Europäische Union

2013/719/EU: Beschluss der Kommission vom 16. November 2012 — Staatliche Beihilfe SA.33305 (2012/C) und SA.29832 (2012/C) umgesetzt von den Niederlanden für ING (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8238) Text von Bedeutung für den EWR

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lisierte Markt für internetbasierte Spareinlagen- und Hypothekenprodukte ist. IV.   STELLUNGNAHMEN DRITTER (38) Die Kommission hat die folgenden Stellungnahmen Dritter erhalten: Stellungnahme von ING (39) Laut ING gestattet es die in der Rettungsentscheidung enthaltene Verpflichtung zur erneuten Anmeldung der Kommission lediglich zu bewerten, ob es wahrscheinlich ist, dass ING mindestens 10 % pro jährliche Vergütung zahlt. (40) ING kaufte am 21. Dezember 2009 500 Millionen CT1-Wertpapiere (mit einem Nominalwert von 5 Mrd. EUR) mit einer Verzinsung von 15 % für die Niederlande zurück. Außerdem kaufte ING am 13. Mai 2011 weitere 200 Millionen CT1-Wertpapiere (mit einem Nominalwert von 2 Mrd. EUR) mit einer Verzinsung von 19,5 % für die Niederlande zurück, sodass die Niederlanden bei den zurückgezahlten 7 Mrd. EUR eine Gesamtverzinsung von 17 % pro Jahr erzielten. Daher kann es nach Ansicht von ING keine ernsthaften Zweifel daran geben, dass der Staat eine Gesamtverzinsung von mindestens 10 % pro Jahr erzielt. (41) ING zufolge wurden in der Rettungsentscheidung die Entwicklungen in den darauffolgenden Jahren (Staatsschuldenkrise) nicht berücksichtigt (bzw. konnten nicht berücksichtigt werden). Im Umstrukturierungsbeschluss von 2012 akzeptierte die Kommission den Umstrukturierungsplan von ING, in dem davon ausgegangen wurde, dass ING erst ab 2013 zur Ausschüttung von Dividenden auf Stammaktien in der Lage sein wird. Es gab daher keinen Grund zur Annahme, dass ING im Zeitraum von 2008 bis 2013 Dividenden zahlen würde. Als Reaktion auf den Eröffnungsbeschluss bringt ING vor, dass ihre Dividendenpolitik nicht opportunistisch sei. Obwohl ING in den Jahren 2010 und 2011 Gewinne auswies, musste das Unternehmen diese behalten, um die Kapitalausstattung für die Einhaltung der neuen Basel-III-Anforderungen aufzubauen (23). (42) ING betont, dass das Van Gogh-Szenario eine verbesserte Möglichkeit darstellt, um das von der Kommission verfolgte Ziel der Gründung eines rentablen und wettbewerbsfähigen Unternehmens, das eigenständig und getrennt von dem von ING behaltenen Geschäft ist, zu erreichen. (43) Im Rahmen des Van Gogh-Szenarios hat die NN Bank Zugang zu mehr Kunden und agiert unter einer wesentlich stärkeren Retail-Marke als im Rahmen der WUB-Verpflichtung vorgesehen. Das Van Gogh-Szenario beinhaltet ferner eine längerfristige Portfoliofinanzierung als in der WUB-Verpflichtung vorgesehen, was angesichts des nicht vorhandenen Kreditaltbestands und der diversifizierten Finanzierungsmöglichkeiten zu einer Bank mit Wettbewerbsvorteilen auf den gegenwärtigen Märkten führt. Durch ihre Verbindung mit der WUB ist die NN Bank gut positioniert, um auf dem derzeit schwierigen Markt zu expandieren. (44) Bis zum Börsengang von ING Insurance Europe bleiben ING Insurance Europe und WUB operativ vom Rest von ING getrennt, um deren Eigenständigkeit sicherzustellen. Des Weiteren hat ING zusätzliche Abschirmungsmaßnahmen vorgeschlagen, um die Eigenständigkeit der integrierten Einheit, die aus der WUB und der neu gegründeten NN Bank entsteht, zu gewährleisten. Laut ING erfüllt das Van Gogh-Szenario daher die Ziele der Kommission bzw. übertrifft sie sogar. (45) ING hebt hervor, dass keine Nachweise dafür vorliegen, dass ING Direct Italia gegen das Verbot der Preisführerschaft verstoßen hat. Die Beschwerde der Mediobanca in Bezug auf die Einhaltung des Verbots der Preisführerschaft durch ING Direct Italia ist unbegründet. Die Mediobanca nannte nur einen konkreten Fall (September 2011), der allerdings faktisch nicht zutrifft, da die Banca Sistema einen besseren Zinssatz als ING anbot. Insbesondere bot die Banca Sistema bereits am 30. August 2011 einen Zinssatz von 4,25 % an, was in den der Kommission am 13. Juni 2012 vorgelegten Informationen belegt wurde. (46) Laut ING sind die Zweifel der Kommission hinsichtlich der Frage, ob ING ihren Marktanteil ohne die Beihilfe erreicht hätte, unbegründet. ING hat gezeigt, dass sich ihr Marktanteil in Italien seit der erhaltenen Beihilfe nicht vergrößert hat. In jedem Fall stand die Beihilfe, die ING erhalten hat, in keinster Weise im Zusammenhang mit ING Direct Europe (einschließlich ING Direct Italia). (47) ING bringt vor, dass es keine Hochrisikostrategie verfolge. Die Verluste, die ING bei ihren Investitionen verbuchte, sowie die vorgenommenen Wertberichtigungen sind das Ergebnis der Krise und spezifischer Maßnahmen zum Abbau von Risiken, die ING ergriffen hat, um sich selbst vor den Auswirkungen dieser Krise zu schützen. (48) ING bringt vor, dass zwischen Kommission, Überwachungstreuhänder und ING vereinbart wurde, dass die Benchmark für das Verbot der Preisführerschaft der gesamte Markt ist: online und offline sowie kleinere und größere Wettbewerber. Ferner ist ING der Ansicht, dass es keinen Grund gibt, zwischen dem Online- und Offline-Markt für Finanzprodukte zu unterscheiden, da es keine reinen Online- und Offline-Banken mehr gibt. Stellungnahme der De Nederlandsche Bank NV (49) Die De Nederlandsche Bank NV („DNB“) ist die Bankenaufsichtsbehörde für die Finanzinstitutionen in den Niederlanden und möchte in dieser Eigenschaft zu folgenden Punkten Stellung nehmen: — Angemessenheit der Vergütung für die Rekapitalisierungsmaßnahme und Entscheidung von ING, in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Dividende auszuschütten — Ersatz der WUB-Veräußerung durch das Van Gogh-Szenario. (50) In Bezug auf die Frage der Vergütung argumentiert die DNB, dass ING ihrer Ansicht nach nicht in der Lage war, Dividenden an ihre Aktionäre auszuschütten. Diesbezüglich erläutert die DNB, dass eine Dividendenausschüttung das Kapital einer Institution ceteris paribus (24) verringert und deshalb aus aufsichtsrechtlicher Sicht geprüft werden muss. Ferner erklärt die DNB, dass ihre aufsichtsrechtlichen Bewertungen vorausblickend sind und demzufolge u. a. sich ändernde regulatorische Anforderungen darin einfließen. Konkret bezieht sich die DNB auf die Einführung von Basel III, wodurch die Kapitalanforderungen für Banken stark erhöht werden. Nach Ansicht der DNB ist die Gewinnthesaurierung der einzige und wichtigste Weg, um in diese neuen Anforderungen hineinzuwachsen. Die DNB erläutert, dass ING und DNB sowohl 2010 als auch 2011 in ständigem Dialog standen, in dem ING versuchte, die Rückzahlung der staatlichen Beihilfe unter der Voraussetzung zu maximieren, dass die Kapitalausstattung aus aufsichtsrechtlicher Sicht akzeptabel bleiben musste. Infolgedessen gab es in der Kapitalausstattung von ING keinen Raum für die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige Geschäfte, die die Kernkapitalausstattung von ING weiter verringert hätten. (51) DNB gab auch zur Rentabilität des Van Gogh-Szenarios eine Stellungnahme ab. DNB argumentiert, dass bei getrennter Betrachtung der WUB offensichtlich wird, dass der überwiegende Teil des Geschäfts der WUB vermögensorientiert (Darlehen) und nicht an Verbindlichkeiten orientiert (Spareinlagen) ist. Aus dem vermögensorientierten Geschäftsmodell der WUB ergibt sich, dass immer eine gewisse Retail-Finanzierungslücke vorhanden ist. Unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten bei der Erlangung einer ausreichenden Wholesale-Finanzierung im gegenwärtigen Wirtschaftsklima muss die WUB unbedingt ein starkes Mutterunternehmen finden, das erhebliche Finanzmittel zur Verfügung stellen kann, um die Rentabilität der WUB sicherzustellen. Angesichts der Finanzierungslücke der WUB ist es laut DNB verständlich, dass ING nicht in der Lage war, einen Käufer für die WUB zu finden, welcher dazu bereit und in der Lage war, die beträchtlichen Finanzmittel, die die WUB benötigt, bereitzustellen. (52) Aus Sicht der DNB liegt der große Vorteil des Van Gogh-Szenarios gegenüber der WUB-Verpflichtung darin, dass die Vermögenswerte der WUB, die bei diesem Szenario transferiert werden, geringer sind als bei der WUB-Verpflichtung. Zur Abdeckung dieser Vermögenswerte ist eine geringere Finanzierung notwendig, sodass das Van Gogh-Szenario einen rentableren Vorschlag darstellt. Die DNB kommt zu dem Schluss, dass sie der Übernahme eines größeren vermögensorientierten Geschäfts durch die NN Bank nicht zugestimmt hätte, dass aber die im Van Gogh-Szenario implizierte Größe eine aus aufsichtsrechtlicher Sicht akzeptable Lösung ist. Stellungnahme von Nationale Nederlanden  (25) (53) Nationale Nederlanden nimmt Stellung zur Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der NN Bank im Rahmen des Van Gogh-Szenarios. Nationale Nederlanden argumentiert, dass es keine Zweifel an der Rentabilität der NN Bank hat und dass die NN Bank und WUB zusammen genommen wettbewerbsfähiger sind als jedes dieser Unternehmen alleine. Diesbezüglich verweist Nationale Niederlanden auf das ausgeglichenere und vielfältigere Geschäftsmodell der NN Bank, die bessere Bilanz, die für einen stabilen Zugang zu Finanzmitteln sorgen sollte (ein Erfolgsfaktor für den Wettbewerb), den Zugang zu 2,5 Millionen Kunden, das breiter aufgestellte Vertriebsmodell und das verstärkte Markenbewusstsein. (54) Für Nationale Nederlanden ist eine Bank ohne Zweigstellennetz attraktiver als eine Bank mit den operativen Kosten eines Zweigstellennetzes. Im Hinblick auf Girokonten ist Nationale Nederlanden der Ansicht, dass ein Girokontoangebot für die NN Bank eher eine strategische Belastung als einen Wettbewerbsvorteil darstellen würde. (55) Nationale Nederlanden kommt zu dem Schluss, dass das Van Gogh-Szenario eine raschere Entwicklung im Retail-Banking-Geschäft garantiert, als dies von der NN Bank auf eigenständiger Basis erreicht werden könnte. Stellungnahme des Betriebsrats der WUB (56) Der Betriebsrat der WUB gibt in seiner Stellungnahme zum Van Gogh-Szenario an, dass sichergestellt werden muss, dass die neue Bank auf lange Sicht rentabel ist. Der Betriebsrat nennt einige Beispiele, bei denen die neue Bank eine dynamische Politik zu diesem Zweck entwickeln muss (Produktinnovation in Erwartung einer neuen Regierungspolitik in Bezug auf Hypotheken, Neuentwicklungen in Bezug auf Finanzvermittler, neue Vertriebskanäle und Informationstechnologie). (57) Der Betriebsrat insistiert, dass eine schnelle Entscheidung der Kommission auch im Interesse der Beschäftigten der WUB wäre. Stellungnahme der WUB (58) Der Vorstand der WUB gibt Bemerkungen zur Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der neuen NN Bank nach der Integration der WUB ab. Der Vorstand ist der Auffassung, dass das Unternehmen aus verschiedenen Gründen rentabel und wettbewerbsfähig ist. (59) Erstens benötigt eine kleine Bank wie die NN Bank – in den Augen des Vorstands – ein starkes Mutterunternehmen wie etwa Nationale Nederlanden, wodurch sich beispielsweise der Zugang zum Wholesale-Markt verbessert. (60) Zweitens stellt der Vorstand fest, dass der niederländische Hypothekenmarkt schwierig ist und dass der Hauptvertriebskanal (unabhängige Finanzvermittler) gerade erheblichen Veränderungen unterworfen ist. Die neue NN Bank wird in der Lage sein, eine Strategie mit mehreren Vertriebskanälen umzusetzen (beispielsweise mit vertraglich gebundenen Vermittlern und Direktvertrieb). (61) Drittens sieht der Vorstand auch einen Mehrwert in der Tatsache, dass Nationale Nederlanden einen soliden Namen und Ruf auf dem Markt hat. (62) Schließlich bemerkt der Vorstand ferner, dass die NN Bank im Rahmen des Van Gogh-Szenarios ihre Ressourcen auf eine Organisation und eine Marke konzentrieren kann. Daher verbessert dieses Szenario die Effizienz innerhalb der Organisation und wirkt sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. (63) Als Schlussfolgerung erwähnt der Vorstand noch, dass das Van Gogh-Szenario gegenwärtig die einzige durchführbare Veräußerungsoption ist, die zur Verfügung steht. (64) In einem separaten Schreiben bringen die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WUB ihre Unterstützung für den Standpunkt des Vorstands zum Ausdruck und geben ausdrücklich an, dass sie das Schreiben des Vorstands befürworten. Stellungnahme von Vereniging Eigen Huis (65) Vereniging Eigen Huis, eine niederländische Hauseigentümervereinigung, die 700 000 niederländische Hypothekengläubiger vertritt, legte ein Dokument mit dem Titel „Uw hypotheek als melkkoe“ [„Ihre Hypothek als Milchkuh“] vor, in dem der niederländische Hypothekenmarkt beschrieben wird (Themen wie beispielsweise steigende Hypothekenpreise in den Niederlanden, sich verändernde Wettbewerbslandschaft in den Niederlanden und Verbote der Preisführerschaft). Die Vereinigung verweist auf diese Informationen als für die dritte Bewertung (d. h. das Preisverhalten von ING Direct Italia) relevant. Stellungnahme der Niederlande zu den Stellungnahmen Dritter (66) Die Niederlande nehmen die Tatsache zur Kenntnis, dass Dritte Stellungnahmen zur Rentabilitätsproblematik rund um die WUB und das Van Gogh-Szenario abgegeben haben. Alle Stellung nehmenden Parteien unterstützen das Van Gogh-Szenario als akzeptable Alternative zur ursprünglichen WUB-Verpflichtung. Darüber hinaus nehmen die Niederlande die Anmerkung der DNB zur Kenntnis, dass das Van Gogh-Szenario eine akzeptable Lösung aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist. (67) Nachdem die Niederlande alle Stellungnahmen gelesen haben, sind sie nach wie vor davon überzeugt, dass das Van Gogh-Szenario zu einem rentablen und wettbewerbsfähigen Marktteilnehmer auf dem niederländischen Retail-Markt führen wird. Die Niederlande nehmen auch die Überlegungen zu den negativen Auswirkungen zur Kenntnis, die die Phase der Unsicherheit beispielsweise auf die Beschäftigten und andere Beteiligte hat. Die Niederlande hoffen, dass eine Entscheidung betreffend die Änderungen des Umstrukturierungsplans für ING der WUB und ihren Beschäftigten die notwendige Sicherheit gibt. Schließlich betonen die Niederlande im Hinblick auf die Stellungnahme von Vereniging Eigen Huis, dass sich die Dokumentation auf den niederländischen Hypothekenmarkt bezieht, und schlagen vor, die niederländische Kartellbehörde diesbezüglich zu kontaktieren. Die Niederlande stellen fest, dass sich der dritte Punkt, der von der Kommission zu bewerten ist, auf die Beschwerden der Mediobanca hinsichtlich der Einhaltung des Verbots der Preisführerschaft durch ING Direct in Italien bezieht. V.   STANDPUNKT DER NIEDERLANDE 5.1   WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN MIT AUSWIRKUNGEN AUF ING BEI DER UMSETZUNG DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS VOM 22. OKTOBER 2009 (68) Den Niederlanden zufolge war die gegenwärtige Krise in Europa nicht vorhersehbar, als ING ihren Umstrukturierungsplan vom 22. Oktober 2009 vorlegte, sodass sich die Auswirkungen verständlicherweise nicht in den zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Finanzprojektionen widerspiegelten. (69) Trotz dieses schwierigen Umfelds erzielte die ING Bank weiterhin gute Finanzergebnisse. 2011 nahm die ING Bank an den unionsweiten Stresstests (im Juli und Oktober) teil, die von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde („EBA“) (26) durchgeführt wurden. Die EBA schlug ein neues Core-Tier-1-Ziel von 9,0 % ab Juni 2012 vor und ING war in der Lage, diese neuen Zielvorgaben zu erfüllen. Auf der Versicherungsseite hat ING außerdem erhebliche Maßnahmen zur Leistungssteigerung, einschließlich Hedging, sowie zur Vorbereitung ihrer Versicherungsgesellschaften auf eine eigenständige Zukunft ergriffen. (70) Darüber hinaus ist die Finanzierungs- und Liquiditätsbasis von ING weiterhin gesund. Beispielsweise nahm ING die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, die im Dezember 2011 oder März 2012 von der EZB bereitgestellt wurden, nicht in Anspruch. (71) Infolge der Staatsschuldenkrise war ING beispielsweise mit erheblichen Verlusten bei ihrem Portfolio an griechischen Staatsanleihen, die infolge der Beteiligung des griechischen Privatsektors um fast 80 % abgewertet werden mussten, konfrontiert. Diese Abwertung führte bei ING zu einem kumulierten Verlust von ca. 1 Mrd. EUR. 5.2   NEUER VORSCHLAG DER NIEDERLANDE (72) Die Niederlande legten der Kommission am 31. Oktober 2012 einen neuen Vorschlag vor, der eine Reihe von Änderungen am Umstrukturierungsplan vom 22. Oktober 2009 beinhaltete. Mit diesem neuen Vorschlag sollte auf die im Eröffnungsbeschluss enthaltenen Bedenken eingegangen werden; ferner sollten neue Fristen für die Veräußerung von ING Insurance in Verbindung mit einer Verlängerung des Umstrukturierungszeitraums festgelegt werden. NN Bank-Verpflichtung als Ersatz für die WUB-Verpflichtung (73) Der neue Vorschlag der Niederlande in Bezug auf die Veräußerung der NN Bank basiert auf dem Vorschlag, der unter Randnummer 39 bis 78 des Eröffnungsbeschlusses beschrieben wird. In dem neuen Vorschlag soll die integrierte NN Bank ungefähr 3 Mrd. EUR an Hypotheken (27) und die zugehörigen Finanzmittel in ihren Büchern behalten, während ING 34 Mrd. EUR des Hypothekenportfolios behalten würde, das teilweise von der NN Bank bedient werden würde. Struktur und Produktmischung (74) Die Niederlande erneuern ihre Verpflichtung für ING hinsichtlich der Gründung eines neuen Unternehmens zur Veräußerung in diesem Mitgliedstaat (nachstehend „das Veräußerungsgeschäft“), das aus dem gegenwärtigen niederländischen Retail-Banking-Geschäft von ING ausgegliedert wird. Ergebnis dessen muss sein, dass das neue Unternehmen ein rentables und wettbewerbsfähiges Geschäft ist, welches eigenständig und von den von ING behaltenen Geschäften getrennt ist. Dieses neue Unternehmen wird Teile des Geschäfts der bereits ausgegliederten WUB und die gegenwärtigen (beschränkten) Tätigkeiten der kürzlich gegründeten Banking-Sparte von Nationale Nederlanden (NN Bank) beinhalten. (75) Das Veräußerungsgeschäft wird der ING Insurance/Investment Management (IM) Europe, die eine langfristige strategische Verpflichtung gegenüber dem niederländischen Retail-Markt eingegangen ist, unterstellt und unter der Marke „Nationale Nederlanden“ (als „NN Bank“) mit eigenen Finanzierungsmöglichkeiten und einem breit aufgestellten Vertriebsnetz agieren. Infolgedessen wird die NN Bank spätestens zum 31. Dezember 2015 als Teil von ING Insurance Europe veräußert. Diese Veräußerung erfolgt voraussichtlich im Rahmen eines Börsengangs. (76) Die NN Bank bietet eine breite und kohärente Produktpalette mit Hypotheken, Spareinlagen, Bankannuitäten, Anlagen und Verbraucherkreditprodukten kombiniert mit den zentralen Retail-Versicherungsprodukten von Nationale Nederlanden (die unter anderem Lebensversicherungsprodukte sowie Schaden- und Unfallversicherungsprodukte einschließen) an. Die NN Bank erreicht ihre Kunden über ein integriertes und auf mehreren Kanälen basierendes Vertriebsmodell, in dem unabhängige Finanzberater und vertraglich gebundene Vermittler mit nationaler Abdeckung für die Beratung bei komplexen Finanzsituationen und -produkten eingesetzt werden, und zunehmend auch über das Internet und Callcenter für Vertrieb und Kundendienst. Diese Vertriebskanäle ermöglichen zusammen genommen den Zugang zu mehr als 2,5 Millionen Kunden von Nationale Nederlanden. (77) Die projizierte Bilanz der NN Bank gemäß dem am 11. Juli 2012 vorgelegten Geschäftsplan der NN Bank stellt sich wie folgt dar: Abb. 1 Geschäftsplan der NN Bank (in Mio. EUR) Vermögenswerte […] […] […] […] […] […] Hypotheken […] […] […] […] […] […] Verbraucherkredite […] […] […] […] […] […] Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente […] […] […] […] […] […]               Eigenkapital […] […] […] […] […] […]               Verbindlichkeiten […] […] […] […] […] […] Kundeneinlagen […] […] […] […] […] […] Spareinlagen […] […] […] […] […] […] Unternehmenseinlagen/levensloop […] […] […] […] […] […] Bankannuitäten – Hypotheken […] […] […] […] […] […] Bankannuitäten – Lijfrente […] […] […] […] […] […]               Wholesale-Finanzierung […] […] […] […] […] […] Finanzmittel ING Bank […] […] […] […] […] […] Kapitalmärkte […] […] […] […] […] […]               Risikoaktiva […] […] […] […] […] […] Tier-1-Quote […] […] […] […] […] […] Eigenkapitalrendite (78) Der neue 'Business Case' (Wirtschaftlichkeitsrechnung) des Van Gogh-Szenarios, einschließlich der zusätzlichen Verpflichtungen, sieht eine Eigenkapitalrendite nach fünf Jahren von rund [7–12] % vor, während die Eigenkapitalrendite langfristig im Bereich von [9–15] % liegen soll. Produktionsziel bei Hauptprodukten —   Hypotheken (79) Bei Hypotheken wird die NN Bank in den Jahren 2013 (28) bis 2015 eine durchschnittliche jährliche Neuproduktion (einschließlich Prolongationen aus dem Portfolio im Besitz der ING Bank (der Marke NN)) von mindestens [1,5–6] Mrd. EUR jährlich und [2–9] % des Gesamthypothekarvolumens auf dem niederländischen Markt mit einem Höchstwert von [2–8] Mrd. EUR jährlich aufweisen. Falls diese Kriterien nicht erfüllt werden, verpflichtet sich ING zu Folgendem: — Transfer einzelner Kundenbeziehungen durch Transfer von Hypotheken an die NN Bank (basierend auf individuellen Angeboten gegenüber den Hypothekenkunden der ING Bank (29), (30) — Transfer des Eigentums an diesen Hypotheken ohne zusätzliche Kosten für den Kunden oder Gebühren für die NN Bank — Gestattung der Nutzung der Vertriebskanäle der ING Bank durch die NN Bank, sodass die NN Bank Kunden der ING Bank Hypotheken anbieten kann, um die Zielvorgaben zu erreichen. —   Verbraucherkredite (80) Bei Verbraucherkrediten wird die NN Bank bis 31. Dezember 2013 (31) eine jährliche Neuproduktion von mindestens [10–100] Mio. EUR und mindestens [0,5–4] % der Gesamtproduktion in diesem Bereich auf dem niederländischen Markt aufweisen. Die NN Bank wird eine jährliche Neuproduktion von mindestens [40–140] Mio. EUR jährlich und mindestens [0,5–6] % des Gesamtproduktionsvolumens an Verbraucherkrediten auf dem niederländischen Markt, das zum 31. Dezember 2015 zu bewerten ist, mit eine

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.