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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2065 |
10.10.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/2065 DES RATES
vom 29. September 2025
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat betreffend die Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Samoa-Abkommens zu vertreten ist
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (1) („Samoa-Abkommen“ — im Folgenden „Abkommen“) wurde am 15. November 2023 gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2861 des Rates (2) unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2024 vorläufig angewandt. |
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(2) |
Nach Artikel 88 Absatz 4 des Abkommens kann der OAKPS-EU-Ministerrat politische Leitlinien annehmen und Beschlüsse fassen, die bestimmte für die Durchführung des Abkommens erforderliche Aspekte betreffen. |
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(3) |
Der OAKPS-EU-Ministerrat soll gemeinsame Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Abkommens annehmen (im Folgenden „gemeinsame Leitlinien“). |
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(4) |
Ziel der gemeinsamen Leitlinien ist es, allgemeine operative Orientierungshilfen für die Durchführung von Artikel 3 des Abkommens bereitzustellen und gleichzeitig die Flexibilität zu wahren, die erforderlich ist, um einen maßgeschneiderten Ansatz für verschiedene Kontexte und Dialogebenen zu gewährleisten. |
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(5) |
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im OAKPS-EU-Ministerrat in Bezug auf die Annahme der gemeinsamen Leitlinien zu vertreten ist, da diese Leitlinien für die Union verbindlich sein werden. |
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(6) |
Der Standpunkt der Union im OAKPS-EU-Ministerrat sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Der im Namen der Union im OAKPS-EU-Ministerrat hinsichtlich der Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean andererseits („Samoa-Abkommen“) zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
(2) Geringfügige technische Korrekturen des Entwurfs des Beschlusses können von den Vertretern der Union im OAKPS-EU-Ministerrat nach Konsultation des zuständigen Vorbereitungsgremiums des Rates ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. September 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BØDSKOV
(1) ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj.
(2) Beschluss (EU) 2023/2861 des Rates vom 20. Juli 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (ABl. L, 2023/2861, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2861/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2065/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)