Europäische Union

2004/251/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2698 — Promatech/Sulzer) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2807)

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Quellenkennung: 32004D0251. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ntersuchung der Kommission bestätigt, dass für den Eintritt in diesen Markt umfangreiche Forschungs- und Entwicklungskosten erforderlich würden. Außerdem wäre damit auch das erhebliche Risiko verbunden, dass diese Anstrengungen nicht zu einer anwendbaren Technik führen könnten. Die Patente der Wettbewerber sowohl bei der Luftdüsen- als auch der Greifertechnik halten die übrigen Anbieter davon ab, sich um die Entwicklung anderer Methoden zu bemühen, da ihnen bewusst ist, dass die patentierten Techniken bereits im Markt ausprobiert wurden und bestanden haben. Zusätzlich zur Entwicklung der grundlegenden Technik wäre damit auch das Erfordernis verbunden, ein umfangreiches Know-how für die Anwendung dieser Technik zu entwickeln. (78) Zweitens sind Zuverlässigkeit und Leistung offenbar unabdingbar, um eine Präsenz in diesem Markt aufzubauen. Ein neuer Anbieter müsste deshalb ein hohes Ansehen begründen bzw. Erfahrungen in diesem Wirtschaftszweig vorweisen können. (79) Drittens ist an den Ruf der Begriff des Maschinenparks geknüpft. Die Marktuntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die Textilhersteller die Beständigkeit bei den Maschinen in ihren Werken vorziehen, und dass es für sie weder machbar noch kostengünstig wäre, in ihrem Park mehr als zwei Marken zu haben. (80) Viertens hat die Untersuchung der Kommission das Erfordernis bestätigt, eine Kundendienstkompetenz aufzubauen, um ein wirksamer Wettbewerber zu werden. Im Verlauf der Untersuchung hat ein großer Anteil der Abnehmer von Greifermaschinen die Auffassung vertreten, dass die Hersteller einen etablierten und zuverlässigen Kundendienst vorweisen müssen, um als wirksamer Wettbewerber in diesem Markt angesehen zu werden. (81) Fünftens haben die Untersuchungen der Kommission bestätigt, dass die meisten Hersteller ihre Maschinen in Europa über unabhängige Verkaufsvertreter absetzen. In der Regel sehen die Verträge mit den Vertretern vor, dass sie keine Webmaschinen von Wettbewerbern verkaufen dürfen. Die Vertreter verkaufen im Allgemeinen jedoch eine Palette anderer Produkte als Webmaschinen wie z. B. Strick- und Spinnmaschinen. Diese Vertretervereinbarungen können grundsätzlich zwar gekündigt werden, doch die Hersteller und Vertreter greifen in der Regel nicht darauf zurück, da es im beiderseitigen Interesse liegt, ihre Beziehung aufrechtzuerhalten, um eine möglichst umfassende Kenntnis der Technik des Produktes und der Erfordernisse der Kunden aufrechtzuerhalten. Außerdem entstammt ein großer Teil der Provision der Verkaufsvertreter den Verkäufen von Ersatzteilen, weshalb für die etablierten Vertreter mit angestammten Beziehungen zu den Herstellern die Anreize gering wären, diese zugunsten eines neuen Marktzugängers ohne eine Form des Ausgleichs für entgangene Einnahmen und das damit verbundene erhöhte Risiko aufzugeben. e) Keine Gegenmacht durch einen potenziellen Wettbewerb (82) Es ist nicht davon auszugehen, dass von den außerhalb Westeuropas angesiedelten Herstellern eine glaubhafte konkrete Drohung ausginge, die ausreichen würde, um der Marktmacht der neuen Unternehmenseinheit kurzfristig entgegenzuwirken. Für einen neuen Marktzutritt gibt es zwei Möglichkeiten: erstens seitens der chinesischen Hersteller, die aber noch nicht in Europa vertreten sind. Um sich auf dem westeuropäischen Markt zu festigen, müssten sie ihre Technik verbessern, die aber einen erheblichen Rückstand gegenüber der Technik der europäischen Hersteller hat. Selbst wenn sie mit der Technik der europäischen Hersteller gleichziehen würden, müssten sie die Nachteile bei ihrem Ansehen überwinden, das auf den Erfahrungen der Vergangenheit beruht, außerdem müssten sie Zugang zu einer Vertriebsinfrastruktur erhalten und ein Kundendienstnetz aufbauen. Wenn man bedenkt, dass ihr Inlandsmarkt expandiert und der relativ statische europäische Markt für die vorhersehbare Zukunft keine Wachstumsaussichten zeigt, wäre es unwahrscheinlich, dass von diesen Herstellern ein ausreichender oder selbst ein drohender Wettbewerbsdruck ausgeht, um den Wettbewerbsverlust auszugleichen, der mit dem Wegfallen des zweitgrößten Anbieters in Westeuropa entstehen würde. (83) Die beiden japanischen Hersteller, die bereits mit Luft- und Wasserdüsenmaschinen in Europa vertreten sind, wären eine zweite mögliche Quelle für einen Eintritt in diesen Markt. Da sie jedoch nur geringe Anreize hätten, um die erforderlichen Ressourcen in einen statischen europäischen Markt zu investieren, während die Märkte in ihrer Region in voller Expansion sind, ist wohl kaum mit einem spürbaren Neueintritt zu rechnen, der ausreichen würde, um Wettbewerbsdruck auf die neue Unternehmenseinheit auszuüben. Hinzu kommt, dass Toyota keine Greifermaschinen und Tsudakoma nur eine geringe Anzahl von Maschinen mit Negativgreifer herstellt, die ausschließlich für den japanischen Markt entworfen und geeignet sind. f) Schwierigkeiten bei Überwechseln (84) Die Marktuntersuchung der Kommission hat auch gezeigt, dass die Kunden nur zögerlich ihre Marken wechseln (s. Ziffern 78-79), da dies erhebliche Kosten bei den Ersatzteilen und der Ausbildung des Personals erfordern würde. Dieses Zögern wäre im Falle eines unbekannten Neuzugängers noch ausgeprägter und damit ein weiteres Hindernis, das dieser überwinden müsste, um sich in Westeuropa zu etablieren. (85) Bei einem Versuch der neuen Einheit, die Preise entweder über höhere Listenpreise oder niedrigere Rabatte zu erhöhen, hätten die Kunden große Schwierigkeiten, dieser Preiserhöhung durch die Deckung ihres Bedarfs bei anderen Herstellern auszuweichen. Kunden die zu einem anderen Anbieter überwechseln möchten, müssten erhebliche technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen. Dies wird auch durch die Aussage der Mehrzahl der Kunden erhärtet, dass sie nur ungern zu einem anderen Anbieter überwechseln würden, da dies erhebliche Kosten bei der Ausbildung und dem Aufbau eines Ersatzteillagers erfordern würde. Somit erscheint ein Überwechseln zu einem anderen Lieferanten unwahrscheinlich, falls die fusionierte Einheit versuchen sollte, die Preise zu erhöhen oder die Rabatte zu senken. g) Marktzutritt (86) Ein Zutritt in diesen Markt erfolgt nur selten. Die meisten der vorhandenen großen Wettbewerber einschließlich der Parteien waren in diesem Markt bereits seit Einführung der bestehenden Techniken vor mehr als 20 Jahren tätig. Anfang der 90er Jahre etablierte sich Panter, ein neuer Wettbewerber in Italien. Trotz der Erfahrungen seines Gründers im Webmaschinengeschäft blieb der Marktanteil von Panter in Westeuropa unerheblich. h) Beschränkte Gegenmacht der Abnehmer (87) Der Kundenstamm sowohl von Promatech als auch von Sulzer ist breit gestreut, wobei Promatech mehr als [...]* und Sulzer mehr als [...]* Listenkunden zählt. Von den Kunden von Promatech erwerben [...]* % weniger als 10 Maschinen jährlich und nur [...]* % mehr als 50 Maschinen. Von den [...]* Kunden von Sulzer kaufen rund [...]* % weniger als 10 Maschinen pro Jahr, weitere [...]* % zwischen 10 und 50 und rund [...]* % mehr als 50 Maschineneinheiten. Die Kommission geht deshalb davon aus, dass die Abnehmer im Markt keine ausreichende Macht hätten, um der Marktmacht der neuen Einheit entgegenzuwirken. B. Maschinen mit negativem Greifer (88) Die nachstehende Tabelle zeigt die Marktanteile der Parteien und jedes ihrer wichtigsten Wettbewerber bei Maschinen mit negativem Greifer: TABELLE 5 Marktanteile bei Maschinen mit negativem Greifer (Mengenanteil) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Von den Parteien und ihren Wettbewerbern vorgelegte Angaben. (89) Ausgehend von diesen Marktanteilen ergeben sich für das Vorhaben Wettbewerbsbedenken in Bezug auf den westeuropäischen Markt für Maschinen mit Negativgreifer. Die Marktanteile von Promatech [50 %-60 %]* und Sulzer [25 %-35 %]* würden einen gemeinsamen Marktanteil von [80 %-90 %]* ergeben. Die nächstfolgenden Wettbewerber der neuen Einheit hätten wesentlich kleinere Anteile am westeuropäischen Markt der Maschinen mit Negativgreifer: Picanol [5 %-15 %]*, Panter [0 %-5 %]* und Van de Wiele [0 %-5 %]*. Neben einem hohen Marktanteil würde der Zusammenschluss auch den Abstand beim Marktanteil zwischen dem größten Wettbewerber, d. h. der fusionierten Einheit mit [80 %-90 %]* und Picanol, dem nächstfolgenden Wettbewerber mit [5 %-15 %]* erheblich vergrößern. Vor dem Zusammenschluss bewegte sich der Abstand zwischen dem größten Wettbewerber Promatech und dem nächstfolgenden Wettbewerber Sulzer in der Größenordnung von 2:1, wobei der Marktanteil von Picanol, dem drittgrößten Anbieter rund sechsmal kleiner war als der des Marktführers Promatech. Nach dem Zusammenschluss würde sich der Abstand zwischen dem erst- und zweitgrößten Wettbewerber um einen Faktor von rund 10 vergrößern. (90) Diese Analyse der Marktzutrittsschranken, des potenziellen Wettbewerbs, der Schwierigkeiten beim Überwechseln, eines neuen Marktzutritts und der Nachfragemacht würde ebenfalls für den Markt der Maschinen mit negativem Greifer gelten. C. Schlussfolgerung (91) Gestützt auf diese Analyse ist zu schließen, dass der Zusammenschluss zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf dem westeuropäischen Markt der Herstellung von Greiferwebmaschinen bzw. Webmaschinen mit negativem Greifer führen würde, mit der wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und die Funktionsweise des EWR-Abkommens spürbar beeinträchtigt würden. 2. VERTIKALE AUSWIRKUNGEN (92) Die Gruppe Itema, die Promatech kontrolliert, ist in den vertikal integrierten Märkten der Herstellung der Zubehörteile für Webmaschinen und dabei insbesondere folgenden tätig(16): i) Flusenwächter, ii) Kettfadenwächter, iii) Litzenrahmen und iv) Träger. (93) Der Anteil der Gruppe Itema an den westeuropäischen Märkten der verschiedenen Arten von Zubehörteilen liegt mit Ausnahme der Kettfadenwächter bei unter [20-30]* %. Kettfadenwächter sind eine Vorrichtung, die ein Signal von der Lamelle empfängt, wenn eine Kette gebrochen ist, und es an die Webmaschine weitergibt, damit diese so schnell wie möglich gestoppt werden kann, um Gewebefehler zu verhindern. Kettfadenwächter gibt es in mechanischer und in elektronischer Form. Beinahe sämtliche Webmaschinen sind mit einer solchen Vorrichtung ausgestattet. (94) Der Anteil von Itema am westeuropäischen Handelsmarkt für Kettfadenwächter betrug im Jahr 2001 in Westeuropa rund [30-40]* %(17). Der wichtigste Anbieter in Westeuropa ist das schweizer Unternehmen Grob, auf das die verbleibenden [60-70]* % entfallen. Andere Hersteller von Kettfadenwächtern sind weltweit Toyota und Tsudakoma (Japan) und CTMTC (China). Der Anbieter Grob ist in die nachgeordnete Produktion von Maschinen mit Negativgreifer nicht integriert. (95) Hieraus ist zu schließen, dass dieses Vorhaben keine beherrschende Stellung auf dem Markt der Kettfadenwächter begründen würde, die das Risiko einer vertikalen Abschottung bei der Lieferung von Kettfadenwächtern in sich trüge. V. ZUSAGEN A. VON PROMATECH ANGEBOTENE ZUSAGEN (96) Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, hat Promatech angeboten, folgende Zusagen zu machen: i) Angebot der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinen mit Negativgreifer von Sulzer in Zuchwil (Schweiz) einschließlich sämtlicher Projekte, der Kundenstämme, der Technologie und der dazugehörigen Maschinen. ii) Veräußerung des Sulzer-Werkes in Schio (Italien), das gegenwärtig fast ausschließlich Maschinen mit Negativgreifer herstellt, entweder als laufendes Geschäft oder über den Verkauf der Tochtergesellschaft, der das Werk Schio gehört. In den Verkauf einbezogen wurden sämtliche Projekte, die Kundenstämme, die Technologie und die mit der Produktion verbundenen Maschinen, das Handelsgeschäft mit Webmaschinen mit Negativgreifer sowie das eigentliche Werk. Vor dem Verkauf würde Promatech aus dem Werk die Ausrüstungen entfernen, die für die Herstellung von Luftdüsen-Webmaschinen und von Gasturbinendüsen verwendet werden könnten. Die Entfernung dieser Ausrüstungen würde keine Auswirkungen auf das Verfahren zur Herstellung von Maschinen mit Negativgreifern haben. (97) Promatech würde das Geschäft mit Greifermaschinen in Zuchwil und das Greifermaschinenwerk in Schio an verschiedene unabhängige Erwerber veräußern, denen die Kommission ihre Zustimmung erteilt hat. Gemäß Absatz 39 Ziffer iv) von Anhang I und Absatz 40 Ziffer iv) von Anhang II könnte die Kommission jedoch von der Auflage zur Veräußerung dieser Vermögenswerte an unterschiedliche Erwerber absehen, wenn die sich aus der Veräußerung ergebende Marktstruktur keine Wettbewerbsbedenken aufwerfen würde. (98) Der Wortlaut der Zusagen von Promatech ist dieser Entscheidung als Anlagen I und II beigefügt. B. BEWERTUNG DER ZUSAGEN (99) Die angebotenen Zusagen würden die Überschneidungen zwischen Promatech und Sulzer in dem Marktsegment Greiferwebmaschinen (einschließlich Maschinen mit Negativgreifer) vollständig beseitigen. Der Zusammenschluss würde damit weder a) zu einer Erhöhung des Anteils von Promatech am Markt der Webmaschinen mit Negativgreifer, noch, allgemeiner betrachtet, b) zu spürbaren horizontalen oder vertikalen Überschneidungen in einem der Märkte der Webmaschinen führen, in denen die Parteien tätig sind. (100) Die vorgesehenen Veräußerungen würden die Marktstellung der gegenwärtigen Wettbewerber von Promatech in dem Markt der Webmaschinen mit Negativgreifer stärken und/oder einen Neueintritt in diesen Markt ermöglichen (bis zu zwei neue Marktzugänger). Angesichts des Bestehens überschüssiger Kapazitäten bei den zu veräußernden Geschäftsbereichen und der Tatsache, dass ein erheblicher Teil ihrer Produktion außerhalb Westeuropas abgesetzt wird, werden die Erwerber dieser zwei Unternehmensbereiche über ausreichende Kapazitäten verfügen, um den Wettbewerb in Westeuropa bestehen zu können, insbesondere, wenn Promatech beschließen sollte, die Preise nach dem Zusammenschluss zu erhöhen. (101) Da die Gebiete der sieben ersuchenden Mitgliedstaaten Bestandteil des in diesem Fall relevanten Marktes sind, würde ein Zusammenschluss, der eine beherrschende Stellung in diesem Markt begründet oder verstärkt, den Wettbewerb im Gebiet auch dieser Länder spürbar beeinträchtigen(18). Weil die Wettbewerbsbedingungen in dem relevanten Gebiet ausreichend homogen sind, würden die gemachten Zusagen die durch das Vorhaben in dem relevanten Markt entstehenden Wettbewerbsbedenken auch in den verschiedenen Gebieten, die Bestandteil dieses Marktes sind, ausräumen. (102) Die vorgeschlagenen Abhilfen sind somit angemessene Maßnahmen, um einen wirksamen Wettbewerb im Gebiet der ersuchenden Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 22 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung zu wahren oder wiederherzustellen. (103) Diese Erwägungen wurden durch die Marktuntersuchung der vorgeschlagenen Abhilfen durch die Kommission bestätigt. VI. SCHLUSSFOLGERUNG (104) Hieraus ist somit zu schließen, dass das angemeldete und durch die Zusagen von Promatech geänderte Zusammenschlussvorhaben keine beherrschende Stellung in einem der vorstehend bewerteten Märkte begründen oder verstärken würde - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Vorhaben, mit dem Promatech die alleinige Kontrolle über Sulzer Textile im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 erwerben würde, und das entsprechend den Anhängen zu dieser Entscheidung geändert wurde, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt. Artikel 2 Artikel 1 ergeht vorbehaltlich der Einhaltung der in den Punkten 1, 2, 4, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 19, 20, 21 und Punkt 29 Ziffer ii) von Anhang I und in den Punkten 1, 2, 4, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 20, 21, 22 und Punkt 30 Ziffer ii) von Anhang II dargelegten Bedingungen. Die Erfuellung dieser Bedingungen ist erforderlich, um einen wirksamen Wettbewerb im Gebiet der ersuchenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 zu wahren oder wiederherzustellen. Artikel 3 Artikel 1 ergeht vorbehaltlich der vollständigen Erfuellung der Bedingungen gemäß den übrigen Absätzen der Anhänge I und II. Artikel 4 Diese Entscheidung ist gerichtet an: Promatech SpA Via Case Sparse N° 4 I - 24020 Colzate ( BG ) Brüssel, den 24. Juli 2002 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 67 vom 17.3.2004. (4) ABl. C 67 vom 17.3.2004. (5) Vertrauliche Angaben wurden aus diesem Text herausgenommen; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit einem Sternchen versehen. (6) Siehe hierzu die Berichte der Internationalen Vereinigung der Textilindustrie (ITMF), insbesondere die Internationale Textilmaschinen-Lieferstatistik (Bd. 23/2000). (7) Im Jahr 2000 wurden weltweit rund 1000 und in Westeuropa (EWR und Schweiz) rund 200 Projektilwebmaschinen verkauft. Dies entspricht 2 % aller weltweit bzw. 4 % aller in Westeuropa verkauften Webmaschinen. (8) Zwei russische Hersteller fertigen Projektilwebmaschinen in geringer Stückzahl, diese werden jedoch in Westeuropa nicht vertrieben. (9) Nach den Statistiken der Internationalen Vereinigung der Textilhersteller (ITMF) wurden 97,5 % aller Wasserdüsen-Webmaschinen in Asien verkauft (22368 von 22940). In Westeuropa wurden nur 45 Maschinen abgesetzt. (10) Im Jahr 2000 wurden insgesamt vier Multiphasen-Webmaschinen verkauft, zwei in Westeuropa und zwei in den USA. (11) Nach den vorliegenden Angaben wurden im Jahr 2001 in Luxemburg, Irland, Finnland, Island und Norwegen keine Webmaschinen mit negativem Greifer erworben. (12) Gemäß Promatech erklärt sich die frühzeitige Ersetzung der Webmaschinen durch die besondere Bedeutung der technischen Entwicklung, während die natürliche Nutzungsdauer der Maschinen auch von der geografischen Herkunft der Kunden und den Wartungsbedingungen abhängt. In Europa und Nordamerika sind die Hersteller bemüht, die Leistungsfähigkeit ihrer Maschinen voll auszunutzen, was zu frühzeitiger Abnutzung führt. (13) Rs. T-102/96 - Gencor, [1999], Slg. II-753, Rdnr. 100. (14) Rs. 85/76 - Hoffmann-La Roche, [1979], Slg. 461, Rdnr. 38 und 39; siehe auch Rs. T-102/96 - Gencor, [1999], Slg. II-753, Rdnr. 200. (15) Rs. 85/76 - Hoffmann-La Roche, [1979], Slg. 461, Rdnr. 39; s. auch Rs. T-102/96 - Gencor, [1999], Slg. II-753, Rdnr. 201 und 202 und Rs. T-221/95 - Endemol, [1999], Slg. II-1299, Rdnr. 134. (16) Promatech hat folgende Zubehörteile als wesentlich für Webmaschinen angeführt: Flusenwächter einschließlich Schaftmaschinen, externe und interne Zylinderkurvenwächter und Jacquard-Maschinen, Webelitzen, Lamellen, Kettfadenwächter, Schussfadenwächter, Randleisten-Jacquard-Maschinen, Schussstreifen, Lenovorrichtungen, Düsen und Teildüsen (nur für Luftdüsenmaschinen) und Kämme. (17) Die Gruppe Itema stellt die Kettfädenwächter über ihre Tochtergesellschaft OMV her. (18) Rs. T-102/96 Gencor/Kommission [1999], Slg. II-753, Rdnr. 100. ANHANG 1 Der vollständige Wortlaut des Ursprungstextes der in den Artikeln 1, 2 und 3 erwähnten Bedingungen und Auflagen kann auf folgender Webseite abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html. ANHANG II Der vollständige Wortlaut des Ursprungstextes der in den Artikeln 1, 2 und 3 erwähnten Bedingungen und Auflagen kann auf folgender Webseite abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.