Europäische Union

2006/372/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2006 zum Entwurf der vom Königreich der Niederlande nach Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag notifizierten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Festlegung von Grenzwerten für die Partikelemissionen von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1791)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0372. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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G-Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt. Es wurde nicht nachgewiesen, dass in den Niederlanden ein spezifisches Problem hinsichtlich der Richtlinie 98/69/EG besteht, und selbst wenn das Bestehen eines solchen Problems eingeräumt wird, ist die notifizierte Maßnahme nach Ansicht der Kommission unverhältnismäßig im Hinblick auf die mit ihr verfolgten Ziele. (66) Die Kommission vertritt daher die begründete Auffassung, dass die ihr notifizierte einzelstaatliche Maßnahme nicht nach Artikel 95 Absatz 6 EG-Vertrag gebilligt werden kann — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die vom Königreich der Niederlande nach Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag notifizierten Bestimmungen zur verbindlichen Festlegung eines Grenzwertes der Partikelemissionen von 5 Milligramm je Kilometer für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 1 305 kg (Fahrzeugklasse N1 Gruppe I) und für Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) werden abgelehnt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 3. Mai 2006 Für die Kommission Günter VERHEUGEN Vizepräsident (1)   ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 1. (2)   ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1. (3)  KOM(2005) 683 endgültig. (4)   ABl. L 163 vom 29.6.1999, S. 41. (5)   ABl. L 296 vom 21.11.1996, S 55. (6)   ABl. C 12 vom 18.1.2006, S. 5. (7)  TNO-Bericht 06.OR.VM.013.1/IJR „Evaluation of the Dutch request for derogation to Directive 98/69/EC“, March 27, 2006 (im Folgenden als „TNO-Bericht“ bezeichnet). (8)   „Health aspects of Air Pollution with Particulate Matter, Ozone and Nitrogen Dioxide“, Bericht einer Arbeitsgruppe der WHO, 2003. (9)  Meta-analysis of time-series studies and panel studies of Particulate matter (PM) and Ozone (O3), WHO, Regionalbüro für Europa, 2004. (10)  Siehe TNO-Bericht, S. 5. (11)  Siehe TNO-Bericht, S. 31. (12)  Siehe TNO-Bericht, S. 38. (13)  Siehe TNO-Bericht, S. 41. (14)   ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78. (15)  UN/ECE-Regelung Nr. 83 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors“.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.