Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 10. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2007/602/EG zur Ernennung der Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz

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11.10.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 299/6 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2007/602/EG zur Ernennung der Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz 2011/C 299/07 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 169, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) gewährleistet die Union ein hohes Verbraucherschutzniveau, und sie fördert das Recht der Verbraucher auf Information und auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. (2) Mit dem Beschluss 2007/602/EG (1) wurde mit Wirkung ab 10. Oktober 2007 eine Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz eingesetzt, die die Kommission über die bestmöglichen Konsultationsverfahren beraten und außerdem dabei unterstützen soll, die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder besser auf die Bedürfnisse der Stakeholder in den oben genannten Bereichen abzustimmen. (3) Gemäß Artikel 3 Absatz 4 dieses Beschlusses werden die Mitglieder auf vier Jahre ernannt; ihre Mitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Ausschließlich bei der ersten Ernennung von Mitgliedern wird die Hälfte der Mitglieder auf zwei Jahre ernannt; ihre Amtszeit kann nicht verlängert werden. Die Kommission legte für die Hälfte der Mitglieder ein kürzeres Mandat fest, um Störungen durch die gleichzeitige Ersetzung aller Mitglieder zu vermeiden. (4) Mit dem Beschluss 2007/793/EG (2) ernannte die Kommission die Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern, und mit dem Beschluss 2009/783/EG (3) legte sie ihre jeweilige Amtszeit fest. Dementsprechend wurde das Mandat von zehn Mitgliedern auf vier Jahre vom 29. November 2007 bis zum 29. November 2011 festgelegt, und zehn neue Mitglieder wurden für eine volle vierjährige Amtszeit ernannt, die im November 2013 endet. (5) Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern hat beträchtliche Fortschritte bei der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für Konsultationen der GD Gesundheit und Verbraucher erzielt. Würde die Zusammensetzung der Gruppe jetzt geändert, so würden dieses Verfahren und seine Kontinuität damit gestört. (6) Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern hat erfahrungsgemäß eine ausgewogene Zusammensetzung von Stakeholdern sowohl aus der Industrie als auch aus nichtstaatlichen Organisationen erreicht, die von den verschiedenen politischen Zuständigkeitsbereichen der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz betroffen sind, und breit gefächerte einschlägige Sachkenntnis und darüber hinaus eine möglichst große geografische Verteilung innerhalb der Union sowie die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sichergestellt. (7) Daher sollte die derzeitige Zusammensetzung der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern bis zum Ende ihres Mandats im November 2013 beibehalten werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Der Beschluss 2007/602/EG wird wie folgt geändert: (1) Artikel 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „4.   Die Mitglieder bleiben nach ihrer Ernennung bis zum 2. November 2013 im Amt.“ (2) Artikel 3 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „5.   Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zur Arbeit der Gruppe zu leisten, die ihr Amt niederlegen oder gegen Absatz 3 dieses Artikels oder gegen Artikel 339 AEUV verstoßen, können von der Kommission ersetzt werden.“ (3) Artikel 3 Absatz 7 erhält folgende Fassung: „7.   Die Namen der ad personam ernannten Mitglieder sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.“ Artikel 2 Der Anhang dieses Beschlusses, in dem die Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern aufgeführt sind, wird als Anhang in den Beschluss 2007/602/EG aufgenommen. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am 2. November 2011 wirksam. Brüssel, den 10. Oktober 2011 Für die Kommission John DALLI Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 234 vom 6.9.2007, S. 13. (2)  ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 33. (3)  ABl. L 279 vom 24.10.2009, S. 6. ANHANG Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:   BAX Willemien   BERTELETTI KEMP Florence   CEPONYTE Zita   CZIMBALMOS Ágnes   GALLANI Barbara   GOUVEIA Rodrigo   GRUNER Bernd   HERVE Maryse   KETTLITZ Beate   KOSINSKA Monika   KUTIN Breda   LOGSTRUP Susanne   RODRIGUEZ Nathalie   ROSS Melody   SHEPPARD Philip   TIDDENS-ENGWIRDA Lisette   VAN TICHELEN Sonja   VINCENTEN Joanne   VON ESSEN Garlich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.