Europäische Union

2010/269/: Beschluss der Kommission vom 9. März 2010 über die Beihilfe zugunsten von Farm Dairy Flevoland (C 45/08) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1240)

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12.5.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 118/45 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 9. März 2010 über die Beihilfe zugunsten von Farm Dairy Flevoland (C 45/08) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1240) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (2010/269/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEU-Vertrag“) (1), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, nach Aufforderung der Beteiligten zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß dem genannten Artikel und gestützt auf deren Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   Verfahren (1) Bei der Prüfung einer Kurzbeschreibung, die im Zusammenhang mit einem Freistellungsantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (2) übermittelt wurde, erhielt die Kommission Kenntnis von einer Beihilfe, die zugunsten von Farm Dairy Flevoland gewährt wurde oder gewährt werden sollte. Mit Schreiben vom 29. Juni 2004 (Az. AGR/16887) forderte die Kommission bei den Niederlanden Informationen zu dieser Maßnahme an. (2) Die niederländischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 28. November 2005, eingegangen am 29. November 2005. (3) Mit Schreiben vom 22. Mai 2007 forderte die Kommission weitere Informationen an. Die Niederlande antworteten mit Schreiben vom 22. Juni 2007, eingegangen am 25. Juni 2007. (4) Die Maßnahme wurde unter der Nummer NN 97/05 in das Verzeichnis der nicht notifizierten Beihilfen aufgenommen. (5) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde am 26. November 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte die anderen Mitgliedstaaten und die Beteiligten auf, zu den betreffenden Beihilfen Stellung zu nehmen. (6) Die Niederlande äußerten sich mit Schreiben vom 19. Januar 2009, eingegangen am selben Tag. (7) Mit Schreiben vom 18. Mai 2009 ging bei der Kommission eine Stellungnahme von Farm Dairy als Beteiligtem ein. Nach einem Ersuchen um Fristverlängerung und angesichts der besonderen Umstände, die Farm Dairy geltend machte, wurden mit Schreiben vom 15. Juni 2009, eingegangen am 18. Juni 2009, weitere Nachträge zum Schreiben vom 18. Mai 2009 an die Kommission übermittelt. Diese Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 24. Juni 2009 an die niederländischen Behörden weitergeleitet. Die Niederlande antworteten darauf mit Schreiben vom 17. Juli 2009, eingegangen am selben Tag. (8) Mit Schreiben vom 18. September 2009 legte die Kommission den niederländischen Behörden zusätzliche Fragen vor. Diese beantragten mit Schreiben vom 16. Oktober 2009 Fristverlängerung bis zum 18. November 2009, die mit Schreiben vom 10. November 2009 gewährt wurde. Mit Schreiben vom 23. November 2009, eingegangen am selben Tag, legten die Niederlande weitere Informationen vor. II.   Beschreibung II.1   Hintergrund der Maßnahme (9) Farm Dairy ist ein Unternehmen, das Milcherzeugnisse herstellt. Es zog an den derzeitigen Standort Lelystad, Flevoland um, der in einem als Ziel-1-Region eingestuften Gebiet liegt. Am 24. August 1998 beantragte Farm Dairy eine Investitionsbeihilfe gemäß Nummer 3.3 des EPPD (Einheitliches Programmplanungsdokument/„Enig Programmeringsdocument“) der Provinz Flevoland. Mit der Ansiedlung des Unternehmens sollten direkte und indirekte Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. (10) Am 23. September 1998 befürwortete die Provinz diesen Beihilfeantrag. Für die Entscheidung der Provinz waren u. a. die günstigen Prognosen in Bezug auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze, den Umweltschutz, die niedrigeren Transportkosten für Milch (bis dahin wurde die in Flevoland erzeugte Milch außerhalb des Gebiets und sogar in Belgien verarbeitet) und die Ertragsaussichten des Unternehmens ausschlaggebend. Farm Dairy beabsichtigte nämlich, Lieferverträge mit den Milcherzeugern in Flevoland und Vereinbarungen mit einer bekannten Supermarktkette abzuschließen, was den Absatz der Milcherzeugnisse gesichert hätte. Es war geplant, jährlich 48 Mio. kg Milch bei Farm Dairy zu verarbeiten. (11) Die Provinz beantragte eine Kofinanzierung beim niederländischen Landwirtschaftsministerium („Ministerie voor Landbouw, Natuur and Voedselkwaliteit“ — LNV) und bat um eine Bewertung des Vorhabens. Offenbar kam es zwischen der Provinz und der „Directie Noordwest“ des LNV-Ministeriums zu Meinungsverschiedenheiten über den Kofinanzierungsantrag, insbesondere über den innovativen Charakter des Vorhabens. Aus diesem Grund legte IKC ein zweites Gutachten vor, das am 17. Dezember 1998 übermittelt wurde und auf die Vorzüge des Vorhabens in Bezug auf Arbeitsplätze, Absatzmöglichkeiten und Rentabilität hinwies. Dennoch lautete die abschließende Wertung, dass das Vorhaben nur in geringem Maße innovativ ist, denn der Herstellungsprozess an sich sei trotz Einsatz der modernsten Verfahren nicht innovativ, dafür weise das Vorhaben aber Marktinnovationen auf. In diesem zweiten Gutachten wurden mehrere Kriterien wie die Regionalentwicklung und die finanziellen Aussichten des Vorhabens einbezogen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Vorhaben vor allem auf Provinzebene (und weniger auf nationaler Ebene) nutzbringend war, wurde der übliche Verteilerschlüssel für die Kofinanzierung von Beihilfen niedriger angesetzt, so dass sich der Anteil der Provinz erhöhte. (12) Nach dieser Stellungnahme des LNV erließ die Provinz eine Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an Farm Dairy in Höhe von insgesamt 1 575 000 NLG (715 909 EUR) und gab Farm Dairy am 3. März 1999 seine Absicht bekannt, diesen Zuschuss zu gewähren. Dieser Zuschuss sollte aus Beiträgen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der Zentralregierung und der Provinz finanziert werden. (13) Nachdem Zweifel aufgetaucht waren, ob die Europäische Kommission die Beihilfe genehmigen würde, beschloss das LNV, keine öffentlichen Mittel zu gewähren, und teilte dies der Provinz mit Schreiben vom 14. September 1999 mit. (14) Im Anschluss an eine selbst durchgeführte Kontrolle entschied die GD AGRI, dass das Projekt nicht über das EPPD finanziert werden könne und infolgedessen der auf den EAGFL entfallende Finanzierungsanteil nicht gewährt werden würde. Sie teilte der Provinz diese Entscheidung mit Schreiben vom 25. Juni 1999 mit. (15) Dennoch beschloss die Provinz, das Vorhaben zu finanzieren, und zwar ausschließlich aus eigenen Mitteln. Farm Dairy wurde mit Schreiben vom 20. November 2000 über die endgültige Gewährung dieses Zuschusses und seine Auszahlung unterrichtet. (16) Am 23. Februar 2001 fand auf Antrag der Provinz Flevoland eine informelle Sitzung von Beamten der GD AGRI und Vertretern der Provinz statt. Auf dieser Sitzung sollen die Beamten darauf hingewiesen haben, dass die Beihilfe zugunsten von Farm Dairy nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sei und wieder eingezogen werden müsse, diese Mittel aber im Rahmen eines anderen Projektes verwendet werden könnten. (17) Die Provinz entschied nun, die Beihilfe in Form eines Ausgleichs für den Schaden zu gewähren, der Farm Dairy durch die Rücknahme des Gewährungsbeschlusses für die Beihilfe entstanden war. Diese Entschädigung war so hoch wie der Betrag, den Farm Dairy erhalten hätte, wenn die Beihilfe genehmigt worden wäre. Da die Möglichkeit der Rücknahme der Beihilfe im Gewährungsbeschluss nicht vorgesehen war, war die Provinz nämlich der Auffassung, sie sei an diese Entscheidung gebunden und verpflichtet, die Beihilfe zu gewähren, andernfalls drohten rechtliche Schritte durch Farm Dairy. Die Provinz gab Farm Dairy ihren Entschädigungsvorschlag mit Schreiben vom 10. Mai 2001 bekannt. Farm Dairy nahm diesen Vorschlag mit Schreiben vom 21. Mai 2001 an. II.2   Rechtsgrundlage (18) Ursprünglich war die Beihilfe im Rahmen des EPPD der Provinz Flevoland als Investitionsbeihilfe gemäß Nummer 3.3 des EPPD vergeben worden. In der Folge wurde die Beihilfe aus den oben dargelegten Gründen als Entschädigung für die Verluste gewährt, die Farm Dairy durch die Entscheidung entstanden waren, die Beihilfegewährung zurückzunehmen. II.3   Beihilfebetrag (19) Die Beihilfe belief sich auf insgesamt 1 575 000 NLG (715 909 EUR). Dies entspricht 8,5 % der Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 18 597 000 NLG (8 438 951 EUR). II.4   Begünstigter (20) Begünstigter ist Farm Dairy Holding B.V. mit Sitz in Lelystad. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen, das Milcherzeugnisse (d. h. Joghurts und andere Desserts auf Milchbasis) herstellt. II.5   Laufzeit der Maßnahme (21) Die Beihilfe wurde für den Zeitpunkt vom 1. Oktober 1998 bis zum 1. Mai 2000 gewährt, das entspricht den Anfangs- und Enddaten des Vorhabens Farm Dairy. Der Gewährungsbeschluss als solcher wurde am 3. März 1999 gefasst. III.   Argumente der Kommission zum Zeitpunkt der Einleitung des Prüfverfahrens (22) Die Kommission leitete das Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ein, da erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit dem Binnenmarkt bestanden. (23) Im Vorfeld versuchte die Kommission insbesondere zu klären, ob eine Vereinbarkeit als Investitions- oder Entschädigungsbeihilfe für die fraglichen Maßnahmen in Frage käme. (24) Im Falle von Investitionsbeihilfen wandte die Kommission die zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung geltenden Vorschriften, d. h. den Gemeinschaftsrahmen betreffend staatliche Investitionsbeihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4) (im Folgenden der „Gemeinschaftsrahmen“) an, da es sich um eine Investition handelte. Danach sind Investitionsbeihilfen im Sektor Kuhmilch und Kuhmilcherzeugnisse grundsätzlich ausgeschlossen, und Ausnahmen sind nur in einem der unter Ziffer 2.3 des Anhangs der Entscheidung 94/173/EG der Kommission vom 22. März 1994 zur Festlegung der Auswahlkriterien für Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (5) zulässig. Diese Ausnahmen betreffen u. a. Investitionen mit einem hohen Innovationsanteil. In dieser Hinsicht lagen der Kommission, wie sie in der Entscheidung zur Einleitung des Prüfverfahrens abschließend feststellte, nicht ausreichend Informationen vor, aus denen man hätte schließen können, dass die Beihilfe die Voraussetzungen für eine der vorgesehenen Ausnahmen erfüllte. Gemäß Ziffer 3 Buchstabe d des Gemeinschaftsrahmens wiederum ist es möglich, bestimmte Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, wenn sie für eine Kofinanzierung in Betracht kommen. In ihrer Entscheidung, ein Prüfverfahren einzuleiten, stellte die Kommission fest, dass diese Möglichkeit im vorliegenden Fall nicht angewendet werden konnte, da sie im Schreiben vom 25. Juni 1999 an die Niederlande eine Finanzierung über das EPPD grundsätzlich abgelehnt hatte. (25) Die Kommission hat auch das Argument der niederländischen Behörden geprüft, wonach die Beihilfe als Vergütung für den Schaden gewährt worden ist, der durch den Irrtum der Behörde entstanden sei, welche die Beihilfe zunächst gewährt hatte, während sich später herausstellte, dass es sich um eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt möglicherweise nicht zu vereinbarende Beihilfe handelte. Die Kommission stellte abschließend fest, dass das beihilfebegünstigte Unternehmen dennoch nicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Beihilfe vertrauen durfte, wenn diese unter Missachtung des vorgesehenen Verfahrens gewährt wurde. Sie äußerte daher Zweifel, ob die Schadensvergütung eine geeignete Rechtfertigung dafür sei, dass die fragliche Maßnahme keine Beihilfe darstellt. (26) Da die niederländischen Behörden keine andere Rechtsgrundlage vorgebracht hatten, konnten die Zweifel an der Vereinbarkeit der fraglichen Maßnahmen laut Schlussfolgerung der Kommission nicht ausgeräumt werden, und es war demnach nicht auszuschließen, dass es sich um Betriebsbeihilfen handelte. IV.   Stellungnahmen Dritter (27) Zunächst einmal zeigte sich Farm Dairy bei der Bekanntgabe der Entscheidung, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, überrascht. Farm Dairy sei nämlich fest davon ausgegangen, dass die Angelegenheit seit langem abgeschlossen war. Dann beklagte sich Farm Dairy darüber, dass es keinen Einfluss auf den Briefwechsel zwischen der Provinz Flevoland und der Kommission nehmen konnte, da es von der Untersuchung der Kommission erst bei Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens erfahren habe. (28) Die Bemerkungen von Farm Dairy gliedern sich in vier Abschnitte: erstens das allgemeine Umfeld der Maßnahmen und der Vertrauensschutz des Begünstigten, zweitens die Umsetzung der Maßnahmen des EPPD Flevoland, drittens die Bewertung im Hinblick auf die Entscheidung 94/173/EG und viertens der Einspruch gegen die Anwendung zusammengesetzter Zinssätze im Falle eines ablehnenden Beschlusses mit Rückforderung. IV.1   Allgemeines Umfeld der Maßnahme (29) Im August 1998 beantragte Farm Dairy Beihilfen bei der Provinz Flevoland im Rahmen des EPPD 1994-1999. Darin wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Notwendigkeit gelegt, weitere Möglichkeiten für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Provinz Flevoland zu schaffen. In diesem Rahmen erschien das Vorhaben Farm Dairy besonders vielversprechend, denn es war der Bau eines unabhängigen milchverarbeitenden Werks in Lelystad geplant. (30) Farm Dairy verwies nachträglich auf die positiven Ergebnisse, die durch den Bau des Werks in Lelystad erzielt wurden: mehr Wettbewerb auf dem niederländischen Markt für Milcherzeugnisse, der damals von Friesland Coberco und Campina Melkunie beherrscht wurde, Nähe zu den Milchlieferanten, Innovationen („Make-to-order-System“), Einführung von 2-l-Behältern auf dem niederländischen Markt, Schaffung neuer Arbeitsplätze in einer „Ziel-1-Region“, Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in der Region. Damals beabsichtigte Farm Dairy, eine Palette spezieller und innovativer Produkte für den niederländischen Markt zu entwickeln. (31) Den Angaben von Farm Dairy zufolge sei der Beihilfeantrag von der Provinz und vom Landwirtschaftsministerium (LNV) auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens von IKC positiv beurteilt worden, da darin festgestellt wurde, dass das Vorhaben teilweise innovativ sei. Daraufhin war am 24. Februar 1999 eine Vereinbarung zwischen der Provinz Flevoland und Farm Dairy geschlossen worden, mit der eine Beihilfe im Rahmen von Maßnahme 3.3 des EPPD Flevoland gewährt wurde. Farm Dairy betonte, es sei erst 2001 von der Provinz Flevoland informiert worden, dass die Beihilfe wegen der Auflagen für staatliche Beihilfen nicht genehmigt wurde. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, schlug die Provinz vor, eine Entschädigung zu zahlen. Farm Dairy zufolge hieß es im Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, dass bei einem Gespräch zwischen der Provinz und der Kommission auf die Unvereinbarkeit der Beihilfe hingewiesen worden war. Farm Dairy gegenüber hatte die Provinz aber angegeben, dass ein Kommissionsbeamter angeregt haben soll, eine Entschädigung zu zahlen. Angesichts dieser Hinweise konnte Farm Dairy doch ein berechtigtes Vertrauen haben, dass die Angelegenheit abgeschlossen war. (32) In Bezug auf die Beihilfeintensität gab Farm Dairy an, dass die Beihilfe letztlich […] (*1) % der tatsächlichen Investitionskosten und nicht 8,5 % des geschätzten Investitionsaufwands abdeckte. Dieser Anteil war deutlich niedriger als die genehmigten Prozentsätze (z. B. zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen). IV.2   Stellungnahme von Farm Dairy zu einer Bewertung in Bezug auf das EPPD Flevoland (33) Die Provinz Flevoland bewertete die Beihilfe in Bezug auf Maßnahme 3.3 des EPPD Flevoland, mit der im Sinne der Zielvorgaben „Schaffung von Arbeitsplätzen und Umweltschutz“ neue Tätigkeitsfelder in der Landwirtschaft gefördert werden sollten. Farm Dairy zeigte sich über die Einstufung der Kommission überrascht, wonach die Maßnahme unter Nummer 3.2 des EPPD Flevoland anhand der Verordnung (EWG) Nr. 866/90 des Rates vom 29. März 1990 zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (6) beurteilt werden sollte. Bei einer Bewertung unter diesem Blickwinkel bestand auch die Verpflichtung, die Kriterien für Investitionen gemäß Ziffer 2.3 des Anhangs der Entscheidung 94/173/EG einzuhalten. (34) Farm Dairy zufolge waren die Voraussetzungen gemäß Nummer 3.3 des EPPD Flevoland erfüllt: So hatte Farm Dairy insbesondere im Jahr 2000 (statt der 35 ursprünglich vorgesehenen) 61 neue Arbeitsplätze geschaffen und insgesamt […] Mio. NLG (statt der ursprünglich vorgesehenen 18,5 Mio.) investiert. Außerdem wirkte sich die Investition positiv auf die Umwelt aus: durch die räumliche Nähe der Milchlieferanten sanken die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch. Durch das innovative Konzept des „Make-to-order-Systems“ verringerte sich der Aufwand für Kühlkapazitäten, für die viel Energie verbraucht wird. (35) Farm Dairy schloss seine Ausführungen hierzu mit dem Hinweis, dass die Kommission die Beihilfe unter Maßnahme 3.3 statt unter Maßnahme 3.2 des EPPD Flevoland hätte bewilligen müssen. IV.3   Stellungnahme von Farm Dairy zu einer Bewertung in Bezug auf die Entscheidung 94/173/EG (36) Farm Dairy war zunächst einmal der Meinung, dass die Beihilfe mit den unter Ziffer 1.1 der Entscheidung 94/173/EG genannten Kriterien vereinbar ist, denn die Investition war, wie bereits angegeben, positiv für die Umwelt und beinhaltete technologische Neuerungen. Außerdem sanken durch die räumliche Nähe der Milchlieferanten die Zwischenkosten für die Milchabholung, und das Konzept der zentralen Herstellungskette unter einem Dach ermöglichte eine direkte Vermarktung. (37) Dann erfüllte die fragliche Beihilfe nach Ansicht von Farm Dairy die Anforderungen gemäß den Kriterien unter Ziffer 2.3 des Anhangs der bereits genannten Entscheidung 94/173/EG. (38) Farm Dairy behauptete insbesondere, dass die Investition aus zwei Gründen einen hohen Innovationsanteil aufwies: Erstens bauen die betriebsinternen Abläufe auf einem „Make-to-order-System“ auf; das bedeutet, dass der Rohstoff Milch innerhalb des Unternehmens zu einem Fertigprodukt verarbeitet wird, das vor Ort verpackt und sofort danach auf Kühl-LKWs verladen wird. Es sei daher nicht notwendig, beim Vertrieb der Ware mit einem Logistikzentrum zusammenzuarbeiten. Durch dieses System sei es auch möglich, dass der Anfangsinput an Milch genauso hoch ist, wie sich dies aus dem Umfang der laufenden Bestellungen ergibt. Dadurch sänken die Kosten für die Kühlung beim Milchtransport ab Werk erheblich. Farm Dairy betonte, es habe in moderne, sehr energieeffizient arbeitende Pasteurisierungsanlagen investiert. Dieser Herstellungsprozess habe zu einer hohen Qualität der Erzeugnisse von Farm Dairy beigetragen. (39) Zweitens habe Farm Dairy nach eigenen Angaben durch die Einführung von 2-l-Behältern aus Polyäthylen auch eine produktionstechnische Neuerung auf dem niederländischen Markt bewirkt. 1999 habe Farm Dairy als erstes milchverarbeitendes Unternehmen einen derartigen Behälter auf den Markt gebracht. Damals waren nur kleinformatige Packungen aus Karton verfügbar. Zu diesem Zweck habe Farm Dairy eine spezielle Anlage zur Herstellung dieser Behälter aus den USA importiert. 1999 war die Nachfrage nach derartigen Behältern noch nicht sehr groß. Erst 2004 sei die Nachfrage nach diesen Behältern angestiegen. Seit 2004 fülle Farm Dairy über […] Mio. l Milch in 2-l-Behälter ab, was […] % der gesamten Produktionsmenge des Unternehmens bei Milch ausmacht. Farm Dairy fügte seinen Bemerkungen einen Presseartikel bei, in dem über diese Neuerung berichtet wird, sowie Unternehmensstatistiken als Nachweis für den wachsenden Anteil von Milch, der im Zeitraum 1999-2008 in 2-l-Behältern verkauft wurde. (40) Farm Dairy fügte seinen Bemerkungen ebenfalls einen Bericht mit dem Titel „Innovationen bei Farm Dairy zum Zeitpunkt des EPPD-Antrags 1998“ aus der Feder von […] bei, der damals […] beim Konkurrenten […] war. Wie Farm Dairy betonte, heißt es in diesem unabhängigen Bericht, dass die Einführung von 2-l-Polyäthylenbehältern den niederländischen Markt insofern revolutionierte, als die beiden beherrschenden Anbieter (Friesland-Coberco und Campina Melkunie) versuchten, die Einführung dieser Verpackung zu behindern. Dieser Behälter brachte zahlreiche Vorteile im Vergleich zu den damals erhältlichen Kartonpackungen. Farm Dairy habe als allererster Anbieter diesen Behälter in den Niederlanden eingeführt. Außerdem ermögliche das Logistikkonzept des Unternehmens (Herstellungskette unter einem Dach) eine längere Haltbarkeitsdauer der Milch, da es keine zentralen Logistikzentren für den Vertrieb gebe und somit auf weit verzweigte Versorgungskanäle verzichtet werden könne. (41) Farm Dairy legte ebenfalls eine Übersicht vor, in der allein die Investitionskosten für die Herstellung von 2-l-Behältern getrennt von den übrigen Investitionskosten ausgewiesen waren. Beim Bau des Farm-Dairy-Werks wurden 4 Abfüllstraßen errichtet, eine davon speziell für das Abfüllen von 2-l-Behältern. Auch die Kosten hierfür wurden getrennt von den übrigen Investitionskosten ausgewiesen. (42) Farm Dairy gab ferner an, dass zum Zeitpunkt des Investitionsantrags die Markteinführung eines Sortiments spezieller Produkte wie Sahneprodukte in Bechern, Fruchtjoghurts und andere Sahne- und Früchtedesserts geplant war. (43) In Antwort auf das unter Ziffer 2.3 des Anhangs der Entscheidung 94/173/EG genannte Kriterium betreffend die Nachfrageentwicklung gab Farm Dairy an, dass die Nachfrage in erster Linie von Supermärkten ausging und diese beim Gedanken, dass ein neuer Anbieter auf dem Markt entstehen sollte, geradezu begeistert waren. Gleich von Beginn an hatte Farm Dairy Lieferverträge mit den wichtigsten in den Niederlanden vertretenen Supermärkten. (44) In Bezug auf die Ausnahme für Kapazitätsmängel und bestehende reale, nachhaltige Absatzmöglichkeiten belegt die Reaktion der unter Randnummer 43 erwähnten Supermärkte eindeutig, dass nachweislich reale und nachhaltige Absatzmöglichkeiten vorhanden waren. Dass ein Kapazitätsmangel bestand, geht laut Farm Dairy aus der Entscheidung der Niederländischen Wettbewerbsbehörde (NMa) vom 23. Dezember 1998 im Rahmen der Übernahme des Milcherzeugnisseherstellers De Kievit durch Friesland Coberco Dairy Foods hervor. Die Niederlande importieren mehr Erzeugermilch als sie exportieren. Laut Einfuhr-/Ausfuhr-Saldo wurden 2,5 % der in den Niederlanden verarbeiteten Milch eingeführt. Für Farm Dairy folgte aus all diesen Informationen, dass keine Überkapazitäten auf dem Frischmilchmarkt in den Niederlanden bestanden. (45) Nebenbei erwähnte Farm Dairy, dass sich die Milchlieferanten von Flevoland entschieden hatten, keine Milch mehr an ihren Abnehmer Campina Melkunie zu liefern, und ihre Milch stattdessen an die Comelco in Belgien lieferten. Allerdings waren sie nach Übernahme der Comelco durch Campina Melkunie 1991 und deren vollständiger Eingliederung 1996 gezwungen, nach einer anderen Alternative zu suchen. Diese andere Alternative war der Markteintritt von Farm Dairy im Jahr 1999. (46) Farm Dairy schloss hier mit dem Hinweis auf die Schwierigkeiten, 10 Jahre nach den Geschehnissen genauere Informationen zu finden, und schrieb dies der langen Dauer des Verfahrens zwischen der Kommission und den Niederlanden zu. IV.4   Zahlung eines zusammengesetzten Zinssatzes (47) Als Einwand gegen die Anwendung eines zusammengesetzten Zinssatzes ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung berief sich Farm Dairy auf die lange Verfahrensdauer und sein berechtigtes Vertrauen, dass die Angelegenheit offenbar abgeschlossen war. Farm Dairy könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Angelegenheit über längere Zeit hinweg ruhte, weswegen derart hohe Zinsen auflaufen konnten. Deswegen beantragte Farm Dairy

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.