Europäische Union

2004/104/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (in der Sache COMP/E-2/37.978/Methylglukamin) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4557) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0104. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rck ein(39). [Merck-Angestellter 3] bestätigt diese Zusammenkunft, behauptet jedoch, sie habe im Jahr 1990 in Paris wahrscheinlich am Hauptsitz von Rhône-Poulenc stattgefunden. Er glaubt, dass mehrere Produkte einschließlich Methylglukamin hierbei besprochen worden seien(40). (65) Nach der erwähnten Zusammenkunft Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre fand eine weitere Zusammenkunft statt. [Merck-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 6] von Merck traten auf Einladung von Rhône-Poulenc in einem Pariser Restaurant mit [Aventis-Angestellter 1] und [Aventis-Angestellter 2] von Rhône-Poulenc zusammen. Es wurden keine geschäftlichen Fragen erörtert. Die Vertreter von Merck vermuteten jedoch, dass die Einladung von Rhône-Poulenc sich auf dessen Vorschlag bezog, dass Merck die Produktion von Methylglukamin aufgeben und dieses Produkt von Aventis zu einem günstigen Preis beziehen sollte(41). (66) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte gibt Aventis an, von 1990 habe es zwischen den Unternehmen lediglich legitime Kontakte gegeben, bei denen über Dinge wie Produktengpässe gesprochen worden sei. In den Erklärungen von [Merck-Angestellter 3] und [Merck-Angestellter 1] finden sich keine Belege für illegitime Kontakte vor 1990, und die Glaubwürdigkeit der von [Merck-Angestellter 4] und [Merck-Angestellter 5] gehörten Gerüchte ist höchst zweifelhaft(42). (67) Zu den Ereignissen vor 1990 gibt es unterschiedliche Versionen. Die Unterlagen im Besitz der Kommission reichen nicht aus für die Feststellung, welche Version zutrifft. Deswegen wird in dieser Entscheidung davon ausgegangen, dass der Verstoß im Jahr 1990 einsetzte. 3.4. Aufbau einer Kartellstruktur - Zusammenkunft am 22. November 1990 in Antony bei Paris (68) Auf der Zusammenkunft im Herbst 1990 ergab sich eine eindeutige Wende in der Entwicklung der Kontakte zwischen Merck und Rhône-Poulenc betreffend Methylglukamin hin zu einer förmlichen und strukturierten Vorkehrung mit klarer Vereinbarung über die Preise und die Zuteilung von Marktanteilen. Dies wird durch die belegten Erklärungen sowohl von Aventis als auch Merck bestätigt (siehe 3.5). (69) Die Zusammenkunft vom Herbst 1990 war sowohl für [Merck-Angestellter 1] von Merck als auch [Aventis-Angestellter 1] von Rhône-Poulenc/Aventis das erste Zusammentreffen als für [diese Positionen] zuständige Unternehmensvertreter. Laut [Merck-Angestellter 3] hatte [Merck-Angestellter 1] ihn am 1. September 1990 abgelöst(43). Gemäß den bei Aventis vorgefundenen Unterlagen wurde [Aventis-Angestellter 1] im Jahr 1990 [zu dieser Position] von Rhône-Poulenc Biochimie ernannt(44). (70) Die Parteien stimmen darin überein, dass [Merck-Angestellter 1] und [Aventis-Angestellter 1] für die Festsetzung der Vorgehensweise des Kartells zuständig waren. [Merck-Angestellter 1] sagte hierzu Folgendes: "[Merck-Angestellter 3] habe ihn mit [Aventis-Angestellter 1] bekannt gemacht. Die konkreten Absprachen mit Rhône-Poulenc habe [Merck-Angestellter 1] jedoch erst zusammen mit [Aventis-Angestellter 1] entwickelt"(45). Aventis äußert sich hierzu wie folgt: "Offenbar wurden vor 1990 die Meglumin (Methylglukamin rot) betreffenden Fragen auf den Zusammenkünften in den Geschäftsräumen von Merck nicht erörtert, deren Schwerpunkt der Absatz von [ein anderes Produkt] war. Wie bereits bemerkt, änderte sich die Lage, als zu Beginn der 90er Jahre jährliche Zusammenkünfte zwischen Herrn [Aventis-Angestellter 1] und seinem Kollegen bei Merck, [Merck-Angestellter 1], zu einer Erörterung der Meglumin betreffenden Fragen stattfanden"(46). (71) Die Tatsache, dass diese Zusammenkunft stattfand, wird nicht bestritten. Es wurde bestätigt, dass sowohl [Merck-Angestellter 1](47) als auch [Aventis-Angestellter 1] auf der Zusammenkunft anwesend waren. Aventis sagte hierzu Folgendes: "Gestützt auf die Befragungen von Beschäftigten des Partners fand zwischen 1990 und 1999 eine jährliche Meglumin betreffende Zusammenkunft in Deutschland zwischen [Aventis-Angestellter 1], in [Führender Position] von Rhône-Poulenc, mit seinem Kollegen bei Merck, [Merck-Angestellter 1], oder dessen Nachfolger, [Merck-Angestellter 2] zum Ende eines jeden Jahres statt. Die erste Zusammenkunft wurde im Jahr 1990 mit [Merck-Angestellter 1] in den Geschäftsräumen von Merck in Darmstadt abgehalten"(48). (72) Merck bestreitet nicht das Treffen als solches, glaubt aber, dass Aventis es mit einer [ein anderes Produkt] verwechselt und das erste Treffen in Wirklichkeit in den Geschäftsräumen von Aventis in Antony stattfand. (73) In seiner Erwiderung führt Merck aus: "Richtig ist, dass jährlich Zusammenkünfte zum Thema [ein anderes Produkt] in den Geschäftsräumen von Merck stattfanden, auf denen Mitarbeiter des zentralen Einkaufs von Merck intensive Gespräche mit Mitarbeitern von Aventis führten, um die Konditionen für Verkäufe von [ein anderes Produkt] an Merck auszuhandeln. Ein solches Treffen habe (auch) 1990 in der Tat bei Merck stattgefunden. Da es dabei um Einkäufe von Merck bei Rhône-Poulenc gegangen sei, sei die Vertriebs- und Marketingabteilung(49) von Merck generell nicht beteiligt gewesen. Die Zusammenkunft von 1990, in der es um Methylglukamin ging, fand hingegen am 22. November in den Geschäftsräumen von Aventis in Antony statt; Teilnehmer waren [Aventis-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 1] (der kurz zuvor zum [Führende Position] ernannt worden war). Im Anschluss lud [Aventis-Angestellter 1] [Merck-Angestellter 1] in ein Restaurant auf den Champs Elysees ein"(50). (74) Auch wenn über den Ort der ersten Zusammenkunft Uneinigkeit besteht, sind sich - wie aus dem hier geschilderten Sachverhalt hervorgeht - die Parteien darin einig, dass die erste Zusammenkunft des Kartells im Herbst 1990 stattfand. Aufgrund der genaueren Angaben von Merck wird dieses erste Kartelltreffen auf den 22. November 1990 datiert. (75) Der Inhalt dieser Zusammenkunft und der zehn darauf folgenden Zusammenkünfte ist unter Abschnitt 3.5 beschrieben. 3.5. Struktur und Inhalt der Absprache 3.5.1. Informationsaustausch (76) Beide Parteien stimmen darin überein, dass die Zusammenkünfte üblicherweise mit einem Informations- und Meinungsaustausch über die weltweite Nachfrage nach Methylglukamin unter Bezugnahme auf die im vorangehenden Jahr an die wichtigsten Abnehmer verkauften Mengen eingeleitet wurden. (77) Merck sagte hierzu Folgendes: "Die für Absatz und Vertrieb von Methylglukamin bei Merck und Aventis Zuständigen kamen seit 1989 einmal jährlich zusammen, um ihre Absatzdaten und Verkaufszahlen für das vorangehende Jahr auszutauschen. Hierzu erstellten die Vertreter von Merck vor den Zusammenkünften Statistiken mit den Absatzahlen des vorangehenden Jahres von Merck - unter Bezugnahme auf das jeweilige Land und die jeweiligen Kunden - einschließlich Zahlenangaben zu Mengen und Verkäufen"(51). (78) Aventis erklärte hierzu Folgendes: "Diese Zusammenkünfte dauerten rund anderthalb Stunden und begannen mit einem Gedankenaustausch über die - allgemein zurückgehende - weltweite Nachfrage nach dem Produkt unter Bezugnahme auf die im Vorjahr an die jeweiligen Hauptabnehmer verkauften Mengen"(52). (79) Aventis führt in seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte aus, dass der Austausch über Absatzinformationen in den Zusammenkünften Grenzen hatte. Im Einzelnen führt Aventis aus: (80) In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird behauptet, dass Rhône-Poulenc Biochemicals und Merck routinemäßig Absatzdaten untereinander ausgetauscht hätten. In offensichtlichem Widerspruch dazu kommt sie auch zu dem Ergebnis, dass beide Hersteller die Stellung des jeweils anderen auf dem Megluminmarkt falsch eingeschätzt hätten. Merck ging irrtümlich davon aus, dass beide Hersteller einen Marktanteil von 50 % hatten. In der Mitteilung und der Akte wird eindeutig nachgewiesen, dass der Anteil von Merck deutlich höher war als der von RPB, nämlich [etwa 65] % weltweit und [etwa 75] % im EWR. RPB wiederum hatte den Welt-Megluminmarkt auf "ungefähr 200 T/Jahr für die externen Abnehmer und den Rest für den internen Bedarf von Merck und [Kunde 1]" und damit zu niedrig angesetzt. (81) Diese fehlerhaften Markteinschätzungen zeigen eindeutig, dass zwar vielleicht mündlich Absatzzahlen weitergegeben, nie aber schriftliche Dokumente zwischen den Herstellern ausgetauscht wurden. Entgegen der Feststellung in der Mitteilung, dass Merck und RPB "ihre Absatzdaten und Umsatzzahlen vom Vorjahr ausgetauscht" hätten, ist zu betonen, dass es nie zu einem vollständigen, systematischen Austausch von Absatzdaten gekommen ist. Befragungen von [Merck-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 2] zeigten entgegen der Erklärung von Merck selbst, dass RPB und Merck nie Umsatzzahlen ausgetauscht haben. Hätte es einen solchen Austausch tatsächlich gegeben, hätte Merck erkannt, dass sein eigener Marktanteil deutlich über dem von RPB lag(53). (82) Die Kommission akzeptiert, dass Umsatzzahlen mündlich weitergegeben wurden, dies aber nicht zu einem vollständigen, systematischen Austausch von Absatzzahlen führte. 3.5.2. Vereinbarung über bestimmte Preise und die jährlichen Preiserhöhungen (83) Nach der Aussage sowohl von Merck als auch von Aventis war ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Zusammenkünfte die Vereinbarung von Preiserhöhungen für das nächste Jahr. (84) Merck sagte hierzu Folgendes: "Außerdem wurde in der Regel eine Preiserhöhung für das kommende Jahr ausgehandelt. Dabei wurde vereinbart, sowohl den Listenpreis für MG (jährlich neu festgesetzt) um vereinbarte Prozentpunkte zu erhöhen, der zumindest für die kleineren Abnehmer in Europa galt (Anteil von rund 10 % am Umsatz), wie auch die einzeln ausgehandelten Preise für die Großabnehmer. Als Folge waren die Listenpreise von Merck und Aventis - mit Ausnahme geringer Abweichungen - tatsächlich die gleichen"(54). (85) Und Aventis: "Anschließend wurden die Preise diskutiert und dabei insbesondere, ob eine Partei die Absicht hatte, ihren Preis und in welchem Maße zu erhöhen. Keine Partei schlug erhebliche Preiserhöhungen vor, da man davon ausging, dass ein seit 1956 hergestelltes Produkt nur in abgestuften kleinen Schritten erhöht werden könnte"(55). (86) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte führt Aventis aus: "Wie RPB in seiner Erwiderung vom 1. Februar erläutert, wurden auf den jährlichen Zusammenkünften von RPB und Merck Preise besprochen. Die Teilnehmer diskutierten, ob der Listenpreis erhöht werden sollte, um sich dann auf eine prozentuale Mindesterhöhung zu einigen. Preise für einzelne Abnehmer wurden zwischen Merck und RPB jedoch nicht besprochen. [Merck-Angestellter 1] hat das bei seiner Befragung vom 19. September 2000 bestätigt"(56). (87) Die Kommission akzeptiert die Erklärung von Aventis, dass auf den Zusammenkünften lediglich "Listenpreise" und jährliche prozentuale Preiserhöhungen behandelt wurden. 3.5.3. Aufteilung von Märkten und Abnehmern (88) Laut Aussage beider Parteien war eine Vereinbarung über die Marktaufteilung Bestandteil des Kartells. Die Beschreibung dieser Vereinbarung weicht jedoch voneinander ab. (89) Merck beschrieb sie wie folgt: "Wenigstens seit Ende der 80er Jahre bestanden Kontakte zwischen Merck und Aventis in Bezug auf MG mit dem hauptsächlichen Ziel, den Status quo des jeweiligen 50 %-Anteils beider Unternehmen am weltweiten MG-Markt aufrecht zu erhalten und den MG-Preis zu erhöhen. Ein zusätzlich angestrebtes Ziel bestand darin, nach Möglichkeit zu verhindern, dass die eigenen Kunden zu dem jeweils anderen Anbieter überwechseln"(57). In einem anderen Satz sagt Merck Folgendes: "Um das Überwechseln zu verhindern, wurde vereinbart, dass beide Parteien auf eine Preisnachfrage des Kunden der anderen Partei mit der Angabe des Listenpreises antworten würden"(58). (90) In seiner Darstellung der Jahreszusammenkunft 1996 sagte [Merck-Angestellter 2] Folgendes: "Es wurde vereinbart, das Merck bzw. RP bei einer Nachfrage von Kunden des anderen, auch wenn es Großabnehmer waren, nur Listenpreise angeben sollten. Da diese Listenpreise höher lagen als die Preise für große Abnehmer, war so sichergestellt, dass die großen Kunden bei den jeweiligen Herstellern verblieben. Über diese Vorgehensweise wurde auf dem zweiten Treffen im Herbst 1996 ausführlich gesprochen"(59). In seiner Darstellung der Jahreszusammenkunft 1997 fügte [Merck-Angestellter 2] hinzu: "Die Teilnehmer besprachen, ob auch im vergangenen Jahr alle Kunden bei den jeweiligen Unternehmen verblieben waren, und stellten fest, dass dies der Fall war"(60). (91) Aventis sagte hierzu Folgendes: "Auf einer Zusammenkunft, die entweder 1990 oder 1991 stattfand, einigten sich [Aventis-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 1] auf die an [Kunde 2], dem wichtigsten europäischen Abnehmer von RPB, zu liefernden Mengen. Demnach sollte der Jahresbedarf von [Kunde 2] an Meglumin durch RPB bis zu mindestens 25 t gedeckt werden. Auf Nachfrage von [Kunde 2] würde Merck dessen verbleibenden Bedarf liefern. Damit war sichergestellt, dass RPB jährlich mindestens 25 t Meglumin an [Kunde 2] liefern würde. Diese Vereinbarung bestand bis 1990. Zu jener Zeit kam es zu ersten Vorbehalten bzw. Beschwerden von [Kunde 2] hinsichtlich der Qualität und/oder Verpackung des Meglumin von RPB. Damit bestand die Gefahr, das RPB seinen Jahresbedarf bei Merck decken könnte. Da [Kunde 2] ein 'angestammter' Kunde von RPB über Jahre hinweg war, war es für RPB sehr wichtig, sich die Lieferung von wenigstens 25 bis 30 Jahrestonnen Meglumin zu sichern"(61). In seiner Erwiderung auf das Schreiben der Kommission nach Artikel 11 fügte Aventis hinzu: "Auf diesen Zusammenkünften wurden mit Ausnahme der beschriebenen Vereinbarung betreffend [Kunde 2] keine Liefermengen auf die verschiedenen Meglumin-Kunden und auch keine Gebiete zugeteilt"(62). (92) Dem Vermerk von [Aventis-Angestellter 3] von Rhône-Poulenc Rorer ist zu entnehmen, dass bei Rhône-Poulenc Druck für eine Marktaufteilungsvereinbarung betreffend [Kunde 2] bestand (siehe Ziffer 104f). (93) Das Bestehen der Vereinbarung betreffend [Kunde 2] geht auch aus einem internen E-Mail-Verkehr vom Oktober 1999 hervor (siehe Ziffern 159-161). (94) Merck erwidert auf die Beschwerdepunkte der Kommission, dass die Behauptung von Aventis, die Zuteilung von Gebieten hätte sich auf die [Kunde 2]-Vereinbarung beschränkt, nicht zutreffe: "Im Gegensatz zu dieser Schilderung von Aventis beschränkte sich die Marktaufteilungs-Vereinbarung nicht auf die '[Kunde 2]'-Vereinbarung, sondern bezog sich auf den gesamten Weltmarkt für Methylglukamin. Grundgedanke des Kartells war eine Art 'Nichtangriffspakt'. Danach sollte die Absatzaufteilung auf dem Niveau von 1989/90, das einer Marktaufteilung von 50/50 entsprach, beibehalten werden (zumindest nach dem damaligen Kenntnisstand von Merck)"(63). (95) Zur Beschreibung der [Kunde 2]-Vereinbarung durch Aventis führt Merck im weiteren Verlauf aus: "Die Erläuterungen von Aventis zur Vereinbarung stimmen mit der von Merck abgegebenen Erklärung überein, nach der das Kartell dazu dienen sollte, dass jede Seite ihre größten Abnehmer behält; eine etwaige Vereinbarung über [Kunde 2] stellt lediglich ein Einzelbeispiel für dieses umfassendere Ziel dar"(64). (96) Aventis erwidert auf die Beschwerdepunkte der Kommission: "Die Marktaufteilung wurde lediglich über die Zuteilung von Abnehmern verwirklicht. Um störende Preiskämpfe auf dem Megluminmarkt zu vermeiden, versuchten RPB und Merck, mittels dieser Vereinbarung den Markt stabil zu halten. Im Mittelpunkt stand dabei die Zuteilung der wichtigsten Abnehmer. Die Hersteller wollten danach streben, sich nicht gegenseitig ihre größten Abnehmer streitig zu machen. Wie schon aus der Tatsache hervorgeht, dass Merck irrtümlich einen 50 %igen Marktanteil von RPB unterstellte, wurden keine Marktanteile festgelegt"(65). (97) Diese Erklärung von Aventis in seiner Erwiderung steht im Widerspruch zu seiner früheren Erklärung, dass mit Ausnahme der [Kunde 2]-Vereinbarung nie Kunden oder Marktanteile zugewiesen worden seien, und bestätigt die Version von Merck. Deswegen hält es die Kommission für erwiesen, dass die beteiligten Unternehmen die Aufteilung der Märkte durch die Zuteilung einzelner Kunden vereinbart hatten. 3.5.4. Schlussfolgerung zu Struktur und Inhalt der Vereinbarung (98) Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts können Struktur und Inhalt der geheimen Vereinbarung wie folgt beschrieben werden. - Jede Zusammenkunft begann mit einem formlosen Informationsaustausch über die Marktentwicklung. Konkrete Angaben zum Absatz wurden nur in begrenztem Ausmaß vorgelegt. - Die Parteien einigten sich auf die prozentuale Preiserhöhung für das Folgejahr. - Sie setzten "Listenpreise" für das Folgejahr fest. - Sie vereinbarten, sich nicht gegenseitig Abnehmer abzuwerben. Die "[Kunde 2]-Vereinbarung" sollte als integraler Bestandteil dieser Absprache angesehen werden. 3.6. Die Entwicklung und Funktionsweise der geheimen Vereinbarung (99) Beide Parteien haben erklärt, dass zwischen 1990 und 1998 jährliche Zusammenkünfte stattgefunden haben. Merck hat hinzugefügt, dass auch zwischen 1989 und 1999 Zusammenkünfte stattfanden. (100) Merck hat hierzu Folgendes erklärt: "Die bei Merck und Aventis für Vertrieb und Verkauf von MG Zuständigen kamen zumindest seit 1989 jährlich zusammen, um ihre Verkaufsdaten und Umsatzzahlen für das vorangehende Jahr zu vergleichen"(66). Laut Merck fand die letzte Zusammenkunft im Jahr 1999 statt(67). (101) Aventis erklärte Folgendes: "Gestützt auf Befragungen von Beschäftigten des Partners fanden zwischen 1990 und 1999 jährliche Zusammenkünfte betreffend Meglumin zwischen [Aventis-Angestellter 1], [...] und seinem Kollegen, [Merck-Angestellter 1] bzw. dessen Nachfolger [Merck-Angestellter 2] zum Ende eines jeden Jahres statt. Die erste Zusammenkunft war im Jahr 1990 mit [Merck-Angestellter 1] in den Geschäftsräumen von Merck in Darmstadt. Auch die übrigen Zusammenkünfte fanden entweder in den Geschäftsräumen von Merck oder bei Geschäftsessen in Frankfurt oder Paris statt. Die letzte Zusammenkunft war im September oder Oktober 1998"(68). (102) Beide Unternehmen räumen ein, dass die in dem vorangehenden Abschnitt beschriebenen grundlegenden Kartellfunktionen auf den jährlichen Zusammenkünften in den 90er Jahren festgelegt wurden. Den Erklärungen der Unternehmen und schriftlichen Unterlagen konnten folgende Kartellzusammenkünfte entnommen werden: - Jahreszusammenkunft am 22. November 1990 wahrscheinlich in Antony (s. Abschnitt 3.4), - Jahreszusammenkunft 1991, - Jahreszusammenkunft September - Oktober 1992, - Jahreszusammenkünfte 5. Oktober 1993, Paris, bzw. 12. Oktober 1993, Frankfurt am Main, - Jahreszusammenkunft um den 19. Oktober 1994, Frankfurt am Main, - Jahreszusammenkunft 4. Oktober 1995, Frankfurt am Main, - Einführung von [Merck-Angestellter 2] am 2. Juli 1996 in Paris La Defense, - Jahreszusammenkunft um den 24. Oktober 1996, Frankfurt am Main, - Jahreszusammenkunft am 6. Oktober 1997 im Novotel in La Defense bei Paris, - Jahreszusammenkunft um den 7. Oktober 1998, Frankfurt am Main, - letzte Zusammenkunft zwischen dem 1. und 4. November 1999, Frankfurt. 3.7. Jahreszusammenkunft wahrscheinlich November/Dezember 1991 (103) Von beiden Parteien wird diese Zusammenkunft bestätigt (siehe Ziffern 99-101). (104) In einem internen Vermerk von [Aventis-Angestellter 3] von Rhône-Poulenc Rorer vom 6. November 1991, dessen Kopie an [Aventis-Angestellter 1] versandt wurde, wird beklagt, dass [Kunde 2] für das Jahr 1992 lediglich 13700 kg Methylglukamin anstelle der üblichen 30 t bestellt hatte. Der Vermerk schließt wie folgt: "Dies ist unannehmbar und ich vertraue darauf, dass Sie mir die Argumente nennen, die es mir vielleicht ermöglichen, die in der Vergangenheit üblichen Mengen zurück zu bekommen"(69). (105) Aventis hat erklärt, dass die Marktaufteilungsvereinbarung betreffend [Kunde 2] in den Jahren 1990 oder 1991 vorgenommen wurde(70). Der Vermerk von [Aventis-Angestellter 3] bestätigt, dass die Marktaufteilungs-Vereinbarung spätestens auf der Kartellzusammenkunft des Jahres 1991 getroffen wurde, die im November bzw. Dezember stattfand. 3.8. Jahreszusammenkunft September - Oktober 1992 (106) Beide Parteien haben diese Zusammenkunft bestätigt (Ziffern 99-101). (107) Rhône-Poulenc legte seine Preisliste für Methylglukamin am 2.11.1992 vor(71). Dies entspricht der Vorgehensweise auf den späteren umfangreicher belegten Kartellzusammenkünften und lässt darauf schließen, dass diese Zusammenkunft im September oder Oktober 1992 stattfand(72). 3.9. Jahreszusammenkunft 5. Oktober 1993, Paris, bzw. 12. Oktober 1993, Frankfurt am Main (108) Beide Parteien haben diese Zusammenkunft bestätigt (Ziffern 99-101). (109) Aus den Reiseunterlagen von [Merck-Angestellter 1] geht hervor, dass er am 5. und 6. Oktober in Paris zu einer Konferenz war(73). Die Kartellzusammenkunft könnte sehr wohl bei dieser Gelegenheit stattgefunden haben. Die Reiseunterlagen von [Aventis-Angestellter 2] zeigen, dass sie am 12./13. Oktober zu einer Zusammenkunft mit Merck in Frankfurt weilte(74). Es ist ebenfalls möglich, dass die Zusammenkunft bei dieser Gelegenheit stattfand, oder dass eine zusätzliche Zusammenkunft erforderlich wurde, um sich über die Preise und Liefermengen für 1994 zu einigen. (110) Die Preisliste von Rhône-Poulenc wurde am 2. November 1993 vorgelegt(75). Dies steht im Einklang mit dem Datum für eine Zusammenkunft Anfang Oktober. 3.10. Jahreszusammenkunft 19. Oktober 1994, Frankfurt am Main (111) Beide Parteien haben diese Zusammenkunft bestätigt (Ziffern 99-101). (112) [Merck-Angestellter 1] legte eine Spesenabrechnung für eine Pkw-Fahrt nach Frankfurt am 19. Oktober 1994 vor(76). Außerdem bestätigt Merck in seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte, dass die Zusammenkunft am 19. Oktober in Frankfurt stattfand(77). (113) Rhône-Poulenc legte seine Preisliste am 2. November 1994 vor(78). Dies steht im Einklang mit einer Zusammenkunft Mitte Oktober. (114) Ab 1995 ist es möglich, die Listenpreise für Methylglukamin zu vergleichen(79). Merck hatte für 1995 einen Listenpreis von 14,46 EUR/kg(80) für Lieferungen von über 2 t, während der entsprechende Listenpreis von Aventis 14,30 EUR/kg(81) betrug. 3.11. Jahreszusammenkunft 4. Oktober 1995, Frankfurt am Main (115) Die Zusammenkunft wurde von beiden Parteien bestätigt (Ziffern 99-101). (116) Der Kommission liegt eine Spesenabrechnung von [Merck-Angestellter 1] für ein Abendessen vom 4. Oktober 1995 vor. Auf der Rechnung eines Frankfurter Restaurants erscheinen die Namen [Merck-Angestellter 1], [Aventis-Angestellter 1] und [Aventis-Angestellter 2](82). (117) Rhône-Poulenc legte seine Preisliste am 9. November 1995(83) vor. Merck hatte seine Preisliste bereits zwei Tage zuvor vorgelegt(84). Die zeitgerechte Abstimmung der beiden Ankündigungen ist ein zusätzlicher Nachweis dafür, dass die Kartellzusammenkunft für die Ermittlung der Preise des Jahres 1996 ausschlaggebend war. (118) Merck hatte für 1996 einen Listenpreis von 15,36 EUR/kg(85) für Lieferungen von über 2 t, während der entsprechende Listenpreis von Aventis 16,24 EUR/kg(86) betrug. 3.12. Einführung von [Merck-Angestellter 2] am 2. Juli 1996 in einem Hotel in La Defense bei Paris (119) Nach der Aussage von [Merck-Angestellter 2] fand am 2. Juli 1996 eine Zusammenkunft in Paris statt. Teilnehmer waren [Merck-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 2] von Merck, [Aventis-Angestellter 1] und [Aventis-Angestellter 2] von Rhône-Poulenc. Anlass der Zusammenkunft war die Einführung von [Merck-Angestellter 2], der von [Merck-Angestellter 1] die Zuständigkeit bei Merck für Absatz und Vertrieb (u. a. für Methylglukamin) übernommen hatte. Auf dieser Zusammenkunft wurden weder Preise noch Ähnliches erörtert. Die Teilnehmer vereinbarten, im Verlaufe des Jahres Verbindung aufzunehmen(87). (120) Auch aus den Reisespesenabrechnungen von [Merck-Angestellter 1] und [Merck-Angestellter 2] geht hervor, dass diese Zusammenkunft stattf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.