Europäische Union

Beschluss des Rates vom 27. November 2023 zur Ernennung von zwei stellvertretenden Mitgliedern (Niederlande und Rumänien) des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie C C/2024/638 5.1.2024 BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2023 zur Ernennung von zwei stellvertretenden Mitgliedern (Niederlande und Rumänien) des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (C/2024/638) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4, nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden, nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Beschluss vom 28. März 2023 (2) hat der Rat Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der EU-OSHA für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt. (2) Der Arbeitnehmerverband ETUC und der Arbeitgeberverband BusinessEurope haben zwei Vorschläge für insgesamt zwei für die Niederlande und Rumänien zu besetzende Posten vorgelegt – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Personen werden für den Zeitraum bis zum 31. März 2027 als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats der EU-OSHA ernannt:   VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE Mitgliedstaat Stellvertretendes Mitglied Niederlande Frau Marike SCHOONEVELDT   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE Mitgliedstaat Stellvertretendes Mitglied Rumänien Herr Marius OLARIU Artikel 2 Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 27. November 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin Y. DÍAZ PÉREZ (1)   ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58. (2)  Beschluss des Rates vom 28. März 2023 zur Ernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (ABl. C 116 vom 31.3.2023, S. 19). ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/638/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.