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89/22/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG- Vertrag (IV/31.900, BPB Industries PLC) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31989D0022 89/22/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG- Vertrag (IV/31.900, BPB Industries PLC) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 010 vom 13/01/1989 S. 0050 - 0072 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/31.900, BPB Industries PLC) (Nur der englische Text ist verbindlich) (89/22/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag (1) -, zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf Artikel 3 und 15, im Hinblick auf den am 17. Juni 1986 von der Iberian Trading UK Limited (Iberian) bei der Kommission eingereichten Antrag, in dem Verstösse der BPB Industries PLC gegen Artikel 86 EWG-Vertrag geltend gemacht werden, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 3. Dezember 1987, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nach der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25 Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 (2) an das betreffende Unternehmen ergangenen Aufforderung, sich zu den Beschwerdepunkten zu äussern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT (1) Diese Entscheidung betrifft Verhaltensweisen der BPB Industries PLC und ihrer Tochtergesellschaft British Gypsum Limited im Vereinigten Königreich und in Irland, die eine mißbräuchliche Ausnutzung beherrschender Stellungen auf dem Markt für Gipskartonplatten darstellen. A. Die Unternehmen (2) BPB Industries PLC (mit ihren Tochtergesellschaften - »BPB") ist die britische Holdinggesellschaft eines bedeutenden Konzerns, der weltweit an Unternehmen beteiligt ist, die hauptsächlich Gipserzeugnisse, sonstige Baustoffe, Papier und Pappe herstellen. Der konsolidierte Nettojahresumsatz von BPB belief sich Ende März 1987 auf 750 Millionen £ (1,116 Milliarden ECU). (3) In Großbritannien ist BPB hauptsächlich über das hundertprozentige Tochterunternehmen British Gypsum Ltd. (»BG") auf dem Baugips- und Gipsplattenmarkt tätig. Zu den von BG hergestellten Gipserzeugnissen zählen neben Gipsplatten und Baugips Putz für industrielle Zwecke und gebrochener Gipsstein, der in grossen Mengen in der Zementherstellung sowie in verschiedenen Industriezweigen Verwendung findet. (4) In Irland werden Gipserzeugnisse, vor allem Baugips und Gipsplatten, von Gypsum Industries PLC (»GIL"), der irischen Tochtergesellschaft von BPB, hergestellt, die den irischen Markt und über BG auch Nordirland beliefert. Auf dem Baustoffsektor belief sich der Umsatz von BPB im Vereinigten Königreich 1987 auf 350 Millionen £ (521 Millionen ECU), was einem Unternehmensgewinn von 63 Millionen £ (94 Millionen ECU) entspricht. (5) BPB ist ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika weltweit der grösste Gipsplattenhersteller. Rund die Hälfte der Gipsplattenproduktion in der Gemeinschaft wird von diesem Unternehmen kontrolliert. In Großbritannien werden von BG in acht Werken in Mittelengland, Südostengland und Nordengland Gipsplatten hergestellt. Im Geschäftsjahr 1985/86 verkaufte BPB in Großbritannien Gipsplatten und Zubehör im Wert von £ [ . . . ] (1) ([ . . . ] ECU), in Nordirland im Wert von Ir £ [ . . . ] ([ . . . ] ECU) und in Irland im Wert von Ir £ [ . . . ] ([ . . . ] ECU). BPB beliefert den britischen Gipsplattenmarkt gewöhnlich von in Großbritannien ansässigen Werken aus, während der irische und der nordirische Markt von Produktionsstätten in Irland versorgt wird. (6) Innerhalb der EWG ist BPB auch an anderen Unternehmen der Branche beteiligt. Placoplâtre SA, die französische Tochtergesellschaft von BPB, ist der grösste französische Gipsplattenhersteller und mit einem Marktanteil von rund 50 % Frankreichs Marktführer. Das Unternehmen Gyproc Benelux SA, dessen Gesellschaftskapital sich zu 45 % in den Händen von BPB befindet, ist der Hauptlieferant von Gipsplatten in Belgien und in den Niederlanden; über Tochtergesellschaften ist dieses Unternehmen auch in der Bundesrepublik Deutschland tätig. (7) Auch in Skandinavien und Kanada besitzt BPB beträchtliche Beteiligungen an grossen Gipsplattenfabriken. 1987 erwarb BPB mit der Firma Rigips Deutschlands zweitgrössten Gipsplattenhersteller. Vor kurzem investierte BPB auch in Gipsfabriken in Spanien und Italien. B. Die Erzeugnisse (8) Gipskartonplatten bestehen aus einem Gipsputzkern, der mit Karton ummantelt ist. Sie sind in verschiedene Grössen zugeschnitten und in der Regel in zwei Stärken erhältlich. Die Feuerbeständigkeit der Gipsplatten kann durch Einbringen von Zusatzstoffen in den Gipskern während der Herstellung verbessert werden. Solche Platten werden von BG als Feuerschutzplatten (»Fireline" board) verkauft. (9) In einem weiteren Verarbeitungsprozeß können Gipsplatten mit anderen Materialien beschichtet werden, die die wärme- und geräuschdämmenden Eigenschaften dieser Platten verbessern oder eine Dampfdiffusionssperre bewirken. Die Platten können auch mit einer Kunststoffschicht zur dekorativen Gestaltung der Oberfläche überzogen werden. Gipsplatten sind auch als vorgefertigte Trennwandelemente erhältlich, die aus zwei oder mehr Lagen Gipskartonplatten bestehen, die auf beiden Seiten eines Hohlkerns aufgeklebt sind. Von den 130 Millionen m2 Gipsplatten, die 1985 von BG im Vereinigten Königreich verkauft wurden, waren 90 % Standardgipsplatten, die weder weiter bearbeitet waren noch spezielle Zusatzstoffe enthielten. (10) Gipsplatten werden vorwiegend in Deckenkonstruktionen und zur Verkleidung der Innen- und Aussenwände von Wohnhäusern verwendet sowie zum Einbau und zur Verkleidung von Innenwänden in gewerblich genutzten Gebäuden, Verwaltungsgebäuden und öffentlich genutzten Gebäuden, vor allem Büroräumen. Die Vorzuege der Gipsplatten bestehen - verglichen mit anderen Bauplatten - in ihrer für den Verbraucher attraktiven dekorativen Oberfläche, ihrer Stabilität, Widerstandsfähigkeit und Feuerbeständigkeit sowie in den niedrigen Kosten. a) Der Vertrieb von Gipsplatten (11) Die im Vereinigten Königreich und in Irland verwendeten Gipsplatten werden fast ausschließlich über Baustoffhändler vertrieben. Erst seit 1976 hat BG aufgrund einer dem Amt gegen unlauteres Wirtschaftsgebaren gegebenen Zusicherung auch Grossabnehmer in Großbritannien zu den gleichen Bedingungen wie Baustoffhändler beliefert. Ein Unternehmen gilt nach der jetzigen Definition als Grossabnehmer, wenn es in den zwölf Monaten vor der Auftragserteilung wenigstens 80 000 m2 Gipsplatten bezogen hat. Der Direktverkauf an den Endverbraucher macht weniger als 10 % des Gipsplattenumsatzes von BG aus. (12) Baustoffhändler haben traditionsgemäß die Aufgabe, Baustoffe zu lagern und zu vertreiben. Wie BPB hervorhob, kann eine leistungsfähige Absatzkette für eine sehr grosse Anzahl von Bauunternehmen nur durch Lagerhändler gewährleistet werden. Daneben spielen diese Händler auch dadurch eine wichtige Rolle, daß sie das Kreditrisiko der Bauunternehmen übernehmen. In dem betreffenden Zeitraum war im Baustoffhandel ein zunehmender Konzentrationsprozeß zu verzeichnen, in dessen Verlauf grosse Unternehmen mit zahlreichen Zweigniederlassungen auf regionaler oder überregionaler Ebene Beteiligungen an kleineren Unternehmen - in der Regel Familienbetrieben mit nur wenigen Filialen - erwarben. In vielen Fällen wurden diese kleineren Firmen von grossen Unternehmensgruppen übernommen. b) Der Gipsplattenmarkt (13) Bei dem Markt, auf dem BPB seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausgenutzt hat, handelt es sich um den Markt für Gipsplatten. Durch diesen Mißbrauch wurden konkurrierende Gipsplattenlieferanten im Wettbewerb benachteiligt. (14) Nach Auffassung von BG bilden Standard- und Spezialplatten einen einzigen Markt. Standardplatten, die zusammen mit anderen Materialien, die eine Wärme- oder Geräuschdämmung oder eine Dampfdiffusionssperre bewirken, verwendet werden, und Spezialplatten, in die diese Materialien eingearbeitet sind, sind weitgehend austauschbar. Feuerhemmende Platten, bei denen dem Gips auf der ersten Verarbeitungsstufe andere Stoffe zugesetzt worden sind, können weitgehend durch Spezialanfertigungen ersetzt werden, bei denen Standardplatten auf vielfältige Weise Verwendung finden. (15) Während des Verfahrens machte BG geltend, daß herkömmlicher Nassputz bei der Verkleidung von Mauerwerk eine Alternative zur Trockenbauweise darstellt. BG wies nach, daß die direkten Kosten beim Nassputz niedriger sind als bei der Trockenbauweise. Ein wesentlicher Vorteil der Trockenbauweise besteht darin, daß die Verkleidung schneller angebracht werden kann und daß die Trocknungszeit, die möglicherweise mit einem Nassputz verbunden ist, vermieden wird, weshalb Gebäude schneller fertiggestellt, ausgestattet und bezogen werden können. Diese Vorteile können vor allem bei Bauvorhaben, die sich auf etwa gleichgrosse Gebäude oder mehrere Gebäudeeinheiten beziehen, und bei vorgefertigten oder standardisierten Gebäuden ins Gewicht fallen. (16) BG trug vor, in Großbritannien würden 60 % der Mauerflächen von Gebäuden in Trockenbauweise mit Gipsplatten verkleidet, während 40 % naßverputzt würden. Im letztgenannten Zahlenwert sind auch die Fälle berücksichtigt, in denen auf Nassputz zurückgegriffen werden musste, weil ein Trockengipsverputz technisch oder wirtschaftlich unzweckmässig war. Dies gilt beispielsweise für manche Häuserrenovierungen oder für Industriegebäude, wo grosse Gipsmengen einfach auf die Wandflächen aufgesprüht werden können. BG selbst ist der Auffassung, daß der Nassputz vielfach fester Bestandteil der gängigen Bautechniken ist und nicht ohne weiteres durch die Trockenbauweise ersetzt werden kann. Um ihre Position auf dem Nassputzsektor soweit wie möglich auszubauen, bietet BG spezielle Baugipse an, die für verschiedene Oberflächen verwendet werden können. BG ist der einzige Baugipshersteller im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland. Das Unternehmen beliefert über die Hälfte des Marktes für Nassputzerzeugnisse. Jeder weitere Schritt in Richtung auf die sich abzeichnende Ersetzung des Nassputzes durch die Trockenbauweise würde sich in hohem Masse nachteilig auf den Absatz der von BG hergestellten Baugipse auswirken. (17) BG schätzt ferner, daß der Anteil von Gipskartonplatten auf dem Markt für Zwischenwände rund 56 % ausmacht. In diesem Wert sind auch einige andere Materialien als Gips berücksichtigt, die hinsichtlich der Kosten und Eigenschaften in den meisten Fällen keine Alternative für die Gipsplattenverarbeitung darstellen. Der genannte Prozentsatz bezieht sich sowohl auf Wohnhäuser als auch auf gewerbliche Gebäude und Industriegebäude. Bei der Errichtung von Industriegebäuden werden Gipskartonplatten in geringerem Umfang verwendet, während sie als Zwischenwände in Wohngebäuden stärker gefragt sind. Ein von der Beschwerdeführerin hinzugezogener Sachverständiger schätzte, daß in Neubauten 80 % der Innenwände mit Gipskartonplatten verkleidet sind. Die vorerwähnten Zahlenangaben von BPB stehen zu dieser Schätzung nicht unbedingt im Widerspruch. Wie BPB nachgewiesen hat, sind 90 % aller Decken in Wohngebäuden mit Gipskartonplatten verkleidet, während in gewerblich genutzten Gebäuden und in Industriegebäuden Gipskartonplatten als Deckenverkleidung weniger verwendet werden. Hierzu zählen auch Hängedeckenkonstruktionen, in denen Gipskartonplatten nur begrenzt verwendet werden. (18) Bei der Beurteilung, inwieweit Gipskarton mit Nassputz im Wettbewerb stehen können, ist auch die Angebotsstruktur zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu der Stellung der Firma BG auf dem Markt für industriell gefertigte Gipskartonplatten ist der Nassputzsektor durch eine Vielzahl kleiner, unabhängiger Unternehmen gekennzeichnet. Eine starke Zunahme des Anteils von naß zu verputzendem Mauerwerk hätte zur Folge, daß zusätzliche gelernte Nassputzer erst nach einigen Jahren (laut BG nach 2 1/2 bis 3 Jahren, laut Iberian nach 5 Jahren) zur Verfügung stuenden. (19) Aus den Unterlagen von BG geht hervor, daß das Vorhandensein alternativer Techniken wie Nassputz von BG nicht als ein Faktor angesehen wurde, der ihre freie Preisgestaltung bei Gipskartonplatten hätte einschränken können. BG war dagegen der Ansicht, daß andere Unternehmen, die Gipskartonplatten zu wettbewerbsfähigen Preisen lieferten, hier sehr wohl eine Einschränkung bewirken könnten, wäre ein solcher Preiswettbewerb anderer Gipsplattenlieferanten erst einmal ausgeschaltet, so wäre BG in der Lage, ihre Preise als Ersatz für die durch wettbewerbsbedingte Preissenkungen und Kundenrabatte entgangenen Einnahmen zu erhöhen. (20) Im Verlauf des Verwaltungsverfahrens räumte BPB ein, daß sie auf dem Markt für Gipskartonplatten in Großbritannien und Irland eine beherrschende Stellung hat. C. Die räumlichen Märkte (21) BPB stellt Gipskartonplatten in Frankreich und Irland her. Der britische Markt wird von diesen Werken gewöhnlich nicht beliefert. Die französischen und die irischen Märkte werden ihrerseits nicht von Großbritannien aus beliefert. BG schätzte 1986, daß sich die Kosten für die Beförderung von Gipsplatten per Schiff von Zaragossa nach Shoreham frei Lkw auf £ Stg [ . . . ] je 100 m2 12,5 mm-Standardgipskartonplatten bzw. auf [ . . . ] des damaligen Fabrikpreises für dieses Erzeugnis beliefen. (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268/63. (1) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 21 der Verordnung Nr. 17 bezueglich der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nachfolgend einige Angaben ausgelassen. Entsprechend ihrer Unternehmenspolitik beliefert BG Kunden in Nordirland in der Regel nicht von Werken in Großbritannien aus. Solche Lieferungen könnten preislich nicht mit den aus Irland gelieferten Gipskartonplatten konkurrieren. BG gestattet es jedoch Kunden aus Nordirland, Gipsplatten in britischen Werken abzuholen, sofern die Kunden aus anderen als wirtschaftlichen Gründen darauf bestehen. (22) Die Unternehmen Lafarge UK Ltd (Lafarge) und Iberian haben zwar den britischen Markt mit eingeführten Gipskartonplatten beliefert, jedoch waren diese Mengen relativ gering und ermöglichten es den Unternehmen lediglich, auf dem britischen Markt Fuß zu fassen. Um den Verkauf von Gipskartonplatten in Großbritannien in grösserem Umfang zu steigern, müsste der Lieferant im Land selbst Produktionsstätten errichten. Ende 1985 ging das Gerücht Lafarge beabsichtige eben dies zu tun. Vor einigen Monaten kündigte Redland Plasterboard, ein von einem bedeutenden britischen Baustoffkonzern geführtes Konsortium an, sie werde bis zur Fertigstellung zweier (von ihr derzeit in Großbritannien errichteten) Gipsplattenwerke zwei Jahre lang Gipskartonplatten einführen, um den Markt zu erschließen. Eine ähnliche Strategie wird von Knauf, dem grössten deutschen Gipskartonplattenhersteller, verfolgt, der ebenfalls kürzlich bekanntgab, ein Gipsplattenwerk in Großbritannien errichten zu wollen. (23) Die von BG in Nordirland vermarkteten Gipskartonplatten werden im Werk ihrer irischen Tochtergesellschaft GIL gefertigt. GIL selbst vertreibt die im eigenen Werk hergestellten Gipskartonplatten in Irland. (24) Großbritannien und die irische Insel sind die einzigen Gebiete in der EWG, wo BPB sowohl der einzige Hersteller als auch - soweit es den Vertrieb von Gipskartonplatten betrifft - praktisch das marktbeherrschende Unternehmen ist. D. Der britische Markt a) Preisstruktur der Firma BG (25) Entsprechend einer gegenüber den britischen Wettbewerbsbehörden 1976 abgegebenen Verpflichtungserklärung verkauft BG Gipskartonplatten in Großbritannien sowohl zu Preisen ab Werk als auch zu Lieferpreisen. Letztere sollen die durchschnittlichen Kosten für den Transport zum Lieferort, ausgehend von einer geographischen Unterteilung in 64 Bezirke auf der Basis der Grafschaften in England und Wales und der schottischen Bezirke, mit einschließen. Die Preise ab Werk enthalten eine Verladegebühr und sind im Grunde genommen Preise frei Lkw ab Lager. (26) Preise ab Werk und Lieferpreise sowie andere Geschäftsbedingungen sind in einer den Kunden zugesandten Preisliste aufgeführt. Aufgrund der räumlichen Verteilung der Produktionsstätten des Unternehmens BG sind in den einzelnen Landesteilen Großbritanniens beträchtliche Unterschiede zwischen den Lieferpreisen festzustellen. Ausgehend von einer 20-Tonnen-Lkw-Ladung Standardplatten übersteigen die Preise in den meisten Bezirken den niedrigsten Lieferpreis (für Nottinghamshire) nicht um mehr als 4 %. Höher sind dagegen die Lieferpreise aufgrund der Transportkosten in Westwales (zwischen 5 und 6,5 %) und vor allem in Nordschottland (zwischen 5,5 und 14,5 %) sowie in ganz Südwestengland (von 5 % in Wiltshire bis zu 14 % in Cornwall). Im Südwesten machen die Unterschiede zu den Preisen ab Werk zwischen 7,5 % und 16,5 % aus. Die Lieferpreise für die einzelnen Bezirke hängen auch vom Umfang der jeweiligen Lieferung ab. Im fraglichen Zeitraum galten für Standardgipskartonplatten fünf Preisniveaus: 1.2,3 // // // Preistabelle (Näherungswert) // Umfang der Lieferung // 1.2.3 // // m2 // Tonnen (Näherungswert) // // // 1.2.3 // A // 2 400 // 20 // B // über 1 850 // über 15,5 // C // über 900 // über 7,5 // D // über 450 // über 3,8 // E // über 225 // über 1,9 // // // (NB: Berechnungsgrundlage: 1 m2 9,5 mm-Gipskartonplatten; andere Plattenstärken wurden umgerechnet) (27) Im Raum Cornwall mit dem höchsten Transportkostenanteil Englands liegen die Pauschalbeträge für B- und C-Frachten um 0,6 % bzw. 1,8 % über den A-Preisen. Bei Frachtgut der Kategorie D liegt der Transportzuschlag um 3,9 % und bei der Kategorie E um 17 % über den Preisen der Kategorie A, wobei die zusätzlichen Händlerrabatte bei Lieferungen der Kategorien D und E berücksichtigt wurden. Von Händlern oder Verbrauchern bestellte Lieferungen können entweder frei Lager (Lager des Kunden) oder frei Baustelle (Verwendungsort) geliefert werden, wobei der Zonenpreis je nach Lieferort festgelegt wird. Rund 90 % der Aufträge des Unternehmens BG fallen unter die Kategorien A, B oder C. Die meisten Lieferungen der Kategorien D und E sind Lieferungen frei Baustelle. Der höhere Preis wird für den Händler dadurch ausgeglichen, daß er die Waren nicht erst in sein Lager transportieren und anschließend selbst ausliefern muß, da die Waren direkt von BG an den Kunden des Händlers geliefert werden. (28) Um in den Genuß der Preise ab Werk zu gelangen, muß der Käufer die Abholung einer ganzen 20-Tonnen-Ladung mit geeigneten Fahrzeugen vereinbaren. Die Entscheidung des Kunden, die Waren abzuholen oder liefern zu lassen, hängt von der individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung ab, in die Faktoren einfließen wie die Mindestfrachtmenge für Selbstabholer, die Möglichkeit, die Fahrzeuge durch Rückfracht auszulasten, sowie der Aufwand für die Organisation des Transports und der Rückfracht. In der Praxis wird nur ein geringer Teil der bestellten Waren abgeholt. In manchen Gegenden - beispielsweise Devon - kommt dies allerdings häufiger vor. (29) Um von BPB Waren beziehen und den Händlerrabatt in Anspruch nehmen zu können, müssen die Händler bestimmte Voraussetzungen erfuellen, wie trockene Lagerräume, Zugang für Lieferfahrzeuge, Erfahrung im Umgang mit Gipskartonplatten und in ihrem Verkauf Kreditwürdigkeit und Aussicht auf Geschäftsbeziehungen nennenswerten Umfangs. Kleinere Händler, die ihre Waren nicht direkt von BPB, sondern von anderen Händlern beziehen, können in der Regel erwarten, an dem Rabatt, den der Großhändler erhält, beteiligt zu werden. b) Einfuhren (30) Bis 1982 wurden Gipskartonplatten in Großbritannien nicht regelmässig eingeführt. 1982 begann das Unternehmen Lafarge UK Ltd, das dem französischen Zement- und Gipskonzern Lafarge Coppée angehört, in Frankreich hergestellte Gipskartonplatten einzuführen. (31) Lafarge, die ihre Einfuhren über Grays (Essex) tätigte, konzentrierte ihre Aktivitäten vornehmlich auf Südengland. Die Auswahl der von Lafarge gelieferten Standard- und Spezialplatten war weit geringer als die Angebotspalette von BG. Nach den von BG herangezogenen Vergleichskriterien umfasste das Angebot von Lafarge 35 Artikel, gegenüber den 331 Artikeln der Firma BG. (32) Lafarge steigerte ihre Einfuhren nach und nach von 590 000 m2 im Jahr 1983 und 1,9 Millionen m2 im Jahr 1984 auf einen Rekordwert Anfang 1985. Im Jahre 1985 wurden insgesamt 3,3 Millionen m2 und im ersten Halbjahr 1986 1,5 Millionen m2 eingeführt. (33) Lafarge führte eine Preisstruktur ein, die sich fast mit dem Preissystem von BG deckte; das Preisniveau war jedoch anfangs etwas niedriger. Von Anfang 1985 an ergaben die regelmässigen Marktuntersuchungen von BG, daß Lafarge keine Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit anstrebte. Als Erklärung wurde angeführt, Lafarge habe ihr Verkaufsziel in Großbritannien erreicht und konzentriere sich nun auf einen begrenzten Kundenkreis. Mit Wirkung vom 29. April 1985 erhöhte Lafarge ihre Preise, indem sie ihre Zonenpreise in vielen Gegenden über den Preisen von BG ansetzte, und ihre Preise ab Werk den Fabrikpreisen von BG anglich. Im Anschluß daran durchgeführte Marktuntersuchungen ergaben, daß die Preiserhöhungen nicht für den kleinen Kreis von Grossabnehmern galten, auf die sich das Unternehmen nunmehr konzentrierte, und daß einige der anderen Händler, die die erhöhten Preise zu zahlen hatten, in grösserem Umfang Gipskartonplatten von BG bezogen oder ganz zu BG überwechselten. (34) Trotz allem betrachtete BG Lafarge weiterhin als einen Konkurrenten auf dem britischen Gipsplattenmarkt. Eine der Maßnahmen gegen die Konkurrenz der Importwaren, die BG im April 1986 erörterte, sah vor, Lafarge unter Druck zu setzen, um das Unternehmen dazu zu bewegen, seine letzte Preiserhöhung auch auf Großkunden auszudehnen, für die diese Preiserhöhung bisher nicht galt. Es hieß, daß Lafarge durch die Konzentration ihrer Bemühungen auf einen begrenzten Kundenkreis in der Lage war diesen Kunden einen Lieferdienst zu bieten, der als flexibler und zuverlässiger als der von BG galt. Mehrfach wurde berichtet, Lafarge sei nicht in der Lage viele ihrer Kunden ordnungsgemäß zu beliefern, da das Unternehmen aufgrund seiner Abhängigkeit von einem einzigen Werk in Frankreich Versorgungsschwierigkeiten habe und es darüber hinaus Probleme mit dem Versand und dem Transport gebe. (35) Im Mai 1984 begann Iberian, von dem norspanischen Unternehmen Española de Placas de Yeso (»EPYSA") hergestellte Gipskartonplatten über den Hafen von Shoreham an der englischen Südküste einzuführen. Anfangs war Iberian hauptsächlich in Nord- und Mittelengland tätig, verlegte den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten jedoch ab März 1985 nach Südengland. Ungefähr im Januar 1986 begann Iberian auch über Exmouth in Südwestengland Gipsplatten einzuführen. (36) Die Menge der von Iberian in Großbritannien eingeführten Platten belief sich 1984 auf 600 000 m2, 1985 auf 1,8 Millionen m2 und von Januar bis Juni 1986 auf 860 000 m2. (37) Das Unternehmen verfolgte eine Preispolitik, nach der in Shoreham und Exmouth etwa gleichhohe Preise ab Werk verlangt wurden. Die Preise lagen unter denen von BG. Der Unterschied machte im allgemeinen 5 bis 7 % aus. Allerdings waren sowohl grössere als auch geringere Unterschiede festzustellen. In den gleichen Gebieten, vor allem im Südwesten, wo Iberian von Exmouth aus tätig war, hatten die Kunden von Iberian einen erhebl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.