Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, V. SOZIALPOLITIK

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Avis juridique important | 11979HN02/05 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, V. SOZIALPOLITIK Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0128 +++++ 1 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2895/77 DES RATES VOM 20 . DEZEMBER 1977 ( ABL . NR . L 337 VOM 27 . 12 . 1977 , S . 7 ) . ARTIKEL 1 IST GEGEBENENFALLS ZWECKS AUFNAHME DER GEBIETE IN GRIECHENLAND , FÜR DIE EIN ERHÖHTER BETEILIGUNGSSATZ DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS GILT , ANZUPASSEN . 2 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1408/71 DES RATES VOM 14 . JUNI 1971 ( ABL . NR . L 149 VOM 5 . 7 . 1971 , S . 2 ) . ANHANG II DER VERORDNUNG MUSS INSOWEIT GEÄNDERT WERDEN , WIE ES ZUM ZUSTANDEKOMMEN EINER EINIGUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER REPUBLIK GRIECHENLAND ÜBER DIE BEIBEHALTUNG EINIGER BESTIMMUNGEN ZWEISEITIGER VEREINBARUNGEN ERFORDERLICH IST . 3 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 574/72 DES RATES VOM 21 . MÄRZ 1972 ( ABL . NR . L 74 VOM 27 . 3 . 1972 , S . 2 ) . DIE ANHÄNGE DER VERORDNUNG MÜSSEN INSOWEIT GEÄNDERT WERDEN , WIE ES ZUM ZUSTANDEKOMMEN EINER EINIGUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER REPUBLIK GRIECHENLAND ÜBER DIE BEIBEHALTUNG EINIGER BESTIMMUNGEN ZWEISEITIGER VEREINBARUNGEN ERFORDERLICH IST .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.