Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1702 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung zusätzlicher Elemente und detaillierter Vorschriften für die InvestEU-Bewertungsmatrix

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R1702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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einer umfassenden Bedeutung, die z. B. einschlägige Kompensations- und Eindämmungsmaßnahmen einschließt, die eingeführt wurden, um dem Klimawandel durch Eindämmung (d. h. Treibhausgasemissionen) und Anpassung (d. h. die Bewältigung von Gefahren, Auswirkungen und Risiken des Klimawandels) Rechnung zu tragen. (3)  Wie im Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung unter den Empfehlungen der positiven Agenda beschrieben. (4)  Bei Rahmenmaßnahmen sollte der Durchführungspartner angeben, welche Art von Nutzen bei den zugrunde liegenden Teilprojekten systematisch erzielt werden soll. ANLAGE 5 Bewertungskomponente 6 — Finanzprofil der Finanzierung oder Investition Die folgende Tabelle enthält Beispiele für Finanzprofilindikatoren, die für Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen verwendet werden können. Je nach den Merkmalen der Finanzprodukte/Portfolios können unterschiedliche Indikatoren von einem Durchführungspartner bereitgestellt werden. Bei Rahmenmaßnahmen muss der Durchführungspartner Folgendes bereitstellen: den Bereich der akzeptablen Ratings der zugrunde liegenden Teilprojekte, das durchschnittliche Rating, den Bereich der Transferraten oder andere relevante Merkmale, falls verfügbar, wie z. B. der erwartete Verlust und die Laufzeit des/der zugrunde liegenden Portfolios. Fremdkapitalmaßnahmen  (1)   Beispiel 1 Beispiel 2 Finanzprofilindikatoren (in Übereinstimmung mit der Garantievereinbarung) Erwarteter Verlust Transferraten Bereich (ggf. wie in der Garantievereinbarung definiert) X % ≤ EL ≤ Y % entfällt Zugrunde liegende Parameter Erwarteter Verlust der Finanzierungen bzw. Investitionen Erwarteter Verlust des Finanzprodukts/Portfolios Anwendbare Transferrate für das betreffende Portfolio/Finanzprodukt, basierend auf dem erwarteten Verlust der Finanzierung bzw. Investition Eigenkapitalmaßnahmen Finanzprofilindikatoren (in Übereinstimmung mit der Garantievereinbarung) Interner Zinsfuß (IRR), Counterparty-Rating für Fonds oder andere relevante Parameter, die in der Garantievereinbarung vereinbart werden Counterparty-Rating, falls verfügbar Bereich (ggf. wie in der Garantievereinbarung definiert) X ≤ IRR oder andere relevante Parameter ≤ Y Zugrunde liegende Parameter Interner Zinsfuß (IRR) für Fonds oder andere relevante Parameter, die in der Garantievereinbarung vereinbart werden Counterparty-Rating (1)  Einschließlich begrenzter und unbegrenzter Garantien. ANLAGE 6 Bewertungskomponente 7 — Ergänzende Indikatoren Werte, die am Ende der Laufzeit der Maßnahme voraussichtlich erreicht werden  (1). Für alle Finanzierungen und Investitionen: a) Hebel- und Multiplikatoreffekte b) Höhe der mobilisierten Investitionen c) Geschätzte [Anzahl] der angestrebten Endempfänger d) Investitionen zur Förderung von Klimazielen (2) e) Investitionen zur Förderung von Umweltzielen (2) f) Investitionen zur Förderung der Digitalisierung (2) g) Investitionen zur Förderung des industriellen Wandels (2) h) Investitionen zur Förderung des gerechten Übergangs (2) i) Investitionen für die Bereitstellung entscheidender Infrastruktur (2) j) Investitionen in Cybersicherheit, Weltraum und Verteidigung (2) k) Im Falle einer Kombination mit anderen Mitteln der Union Angabe der nicht rückzahlbaren Komponente oder der Komponente des Finanzinstruments aus anderen Programmen der Union (2) l) Gegebenenfalls weitere projektspezifische Indikatoren, die für das Finanzprodukt der Finanzierung oder Investition erforderlich sind Nur wenn zutreffend, je nach Politikbereich der Maßnahme und der Art der Maßnahme (direkte oder indirekte Maßnahme): Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ Energie: a) Zusätzlich geschaffene Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer und sonstiger sicherer und nachhaltiger emissionsfreier und emissionsarmer Energien (in MW) b) Zahl der Privathaushalte sowie der öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch c) Geschätzte durch das/die Projekt(e) bewirkte Energieeinsparung (in Kilowattstunden (kWh)) d) Verringerung/Vermeidung der jährlichen Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent e) Investitionsvolumen für Entwicklung, intelligentere Gestaltung und Modernisierung der nachhaltigen Energieinfrastruktur Digitales: Zusätzliche Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Gebäude mit Breitbandzugang von mindestens 100 Mbit/s, auf Gigabit-Geschwindigkeit aufrüstbar, bzw. Zahl der eingerichteten WLAN-Hotspots Verkehr: a) Die Finanzierung oder Investition ist grenzüberschreitend und/oder trägt zu Projekten mit fehlenden Verbindungen bei (auch Projekte für städtische Knotenpunkte, regionale grenzüberschreitende Schienenverbindungen, multimodale Plattformen, Seehäfen, Binnenhäfen, Anbindungen an Flughäfen und Schienen-Straßen-Terminals des TEN-V-Kern- und -Gesamtnetzes) b) Die Finanzierung oder Investition trägt zur Digitalisierung des Verkehrs bei, insbesondere durch die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), des Binnenschifffahrtsinformationssystems (RIS), des intelligenten Verkehrssystems (IVS), des Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (VTMIS)/des elektronischen Seeverkehrs und der ATM-Forschung für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) c) Zahl der aufgebauten oder aufgerüsteten Versorgungsstellen für alternative Kraftstoffe d) Die Finanzierung oder Investition trägt zur Verkehrssicherheit bei Umwelt: Die Finanzierung oder Investition trägt zur Durchführung von Plänen und Programmen bei, die nach dem Umweltrecht der Union in Bezug auf Luft- und Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung und Ökologie gefordert werden Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ a) Anzahl der Unternehmen, die Forschungs- und Innovationsprojekte durchführen b) Beitrag zum Ziel, 3 % des BIP der Union in Forschung, Entwicklung und Innovation zu investieren Politikbereich „KMU“ a) Anzahl der unterstützten Unternehmen b) Zuteilungsvolumen für KMU/Midcaps [in %], wenn es zum Übermittlungszeitpunkt hinreichend geschätzt werden kann Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ a) Soziale Infrastruktur: Kapazität der unterstützten sozialen Infrastruktur nach Wirtschaftszweig und Zugang dazu: Wohnungswesen, Bildung, Gesundheit, Sonstiges b) Mikrofinanzierung und Finanzierung von Sozialunternehmen: Zahl der Empfänger von Mikrofinanzierungen und der unterstützten Unternehmen der Sozialwirtschaft c) Kompetenzen: Zahl der Personen, die neue Kompetenzen erwerben oder deren Kompetenzen validiert und bescheinigt werden: formale, allgemeine und berufliche Bildung Bei Direktmaßnahmen, falls zutreffend: a) Beginn und Ende der Arbeiten b) Investitionskosten des Projekts c) Geschlechterverhältnis: i) im Management-Team des Endempfängers; ii) der Beschäftigten; iii) in der Trägerschaft (Unternehmertum). Bei Finanzierung über einen Finanzintermediär: ESG-Aspekte Länderspezifische Indikatoren des Mitgliedstaats: Andere Indikatoren, wenn diese vom Mitgliedstaat und der Kommission im Rahmen der Beitragsvereinbarung festgelegt und in die entsprechende Garantievereinbarung mit dem Durchführungspartner übernommen wurden. (1)  Für die Berechnung dieser Indikatoren wird das für die zentralen Leistungs- und Überwachungsindikatoren von InvestEU entwickelte technische Verfahren angewendet. (2)  Angabe, ob die Finanzierung oder Investition zu dem spezifischen Bereich beiträgt (Ja, Nein oder Nicht bekannt), und ggf. der Betrag, der voraussichtlich zu diesem Bereich beitragen wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.