Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2065 des Rates vom 29. September 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat betreffend die Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Samoa-Abkommens zu vertreten ist

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2065 10.10.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2065 DES RATES vom 29. September 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat betreffend die Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Samoa-Abkommens zu vertreten ist DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (1) („Samoa-Abkommen“ — im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. November 2023 gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2861 des Rates (2) unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2024 vorläufig angewandt. (2) Nach Artikel 88 Absatz 4 des Abkommens kann der OAKPS-EU-Ministerrat politische Leitlinien annehmen und Beschlüsse fassen, die bestimmte für die Durchführung des Abkommens erforderliche Aspekte betreffen. (3) Der OAKPS-EU-Ministerrat soll gemeinsame Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Abkommens annehmen (im Folgenden „gemeinsame Leitlinien“). (4) Ziel der gemeinsamen Leitlinien ist es, allgemeine operative Orientierungshilfen für die Durchführung von Artikel 3 des Abkommens bereitzustellen und gleichzeitig die Flexibilität zu wahren, die erforderlich ist, um einen maßgeschneiderten Ansatz für verschiedene Kontexte und Dialogebenen zu gewährleisten. (5) Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im OAKPS-EU-Ministerrat in Bezug auf die Annahme der gemeinsamen Leitlinien zu vertreten ist, da diese Leitlinien für die Union verbindlich sein werden. (6) Der Standpunkt der Union im OAKPS-EU-Ministerrat sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Der im Namen der Union im OAKPS-EU-Ministerrat hinsichtlich der Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean andererseits („Samoa-Abkommen“) zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. (2)   Geringfügige technische Korrekturen des Entwurfs des Beschlusses können von den Vertretern der Union im OAKPS-EU-Ministerrat nach Konsultation des zuständigen Vorbereitungsgremiums des Rates ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 29. September 2025. Im Namen des Rates Der Präsident M. BØDSKOV (1)   ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj. (2)  Beschluss (EU) 2023/2861 des Rates vom 20. Juli 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (ABl. L, 2023/2861, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2861/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2065/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.