Europäische Union

2004/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3056 — Celanese/Degussa/JV (European Oxo Chemicals)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1821) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0105 2004/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3056 — Celanese/Degussa/JV (European Oxo Chemicals)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1821) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 038 vom 10/02/2004 S. 0047 - 0073 Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3056 - Celanese/Degussa/JV (European Oxo Chemicals)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1821) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/105/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, angesichts der Entscheidung der Kommission, in dieser Sache das Verfahren einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben worden war, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse(3), in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten(4) in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 18. Dezember 2002 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (nachstehend: Fusionskontrollverordnung) bei der Kommission eingegangen. Der Anmeldung zufolge gründen Celanese Chemicals Europe GmbH (Celanese), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Celanese AG, und Oxeno Olefinchemie GmbH (Oxeno), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Degussa AG (Degussa), ein Gemeinschaftsunternehmen (GU), in das sie ihr jeweiliges (europäisches) Oxo C3-Geschäft einbringen wollen. Das Gemeinschaftsunternehmen soll unter der Bezeichnung "European Oxo Chemicals GmbH" (EOC) firmieren. (2) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Die Kommission hat daher am 30. Januar 2003 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung die Entscheidung getroffen, das Verfahren einzuleiten. Nach eingehender Untersuchung des Falles ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das angemeldete Vorhaben nicht geeignet ist, eine beherrschende Stellung zu begründen, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes erheblich behindert würde. I. DIE PARTEIEN (3) Die deutsche Celanese Chemicals Europe GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Celanese AG. Die deutsche Celanese AG ist ein weltweit tätiges Chemieunternehmen mit den Schwerpunkten Basischemikalien, Acetatprodukte, technische Kunststoffe, Polypropylenfolien und Lebensmittelzusatzstoffe. Bei den in das GU einzubringenden Oxo-Chemikalien handelt es sich um Oxo-Alkohole, Weichmacher und Lösemittel, die als Zwischenprodukte für die Herstellung von Kunststoffen, Benzin-Additiven, Polyethylen-Folien, Farben und Lacken eingesetzt werden. (4) Die deutsche Oxeno Olefinchemie GmbH mit Sitz in Marl (Deutschland) ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Degussa AG mit Sitz in Düsseldorf. Degussa wurde zum Zeitpunkt der Anmeldung noch von der E.ON AG kontrolliert, gehört aber nunmehr zum Konzern der RAG Aktiengesellschaft, Essen (Deutschland). Sie ist weltweit in der Spezialchemie tätig. Oxeno ist ein Hersteller von C3- und C4-Chemikalien (u. a. Oxo-Alkohole, Weichmacher und Lösemittel), die in der Kunststoffverarbeitung, in der Lack- und Farbenindustrie sowie in Kosmetika und Pharmaprodukten Anwendung finden. II. DAS VORHABEN (5) Der Zusammenschluss betrifft die Gründung eines Vollfunktions-GU durch Celanese und Oxeno. Das GU wird vor allem Oxo C3-Chemikalien, insbesondere Butyraldehyd, Butanol, Butylacetat, 2-Ethylhexanol (2-EH), Dioctylphthalat (DOP) und Carbonsäuren (Trimethylhexansäure, 2-Ethylhexansäure, Buttersäure), herstellen und vertreiben. (6) Die Parteien werden ihr jeweiliges (europäisches) Oxo C3-Geschäft in das GU einbringen. Oxeno kann seine Anlage für Butyraldehyd aus produktionstechnischen Gründen nicht in das GU einbringen. Oxeno wird jedoch in dieser in Marl befindlichen Anlage Butyraldehyd ausschließlich für das GU herstellen und die gesamte Produktion an Butyraldehyd an das GU liefern. Bezüglich Butylacetat wird jedoch nur Oxeno das Geschäft in das GU einbringen; Celanese wird demgegenüber ihr Butylacetat-Geschäft behalten, weil dieses nicht im Geschäftsbereich Oxo-Chemikalien, sondern im Bereich "Acetyle" betrieben wird. Bezüglich 2-EH wird Degussa nur die bestehenden 2-EH-Lieferverträge und den 2-EH-Kundenstamm in das GU einbringen, die Produktion von 2-EH jedoch mit Gründung des GU endgültig einstellen und sich auf das längerkettige Ersatzprodukt INA konzentrieren. Das gleiche gilt für das Folgeprodukt von 2-EH, DOP, bei dem Degussa ebenfalls nur den Kundenstamm einbringen wird. Bei Carbonsäuren wiederum wird Celanese seine Anlagen nicht auf das GU übertragen. (7) Das GU wird darüber hinaus einige akzessorische Dienstleistungen (Betrieb eines Tanklagers, Fettalkohol-Destillation, Ethanol-Aufarbeitung, Harzproduktion, Hydrierung von Cyclododecatrien zu Cyclododecan und Umarbeitung von Butylglykol und Essigsäure zu Butylglykolacetaten) vor allem für Degussa erbringen. III. ZUSAMMENSCHLUSS (8) Das GU wird ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Fusionskontrollverordnung sein. Es wird von Celanese und Oxeno gemeinsam kontrolliert, ist auf Dauer angelegt und wird alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen. (9) An dem GU werden Celanese und Oxeno mit je 50 % beteiligt sein. Die strategischen Geschäftsentscheidungen betreffend die Finanzplanung, die Besetzung der Unternehmensleitung, größere Investitionen und den Businessplan, über die die Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterausschuss zu entscheiden haben, können nur einvernehmlich getroffen werden. Das GU wird deshalb von beiden Parteien gemeinsam kontrolliert. (10) Das GU wird auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen. Das GU wird auf unbestimmte Zeit errichtet und die Produktionsanlagen werden dauerhaft auf das GU übertragen. Außerdem wird das GU auf den relevanten Märkten die Funktionen ausüben, die auch von anderen Unternehmen auf diesen Märkten wahrgenommen werden. Es wird über ein eigenes, sich dem Tagesgeschäft widmendes Management sowie ausreichende finanzielle Mittel für seine geschäftlichen Aktivitäten verfügen. Es wird die von ihm vertriebenen Oxo-Chemikalien nahezu ausschließlich auf eigenen Produktionsanlagen und mit eigenem von Celanese und Oxeno auf das GU übertragenen Personal herstellen. Das GU wird zudem einen direkten eigenen Zugang zum Markt haben. Es wird für den Vertrieb der von ihm hergestellten Produkte selbst verantwortlich sein. (11) Das Vorhaben ist daher ein Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (12) Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR (Celanese AG 5097 Mio. EUR, RAG Aktiengesellschaft rund 13 Mrd. EUR). Celanese und RAG erzielten einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR [[...](5)] Celanese erzielte nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein- und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung. V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG (13) Nach eingehender Prüfung des Zusammenschlusses ist festzustellen, dass der Zusammenschluss nicht geeignet ist, beherrschende Stellungen der Parteien, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde, zu begründen oder zu verstärken. ANBIETER AUF DEN BETROFFENEN MÄRKTEN (14) Ausgangsstoff der hier betrachteten Produkte ist Butyraldehyd, das aus Propylen und Synthesegas hergestellt wird. Aus diesem Basisprodukt werden in einer ersten Verarbeitungsstufe die Folgeprodukte Butanol, 2-Ethylhexanol (2-EH), Carbonsäuren, TMP und NPG hergestellt. In einer weiteren Verarbeitungsstufe kann aus Butanol Butylacetat hergestellt werden; es können jedoch auch andere Produkte wie die von Celanese angebotenen Produkte Butylamin oder Butylacrylat hergestellt werden. Aus 2-EH werden u. a. die Produkte 2-EH-Acrylat und Dioctylphthalat (DOP) hergestellt. Die Anbieter sind typischerweise vertikal integriert und verbrauchen einen großen Teil der hergestellten Vorprodukte selbst zur Weiterverarbeitung. (15) Zu den wichtigsten vertikal integrierten Anbietern neben den Parteien gehören BASF, Perstorp, Atofina und die Zakady Azotowe "Kedzierzyn" SA. (16) BASF ist der größte Chemiekonzern der Welt. Nach der Schließung des Werkes in Tarragona, Spanien, ist die gesamte europäische Produktion der Oxochemie in Ludwigshafen konzentriert. BASF ist als einziger Wettbewerber auf allen sechs Märkten, auf denen das GU tätig sein wird, präsent. Durch ihre Verbundstrategie, die darauf abzielt, Synergiegewinne durch integrierte Produktion zu erzielen, ist die BASF aber auch weniger als andere Wettbewerber im Markt für Oxochemikalien darauf angewiesen, auf vorgelagerter Stufe an Dritte zu verkaufen. BASF ist auf vielen Handelsmärkten für Oxo-Zwischenprodukte verhältnismäßig schwach vertreten. (17) Perstorp ist ein schwedisches Unternehmen, das in den Geschäftsbereichen Oxo Intermediates, Engineering Materials, Coating Intermediates, Performance Chemicals und Formox tätig ist und einen Umsatz von rund 670 Mio. EUR erzielt. Das Unternehmen ist aus der Fusion zwischen Perstorp AB und Neste Oxo hervorgegangen. Es stellt unter anderem Butyraldehyd, Butanol, 2-EH, DOP her. (18) Atofina ist ein Tochterunternehmen der TotalFinaElf, das aus der Elf Atochem und der Chemiesparte der Petrofina entstanden ist. Atofina ist im Bereich der Oxochemie in erster Linie über die Oxochimie in Lavera nahe Marseille, Frankreich, tätig. Oxochimie ist ein 1968 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen der Atofina und der BP, das Butyraldehyd, Butanol und 2-EH herstellt. Diese beiden Gesellschaften halten je 50 % an Oxochimie und sind auch berechtigt, in diesem Verhältnis Butanol und 2-EH zu beziehen, während Butyraldehyd mit Ausnahme eines einzigen Kunden intern weiterverarbeitet wird. Während Atofina das wichtigste Folgeprodukt von 2-EH, DOP, herstellt, ist BP im Jahr 2001 aus der Produktion von DOP ausgestiegen. BP hat ist seitdem nur noch vertikal in Folgeprodukte von Butanol integriert. (19) Zakady Azotowe "Kedzierzyn" SA. (Zaklady) ist ein polnischer Hersteller mit Sitz in Cosel (Polen). In der Geschäftseinheit Oxo werden Oxo-Alkohole und Halbfertigprodukte (2-EH, n- und Iso-Butanol, n- und Iso-Butyraldehyd) hergestellt. Die Geschäftseinheit Weichmacher stellt unter anderem DOP, aber auch Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) her. Nachdem das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, wurde es rückverstaatlicht; der polnische Staat hat öffentlich Verhandlungen über den Verkauf des Unternehmens angeboten. Nach Angaben eines Kunden von Zaklady steht dieses Unternehmen unter Bankenaufsicht und darf nur noch solche Aufträge annehmen, die unmittelbar zu einem Gewinn führen. 1. BUTYRALDEHYD (20) Butyraldehyd ist das Basisprodukt der gesamten Oxo-C3-Wertschöpftungskette. Es wird aus Propylen durch Reaktion mit einem Synthesegas hergestellt. Diese Reaktion führt zur Entstehung von zwei Isomeren von Butyraldehyd, Iso-Butyraldehyd und n-Butyraldehyd, in einem Verhältnis von 10-12 Tonnen n-Butyraldehyd zu 1 Tonne Iso-Butyraldehyd. Die beiden Isomere dienen als Vorprodukte für eine Vielzahl weiterer chemischer Produkte. So werden Iso-Butanol und Neopentilglykol (NPG) aus Iso-Butyraldehyd und n-Butanol, 2-Ethylhexanol (2-EH) und Carbonsäuren aus n-Butyraldehyd gewonnen. Da jeder Hersteller von Butyraldehyd dieses auch intern zu nachgelagerten Produkten weiterverarbeitet, ist das Volumen des für den Handel mit Dritten produzierten Butyraldehyd (merchant market) im Vergleich zum Volumen des für die interne Weiterverarbeitung hergestellten Butyraldehyd (captive use) begrenzt. Der "merchant market" macht 1/30 der gesamten Produktion aus. 1. SACHLICH RELEVANTER MARKT (21) Die Parteien sind der Auffassung, Butyraldehyd bilde keinen eigenständigen Markt, sondern sei nur ein Zwischenprodukt. Auch wenn der an Dritte verkaufte Anteil an Butyraldehyd wesentlich kleiner ist als der für die interne Weiterverarbeitung produzierte Anteil, stellt dieser verhältnismäßig kleine Anteil doch einen eigenständigen Markt dar: mehr als 20 Chemieunternehmen in Europa kaufen Butyraldehyd und benötigen es für die Herstellung nachgelagerter chemischer Produkte. Erwerbsstrategien reichen von Spotgeschäften bis zu langfristigen Lieferverträgen. (22) Auf Seiten der Lieferanten gibt es im EWR fünf Hersteller von Butyraldehyd: Perstorp in Schweden, BASF, Celanese und Oxeno in Deutschland sowie Atofina in Frankreich. Alle diese Hersteller verkaufen Butyraldehyd auf dem "merchant market" und gebrauchen es auch für die interne Weiterverarbeitung. Importe sind auf den in Polen ansässigen Hersteller Zaklady zurückzuführen. Demnach weist Butyraldehyd alle Merkmale eines eigenständigen Produktmarktes auf. Darüber hinaus müssen n-Butyraldehyd und Iso-Butyraldehyd aus den im Folgenden dargestellten Gründen als zwei getrennte Produktmärkte angesehen werden: a) Keine Austauschbarkeit aus Sicht der Nachfrager: Die beiden Isomere dienen der Herstellung unterschiedlicher nachgelagerter Produkte (23) Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, dass die zwei Isomere verschiedenen Zwecken dienen und in den meisten Fällen nicht gegeneinander ausgetauscht werden können. Das gilt insbesondere für die Herstellung der folgenden nachgelagerten Produkte: TMP, PVB und NPG, die mehr als 95 % des Umsatzes an Butyraldehyd auf dem "merchant market" ausmachen. Die mangelnde Austauschbarkeit der Isomere ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die beiden Moleküle verschiedene chemische Eigenschaften aufweisen, so dass bestimmte nachgelagerte Produkte durch eine bestimmte chemische Reaktion nur aus jeweils einem der beiden Isomere gewonnen werden können. (24) Hinzu kommt, dass die meisten Abnehmer nur eines der beiden Isomere beziehen. Die einzigen Abnehmer, die beide Isomere beziehen, tun dies, um daraus unterschiedliche Folgeprodukte zu produzieren: TMP oder PVB aus n-Butyraldehyd und NPG aus Iso-Butyraldehyd. (25) Schließlich weichen die durchschnittlichen Preise der zwei Isomere erheblich voneinander ab mit Unterschieden von 15 bis 40 % über die Jahre, wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Dies lässt sich zum Teil damit erklären, dass die Abnehmer üblicherweise wesentlich kleinere Mengen an iso-Butyraldehyd erwerben als im Falle des n-Isomer. Infolgedessen ist der Markt für iso-Butyraldehyd wesentlich kleiner ist als der für n-Butyraldehyd ([10-15]*kt im Vergleich zu [50-55]* kt für n-Butyraldehyd im Jahre 2002). Tabelle 1 Celaneses Durchschnittspreise von 1999 bis 2000 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) Sehr geringe Anbieterumstellungsflexibilität (26) Die beiden Isomere werden gleichzeitig im selben Reaktor hergestellt. Die Hersteller können ihren Ausstoß von n-Butyraldehyd im Verhältnis zu ihrem Ausstoß von Iso-Butyraldehyd je nach Druck und Temperatur und Veränderung der Eigenschaften des Katalysators nur geringfügig verändern. Die Parteien und die Wettbewerber haben bestätigt, dass dieses Verhältnis normalerweise zwischen 10:1 und 12:1 liege. Das Verhältnis kann auf dieser Bandbreite verändert werden, aber nur langsam: es bedarf einiger Monate, um das Verhältnis auch nur um ein paar Prozentpunkte zu verändern. Somit erscheint es nicht möglich, erheblich höhere Mengen des einen Isomers an Stelle des anderen zu produzieren, obwohl für beide dieselben Apparate verwendet werden. (27) Daher werden in den folgenden zwei Abschnitten zwei getrennte sachlich relevante Märkte unterschieden: n-Butyraldehyd und Iso-Butyraldehyd. Oxeno ist zur Zeit auf dem Markt für Iso-Butyraldehyd, im Gegensatz zu dem Markt für n-Butyraldehyd, nicht tätig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf beide Isomere, soweit nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Isomer Bezug genommen wird. 2. DER RÄUMLICH RELEVANTE MARKT Die Märkte für n- und Iso-Butyraldehyd sind höchstens EWR-weite Märkte (28) Die Parteien haben angegeben, dass Märkte für Butyraldehyd, sofern sie als echte Märkte angesehen werden könnten, EWR-weite Märkte seien, insbesondere, weil einige wenige Hersteller alle Abnehmer in ganz Europa belieferten. (29) Die Ermittlungen haben gezeigt, dass diese Märkte höchstens den Umfang des EWR haben: Während der letzten Jahre hat es kaum nennenswerten Import oder Export von Butyraldehyd zwischen dem EWR einerseits und dem Rest der Welt andererseits gegeben, mit Ausnahme der Umsätze Zakladys in Europa. Abnehmer und Wettbewerber haben weitestgehend bestätigt, dass der Markt allenfalls ein europäischer ist. Zum einen ist Butyraldehyd ein Rohstoff von relativ geringem Wert, der wirtschaftlich nicht über längere Strecken transportiert werden kann, zum anderen ist es instabil bei Kontakt mit Sauerstoff und erfordert daher eine teure Infrastruktur für die Lagerung und spezielle Behälter für den Transport. Nord- und Südeuropa bilden zwei getrennte räumlich relevante Märkte für n-Butyraldehyd (30) Bevor man eine genauere Abgrenzung der räumlich relevanten Märkte vornehmen kann, ist anzumerken, dass sich alle Hauptabnehmer von Butyraldehyd und damit 95 % der Umsätze in Europa auf drei Länder konzentrieren: Belgien, Deutschland und Italien. Dort befinden sich auch die fünf Hauptabnehmer, die zusammen über 90 % der Nachfrage ausmachen. Die Aufteilung zwischen den Mitgliedsstaaten lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Tabelle 2 Gesamtumsatz von n-Butyraldehyd nach Ländern 2002 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (31) Die von der Kommission durchgeführten Ermittlungen haben zu dem Schluss geführt, dass zwei getrennte räumlich relevante Märkte unterschieden werden sollten: Nordkontinentaleuropa (de facto hauptsächlich Deutschland und Belgien) und Südeuropa (de facto hauptsächlich Italien). (32) Zunächst scheinen die Absatzbedingungen in Italien einerseits und in Deutschland und Belgien andererseits erheblich voneinander abzuweichen: Der durchschnittliche Preis von n-Butyraldehyd betrug in Deutschland und Belgien im Jahre 2002 ungefähr [450-500]* EUR pro Tonne, während er sich in Italien im selben Zeitraum auf ungefähr [...]* EUR pro Tonne belief. Dieser erhebliche Unterschied ([100-150]* EUR, d. h. [...]* % des Preises in Deutschland) lässt sich nicht allein mit Transportkosten begründen: Letztere liegen in Italien nur um [20-40]* EUR über denen in Deutschland. Dementsprechend ist die Bruttomarge der Hersteller in Italien wesentlich höher als in Deutschland oder Belgien, wie die nachfolgende Tabelle veranschaulicht. Tabelle 3 Durchschnittspreise, Grenzkosten, Bruttomarge und Prozentsatz, d. h. Anteil der Bruttomarge am Gesamtpreis aller Hersteller, nach Bestimmungsland 2002 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (33) Diese Unterschiede lassen sich auch nicht mit kleineren Absatzmengen erklären: [...]*. Diese Struktur ist möglich, weil die Hersteller von ihren Abnehmern je nach Menge und Bestimmungsort unterschiedliche Preise verlangen können: die Produkte werden den Abnehmern zu einem Gesamtpreis pro Tonne, inklusive Transportkosten, direkt an ihre Produktionsstätten geliefert. Der Hersteller kümmert sich um die Organisation der Logistik. Ein Hersteller weiß also, wenn er den Preis für ein Produkt festlegt, genau, wer der Käufer ist, in welchem Land er sich befindet und was für Mengen er in der Vergangenheit bezogen hat [...]*. (34) Die Marktanteile der verschiedenen Hersteller sind ebenfalls sehr unterschiedlich: in Deutschland und Belgien kontrollieren Celanese, Oxeno und BASF den Großteil des Marktes. Das führende Unternehmen ist Celanese. In Italien verteilen sich die Marktanteile anders: Perstorp und BASF sind dort Marktführer, und insgesamt sind dort mehr Wettbewerber tätig (fünf Lieferanten im Vergleich zu vier Hauptlieferanten in Deutschland und Belgien). Einige Lieferanten wie Perstorp und Zaklady erfreuen sich bedeutender Marktanteile (jeweils [20-30 %]* bzw. [10-20 %]*), während sie in Deutschland nur sehr begrenzte Umsätze erzielen (jeweils [5-10 %]* bzw. [0-5 %]*). Atofina ist in Deutschland gar nicht tätig, erzielt dagegen in Italien Umsätze ([0-5 %]*). (35) Die starke Präsenz von Wettbewerbern, die in Deutschland nur geringe Marktanteile haben, auf dem italienischen Markt wie zum Beispiel Perstorp lässt sich insbesondere durch die hohen Transportkosten erklären. Perstorp ist für die Belieferung von Abnehmern in Deutschland hohen Transportkosten ausgesetzt ([...]* EUR pro Tonne) und ist daher gegenüber den drei örtlich ansässigen Herstellern, deren Transportkosten wesentlich geringer sind (zwischen [...]* und [...]* EUR pro Tonne), nicht wettbewerbsfähig. In Italien sind Perstorp und die deutschen Hersteller alle mit hohen Transportkosten konfrontiert, so dass sie unter ähnlichen Voraussetzungen miteinander konkurrieren. (36) Diese Situation ist anders als die Situation in Bezug auf Butanol und 2-EH, für die Perstorp in Hamburg und Rotterdam Zwischentanks betreibt, um Abnehmer in Nordeuropa wirtschaftlich beliefern zu können. In der Tat ist Butyraldehyd instabil bei Kontakt mit Sauerstoff. Es muss in einer Stickstoff-Atmosphäre und mit speziellen, dem Recycling der übelriechenden Dämpfe von Butyraldehyd dienenden Apparaten gelagert und transportiert werden. Perstorp hat bestätigt, dass sich ein solcher Tank für Butyraldehyd nicht wirtschaftlich betreiben ließe. Zudem müsste ein solcher Tank mit Schiffen beliefert werden, die große Mengen transportieren können und ein Dampf-Recycling-System besitzen. Nur wenige Schiffe sind mit einem solchen System ausgestattet. Schließlich müssten diese Schiffe von der Produktionsstätte aus (wie bei Butanol und 2-EH) über eine Rohrleitung gefuellt werden, und Perstorp hat derzeit keine solche Rohrleitung und plant angesichts des Preises einer solchen speziellen Leitung auch nicht, eine solche zu installieren. Dementsprechend bleibt Perstorp keine andere Wahl, als Iso-Container in Schweden zu fuellen (mit je 20 bis 23 Tonnen) und diese per Lastwagen oder per Schiene zu transportieren. Diese Container werden mit der Fähre nach Deutschland transportiert und von dort aus per Lastwagen oder per Schiene an die Endabnehmer geliefert. (37) Die Ermittlungen haben gezeigt, dass Liefersicherheit und die rechtzeitige Lieferung neben dem Preis die wichtigsten Parameter sind: Die Abnehmer haben üblicherweise vergleichsweise kleine Lagerkapazitäten (wie auch die Hersteller), und ihre Produktion erfolgt "just in time". Verzögerungen werden nicht toleriert. Zwar könnten die Lagerkapazitäten insbesondere von [Kunde A]* zu vergleichsweise geringen Kosten erhöht werden. Dadurch würden die Standortvorteile der deutschen Anbieter bei der Belieferung von Kunden in Deutschland und Belgien nur zum Teil ausgeglichen werden. Aus diesem Grund scheint es für Wettbewerber von außerhalb, z. B. Perstorp (Schweden) und seit kurzem auch Zaklady aus Polen, schwierig zu sein, ein Gebiet zu durchdringen, in dem die drei deutschen Hersteller

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.