Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/813 der Kommission vom 14. Mai 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2018-06-08

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, in der die verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken für die 12 wichtigsten Betriebstypen abgebildet sind. Eine vereinfachte Darstellung ist unvermeidlich, und viele Betriebe weisen möglicherweise Merkmale mehrerer Betriebstypen auf (z. B. Mischung intensiv und extensiv genutzter Flächen, gemischte Ackerbau- und Viehzuchtbetriebe). Diese Leitlinien dienen lediglich als Orientierungshilfe, und die tatsächliche Bedeutung einzelner bewährter Umweltmanagementpraktiken für eine bestimmte Organisation sollte von der Organisation selbst von Fall zu Fall geprüft werden. ▼C1 Tabelle 2.3 Relevanz der in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken für die 12 wichtigsten Betriebstypen (dunkle Schattierung: sehr relevant; grau: wahrscheinlich relevant; weiß: nicht relevant oder nur teilweise relevant) Bewährte Umweltmanagementpraxis Intensive Milchwirtschaft (1) Extensive Milchwirtschaft Intensive Rinderhaltung (1) Extensive Rinderhaltung Schafe Intensive Schweinehaltung (1) Intensive Geflügelhaltung (1) Extensive Schweine- und Geflügelhaltung Getreide und Öle Wurzelfrüchte Feldfrüchte und Gemüse Unter Glas angebautes Obst und Gemüse 3.1.1                         3.1.2                         3.1.3                         3.1.4                         3.1.5                         3.1.6                         3.1.7                         3.2.1                         3.2.2                         3.2.3                         3.2.4                         3.3.1                         3.3.2                         3.3.3                         3.3.4                         3.4.1                         3.4.2                         3.4.3                         3.4.4                         3.4.5                         3.5.1                         3.5.2                         3.5.3                         3.5.4                         3.6.1                         3.6.2                         3.6.3                         3.6.4                         3.6.5                         3.6.6                         3.6.7                         3.7.1                         3.7.2                         3.7.3                         3.7.4                         3.7.5                         3.7.6                         3.7.7                         3.8.1                         3.8.2                         3.8.3                         3.8.4                         3.9.1                         3.9.2                         3.10.1                         3.10.2                         3.10.3                         3.10.4                         (*1)   Bewährte Praktiken für die Erzeugung von Ackerkulturen können für die Bereiche der Futtermittelproduktion des Betriebs oder für Betriebe angewandt werden, die Schweine- und Geflügelmist zur Gülleausbringung erhalten. ▼B 3.    BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, SEKTORSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DEN AGRARSEKTOR 3.1.    Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebsführung und Bodenbewirtschaftung Dieses Kapitel ist für alle Landwirte und Betriebsberater sowie sämtliche Betriebstypen relevant. Es befasst sich mit der übergeordneten Planung und Führung landwirtschaftlicher Betriebe, auch im Zusammenhang mit der weiteren Landschaft, in die der Betrieb eingebettet ist. Es schafft einen Rahmen für die Priorisierung von Maßnahmen, mit denen eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Bewirtschaftung erreicht werden soll. Die konkreten, die verschiedenen Umweltaspekte behandelnden Maßnahmen sind in diesem Kapitel zwar nicht genannt, werden aber ausführlich in den folgenden Kapiteln (3.2-3.10) vorgestellt. 3.1.1.    Strategieplan für die landwirtschaftliche Betriebsführung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, einen Strategieplan für die landwirtschaftliche Betriebsführung einzuführen, der die folgenden Elemente beinhaltet: — Umsetzung eines strategischen Geschäftsplans für den landwirtschaftlichen Betrieb, der marktwirtschaftlichen, regulatorischen, ökologischen und ethischen Erwägungen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Rechnung trägt; — Identifizierung, sowie Fortschritte im Hinblick auf die Erlangung, von Zulassungen durch einschlägige Zertifizierungssysteme im Bereich nachhaltiger Landwirtschaft oder Lebensmittelkennzeichnung, die einen Mehrwert für landwirtschaftliche Erzeugnisse schaffen und die Verpflichtung zu nachhaltiger Bewirtschaftung unter Beweis stellen; — Verwendung entsprechender Lebenszyklusanalyseinstrumente oder Ökosystem-Serviceindikatoren, mit geeigneten Metriken, um die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung des Betriebs zu überwachen und zu messen (siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2); — Zusammenarbeit mit benachbarten Landwirten und öffentlichen Einrichtungen, um die Erbringung prioritärer Ökosystemleistungen auf Landschaftsebene zu koordinieren. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst verschiedene Elemente, die von allen in diesem branchenspezifischen Referenzdokument genannten Betriebstypen angewendet werden können. Allerdings ist diese bewährte Umweltmanagementpraxis vermutlich leichter in landwirtschaftlichen Großbetrieben umsetzbar, da diese über mehr Ressourcen verfügen und die innerhalb der Betriebe durchgeführten Arbeiten dort möglicherweise besser zugeordnet werden können. Darüber hinaus stellt die Zusammenarbeit mit den benachbarten Landwirten und den öffentlichen Einrichtungen, die nämlich die Prioritäten der auf Landschaftsebene zu ergreifenden Maßnahmen festlegen, ein wichtiges Element dar, das die allgemeine Umweltleistung des Betriebs beeinflusst und eher auf Großbetriebe anwendbar ist. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Ein Strategieplan für die landwirtschaftliche Betriebsführung ist vorhanden (J/N) (i2) Teilnahme an bestehenden Zertifizierungssystemen für nachhaltige Landwirtschaft oder Lebensmittelkennzeichnungen (J/N) (b1) Der landwirtschaftliche Betrieb hat einen strategischen Managementplan eingeführt, der: i)  einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren betrachtet; ii)  die Nachhaltigkeitsleistung des Betriebs in Bezug auf alle drei Aspekte (wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch) verbessert; iii)  die Erbringung von Ökosystemleistungen im lokalen, regionalen und globalen Kontext unter Anwendung geeigneter und einfacher Indikatoren betrachtet. 3.1.2.    Einbindung von Leistungsvergleichen in das Umweltmanagement landwirtschaftlicher Betriebe Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Leistungsvergleiche in die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems für den landwirtschaftlichen Betrieb aufzunehmen. Das Ziel besteht darin, die Umweltleistung des Betriebs mit der bestmöglichen Leistung zu vergleichen, damit Betriebsleiter und/oder -berater hervorragend funktionierende Bereiche und Bereiche, in denen weiterer Verbesserungsbedarf besteht, ermitteln können. Dies kann durch das systematische Monitoring und Berichtswesen in Bezug auf die Umweltleistung des Betriebs auf Prozessebene umgesetzt werden. Auf diese Weise kann sich das Umweltmanagementsystem wirksamer auf die Bereiche mit der schlechtesten Leistung oder dem größten Verbesserungspotenzial konzentrieren. Die Hauptaspekte eines auf Leistungsvergleichen basierenden Umweltmanagementsystems sind: — systematische Berichterstattung auf Prozessebene: regelmäßige Datenerfassung und Meldung entsprechend den verschiedenen in diesem branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Indikatoren; — Bestimmung von Schwerpunktbereichen anhand des Vergleichs der an den verfügbaren Richtwerten gemessenen Leistung, z. B. den in diesem branchenspezifischen Referenzdokument genannten Richtwerten; — Erarbeitung eines klaren Protokolls für die wichtigsten Tätigkeiten sowie die Schwerpunktbereiche unter Berücksichtigung bewährter verfügbarer Praktiken: Die Landwirte können von anderen Landwirten, Betriebsberatern und Branchenverbänden sowie im Rahmen von Referenzdokumenten wie dieses branchenspezifischen Referenzdokuments über neue verfügbare bewährte Verfahren informiert werden; — Nutzung von Instrumenten zur Entscheidungsunterstützung: Einsatz geeigneter Werkzeuge zur Unterstützung der Durchführung sowie zur Bewertung der Leistung konkreter bewährter Verfahren; — Mitarbeiterschulung: Alle Mitarbeiter sind im Bereich Umweltmanagement entsprechend geschult und wurden über die eindeutigen Zusammenhänge zwischen ihren individuellen Handlungen und der damit verbundenen Umweltleistung insgesamt informiert. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Betriebstypen angewendet werden. In Großbetrieben, in denen ein umfangreiches regelmäßiges Berichtswesen bereits etabliert ist und die möglicherweise bereits über die Ressourcen zur Durchführung der beschriebenen Maßnahmen verfügen (die sich z. B. den Erwerb der benötigten Ausrüstung leisten können), ist davon auszugehen, dass diese bewährte Umweltmanagementpraxis leichter umgesetzt werden kann. Sofern die Landwirte Zugang zu entsprechenden Schulungen und Beratungsleistungen haben, ist diese bewährte Umweltmanagementpraxis jedoch auch auf kleine Betriebe anwendbar und kann die Umweltleistung dieser Betriebe durch die systematische Leistungskontrolle und -optimierung schließlich umfassend verbessern. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i3) Ein auf Leistungsvergleichen anhand geeigneter Indikatoren basierendes Umweltmanagementsystem ist vorhanden (J/N) (i4) Mitarbeiter werden zum Thema Umweltmanagement geschult (J/N) (b2) Zum Abgleich der Leistung einzelner Prozesse, sowie des gesamten Landwirtschaftsbetriebs, mit allen in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen einschlägigen Richtwerten bewährter Praktiken werden entsprechende Indikatoren herangezogen. (b3) Festangestellte Mitarbeiter nehmen in regelmäßigen Abständen an verpflichtenden Weiterbildungsprogrammen im Bereich Umweltmanagement teil; Zeitkräften werden Informationen über die Umweltmanagementziele sowie Schulungen zu entsprechenden Maßnahmen angeboten. 3.1.3.    Beitrag zum Wasserqualitätsmanagement auf Ebene von Wassereinzugsgebieten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf Ebene eines gesamten Einzugsgebiets geplante Maßnahmen für die Landbewirtschaftung in empfindlichen Wassereinzugsgebieten umzusetzen, um Wasserverunreinigungen aufgrund des Abflusses von Nährstoffen, Agrochemikalien, Sedimenten und Krankheitserregern auf ein Minimum zu reduzieren. Dies beinhaltet: — die Schaffung von Erosionsschutzstreifen, d. h. an Wasserläufe angrenzende Flächen, auf denen keine Düngemittel oder Agrochemikalien ausgebracht werden; insbesondere die Schaffung von Erosionsschutzstreifen mit Bäumen oder Wildgräsern, um für die Artenvielfalt den größtmöglichen Nutzen zu bewirken und das Auffangen des abfließenden Wassers zu optimieren; — die Schaffung technischer Feuchtgebiete an strategischen Orten des Wassereinzugsgebiets, um das abfließende Wasser aufzufangen; — die Errichtung von an die örtlichen Verhältnisse angepassten Entwässerungssystemen unter Berücksichtigung des Bodentyps und der hydrologischen Anbindung an Gewässer; — die Erkennung von Anzeichen für Bodenerosion und -verdichtung durch Feldbesichtigungen; — einen Beitrag zur Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans auf Ebene des Einzugsgebiets, einschließlich betriebsübergreifender Koordinierung der Bodenbewirtschaftung. Anwendbarkeit Die Landbewirtschaftung in empfindlichen Wassereinzugsgebieten kann von allen Betriebstypen angewendet werden. Sie ist einfacher in kleineren Einzugsgebieten anwendbar, in denen in der Regel weniger Landbesitzer involviert sind. Die praktische Umsetzung dieser bewährten Umweltmanagementpraxis wird auch von der Verwaltungsstruktur abhängen, die für die Flussgebietseinheit gilt, in der sich der landwirtschaftliche Betrieb gegebenenfalls befindet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i5) Gesamtstickstoff- und/oder Nitratkonzentration im Wasserlauf (mg N, NO3/l) (i6) Schwebstoffkonzentration im Wasserlauf (mg/l) (i7) Breite der Erosionsschutzstreifen (m) (b4) Die Landwirte arbeiten mit benachbarten Landwirten und für das Wassereinzugsgebiet zuständigen Verwaltern aus den entsprechenden Behörden zusammen, um das Risiko der Wasserverschmutzung zu minimieren, beispielsweise durch die Schaffung strategisch günstig gelegener technischer Feuchtgebiete. (b5) Pufferzonen mit einer Breite von mindestens 10 m werden neben allen oberirdischen Gewässern errichtet, in denen daraufhin keine Bodenbearbeitung oder Beweidung stattfindet. 3.1.4.    Biodiversitätsmanagement auf Landschaftsebene Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, einen Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erarbeiten und umzusetzen, der natürliche Lebensräume und die lokale Artenvielfalt fördert und beispielsweise die folgenden Maßnahmen beinhaltet: — Anwendung eines integrierten Betriebsmanagements, das auf die Biodiversität auf Betriebs- und Landschaftsebene achtet; — Entwicklung von Biotopverbundnetzen um und zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, die zur Schaffung „biologischer Korridore“ beitragen, die Gebiete großer Artenvielfalt verbinden; — Einstellung der Bewirtschaftung von Grenzertragsflächen und Begünstigung der Regeneration natürlicher Lebensräume; — Verringerung der Umwandlung wilder Habitate in landwirtschaftliche Flächen und Schutz von Vorranggebieten wie Wasserscheiden, Waldfragmenten, Flüssen und Feuchtgebieten; — besondere Berücksichtigung der Artenvielfalt bei der Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Weidelandflächen, Weiher, Bäche und Gräben; so etwa die Vermeidung der Schaffung neuer Weiher in blumenreichen Feuchtgebieten, die Reduzierung der Beweidung von Weideland während der Blütezeit der meisten Pflanzen (z. B. von Mai bis Juni) oder der Erhalt von Bruthabitaten für Feldvögel. Anwendbarkeit Die Grundsätze dieser bewährten Umweltmanagementpraxis sind auf alle Betriebstypen, Größen und Orte anwendbar. In der Regel messen extensiv wirtschaftende Betriebe (wie etwa Bio-Erzeuger) diesen Maßnahmen eine größere Bedeutung bei, doch können auch Betriebe, die eine intensivere Landwirtschaft betreiben, Maßnahmen umsetzen, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen. In jedem Fall sind die in den Maßnahmenplan aufzunehmenden konkreten Maßnahmen stark von den örtlichen Gegebenheiten, den Arbeitskosten sowie dem Geschäftsmodell und der Intensitätsstufe des landwirtschaftlichen Betriebs abhängig. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i8) Nährstoffausbringungsrate (kg N/P/K/ha/Jahr) (i9) Durchschnittlicher Tierbestand pro Hektar (i10) Reichtum an lokal wichtigen Arten () (Zahl der Arten mit Schlüsselfunktionen/m2) (b6) Um die Anzahl und Vielfalt lokal wichtiger Arten zu erhalten und auszuweiten, wird auf dem Betrieb ein Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umgesetzt. (1)   Zu den „lokal wichtigen Arten“ gehören örtlich begrenzte sowie seltene oder bedrohte Arten. Der Landwirt kann geltende nationale/regionale die Biodiversität und Habitate betreffende Rechtsvorschriften zu Rate ziehen und sich an NRO vor Ort wenden, um die bedeutendsten lokal wichtigen Arten zu bestimmen. 3.1.5.    Energie- und Wassereffizienz Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, geeignete Pläne zur Überwachung und Verwaltung der Energie- und Wassernutzung innerhalb des Betriebs zu erarbeiten und umzusetzen. Die Schlüsselmerkmale derartiger Pläne sind im Folgenden jeweils für Energie und Wasser zusammengefasst. Energie: Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, einen Energiemanagementplan mit Zielvorgaben für die Senkung des Energieverbrauchs für den gesamten Betrieb auf Grundlage des für sämtliche zentralen energieverbrauchenden Vorgänge, einschließlich indirekter Energienutzung, abgebildeten Gesamtenergieverbrauchs umzusetzen. Unter anderem können folgende Maßnahmen in den Plan aufgenommen werden: — Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs jedes Landwirtschaftsbetriebs pro Hektar, Großvieheinheit oder Tonne landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Nutzung dieser Energieintensitätsmetriken für den Leistungsvergleich; — Messung und Aufzeichnung des Energieverbrauchs auf Prozessebene mindestens einmal im Monat für alle wichtigen energieverbrauchenden Vorgänge; Nutzung von Strom-Unterzählern zur individuellen Messung von Prozessen wie Milchkühlung und Beleuchtung; — Schätzung des indirekten Energieverbrauchs ( 7 ) des Betriebs, d. h. die zur Herstellung von auf dem Hof verwendeten Betriebsmitteln (z. B. Futter- oder Düngemittel) verbrauchte Energie; — Anwendung von umweltfreundlichen Beschaffungsprinzipien in Bezug auf energieverbrauchende Ausrüstung und die Energieversorgung, z. B. Erwerb energieeffizienter Maschinen und zertifizierter erneuerbarer Energie; — Einsatz von Wärmetausch- und -rückgewinnungssystemen wo möglich (z. B. Kühlaggregate für Milch); — Einbeziehung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in betriebseigenen Gebäuden und/oder auf dem Betrieb zugehörigen Landflächen (z. B. Installation von Solarthermieanlagen, Photovoltaik-Paneelen, Windkraftanlagen oder Heizkesseln, die mit nachhaltig eingebrachter Biomasse befeuert werden). Wasser: Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, einen Wassermanagementplan mit Zielvorgaben für die Senkung des abgeleiteten Wassers für den gesamten Betrieb auf Grundlage des für sämtliche zentralen wasserverbrauchenden Vorgänge, einschließlich indirekter Wassernutzung, abgebildeten Gesamtenergieverbrauchs umzusetzen. Unter anderem können folgende Maßnahmen in den Plan aufgenommen werden: — Berechnung des Gesamtwasserverbrauchs verschiedener Quellen (Trinkwasser, abgeleitetes Frischwasser, gereinigtes Wasser ( 8 ) usw.) pro Hektar, Großvieheinheit oder Tonne landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Nutzung dieser Metriken für den Leistungsvergleich; — getrennte Messung und Aufzeichnung des Wasserverbrauchs für den Betrieb von Stallungen, das Tränken der Tiere und die Pflanzenbewässerung nach Quelle, mindestens einmal im Monat mithilfe entsprechender Wasser-Unterzähler; — Schätzung des indirekten Wasserverbrauchs des Betriebs, d. h. das zur Herstellung von im Betrieb eingesetzten Rohstoffen (z. B. zugekaufte Futtermittel für die Tierhaltung) verbrauchte Wasser; — Speicherung und Nutzung von Regenwasser zum Tränken und Säubern der Tiere und/oder Bewässern. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Betriebstypen angewendet werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Maßnahmen (sowohl für das Energie- als auch das Wassermanagement) leichter auf solche Betriebe — in der Regel Großbetriebe — angewandt werden können, in denen bereits Überwachungssysteme etabliert sind und denen es somit möglich ist, ausführlichere Pläne zu entwickeln und umzusetzen. Bei diesen Betrieben handelt es sich in der Regel um Großbetriebe. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i11) Endenergieverbrauch innerhalb des Betriebs (kWh oder ldiesel pro Hektar) (i12) Wassernutzungseffizienz des Betriebs (m3 pro Hektar und Jahr oder pro Großvieheinheit oder Tonne landwirtschaftlicher Erzeugnisse) (b7) Ein Energiemanagementplan wird umgesetzt und alle fünf Jahre überarbeitet; er beinhaltet Folgendes: i) Abbildung des direkten Energieverbrauchs für die zentralen energieverbrauchenden Prozesse; ii) Abbildung des indirekten Energieverbrauchs anhand des Verbrauchs von Dünge- und Futtermitteln; iii) Vergleich des Energieverbrauchs pro Hektar, Großvieheinheit oder Tonne landwirtschaftlicher Erzeugnisse; iv) Energieeffizienzmaßnahmen; v) Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien. (b8) Ein Wassermanagementplan wird umgesetzt und alle fünf Jahre überarbeitet; er beinhaltet Folgendes: i) Abbildung des direkten Wasserverbrauchs nach Quelle für Schlüsselprozesse; ii) Vergleich des Wasserverbrauchs pro Hektar, Großvieheinheit oder Tonne landwirtschaftlicher Erzeugnisse; iii) Wassereffizienzmaßnahmen; iv) Regenwassergewinnung. 3.1.6.    Abfallwirtschaft Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, interne Abfallwirtschaftspraktiken ( 9 ) unter Beachtung der Abfallhierarchie ( 10 ) einzuführen. Dazu gehören: — nach Möglichkeit Vermeidung der Abfallentstehung; — soweit möglich anaerobe Vergärung oder Kompostierung organischer Abfälle; — sorgsamer Umgang mit gefährlichen Chemikalien und ihrer Verpackung: vollständige Entleerung der Verpackung, Abfalltrennung an der Quelle und korrekte Lagerung dieser gefährlichen Abfälle; — sorgsamer Umgang mit und sorgfältige Lagerung von Mist und Gülle. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Betriebstypen jeder Größe angewendet werden. Wenn die Behandlung des organischen Abfalls außerhalb des Betriebs stattfindet, kann sie Entfernung zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der anaeroben Vergärungs- oder Kompostieranlage für die Betriebe, insbesondere die kleinen, eine Einschränkung bedeuten; hingegen wird für die Abfallbehandlung vor Ort Platz auf dem Betriebsgelände benötigt. Die Entsorgung von Kunststoffabfall ist vor allem für Unterglas-Gartenbaubetriebe (siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.10.3) sowie Betriebe, die Siloballen produzieren, von Bedeutung. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i13) Abfallentstehung nach Art (t/ha/Jahr) (i14) Anteil des nach verwertbaren Bestandteilen getrennten Abfalls (%) (i15) Anteil des organischen Abfalls, der entweder anaerob oder aerob behandelt wird (%) (b9) Abfallvermeidung, -wiederverwendung, -recycling und -verwertung werden umgesetzt, sodass keine Abfälle auf Deponien gelagert werden müssen. 3.1.7.    Einbeziehung der Verbraucher in die verantwortungsvolle Produktion und den verantwortungsbewussten Konsum Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Verbraucher einzubeziehen, um ihnen die Lebensmittelproduktion und verantwortungsvolle Anbaumethoden näherzubringen und sie zu einem verantwortungsbewussten Konsum zu animieren, und zwar durch: — die Teilnahme an von der Gemeinschaft unterstützten landwirtschaftlichen Aktivitäten; — den Verkauf von Produkten direkt in Hofläden, auf lokalen Bauernmärkten oder im Rahmen von Programmen zum Verkauf von nicht makellosem Gemüse; — die Erlaubnis zur Nachlese (z. B. durch die Öffnung des Landwirtschaftsbetriebs für Verbraucher zur Ernte übrig gebliebener Feldfrüchte, die nicht für den Verkauf geerntet werden konnten, weil die Preise zu niedrig sind oder sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen); — die Begründung einer Zusammenarbeit mit lokalen Lebensmittelverarbeitern wie Bäckereien oder Molkereien; — die Ausrichtung von Tagen des offenen Hofes

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.