Europäische Union

2013/719/EU: Beschluss der Kommission vom 16. November 2012 — Staatliche Beihilfe SA.33305 (2012/C) und SA.29832 (2012/C) umgesetzt von den Niederlanden für ING (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8238) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0719. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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f das Van Gogh-Szenario und aller anderen Verpflichtungen in diesem Anhang, außer der Überwachung des Verbots der Preisführerschaft, fortsetzen. Das Verbot der Preisführerschaft wird von einem neuen Treuhänder, dem PFV-Überwachungstreuhänder, überwacht. Beide Treuhänder werden von der Kommission nach sechs Monaten und danach auf kontinuierlicher Basis überprüft. Die Bestimmungen für die Benennung des PFV-Überwachungstreuhänders und seine Aufgaben werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt. n)   Die Niederlande sichern zu, dass die Umstrukturierung von ING bis spätestens 31. Dezember 2015 vollständig abgeschlossen ist, außer im Falle anderslautender Angaben, beispielsweise die Veräußerung der verbleibenden Anteile (d. h. Beteiligung unter 50 %) am Geschäft von ING Insurance/IM. (1)  ING realisiert mindestens […] Mrd. EUR der Gesamtbilanzreduzierung (von 45 %) in Form von Veräußerungen (im Einklang mit dem Umstrukturierungsplan der ING von 2009). (2)  Die Abwicklung der US-Geschäfte im Bereich Variable Annuities (VA) und Financial Products kann als Veräußerung betrachtet werden, soweit die Umsetzung dieser Abwicklung mit den in Anhang II aufgeführten Bedingungen im Einklang steht. (3)  Das heißt ohne Hypotheken, da diese nicht als direkte Risikoposition bei Immobilien betrachtet werden. (4)  50 % werden in Bezug auf die Anteile von 50 % plus 1 und einem Mehrheitsverlust im Vorstand und die Entkonsolidierung der Buchhaltung der Einheit gemessen. (5)  Endgültige Fassung des Fortschrittsberichts zum Umstrukturierungsplan der ING vom 19. Juni 2012. (6)  Abwicklungen in den Vereinigten Staaten (d. h. Geschäfte im Bereich Variable Annuities und Financial Products) gelten als Pro-forma-Veräußerungen. Diese Abwicklungen führen gemessen an der zugeordneten Eigenkapitalbemessung (basierend auf den Daten für das Geschäftsjahr 2011) zusammen mit einer Veräußerung von mindestens 25 % der Beteiligung an ING Insurance/IM US zu einer Veräußerung von mehr als 50 % (pro-forma) vor dem 31. Dezember 2014. (7)  Im Hinblick auf ING Insurance/IM US wird das Kriterium der Veräußerung von 50 %+ erreicht, sobald ING mindestens 25 % dieses Geschäfts verkauft hat sowie unter Berücksichtigung einer Pro-forma-Veräußerung der abgewickelten Geschäfte (basierend auf dem zugeordneten Eigenkapital (Daten für das Geschäftsjahr 2011)). (8)  Falls ING Direct selbst nicht unter den zehn führenden Unternehmen rangiert, kann es sich mit (den) zehn) (größten) Marktteilnehmern vergleichen. Zählt ING Direkt zu den zehn größten Marktteilnehmern, sollten bei dem Vergleich die anderen neun größten Marktteilnehmer herangezogen werden. Letzteres gilt nicht für ING Direct Austria, die sich immer mit den zehn anderen (größten) Marktteilnehmern vergleichen kann. (9)  Im Hinblick auf ING Insurance/IM US wird das Kriterium der Veräußerung von 50 %+ erreicht, sobald ING mindestens 25 % dieses Geschäfts verkauft hat sowie unter Berücksichtigung einer Pro-forma-Veräußerung der abgewickelten Geschäfte (basierend auf dem zugeordneten Eigenkapital (Daten für das Geschäftsjahr 2011)). (10)  Die Projektionen in Bezug auf Hypotheken basieren auf einer jährlichen Produktion von [1,5–7] Mrd. EUR (Basisszenario). Die Projektionen in Bezug auf Verbraucherkredite basierend auf den unten angegebenen Produktionszielen. Die tatsächlichen Zahlen können aufgrund des Vorauszahlungsverhalten der Kunden abweichen, allerdings wird die Produktion mit den unten angegebenen zugesagten Zielen im Einklang stehen. Gesamteinlagen und Wholesale-Finanzierung werden innerhalb der pro Jahr zugesagten Bereiche wie unten angegeben liegen. (11)  Die NN Bank bietet gegenwärtig lediglich Bankannuitäten und Kredite (Hypotheken) an. Eine Ausdehnung der Tätigkeiten oder Produkten erfordert die vorherige Genehmigung der DNB. (12)  Im Übergangszeitraum bis zum Start des Van Gogh-Szenarios wird die diesbezügliche Verpflichtung in Bezug auf die Hypothekenproduktion von der gegenwärtigen Westland Utrecht Bank erfüllt. Während dieses Zeitraums berichtet die Westland Utrecht Bank über diese Verpflichtungen an den Überwachungstreuhänder. Die Hypothekenneuproduktion (einschließlich Verlängerungen) sowie die in diesem Übergangszeitraum produzierten Kundeneinlagen werden an die neue NN-Bank bei oder vor deren Start transferiert. (13)  Einschließlich der Tochtergesellschaften der ING Bank. (14)  Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of default, PD) und Verlust bei Ausfall (Loss given default, LGD). (15)  Im Übergangszeitraum bis zum Start des Van Gogh-Szenarios beginnen die Westland Utrecht Bank und die NN Bank baldmöglichst mit dem Aufbau von Produktionskapazitäten im Bereich Verbraucherkredite. Vor dem Hintergrund dieses Übergangszeitraums verpflichtet sich die ING zu einer anteiligen Marktproduktion zwischen dem Start des Van Gogh-Szenarios und dem 31. Dezember 2013. Ein Produktionsdefizit im relevanten Jahr wird in den Folgejahren ausgeglichen, um die Projektionen im Business Case zu erreichen. (16)  Ohne Finanzierung durch ING (oder eine ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften). (17)  Siehe Randnummer 26 der Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften („Umstrukturierungsmitteilung“). ANHANG II ANGEWANDTE GRUNDSÄTZE FÜR INTERN ABGEWICKELTE EINHEITEN IM VERSICHERUNGSSEKTOR Anwendbar, während die ING-Gruppe die vollständige Kontrolle über ein Unternehmen besitzt. Wettbewerbsrechtliche Bedenken i) keine Neuproduktion, kein Abschluss neuer Policen mit Stamm- oder Neukunden (ohne vertragliche Zwecke oder ALM-Zwecke) ii) Untersuchung von Möglichkeiten der Auflösung von bestehenden Policen mit Zustimmung der Kunden iii) keine Verbesserung der kommerziellen Bedingungen bei bestehenden Policen iv) Sofern die kommerziellen Bedingungen durch den Versicherer angepasst werden können, müssen sie an das ungünstigste Niveau angepasst werden Rentabilitätsbezogene Bedenken i) Periodische Überprüfung der Möglichkeiten eines Verkaufs der verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in ihrer Gesamtheit oder in Teilen (jährliche Marktsondierungsaufrufe sind dem Treuhänder zu berichten; umfassend dokumentierte Marktsondierung alle zwei Jahre) ii) Abschirmung der möglichen Auswirkungen auf das rentable Geschäft durch Separierung von Konten und klare Kostenaufteilung zwischen gutem Bankgeschäft und abgewickeltem Geschäft iii) konservative Abschätzung des zukünftigen Kapitalbedarfs des abgewickelten Unternehmens und Zuteilung des notwendigen Kapitals in Form von Bereitstellungen oder anderweitig (iv) konservatives Management der Vermögenswerte relativ zu den Verbindlichkeiten (Reinvestitionsrichtlinien sind zu dokumentieren). v) konservative Hedging-Politik mit einer angestrebten Hedge-Effizienz im Bereich von 80–120 % des Hedge-Gesamtziels vorbehaltlich der Wesentlichkeit vi) Möglichkeiten einer teilweisen oder vollständigen Rückversicherung sind in regelmäßigen Abständen zu untersuchen (zu dokumentieren) vii) Obiges zur Einhaltung der einschlägigen lokalen regulatorischen Anforderungen und Ziele

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.