Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/432 des Rates vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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25.2.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 59/437 BESCHLUSS (GASP) 2023/432 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. (3) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat ferner bekräftigt, dass die Union bereit ist, ihre restriktiven Maßnahmen noch weiter zu verstärken. (4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 87 Personen und 34 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. (5) Es ist außerdem angemessen, die Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die für bereits in der Liste aufgeführte Banken galten, auf drei neu in die Liste aufgenommene Banken auszuweiten und die Abwicklung von Zahlungen durch die Jewish Claims Conference über eine von ihnen zu ermöglichen. (6) Ebenso ist es angemessen, die Freigabe oder Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen zu ermöglichen, die für die Veräußerung oder die Übertragung von Wertpapieren durch eine in der Union niedergelassene und derzeit oder zuvor von einer bestimmten in der Liste aufgeführten Organisation kontrollierte Organisation erforderlich sind. Schließlich sollte die Freigabe oder Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen ermöglicht werden, die für die Beendigung von Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit einer in der Liste aufgeführten Organisation erforderlich sind, eingeführt werden; zudem sollte die Frist für die Ausnahmeregelung um drei Monate verlängert werden, um den Verkauf und die Übertragung von Eigentumsrechten an einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zu ermöglichen, die sich im Eigentum einer in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet. (7) Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. (8) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 10 Buchstabe a wird das Datum „28. Februar 2023“ durch das Datum „31. Mai 2023“ ersetzt. b) In Absatz 17 wird die Bezugnahme „im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter den Eintragsnummern 53, 54, 55, 79, 80, 81, 82, 108, 126 und 127“ durch die Bezugnahme „im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter den Eintragsnummern 53, 54, 55, 79, 80, 81, 82, 108, 126, 127, 198, 199 und 200“ ersetzt. c) Die folgenden Absätze werden angefügt: „(21)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter den Eintragsnummern 198, 199 und 200 aufgeführten Organisation gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 25. Februar 2023 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 26. August 2023 erforderlich sind, oder hinsichtlich der im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter der Eintragsnummer 198 aufgeführte Organisation für Transaktionen für die Auszahlung von Geldern durch die Jewish Claims Conference an Begünstigte in der Russischen Föderation bis zum 26. November 2023, und zwar unabhängig davon, wann die Operationen, Verträge oder sonstigen Vereinbarungen geschlossen wurden. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (22)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die von der im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter der Eintragsnummer 101 aufgeführten Organisation gehalten werden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisation unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass a) diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Veräußerung oder die Übertragung von Wertpapieren durch eine in der Union niedergelassene Organisation erforderlich sind, die derzeit oder zuvor von der im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter der Eintragsnummer 82 genannten Organisation kontrolliert wird; b) die Veräußerung oder die Übertragung bis zum 24. Juli 2023 abgeschlossen ist; und c) die Veräußerung oder Übertragung auf der Grundlage von Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen erfolgt, die mit der im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter der Eintragsnummer 101 aufgeführten Organisation oder auf andere Weise unter Beteiligung dieser Organisation vor dem 3. Juni 2022 geschlossen wurden. (23)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die von der im Anhang im Abschnitt „Organisationen“ unter der Eintragsnummer 190 aufgeführten Organisation gehalten werden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisation unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 25. Februar 2023 mit dieser Organisation oder auf andere Weise unter Beteiligung dieser Organisation geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen bis zum 26. August 2023 erforderlich sind.“ 2. Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin J. ROSWALL (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:   Personen   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste „1413. Olga Yevgenyevna BAS (Ольга Евгеньевна БАС) Geburtsdatum: 27.2.1964 Geburtsort: Noginsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation seit dem 20. Dezember 2022 als Vertreterin der rechtswidrig annektierten sogenannten „Volksrepublik Luhansk“. Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes unterstützt sie somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1414. Konstantin Vladimirovich BASYUK (Константин Владимирович БАСЮК) Geburtsdatum: 29.5.1966 Geburtsort: Taldy-Kurgan, ehemalige UdSSR (jetzt Taldykorgan, Kasachstan) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation seit dem 20. Dezember 2022 als Vertreter der rechtswidrig annektierten Region Cherson. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unterstützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1415. Dmitry Nikolayevich VORONA (alias Dmytro Mykolayovich VORONA) (Russisch: Дмитрий Николаевич ВОРОНА) (Ukrainisch: Дмитро Миколайович ВОРОНА) Geburtsdatum: 24.7.1980 Geburtsort: Donezk, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Ehemaliger Geschäftsführer der Gesellschaft zur Entwicklung der Krim. Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation seit dem 20. Dezember 2022 als Vertreter der rechtswidrig annektierten Region Saporischschja. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unterstützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1416. Dariya Sergeevna LANTRATOVA (Дарья Сергеевна ЛАНТРАТОВА) Geburtsdatum: 20.5.1984 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Stellvertretende Sekretärin des Allgemeinen Rates der Partei „Vereintes Russland“. Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation seit dem 20. Dezember 2022 als Vertreterin der rechtswidrig annektierten sogenannten „Volksrepublik Luhansk“. Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes unterstützt sie somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1417. Gleb Leonidovich MIKHAILOV (Глеб Леонидович МИХАЙЛОВ) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Am 29. Dezember 2022 durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, Vladimir Putin, zum Staatsanwalt der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ernannt. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unterstützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1418. Kirill Nikolaevich OSIPCHUK (Кирилл Николаевич ОСИПЧУК) Geburtsdatum: 1974 Geburtsort: Chabarowsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Am 29. Dezember 2022 durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, VladimirPutin, zum Staatsanwalt der rechtswidrig annektierten Region Saporischschja unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ernannt. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unterstützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1419. Andrey Yuryevich PETROV (Андрей Юрьевич ПЕТРОВ) Geburtsdatum: 16.3.1974 Geburtsort: Schachty, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeiten: russisch Geschlecht: männlich Am 29. Dezember 2022 durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, VladimirPutin, zum Staatsanwalt der rechtswidrig annektierten Region Cherson unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ernannt. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unterstützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1420. Andrey Alexandrovich SPIVAK (Андрей Александрович СПИВАК) Geburtsdatum: 14.12.1977 Geburtsort: Dnjepropetrowsk, ehemalige UdSSR (jetzt Dnipro, Ukraine) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Am 29. Dezember 2022 durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, VladimirPutin, zum Staatsanwalt der rechtswidrig annektierten sogenannten „Volksrepublik Donezk“ unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ernannt. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes unter-stützt er somit Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1421. Tatiana Petrovna LARIONOVA (Татьяна Петровна ЛАРИОНОВА) Geburtsdatum: 2.7.1955 Geburtsort: Kazan, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Mitglied der Staatsduma, das am 21. Dezember 2022 für den Gesetzentwurf Nr. 242406-8 „Über das Kontraktsystem“ gestimmt hat, mit dem der russischen Regierung unrechtmäßig das Recht zur Regulierung öffentlicher Ausschreibungen in den vier rechtswidrig annektierten ukrainischen Territorien und Regionen übertragen wurde. Sie hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1422. Oleg Alexeyevich MIKHAILOV (Олег Алексеевич МИХАЙЛОВ) Geburtsdatum: 6.1.1987 Geburtsort: Petschora, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Mitglied der Staatsduma, das am 21. Dezember 2022 für den Gesetzentwurf Nr. 242406-8 „Über das Kontraktsystem“ gestimmt, mit dem der russischen Regierung unrechtmäßig das Recht zur Regulierung öffentlicher Ausschreibungen in den vier rechtswidrig annektierten ukrainischen Territorien und Regionen übertragen wurde. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1423. Zelimkhan Alikoevich MUTSOEV (Зелимхан Аликоевич МУЦОЕВ) Geburtsdatum: 13.10.1959 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Mitglied der Staatsduma, das am 21. Dezember 2022 für den Gesetzentwurf Nr. 242406-8 „Über das Kontraktsystem“ gestimmt hat, mit dem der russischen Regierung unrechtmäßig das Recht zur Regulierung öffentlicher Ausschreibungen in den vier rechtswidrig annektierten ukrainischen Territorien und Regionen übertragen wurde. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1424. Vladimir Viktorovich PAVLOV (Владимир Викторович ПАВЛОВ) Geburtsdatum: 1.6.1976 Geburtsort: Tscheljabinsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Mitglied der Staatsduma, das am 21. Dezember 2022 für den Gesetzentwurf Nr. 242406-8 „Über das Kontraktsystem“ gestimmt hat, mit dem der russischen Regierung unrechtmäßig das Recht zur Regulierung öffentlicher Ausschreibungen in den vier rechtswidrig annektierten ukrainischen Territorien und Regionen übertragen wurde. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 25.2.2023 1425. Vladimir Ivanovich BULAVIN (Владимир Иванович БУЛАВИН) Geburtsdatum: 11.2.1953 Geburtsort: Ploskim, ehemalige UdSSR (jetzt Stanowoje, Russland) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Vladimir Bulavin ist Leiter des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation und Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. In seiner Funktion als Leiter des Föderalen Zolldienstes überwacht er die Bemühungen, für Parallelimporte nach Russland zu sorgen, um Handels- und Zollbeschränkungen zu untergraben. Ferner hat er in den rechtswidrig annektierten Gebieten Donezk, Cherson und Saporischschja die Eröffnung von Dienststellen und die Wahrnehmung der unmittelbaren Aufsicht über Zollverfahren sowie die Durchsetzung des russischen Zollkodexes in diesen Gebieten genehmigt. Daher ist er für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1426. Yevgeny Alexandrovich PRIMAKOV (alias Yevgeny Primakov Junior) (alias Yevgeny Sandro) (Евгений Александрович ПРИМАКОВ) (alias Евгений Примаков-младший alias Евгений Сандро) Geburtsdatum: 29.4.1976 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Yevgeny Primakov ist Leiter der Föderalen Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der im Ausland lebenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammen-arbeit (Rossotrudnichestvo), einer föderalen Behörde, die für die Erbringung staatlicher Dienstleistungen und die Verwaltung von Staatseigentum zuständig ist, um die internationalen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und anderen Drittländern sowie im Bereich der internationalen humanitären Zusammenarbeit zu fördern und zu entwickeln. Rossotrudnichestvo organisiert aktiv internationale Veranstaltungen mit dem Ziel, eine breitere öffentliche Wahrnehmung der besetzten ukrainischen Gebiete als russische Gebiete zu festigen. Als Leiter der Organisation hat Yevgeny Primakov seine Unterstützung für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine deutlich zum Ausdruck gebracht. Daher ist er für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1427. Vladimir Viktorovich PAVLOV (Владимир Викторович СЕЛИН) Geburtsdatum: 1.1.1955 Geburtsort: Woronesch, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Vladimir Selin ist der Direktor des Föderalen Dienstes für technische Kontrolle und Ausfuhrkontrolle (FSTEK), der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Der FSTEK ist ein föderales Exekutivorgan, das für die Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Informationssicherheit – auch im militärischen Bereich – zuständig ist und Ausfuhrkontrollen durchführt. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Kontrolle und Aufsicht und Entwicklung der Staatspolitik im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit, weshalb er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich ist. Daher ist er für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1428. Alexey Gennadyevich KOMISSAROV (Алексей Геннадиевич КОМИССАРОВ) Geburtsdatum: 20.10.1969 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Alexey Komissarov ist Ko-Vorsitzender des zentralen Hauptquartiers der Gesamtrussischen Volksfront. Unter seiner Aufsicht und Führung unterstützt die Volksfront den Krieg Russlands gegen die Ukraine, unter anderem durch die soziale Kampagne „Alles für den Sieg!“, bei der unter anderem materielle und finanzielle Spenden gesammelt werden, um die militärischen Einheiten der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ zu unterstützen. Daher ist er für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1429. Leonid Mikhailovich ROSHAL (Леонид Михайлович РОШАЛЬ) Geburtsdatum: 27.4.1933 Geburtsort: Liwny, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Leonid Roshal ist Ko-Vorsitzender des zentralen Hauptquartiers der Gesamtrussischen Volksfront. Unter seiner Aufsicht und Führung unterstützt die Volksfront den Krieg Russlands gegen die Ukraine, unter anderem durch die soziale Kampagne „Alles für den Sieg!“, bei der unter anderem materielle und finanzielle Spenden gesammelt werden, um die militärischen Einheiten der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ zu unterstützen. Er hat auch persönliche Erklärungen zur Unterstützung der Militäraktion gegen die Ukraine abgegeben. Daher ist er für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1430. Elena Vladimirovna SHMELEVA (Елена Владимировна ШМЕЛЕВА) Geburtsdatum: 3.10.1971 Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Elena Shmeleva ist Ko-Vorsitzende des zentralen Hauptquartiers der Gesamtrussischen Volksfront. Unter ihrer Führung unterstützt die Volksfront den Krieg Russlands gegen die Ukraine, unter anderem durch die soziale Kampagne „Alles für den Sieg!“, bei der unter anderem materielle und finanzielle Spenden gesammelt werden, um die militärischen Einheiten der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ zu unterstützen. Sie ist auch Leiterin des Bildungsfonds „Talent und Erfolg“ und beim Bildungszentrum Sirius Vorsitzende des Rates für das Gebiet der Föderation. In der letzteren Funktion ist sie auch für Gespräche mit den Behörden der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ über die Eröffnung russischer Bildungszentren in der Region Donezk verantwortlich. Daher ist sie für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen. 25.2.2023 1431. Mikhail Mikhailovich KUZNETSOV (Михаил Михайлович КУЗНЕЦОВ) Geburtsdatum: 18.8.1979 Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Verbundene Organisationen: Gesamtrussische Volksfront Mikhail Kuznetsov ist Leiter des Exekutivausschusses der Gesamt-russischen Volksfront. In dieser Funktion ist er für die Organisation und Durchführung der Kampagne ‚Alles für den Sieg!‘ verantwortlich, mit der militärische Einheiten in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ mit für militärische Operationen erforderlichen Gütern unterstützt werden sollen. Er ist unmittelbar dafür verantwortlich, den Kämpfern in diesen Regionen Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher trägt ist er für die Unterstützung und Umsetzung vo

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.