Europäische Union

2012/825/EU: Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2012 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Bioethanol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Einstellung der mit der Verordnung (EU) Nr. 771/2012 eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0825. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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US-amerikanischen Steuergesetzbuchs IRC definiert ist, bereits beansprucht werden konnte, wenn reines Bioethanol mit lediglich 0,1 % Benzin gemischt wurde. (8)  Zum Beispiel: a) die von der American Coalition for Ethanol (ACE) im Internet veröffentlichten Informationen, b) das Energiegesetz „Energy Policy Act“ (EPA) von 2005, insbesondere P.L. 110-58, c) das Gesetz zur Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung „Energy Independence and Security Act“ von 2007 (P.L. 110-140, H.R. 6), mit dem der Renewable Fuels Standard (RFS) geändert und erhöht wurde – damit wurde für 2008 ein Verbrauch von 9 Mrd. Gallonen erneuerbarer Kraftstoffe und für 2011 ein entsprechender Verbrauch von 13,9 Mrd. Gallonen vorgeschrieben, d) vom US Department of Energy (Energieministerium) im Rahmen der Aktionen für saubere Städte herausgegebene Informationsblätter usw. (9)   ABl. L 229 vom 24.8.2012, S. 20.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.