weitere Fragen C41 Freitextfeld D) ERSUCHEN UM UNTERLAGEN Bitte fügen Sie Kopien der folgenden Unterlagen bei (gegebenenfalls siehe Betrag und Zeitraum in Teil B12 und B13). ☐ D1 Rechnungen — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D2 Verträge — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D3 Aufträge — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D4 Zahlungsnachweise — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D5 Beförderungsunterlagen — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D6 Kreditorenbuch des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D7 Debitorenbuch des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D8 Register gemäß der Konsignationslagerregelung von bis — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D9 Aufzeichnungen über eine einzige Anlaufstelle/Einfuhr von bis — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D10 Kontoauszüge von bis — Bereitgestellt — Nicht verfügbar ☐ D11 Sonstige — Bereitgestellt — Nicht verfügbar E) SPONTANE BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (ALLGEMEIN) ☐ E1 Auf der Grundlage der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat scheinen diese im Empfängerstaat registriert werden zu müssen. ☐ E2 Aus den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat geht hervor, dass ☐ Waren/☐ Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen im Empfängerstaat erbracht wurden, aber keine Informationen im MIAS/Zoll oder andere Quellen verfügbar sind. ☐ E3 Nach den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat ist Mehrwertsteuer auf Waren zu entrichten, die an den Empfängerstaat geliefert werden, jedoch wurden keine Daten in MIAS/Zoll oder aus anderen Quellen eingegeben. ☐ E4 Dem MIAS/Zoll oder anderen Quellen zufolge hat der Steuerpflichtige im Empfängerstaat Lieferungen an einen Steuerpflichtigen im Sendestaat erbracht, der letztgenannte Steuerpflichtige jedoch entweder ☐ keinen Erwerb von ☐ Waren/Erhalt von ☐ Dienstleistungen erklärt; ☐ den Erwerb der ☐ Waren/Erhalt von ☐ Dienstleistungen verweigert. ☐ E5 Nach den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat ist die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen zu entrichten, die im Empfängerstaat erbracht wurden ☐ E6 Hintergrund und zusätzliche Informationen: ☐ E7 Ich lege Kopien der in meinem Besitz befindlichen Rechnungen bei. F) MISSING-TRADER-BETRUG: REGISTRIERUNGSKONTROLLE/GESCHÄFTSTÄTIGKEIT A) Angaben zum Unternehmen Ersuchende Behörde Ersuchte Behörde Ersuchte Behörde (6) F1 Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer) F1 Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer) — Bitte ausfüllen     — Bitte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.