Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 21. April 2016 zur Unterrichtung eines Drittlands, dass es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0423(03). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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4)  ICCAT-Schreiben vom 18. Januar 2011, ICCAT-Rundschreiben Nr. 151; ICCAT-Schreiben vom 21. Februar 2012, ICCAT-Rundschreiben Nr. 641; ICCAT-Schreiben vom 11. Februar 2013, ICCAT-Rundschreiben Nr. 613; ICCAT-Schreiben vom 13. Februar 2014, ICCAT-Rundschreiben Nr. 723. (5)  Dokument Nr. COC-308_Appendix 2, 2015. (6)  CCAMLR-XXXII/BG/08 vom 24. September 2013. (7)  CCAMLR-XXXIV/BG/41 vom 23. September 2015. (8)  Quelle: http://hdr.undp.org/en/statistics.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.