Europäische Union

2006/1005/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D1005. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tiv sein können, während sich das bildgebende Produkt im Ruhezustand befindet, als sekundär gelten. Die meisten Funktionszusätze sind sekundär. Die Hersteller berücksichtigen nur jene Funktionszusätze, die im Lieferzustand eines Produkts vorhanden sind. Optionen, die dem Käufer nach der Lieferung zur Verfügung stehen, oder Schnittstellen des extern gespeisten digitalen Front-Ends (DFE) des Produkts dürfen bei der Anwendung der zulässigen Werte auf das bildgebende Produkt nicht berücksichtigt werden. Bei Produkten mit mehreren Schnittstellen werden diese Schnittstellen als einzeln und unabhängig betrachtet. Schnittstellen, die mehrere Funktionen erfüllen, werden jedoch nur einmal berücksichtigt. So darf ein USB-Anschluss, der als 1.x und 2.x nutzbar ist, nur einmal angerechnet werden. Zählt eine bestimmte Schnittstelle laut Tabelle zu mehr als einer Art, wählt der Hersteller zur Ermittlung des zulässigen Werts deren Hauptfunktion aus. Ein USB-Anschluss an der Vorderseite des bildgebenden Produkts, der in den Produktunterlagen als „PictBridge-Schnittstelle“ oder „Kameraschnittstelle“ beschrieben wird, gilt daher als Schnittstelle vom Typ E, nicht Typ B. Dementsprechend dürfen auch Speicherkarten-Lesegeräte, die mehr als ein Format unterstützen, nur einmal angerechnet werden. Auch ein System, das mehr als einen 802.11-Typ unterstützt, zählt nur als eine einzige Drahtlos-Schnittstelle. Tabelle 28 BM-Tabelle 1 Produkte: Kopierer, Mehrzweckgeräte Format: Großformat Druckverfahren: Farb-SD, Farb-TT, TD, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 58 Tabelle 29 BM-Tabelle 2 Produkte: Faxgeräte, Mehrzweckgeräte, Drucker Format: Standardformat Druckverfahren: Farb-TS, Einfarb-TS   Ruhezustand (W) Druckmodul 3 Tabelle 30 BM-Tabelle 3 Produkte: Mehrzweckgeräte, Drucker Format: Großformat Druckverfahren: Farb-TS, Einfarb-TS   Ruhezustand (W) Druckmodul 13 Tabelle 31 BM-Tabelle 4 Produkt: Frankiermaschinen Format: Entfällt Druckverfahren: TD, Einfarb-EF, Einfarb-TS, Einfarb-TT   Ruhezustand (W) Druckmodul 3 Tabelle 32 BM-Tabelle 5 Produkt: Drucker Format: Kleinformat Druckverfahren: Farb-SD, TD, Farb-TS, Farb-Anschlag, Farb-TT, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-TS, Einfarb-Anschlag, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 3 Tabelle 33 BM-Tabelle 6 Produkt: Drucker Format: Standardformat Druckverfahren: Farb-Anschlag, Einfarb-Anschlag   Ruhezustand (W) Druckmodul 6 Tabelle 34 BM-Tabelle 7 Produkt: Scanner Formate: Großformat, Kleinformat, Standardformat Druckverfahren: entfällt   Ruhezustand (W) Scanmodul 5 Tabelle 35 BM-Tabelle 8 Produkt: Drucker Format: Großformat Druckverfahren: Farb-SD, Farb-Anschlag, Farb-TT, TD, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-Anschlag, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 54 D.   Prüfleitlinien Die Anweisungen zur Prüfung der Energieeffizienz bildgebender Geräte sind in den folgenden Abschnitten enthalten: — Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV); — Prüfverfahren für den Betriebsmodus (BM); — Prüfbedingungen und -geräte für ENERGY STAR-gerechte bildgebende Produkte. Die anhand dieser Verfahren erzielten Prüfergebnisse dienen als primäre Grundlage zur Feststellung, ob ein Produkt für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Frage kommt. Die Hersteller führen die Prüfung in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Produktmodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen. Für Modellfamilien von bildgebenden Produkten, die auf dem gleichen Baugruppenträger beruhen und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines einzigen repräsentativen Modells. Desgleichen können Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Wird ein Produktmodell auf dem Markt in unterschiedlichen Konfigurationen als „Produktfamilie“ oder Produktserie angeboten, kann der Programmpartner statt der einzelnen Modelle die höchste verfügbare Konfiguration der Produktfamilie prüfen und die entsprechenden Ergebnisse einreichen. Bei der Einreichung von Modellfamilien haften die Hersteller für die über ihre bildgebenden Geräte angegebene Energieeffizienz, auch wenn die Geräte nicht geprüft bzw. die Daten nicht eingereicht wurden. Beispiel: Modell A und B sind identisch. Die einzige Ausnahme hiervon bildet der Umstand, dass Modell A mit einer Kabelschnittstelle > 500 MHz und Modell B mit einer Kabelschnittstelle < 500 MHz geliefert wird. Wenn Modell A geprüft wird und die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllt, kann der Programmpartner die Prüfdaten für Modell A einreichen, die dann sowohl für Modell A als auch für Modell B gelten. Erfolgt die Stromversorgung eines Produkts über das Stromnetz, USB, IEEE 1394, Power-over-Ethernet, das Telefonsystem oder eine andere Stromquelle oder Kombination davon, so ist zur ENERGY STAR-Einstufung der Netto-Wechselstromverbrauch des Produkts heranzuziehen (dabei sind die Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlungsverluste laut BM-Prüfverfahren zu berücksichtigen). 1. Zusätzliche Anforderungen an Prüfung und vorzulegende Daten sind unten angegeben: Anzahl zu prüfender Geräte Die Prüfung ist vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter anhand eines einzigen Geräts eines Modells vorzunehmen. a) Für Produkte laut Abschnitt VII.B Tabelle 15 der vorliegenden Spezifikation ist ein zusätzliches Gerät des Modells zu prüfen, wenn das TSV-Prüfergebnis des ersten Geräts die entsprechenden Kriterien erfüllt, aber im Bereich von 10 % der Grenzwerte liegt. Vom Hersteller sind die Prüfergebnisse für beide Geräte einzureichen. Für die Kennzeichnung als ENERGY STAR-gerecht müssen beide Geräte die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllen. b) Für Produkte laut Abschnitt VII.C Tabelle 16 der vorliegenden Spezifikation sind zwei zusätzliche Geräte des Modells zu prüfen, wenn das BM-Prüfergebnis des ersten Geräts die entsprechenden Kriterien erfüllt, aber im Bereich von 15 % der Grenzwerte liegt. Für die Kennzeichnung als ENERGY STAR-gerecht müssen alle drei Geräte die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllen. Einreichung der maßgeblichen Produktdaten beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission Die Partner bescheinigen selbst, welche Produktmodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen und reichen diese Informationen beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission ein. Die erforderlichen Angaben werden nach der Veröffentlichung der endgültigen Spezifikationen demnächst dargelegt. Darüber hinaus reichen die Partner beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission Auszüge aus den Produktunterlagen ein, in denen den Verbrauchern die empfohlenen voreingestellten Wartezeiten für die Stromsparfunktionen erläutert werden. Dadurch soll erreicht werden, dass die Produkte so geprüft werden, wie sie dann auch ausgeliefert und verwendet werden sollen. Modelle die in mehreren Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen betrieben werden können Die Prüfung der Geräte erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Produkt verkauft und als ENERGY STAR-gerecht beworben wird. Das US-EPA, die Europäische Kommission und ihre ENERGY STAR-Partnerländer haben sich für die Produktprüfung auf eine Tabelle mit drei Netzspannungs-/Frequenz-Kombination geeinigt. Die Prüfbedingungen für bildgebende Geräte enthalten Einzelheiten über die internationalen Netzspannungen und Frequenzen sowie die Papierformate für jeden Markt. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY STAR-gerecht verkauft werden und für die daher mehrere Eingangsspannungen angegeben sind, muss der Hersteller den Stromverbrauch oder die Leistungsaufnahme für alle relevanten Netzspannungs-/Frequenz-Kombination messen und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY STAR-Spezifikationen nur bei einer der Netzspannungs-/Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 V/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-/Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. 2. Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV) a) Produktarten: Die TSV-Prüfverfahren für die Messung von Standardformat-Produkten sind in Abschnitt VII.B Tabelle 15 angegeben. b) Prüfparameter Dieser Abschnitt beschreibt die Prüfparameter zur Messung eines Produkts laut TSV-Prüfverfahren. Der Abschnitt enthält jedoch keine Angaben über die Prüfbedingungen, die in Abschnitt VII.D.4 angeführt sind. Prüfung im Simplex-Modus Die Prüfung der Produkte erfolgt im Simplex-Modus. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln. Prüfbild Das Prüfbild ist das Testbild A aus der ISO-/IEC-Norm 10561:1999. Die Abbildung muss in der Punktgröße 10 in einem Courier-Zeichensatz mit fester Laufweite (oder dessen nächster Entsprechung) erfolgen. Der deutschen Sprache eigene Zeichen müssen nicht reproduziert werden, wenn das Produkt dazu nicht in der Lage ist. Das Bild ist – je nach beabsichtigtem Markt – auf einem 8,5" × 11"- oder A4-Papierblatt auszugeben. Für Drucker und Mehrzweckgeräte, die eine Seitenbeschreibungssprache (z. B. PCL, Postscript) unterstützten, sind die Bilder in einer Seitenbeschreibungssprache an das Produkt zu übermitteln. Einfarb-Prüfung Farbfähige Produkte sind bei der Erstellung einfarbiger Bilder zu prüfen, es sei denn, sie können keine einfarbigen Bilder erstellen. Selbstabschaltung und Netzfähigkeit Das Produkt muss so konfiguriert sein, wie es ausgeliefert und zum Gebrauch empfohlen wird. Dies gilt insbesondere für wichtige Parameter wie die voreingestellten Wartezeiten für die Stromsparzustände und die Auflösung (mit den unten angeführten Ausnahmen). Alle Informationen des Herstellers zu den empfohlenen Wartezeiten – z. B. in Betriebsanleitungen, auf Webseiten und vom Installationspersonal zur Verfügung gestellt – müssen dem Lieferzustand des Geräts entsprechen. Wenn ein Drucker, Digitalvervielfältiger oder Mehrzweckgerät mit Druckfunktion oder ein Faxgerät über eine Selbstabschaltungsfunktion verfügt, die im Lieferzustand aktiviert ist, muss diese vor der Prüfung deaktiviert werden. Drucker und Mehrzweckgeräte, die im Lieferzustand netzfähig sind (17), müssen an ein Netz angeschlossen werden. Die Art der Netzverbindung (oder der anderweitigen Datenverbindung, wenn keine Netzfähigkeit gegeben ist) kann vom Hersteller gewählt werden. Sie ist jedoch anzugeben. Für die Prüfung können Druckaufträge bei Produkten mit Netzverbindung auch über sonstige Schnittstellen (z. B. USB) an das Gerät gesandt werden. Produktkonfiguration Papierquellen und Einrichtungen für die Papierendbearbeitung müssen wie im Lieferzustand angebracht und konfiguriert sein; ihre Verwendung bei der Prüfung bleibt jedoch dem Hersteller überlassen (z. B. kann jede Papierquelle verwendet werden). Feuchtigkeitsschutzfunktionen können, wenn dies durch den Benutzer möglich ist, abgeschaltet werden. Geräteteile, die zum Modell gehören und zur Installation oder Anbringung durch den Benutzer gedacht sind (z. B. ein Papiereinzug), müssen vor der Prüfung installiert werden. Digitalvervielfältiger Digitalvervielfältiger sind gemäß ihrer Auslegung und ihren Fähigkeiten einzurichten und zu verwenden. Beispielsweise sollte jeder Auftrag nur ein Originalbild enthalten. Digitalvervielfältiger sind mit ihrer angegebenen Maximalgeschwindigkeit zu prüfen. Außerdem sollte anhand der Maximalgeschwindigkeit auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung ermittelt werden (wenn sich Maximalgeschwindigkeit und die bei der Lieferung voreingestellte Standardgeschwindigkeit unterscheiden). Ansonsten sind Digitalvervielfältiger – abhängig von ihren Fähigkeiten im Lieferzustand – als Drucker, Kopierer oder Mehrzweckgeräte zu behandeln. c) Struktur des Druck-/Kopier-/Scanauftrags In diesem Abschnitt ist beschrieben, wie die Anzahl der Bilder pro Auftrag für die Messung eines Produkts gemäß TSV-Prüfverfahren und die Anzahl der Aufträge pro Tag für die TSV-Berechnung ermittelt wird. Für die Zwecke dieses Prüfverfahrens wird jene Produktgeschwindigkeit zur Ermittlung der Auftragsgröße herangezogen, die der Hersteller für die Erstellung von einfarbigen Bildern im Simplex-Modus auf Papier im Standardformat (8,5" × 11" oder A4) als Maximalgeschwindigkeit angibt. Dabei wird dieser Wert auf die nächste ganze Zahl gerundet. Diese Geschwindigkeit ist auch als Produktgeschwindigkeit des Modells bekannt zu geben. Die Standard-Ausgabegeschwindigkeit des Produkts, die beim Prüfvorgang tatsächlich verwendet wird, wird nicht gemessen. Sie kann sich aufgrund von Faktoren wie Auflösung, Bildqualität, Druckmodus, Scanzeit des Dokuments, Größe und Struktur des Druckauftrags sowie Papiergröße und -gewicht von der angegebenen Maximalgeschwindigkeit unterscheiden. Faxgeräte sollten immer mit einem Bild pro Auftrag geprüft werden. Die Anzahl von Bildern pro Auftrag, die für alle anderen bildgebenden Produkte zu verwenden ist, wird anhand der folgenden drei Schritte berechnet. Tabelle 37 enthält eine Auflistung der sich aus jeder ganzzahligen Produktgeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergebenden Anzahl von Bildern pro Auftrag. i) Berechnung der Anzahl der Aufträge pro Tag. Die Anzahl der Druckaufträge pro Tag ist abhängig von der Produktgeschwindigkeit: — Für Geräte mit einer Geschwindigkeit von 8 ipm oder weniger werden 8 Aufträge pro Tag angenommen. — Für Geräte mit einer Geschwindigkeit zwischen 8 und 32 ipm entspricht die Anzahl der Aufträge pro Tag der Geschwindigkeit. D. h. für ein Gerät mit 14 ipm sind 14 Aufträge pro Tag anzunehmen. — Für Geräte mit einer Geschwindigkeit von 32 ipm und mehr werden 32 Aufträge pro Tag angenommen. ii) Berechnung der Anzahl der Bilder pro Tag (18) laut Tabelle 34. Bei einem Gerät mit 14 ipm ist dementsprechend von 0,50 × 142 bzw. 98 Bildern pro Tag auszugehen. Tabelle 36 Auftragstabelle für bildgebende Geräte Produkttyp Zu verwendende Geschwindigkeit Formel (Bilder pro Tag) Einfarbig (außer Faxgeräte) Einfarb-Geschwindigkeit 0,50 × ipm2 Farbig (außer Faxgeräte) Einfarb-Geschwindigkeit 0,50 × ipm2 iii) Berechnung der Anzahl von Bildern pro Auftrag durch Division der Anzahl der Bilder pro Tag durch die Anzahl der Aufträge pro Tag. Das Ergebnis ist auf die nächste ganze Zahl abzurunden. Bei einem Ergebnis von 15,8 ist somit davon auszugehen, dass pro Druckauftrag nicht 16, sondern 15 Bilder zu erstellen sind. Für Kopierer mit weniger als 20 ipm ist ein Original pro gewünschtem Bild zu verwenden. Für Druckaufträge mit vielen Bildern, z. B. bei Geräten mit mehr als 20 ipm, wird die Anzahl der erforderlichen Bilder möglicherweise nicht erreicht. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Kapazität der Vorlageneinzüge. Aus diesem Grund können bei Kopierern mit 20 ipm und darüber mehrere Kopien von jedem Original erstellt werden, sofern mindestens zehn Originale verwendet werden. Dadurch werden gegebenenfalls mehr Bilder erstellt als erforderlich. Beispielsweise kann die Prüfung eines Geräts mit 50 ipm, von dem 39 Bilder pro Auftrag zu erstellen sind, anhand von vier Kopien von 10 Originalen oder anhand von 3 Kopien von 13 Originalen erfolgen. d) Messverfahren Zur Zeitmessung genügt eine gewöhnliche Stoppuhr. Die Angabe der Zeit hat auf eine Sekunde genau zu erfolgen. Alle Stromwerte sind in Wattstunden (Wh) anzugeben. Alle Zeiten sind in Sekunden oder Minuten anzugeben. Die Anweisung „Messgerät auf Null setzen“ bezieht sich auf die „Wh“-Anzeige des Messgeräts. Die Tabellen 35 und 36 erläutern die Vorgangsweise bei der TSV-Prüfung. Service-/Wartungsmodi (einschließlich Farbkalibrierung) sollten generell bei der TSV-Messung nicht berücksichtigt werden. Tritt ein derartiger Modus während der Prüfung auf, ist dies festzuhalten. Wenn während eines Auftrags, bei dem es sich nicht um den ersten handelt, ein Servicemodus auftritt, kann dieser Auftrag verworfen und für die Prüfung stattdessen ein weiterer Auftrag gegeben werden. Ist ein solcher zusätzlicher Auftrag erforderlich, sind die Stromwerte für den verworfenen Auftrag nicht aufzuzeichnen. Der Zusatzauftrag ist dann unmittelbar nach Auftrag 4 hinzuzufügen. Das 15-minütige Intervall zwischen den Aufträgen ist immer einzuhalten, auch für den verworfenen Auftrag. Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion sind für alle Zwecke dieses Prüfverfahrens als Kopierer zu behandeln. i) Verfahren für Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte Tabelle 37 TSV-Prüfverfahren – Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen (nach Abschluss des Schritts) Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Aus Aus Zeit Prüfintervall 2 Aus Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. – – 3 Betriebsbereit Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle ausdrucken. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das bildgebende Gerät in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Aktiv0 – 4 Ruhezustand Messgerät auf Null setzen. Eine Stunde warten. Stromverbrauch Ruhezustand Ruhezustand 5 Ruhezustand Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag laut Auftragstabelle drucken. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Warten, bis die Stoppuhr anzeigt, dass 15 Minuten vergangen sind. Stromverbrauch Auftrag1 Aufwach-, aktiver, Betriebsbereitschafts-, Ruhezustand Zeit Aktiv1 6 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag2 Wie oben Zeit Aktiv2 7 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag3 Wie oben 8 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag4 Wie oben 9 Betriebsbereit Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Abwarten, bis das Messgerät bzw. das bildgebende Gerät anzeigt, dass es in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Schluss Betriebsbereitschaft, Ruhezustand Stromverbrauch Schluss – Erläuterungen: — Vor dem Beginn der Prüfung sollten die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparfunktionen überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass diese im Lieferzustand sind. Außerdem ist das Vorhandensein von ausreichend Papier im Gerät zu gewährleisten. — Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. — Schritt 1 – Der im Aus-Zustand gemessene Zeitraum kann auch länger sein, wenn eine Verringerung des Messfehlers gewünscht wird. Der Stromverbrauch im Aus-Zustand wird für die Berechnung nicht benötigt. — Schritt 2 – Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich der Stromverbrauch bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. — Schritt 3 – Nach Aufzeichnung der Zeit Aktiv0 kann der verbleibende Auftrag abgebrochen werden. — Schritt 5 – Die 15 Minuten beginnen bei der Erteilung des Auftrags. Das Gerät muss innerhalb von 5 Sekunden, nachdem Messgerät und Stoppuhr auf Null gesetzt worden sind, einen erhöhten Stromverbrauch zeigen. Um dies zu gewährleisten, kann es erforderlich sein, den Druckauftrag einzuleiten, bevor Messgerät und Stoppuhr auf Null gesetzt worden sind. — Schritt 6 – Ein Gerät, das mit kurzen voreingestellten Wartezeiten geliefert wird, kann aus dem Ruhezustand mit Schritt 6-8 beginnen. — Schritt 9 – Ein Gerät kann mehrere Ruhezustände haben. In diesem Fall werden alle Ruhezustände mit Ausnahme des letzten in den Abschluss-Zeitraum aufgenommen. Jedes Bild ist einzeln zu senden. Alle Bilder können Teil desselben Dokuments sein, dürfen jedoch im Dokument nicht als mehrere Kopien eines einzigen Originals auftreten (es sei denn, es handelt sich bei dem Produkt um einen Digitalvervielfältiger laut Abschnitt VII.D.2 Buchstabe b). Bei Faxgeräten, die pro Druckauftrag nur ein Bild verarbeiten, ist die Seite in den Vorlageneinzug des Geräts für Einzelblatt-Bedarfskopien einzulegen. Dies kann bereits vor dem Beginn der Prüfung erfolgen. Das Gerät muss nicht an eine Telefonleitung angeschlossen sein, es sei denn, dass für die Durchführung der Prüfung eine Telefonleitung erforderlich ist. Wenn ein Faxgerät beispielsweise keine Einzelblatt-Bedarfskopien erstellen kann, ist der laut Schritt 2 auszuführende Auftrag über eine Telefonleitung an das Gerät zu senden. Bei Faxgeräten ohne Vorlageneinzug ist die Seite auf die Scanplatte zu legen. ii) Verfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Tabelle 38 TSV-Prüfverfahren – Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen (nach Abschluss des Schritts) Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Aus-Zustand Aus Zeit Prüfintervall 2 Aus Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. – – 3 Betriebsbereit Kopierauftrag mit mindestens einem Ausgabebild aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das bildgebende Gerät in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Aktiv0 – 4 Ruhezustand Messgerät auf Null setzen. Eine Stunde warten. Wenn sich das Gerät in weniger als einer Stunde abschaltet, Zeit und Stromverbrauch im Ruhezustand aufzeichnen. Vor dem Beginn von Schritt 5 jedoch jedenfalls eine volle Stunde warten. Stromverbrauch Ruhezustand Ruhezustand Zeit Prüfintervall 5 Ruhezustand Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Warten, bis die Stoppuhr anzeigt, dass 15 Minuten vergangen sind. Stromverbrauch Auftrag1 Aufwach-, Aktiv-, Betri

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.