Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1671 der Kommission vom 2. August 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5729) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32020D1671. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zugunsten von Airport Marketing Services Limited (ABl. L 113 vom 27.4.2016, S. 32), Rn. 314 und 315. (100)  Artikel 1 und Artikel 5.3 des Vertrags von 2010. (101)  Die Kommission wird den Begünstigten der in Rede stehenden Maßnahmen daher im weiteren Verlauf mit „Ryanair“ bezeichnen. (102)  Dies wurde von der APFTE ausdrücklich bestätigt. (103)  Siehe Erklärungen der Mitgliederversammlung der CCI Montpellier vom 26. Mai 2010, S. 6: „Die CCIM war die einzige Vertragspartnerin der verschiedenen Marketingunternehmen für die touristische Förderung unserer Region. Parallel dazu unterzeichnete die CCIM Vereinbarungen mit den Körperschaften, die sich an der Förderung der Touristenströme beteiligten. Nach Auffassung des CGEFI nahm die CCIM sowohl auf rechtlicher als auch auf finanzieller Ebene Risiken auf sich, obgleich sie nicht mehr Flughafenbetreiberin war. Dennoch braucht die Bedeutung dieser Ströme für den lokalen Tourismus nicht mehr nachgewiesen zu werden. Die Marketingausgaben betragen aktuell 1,8 Mio. EUR, aber die wirtschaftlichen Auswirkungen belaufen sich auf rund 60 Mio. EUR. Die CCIM und die Körperschaften sind sich darüber einig, dass diese Maßnahme weitergeführt werden muss.“ (104)  Somit unterscheidet sich die Situation am Flughafen Montpellier von der Situation am Flughafen von Charleroi in der Rechtssache T-196/04, Ryanair/Kommission, ECLI:EU:T:2008:585, Rn. 53 bis 61, in der das Gericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2008 die Region Wallonien und den Flughafenbetreiber BSCA im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers als ein und dieselbe Einrichtung erachtet hat, da die Aktienbeteiligung von BSCA einen beherrschenden Einfluss auf die Region Wallonien widerspiegelte. (105)  Anteil von Mittelmeermetropole Montpellier. Die Stadt Montpellier hat keine Aktienbeteiligung am AMM. (106)  Dieser Prozentsatz enthält auch die Beteiligung der Stadt Montpellier an der APFTE. Die Stadt Montpellier hat keine Aktienbeteiligung am AMM. Die französischen Behörden haben ausschließlich Informationen über die kumulierten Beteiligungen der Stadt Montpellier und der Mittelmeermetropole Montpellier bereitgestellt. (107)  Siehe Erwägungsgründe 23 und 45. (108)  Siehe Abschnitt 3.5 der Leitlinien von 2014. (109)  Siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Spanisches Königreich/Kommission, C-342/96, ECLI:EU:C:1999:210, Rn. 41. (110)  C/2016/2946 (ABl. C 262, 19.07.2016, S. 1). (111)  Siehe auch Erwägungsgrund 117. (112)  Siehe Erwägungsgründe 164, 24 sowie 45 ff. (113)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 1. März 2017, SNCM/Kommission, T-454/13, ECLI:EU:T:2017:134, Rn. 232 und 233. (114)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post AG, C-399/08, ECLI:EU:C:2010:481, Rn. 41, und Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011, Comitato „Venezia vuole vivere“ u. a./Kommission, C-71/09 P, ECLI:EU:C:2011:368, Rn. 92. (115)  Siehe Rn. 82 der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe sowie die darin zitierte Rechtsprechung. (116)  Siehe Urteil des Gerichts vom 5. August 2003, P&O, T-116/01, ECLI: EU:T:2003:217, Rn. 116 und 117. (117)  Das förmliche Prüfverfahren hat mehrere Indizien aufgedeckt, die belegen, dass die tatsächliche Werbewirkung der Marketingkampagnen schwach ausgefallen ist, siehe Erwägungsgrund 272 ff. (118)  Beispielsweise geht aus dem Bericht des Ausschusses der Finanzierungspartner der APFTE vom 15. Oktober 2012 hervor, dass die Website der APFTE, die offiziell Montpellier und deren Umgebung bewerben sollte, [von der CCIM] ohne wahre Marketingfunktion eingerichtet worden war, um offiziell die „Marketingausgaben“ der APFTE rechtfertigen zu können: „[Der Vorsitzende der APFTE] spricht das Thema Website und deren Pflege an. Diese Website stellt eine Notwendigkeit dar, um die Kommunikationsausgaben zu rechtfertigen, die mit dem Ziel einer erheblichen Einbringung einer europäischen Kundschaft in den Großraum Montpellier getätigt wurden. Es wird vorgeschlagen, diese Website zu verbessern und daraus eine wahre Werbe-Plattform für die Region zu machen.“ (119)  Siehe beispielsweise die Erklärungen des Regionalrats der französischen Region Languedoc-Roussillon vom 20. Juli 2012, S. 1: „Angesichts der Entwicklung des Managements am Flughafen Montpellier wurde eine Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung (‚Association de Promotion des Flux Touristiques et Economiques‘, kurz ‚APFTE‘) mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Förderung der Region umzusetzen, die zusammen mit den Gesellschaften entwickelt werden, die den Flughafen Montpellier bedienen.“ und S. 2 „die Flugstrecken, mittels derer die Förderung sichergestellt wird, sind Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn, Leeds Bradford, Birmingham […]“. Siehe auch Erwägungsgrund 28. (120)  Siehe beispielsweise die Erklärung des Rates des Gemeindeverbands Pays de l’Or vom 23. Juni 2010; In diesem Dokument wird der Beitrag des „Low-Cost-Flugverkehrs“ für die Region erklärt und erwähnt: „Die Funktionsweise dieser Fluggesellschaften impliziert eine finanzielle Beteiligung der Körperschaften in Form von Anlaufhilfen für die Flugstrecken, die für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren gewährt werden, und anschließend eine Beihilfe zur Förderung der durchgeführten Flugstrecke über den Erwerb von Werbeflächen auf den Websites der Fluggesellschaften.“ Siehe auch die Erklärung des früheren Vorsitzenden der APFTE, die in dem Artikel der französischen Zeitung 20 minutes mit dem Titel „du marketing pour attirer la clientèle“ (Marketing, um Kunden anzulocken) erscheint und am 23. November 2011 online veröffentlicht wurde: „[Der Vorsitzende der APFTE] weist die Behauptungen der ‚Erpressung‘ und ‚verschleierten Subventionen‘ zurück. Er rechtfertigt: ‚Würden wir diese Marketingkampagnen nicht durchführen, würden einige Fluggesellschaften bleiben, andere hingegen wären nicht weiter an Montpellier interessiert, da die Strecken nicht mehr attraktiv für sie wären.‘ “ (Siehe https://www.20minutes.fr/montpellier/828538-20111123-marketing-attirer-clientele, aufgerufen am 1. Juli 2019). Siehe auch Protokoll der Gründungsversammlung der APFTE vom 24. Juni 2010: „Unabhängig von den Schwierigkeiten und den von den Billigfluganbietern praktizierten Tarifen rechnen wir stark mit den Auswirkungen für die lokalen Unternehmen. Die Vereinigung ist zum heutigen Zeitpunkt die am besten geeignete Struktur, um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen und dank dieser Dynamik der Billigfluganbieter die Entwicklung der Region zu fördern.“ (121)  Siehe beispielsweise Erklärung des Rates des Gemeindeverbands Pays de l’Or vom 28. Juni 2013, die sich bezüglich der „Ausgaben zur Unterstützung der Wirtschafts- und Tourismusströme (Prognose 2013)“ eindeutig auf die „Ryanair Flugstrecken (Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn, Leeds Bradford, Birmingham)“ bezieht. Siehe auch Protokoll der Gründungsversammlung der APFTE vom 24. Juni 2010 („Die Touristenströme, das heißt der Kundenstamm, der im Wesentlichen durch die Billigfluggesellschaften aus Nordeuropa in die Region gebracht wird, sind von beträchtlicher Bedeutung für alle Unternehmen, deren Aktivität mit dem Tourismus, aber auch mit dem Handel und dem Immobiliensektor in Verbindung steht.“) (122)  Siehe beispielsweise Protokoll der Mitgliederversammlung der APFTE vom 18. März 2011 („Bei der Einrichtung eines Führungsgremiums muss den Finanzierungspartnern die Möglichkeit geboten werden, sich an den Entscheidungen zur Auswahl der zu eröffnenden Flugrouten zu beteiligen“), Erklärung des Rates des Gemeindeverbands Pays de l’Or vom 28. Juni 2013 (die sich bezüglich der „Ausgaben zur Unterstützung der Wirtschafts- und Tourismusströme (Prognose 2013)“ eindeutig auf die „Ryanair Flugstrecken (Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn, Leeds Bradford, Birmingham)“ bezieht) und Protokoll der vorbereitenden Sitzung der ersten Sitzung des Verwaltungsausschusses der APFTE vom 28. März 2011 („Das Führungsgremium muss eine Diskussion über die Entwicklung der Tourismusströme einleiten und strategische Entscheidungen bezüglich der verschiedenen vom Flughafen vorgeschlagenen Flugstrecken treffen.“) (123)  BIPE, „Etude des retombées socio-économiques du transport aérien en région Languedoc-Roussillon“ (Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen des Luftverkehrs in der Region Languedoc-Roussillon) vom 4. April 2013 (siehe http://montpellier.cci.fr/fichier/retombeesecoaeroportlr2012pdf/download, aufgerufen am 1. Juli 2019). (124)  Die Kommission weist darauf hin, dass der mit dem Unternehmen […] im Jahr 2017 unterzeichnete Vertrag nicht durchgeführt wurde, da von Seiten der APFTE keine Bestellungen ausgestellt wurden, siehe Erwägungsgrund 81. (125)  Siehe Erwägungsgründe 56, 59, 65. (126)  Siehe Erklärungen der Mitgliederversammlung der Industrie- und Handelskammer Hérault (CCI Hérault) vom 24. Januar 2018. (127)  In ihrer infolge der Einleitung des förmlichen Prüfverfahren gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV eingereichten Stellungnahme bestätigt Ryanair im Rahmen ihres Arguments, nach dem die Situation des Flughafens Montpellier im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten mit der anderer Flughäfen vergleichbar sei, dass sie über eine große Auswahl an Flughäfen in Europa verfüge (Großbritannien, Spanien, Frankreich, […]), die für die Flugverbindungen und Kapazitäten von Ryanair miteinander in Konkurrenz treten und die aus Sicht von Ryanair austauschbar wären. (128)  Siehe Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (ABl. L 113 vom 27.4.2016, S. 32). (129)  Der Beschluss wurde durch das Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ryanair und AMS/Kommission, T-53/16, ECLI:EU:T:2018:943, bestätigt. (130)  Siehe auch Protokoll der Mitgliederversammlung der APFTE vom 19. Oktober 2011, S. 6: „Für das Jahr 2012 […] verfügt die Vereinigung über ein Budget in Höhe von […] € inkl. MwSt., mit dem nur die Marketingverträge mit der Gesellschaft AMS aufrechtgehalten werden können, das heißt die historischen Zielorte Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn und Leeds Bradford“, oder Bericht des Vorstands der APFTE vom 4. Juli 2013, S. 1: „[Der Vorsitzende der APFTE] erläutert, dass die Vereinigung verpflichtet ist, ein Ausschreibungsverfahren für die Online-Marketingverträge einzuleiten, da der 2010 mit Airport Marketing Services geschlossene Vertrag auslaufe“, und S. 2: „Bei Auslaufen des Vertrags mit der Gesellschaft Airport Marketing Services nur die von diesem Vertrag betroffenen Ströme Zielort für Zielort in Wettbewerb treten.“ (131)  Siehe S. 1 des Berichts: „[Der Vorsitzende der APFTE] erläutert, dass die Vereinigung verpflichtet ist, ein Ausschreibungsverfahren für die Online-Marketingverträge einzuleiten, da der 2010 mit Airport Marketing Services geschlossene Vertrag auslaufe“ und S. 2 bei Auslaufen des Vertrags mit der Gesellschaft Airport Marketing Services nur die von diesem Vertrag betroffenen Ströme Zielort für Zielort in Wettbewerb treten.“ Siehe auch Protokoll der Mitgliederversammlung der APFTE vom 4. Juli 2013, S. 3: „Bei Auslaufen des Vertrags mit der Gesellschaft Airport Marketing Services treten nur die von diesem Vertrag betroffenen Ströme Zielort für Zielort in Wettbewerb. Der Vorsitzende verpflichtet sich vor den Mitgliedern der Mitgliederversammlung, allen Körperschaften wie vom Regionalrat gefordert zu Informationszwecken die Ausschreibungsunterlagen zukommen zu lassen.“ (132)  Siehe Erwägungsgründe 16 und 74. (133)  Siehe insbesondere Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.22614 (C 53/07) zugunsten der Industrie- und Handelskammer Pau-Béarn, von Ryanair, Airport Marketing Services und Transvia (ABl. L 201 vom 30.7.2015, S. 109); Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33961 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten der Industrie- und Handelskammer von Nîmes-Uzès-Le Vigan, zugunsten von Veolia Transport Aéroport de Nîmes, zugunsten von Ryanair Limited und zugunsten von Airport Marketing Services Limited (ABl. L 113 vom 27.4.2016, S. 32); Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2014 in der Beihilfesache SA.23098 (C 37/07) (ex NN 36/07) zugunsten der Società di Gestione dell’Aeroporto di Alghero So.Ge.A.AL S.p.A. und mehreren Luftfahrtunternehmen, die am Flughafen Alghero tätig sind (ABl. L 250 vom 25.9.2015, S. 38); Beschluss (EU) 2017/1861 der Kommission vom 29. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA33983 (2013/C) (ex 2012/NN) (ex 2011/N) — Italien — Ausgleichsleistungen für sardische Flughäfen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (DAWI) (ABl. L 268 vom 18.10.2017, S. 1). (134)  Siehe Erwägungsgrund 137. (135)  Es sei darauf hingewiesen, dass die Flugverbindung nach Birmingham im November 2013 während der Auftragsvergabe eingestellt wurde. (136)  Siehe Erwägungsgrund 63 ff., insbesondere: „In jedem Fall mussten die Gesellschaften auf ihrer Internetseite einen Link zur Internetseite der APFTE (go to Montpellier) sicherstellen.“ (137)  Die Kommission weist darauf hin, dass der mit dem Unternehmen AQA im Jahr 2017 unterzeichnete Vertrag nicht durchgeführt wurde, da von Seiten der APFTE keine Bestellungen ausgestellt wurden, siehe Erwägungsgrund 81. (138)  Siehe Erwägungsgründe 26 ff. sowie 192 ff. (139)  Siehe Erwägungsgrund 77 ff. (140)  BIPE, „Etude des retombées socio-économiques du transport aérien en région Languedoc-Rousillion“ (Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen des Luftverkehrs in der Region Languedoc-Roussillon) vom 4. April 2013 (siehe http://montpellier.cci.fr/fichier/retombeesecoaeroportlr2012pdf/download, aufgerufen am 1. Juli 2019). Siehe auch Erwägungsgrund 290. (141)  Siehe Tabelle 2. (142)  Siehe Erwägungsgründe 86 und 274. (143)  Ryanair betreibt Flüge ab Béziers zu den folgenden Zielorten in Nordeuropa: Düsseldorf Weeze, Brüssel Charleroi, Bristol, London Luton, London Stansted, Manchester, Edinburgh, Stockholm Skavsta und Paris Beauvais. Die von Ryanair bedienten Zielorte in Nordeuropa ab dem Flughafen Nîmes sind Brüssel Charleroi, London Stansted und London Luton. (144)  Siehe Erwägungsgrund 207. (145)  Siehe Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33961 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten der Industrie- und Handelskammer von Nîmes-Uzès-Le Vigan, zugunsten von Veolia Transport Aéroport de Nîmes, zugunsten von Ryanair Limited und zugunsten von Airport Marketing Services Limited (ABl. L 113 vom 27.4.2016, S. 32), Erwägungsgründe 102, 547 und 548. (146)  Beschluss (EU) 2016/287 der Kommission vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.26500 (2012/C) (ex 2011/NN, ex CP 227/2008), die Deutschland Flughafen Altenburg-Nobitz GmbH und Ryanair Ltd. gewährt hat (ABl. L 59 vom 4.3.2016, S. 22). (147)  Siehe Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ryanair und AMS/Kommission, T-165/16, ECLI:EU:T:2018:952, Rn. 258. (148)  Siehe Erwägungsgründe 56, 59 und 60. (149)  Siehe Erwägungsgrund 65 ff. (150)  Siehe https://www.montpellier-tourisme.fr/Preparer-Reserver/Pro-Presse/Chiffres-cles-Observatoire, aufgerufen am 1. Juli 2019. (151)  Siehe Erwägungsgrund 273 ff. (152)  Siehe Fußnote 56. (153)  BIPE, „Etude des retombées socio-économiques du transport aérien en région Languedoc-Roussillon“ (Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen des Luftverkehrs in der Region Languedoc-Roussillon) vom 4. April 2013 (siehe http://montpellier.cci.fr/fichier/retombeesecoaeroportlr2012pdf/download, aufgerufen am 1. Juli 2019). (154)  Laut Seite 32 der Studie belaufen sich die Ausgaben der mit dem Flugzeug angereisten Besucher auf 261 Mio. EUR, von denen die Passagiere der Flüge von Ryanair insgesamt 28 Mio. EUR Ausgaben generiert haben (12 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Brüssel Charleroi angereisten Passagiere, 7 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Frankfurt Hahn angereisten Passagiere, 5 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Birmingham angereisten Passagiere und 4 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Leeds Bradford angereisten Passagiere), im Gegensatz zu 80 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Paris Orly angereisten Passagiere, 63 Mio. EUR Ausgaben durch die aus Paris Roissy angereisten Passagiere, 25 Mio. EUR Ausgaben durch die aus London Gatwick angereisten Passagiere (mehr als 7 Mio. EUR Ausgaben durch die aus London Luton angereisten Passagiere). (155)  Siehe S. 42 und 43 dieses Berichts, der auf den Statistiken des Statistischen Amts INSEE basiert https://www.montpellier-tourisme.fr/Media/Files/Observatoire/Rapport-d-activite-2017 (aufgerufen am 1. Juli 2019). (156)  Artikel 3 der Satzung. (157)  Siehe die auf der Website von Montpellier Tourisme veröffentlichten Statistiken: https://www.montpellier-tourisme.fr/Preparer-Reserver/Pro-Presse/Chiffres-cles-Observatoire (aufgerufen am 1. Juli 2019). (158)  Siehe Erwägungsgrund 255. (159)  Gemäß diesem Bericht sind die „Top 5 der Übernachtungen von ausländischen Kunden in der Hotellerie“: 1. Spanien, 2. Großbritannien, 3. Deutschland, 4. USA und 5. Belgien und die „Top 5 der Übernachtungen von ausländischen Kunden in Ferienwohnungen“: 1. Belgien, 2. Spanien, 3. Deutschland, 4. Italien und 5. Großbritannien. (160)  Siehe auch Erwägungsgrund 209. (161)  Siehe Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ryanair und AMS/Kommission, T-165/16, ECLI:EU:T:2018:952, Rn. 258. (162)  Siehe auch Erwägungsgrund 235. (163)  Siehe Fußnote 56. (164)  Aus dem Artikel von Jean Rieucau „La Grande-Motte, eine ville-station touristique“ (deutsch etwa: „La Grande-Motte, ein Urlaubsort“) (Norois, 2000, Poitiers, t. 47, Nr. 187, S. 341-352) beispielsweise geht hervor, dass die ausländischen Touristen des Urlaubsorts La Grande-Motte bei Montpellier zwischen 1996 und 1999 größtenteils Belgier, Schweizer, Deutsche, Niederländer und Briten waren. 2006 gehörten knapp 60 % der Zweitwohnsitze im Département Hérault Eigentümern mit Erstwohnsitz im Ausland und hatten belgische, deutsche oder britische Eigentümer, wobei es insgesamt 5 500 Zweitwohnsitze gab (Geneviève Prady „Résidences secondaires: 30 000 propriétaires habitent à l’étranger“, deutsch etwa „Zweitwohnsitze: 30 000 Eigentümer leben im Ausland“), in les cahiers Transport Aménagement en Languedoc-Roussillon, Nr. 32, Dezember 2006). (165)  Siehe beispielsweise Jahresbericht von Ryanair von 2011, S. 44: „When Ryanair commences new routes, its load factors initially tend to be lower than those on its established routes and its advertising and other promotional costs tend to be higher, which may result in initial losses that could have a material negative impact on the Company’s results of operations as well as require a substantial amount of cash to fund. In addition, there can be no assurance that Ryanair’s low-fares service will be accepted on new routes. Ryanair also periodically runs special promotional fare campaigns, in particular in connection with the opening of new routes. Promotional fares may have the effect of increasing load factors and reducing Ryanair’s yield and passenger revenues on such routes during the periods that they are in effect. See „Item 4. Information on the Company—Route System, Scheduling and Fares.“ Ryanair expects to have other substantial cash needs as it expands, including as regards the cash required to fund aircraft purchases or aircraft deposits related to the acquisition of additional Boeing 737-800s. There can be no assurance that the Company will have sufficient cash to make such expenditures and investments, and to the extent Ryanair is unable to expand its route system successfully, its future revenue and earnings growth will in turn be limited.“ (https://www.ryanair.com/doc/investor/2011/Annual_Report_2011_Final.pdf, aufgerufen am 1. Juli 2019). Siehe auch Jahresbericht von Ryanair von 2000, S. 7. (166)  Siehe Fußnote 56. (167)  Siehe auch Fußnote 56. (168)  Siehe beispielsweise Jahresbericht von Ryanair von 2000, S. 8 oder Jahresbericht von 2011, S. 44. (169)  Siehe beispielsweise Jahresbericht von Ryanair von 2011, S. 44: „When Ryanair commences new routes, its load factors initially tend to be lower than those on its established routes and its advertising and other promotional costs tend to be higher, which may result in initial losses that could have a material negative impact on the Company’s results of operations as well as require a substantial amount of cash to fund. In addition, there can be no assurance that Ryanair’s low-fares service will be accepted on new routes. Ryanair also periodically runs special promotional fare campaigns, in particular in connection with the opening of new routes. Promotional fares may have the effect of increasing load factors and reducing Ryanair’s yield and passenger revenues on such routes during the periods that they are in effect. See „Item 4. Information on the Company—Route System, Scheduling and Fares.“ Ryanair expects to have other substantial cash needs as it expands, including as regards the cash required to fund aircraft purchases or aircraft deposits related to the acquisition of additional Boeing 737-800s. There can be no assurance that the Company will have sufficient cash to make such expenditures and investments, and to the extent Ryanair is unable to expand its route system successfully, its future revenue and earnings growth will in turn be limited.“ (https://www.ryanair.com/doc/investor/2011/Annual_Report_2011_Final.pdf, aufgerufen am 1. Juli 2019). Siehe auch Jahresbericht von Ryanair von 2000, S. 9: (170)  Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33961 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten der Industrie- und Handelskammer von Nîmes-Uzès-Le Vigan, zugunsten von Veolia Transport Aéroport de Nîmes, zugunsten von Ryanair Limited und zugunsten von Airport Marketing Services Limited (ABl. L 113 vom 27.4.2016, S. 32), Erwägungsgründe (102), (547) und (548). (171)  Siehe auch Rn. 96 der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe. (172)  Siehe Rn. 89 der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe. (173)  Siehe auch Erwägungsgrund 150 ff. (174)  Das von Ryanair eingereichte Beispiel wurde von der Kommission nicht anerkannt, da es sich um ein Ausschreibungsverfahren für Marketing in einer Region handelte, in der Ryanair an zwei Flughäfen vertreten war. (175)  Ryanair zufolge basieren die auf der Website von Ryanair angeführten Preise für Marketingkampagnen auf dem TKP. (176)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 AEUV (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9). (177)  Siehe Bericht des Vorstands der APFTE vom 4. Juli 2013, S. 1: „[Der Vorsitzende der APFTE] erläutert, dass die Vereinigung verpflichtet sei, ein Ausschreibungsverfahren für die Online-Marketingverträge einzuleiten, da der 2010 geschlossene Vertrag mit Airport Marketing Services auslaufe“, und S. 2: „Bei Auslau

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.