Europäische Union

2004/104/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (in der Sache COMP/E-2/37.978/Methylglukamin) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4557) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0104 2004/104/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (in der Sache COMP/E-2/37.978/Methylglukamin) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4557) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 038 vom 10/02/2004 S. 0018 - 0046 Entscheidung der Kommission vom 27. November 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (in der Sache COMP/E-2/37.978/Methylglukamin) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4557) (Nur der deutsche und französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/104/EG) INHALTSVERZEICHNIS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ZUSAMMENFASSUNG Adressaten Diese Entscheidung ist an folgende Unternehmen gerichtet: - Rhône-Poulenc Biochimie SA - Aventis Pharma SA - Merck KgaA Betroffene Artikel Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen, die Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen untersagen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten und den Vertragsparteien des EWR-Abkommens beeinträchtigen können und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes und des vom EWR-Abkommen erfassten Gebiets bezwecken oder bewirken. Relevantes Produkt Methylglukamin von pharmazeutischer Qualität, das als chemisches Zwischenerzeugnis für die Synthese von Röntgenmedien, Arzneimitteln und Färbungen verwendet wird. Marktwert in der Gemeinschaft Rund 3,1 Mio. EUR jährlich(1). Zuwiderhandlung Von November 1990 bis Dezember 1999 haben die wichtigsten Hersteller von Methylglukamin ein die Gemeinschaft und den EWR umfassendes Kartell im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen gebildet, mit dem sie für Methylglukamin die Marktanteile festgesetzt, Preisziele und Preislisten vorgegeben und die Zuteilung der größten Kunden vereinbart haben. Dauer der Mitwirkung: - vom 22. November 1990 bis zum 31. Dezember 1999 im Falle der Merck KgaA, - vom 22. November 1990 bis 31. Dezember 1999 im Falle der Rhône-Poulenc Biochimie SA, - vom 22. November 1990 bis 31. Dezember 1999 im Falle der Aventis Pharma SA. DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003(3), insbesondere auf Artikel 3 und 15, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 1. Oktober 2001 und 17. Dezember 2001, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den betroffenen Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(4), nach Konsultation des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, gestützt auf den Bericht des Anhörungsbeauftragten(5), in Erwägung nachstehender Gründe: TEIL 1 - SACHVERHALT 1. DIE METHYLGLUKAMIN-INDUSTRIE 1.1. Das Produkt (1) Methylglukamin (MG, manchmal auch als "Meglumin" bezeichnet) ist ein chemisches Zwischenerzeugnis für die Synthese von Röntgenmedien, Arzneimitteln und Färbungen. Es ist kein Nebenerzeugnis; die Kapazität zur Herstellung von MG ergibt sich aus dem Aufbau der Produktionsanlagen. (2) MG wird in Kristallform an die Hersteller von Röntgenmedien geliefert, die der Substanz einen weiteren chemischen Arbeitsstoff hinzufügen. Diese kombinierte Substanz wird überwiegend von Krankenhäusern für das Verabreichen von Spritzen an Röntgen-Patienten verwendet. MG verhindert, dass Röntgenmedien zu schnell vom Körper ausgesondert werden. (3) MG ist ein ausgereiftes Produkt, das schon seit langem auf dem Markt ist. Der Methylglukaminmarkt ist ein ausgewogener Markt; in einigen Gebieten ist die Nachfrage sogar rückläufig. Da ein neues und billigeres Produkt in Kürze verfügbar werden könnte, ist es möglich, dass MG mittelfristig aus dem Markt genommen wird. (4) Wie jedoch von beiden Parteien bestätigt, war während des gesamten von dieser Entscheidung erfassten Zeitraums kein Produkt verfügbar, das Methylglukamin bei Röntgenanwendungen hätte ersetzen können. Außerdem kann für diese Anwendungen lediglich besonders hochwertiges Methylglukamin ("pharmazeutisches Methylglukamin") verwendet werden. Deswegen bildet pharmazeutisches Methylglukamin einen eigenen relevanten sachlichen Markt. Diese Entscheidung betrifft nur pharmazeutisches Methylglukamin, das für die in Ziffer 1 beschriebenen Anwendungen geeignet ist. In China wird Methylglukamin einer geringeren Qualität hergestellt, das für andere Anwendungen wie z. B. die Wasserbehandlung verwendet wird. In diesen Beschwerdepunkten bezieht sich der Begriff Methylglukamin oder MG ausschließlich auf die pharmazeutische Qualität dieses Produkts. 1.2. Der Methylglukaminmarkt a) Angebot (5) Wie vorstehend gezeigt, ist der Produktmarkt der Markt für pharmazeutisches Methylglukamin (nachstehend kurz "Methylglukamin"), das aus Nachfragesicht nicht durch andere Qualitäten ersetzt werden kann. Dieser Markt ist weltumfassend. (6) Im Jahr 1999 machte der Methylglukaminmarkt rund 375 t aus mit einem Umsatz von rund 5,7 Mio. EUR(6), wovon rund 3,1 Mio. EUR auf die EG entfielen(7). (7) Im Jahr 1999 belief sich der mengenmäßige Anteil von Merck, gemessen an den von den Parteien vorgelegten Umsatzangaben, auf [etwa 60 %] des Weltmarktes und [etwa 75] % des EWR-Marktes, der entsprechende Marktanteil von Aventis auf [etwa 40] bzw. [etwa 25] %(8). (8) Im Jahr 1999 belief sich der wertmäßige Anteil von Merck, ebenfalls gemessen an den von den Parteien vorgelegten Umsatzangaben, auf [rund 55 %] des Weltmarktes und [rund 70 %] des EWR-Marktes, der entsprechende Marktanteil von Aventis auf [rund 36] bzw. [30 %](9). (9) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte der Kommission hat Merck dafür plädiert, als seinen Marktanteil einen mehrjährigen Durchschnittswert zugrunde zu legen, da die Zahlen des Jahres 1999 die Marktmacht der Parteien während der Dauer des Kartells nicht angemessen wiedergeben würden(10). Die Kommission hat diese Frage geprüft. In seiner Erwiderung setzt Merck den wertmäßigen Umsatz von Aventis zu hoch an. Die durchschnittlichen Marktanteile für den Zeitraum 1995-1999 weichen nicht wesentlich von denen des Jahres 1999 ab. (10) Merck hatte sowohl in seiner schriftlichen Erwiderung als auch bei der mündlichen Anhörung dafür plädiert, die Lieferungen an [Kunde 1] nicht in die Berechnung seines Marktanteils einzubeziehen, da es sich um konzerninterne Lieferungen handele und Merck als einziger die erforderliche Qualität hätte liefern können. (11) Dieses Vorbringen ist zurückzuweisen, da Aventis während der mündlichen Anhörung klargestellt hat, dass es selbst [Kunde 1] mit der gleichen Qualität hätte beliefern können, was Merck auch letzten Endes zugegeben hätte. Hätte es die wettbewerbswidrige Vereinbarung der Parteien nicht gegeben, hätte Aventis folglich sowohl die Mittel als auch den Anreiz und das Interesse gehabt, aktiv um Kaufaufträge von [Kunde 1] zu konkurrieren. (12) Die beiden Hersteller von MG sind multinationale Unternehmen mit erheblichen Umsätzen. Das MG-Geschäft ist im Wesentlichen weltumfassend, wobei sich der Weltmarkt als Duopol beschreiben lässt. (13) Beide MG-Hersteller sind in der Gemeinschaft ansässig. (14) Im Jahr 2000 wurde pharmazeutisches MG weltweit nur an zwei Standorten innerhalb der Gemeinschaft hergestellt. Die beiden Hersteller sind gemessen an den Produktionskapazitäten etwa gleich groß. Merck hat eine Produktionskapazität von rund [etwa 300] t in seinem Werk Darmstadt(11). Die Produktionskapazität des Werkes Elbeuf von Aventis ist nicht genau bekannt. Die von Aventis jährlich verkauften Mengen schwanken erheblich, wobei die seit 1990 in einem Jahr verkaufte Hoechstmenge [etwa 250] t (im Jahr 1991) betrug(12). Die Verkäufe in den vergangenen Jahren waren wesentlich niedriger. Die weltweite Kapazität zur Herstellung von Methylglukamin lässt sich für das Jahr 1999 mit rund 500 Jahrestonnen ansetzen. b) Nachfrage (15) Die Abnehmer von Methylglukamin sind Hersteller von Röntgenmedien, die der Substanz einen weiteren chemischen Arbeitsstoff hinzufügen. Die kombinierte Substanz wird überwiegend in Krankenhäusern verwendet. Die wichtigsten Abnehmer sind [Kunde 1] (Deutschland), [Kunde 2] (Frankreich), [Kunde 3] und [Kunde 4] (USA). [Kunde 1] und [Kunde 3] haben früher Methylglukamin selbst hergestellt (siehe Kapitel 3.3). c) Handel zwischen Mitgliedstaaten (16) Methylglukamin wird in zwei Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hergestellt und weltweit gehandelt. (17) Im Jahr 1999 verkaufte Merck sein Methylglukamin in acht Mitgliedstaaten. (18) In demselben Jahr setzte Aventis Methylglukamin in fünf Mitgliedstaaten ab. (19) Die Verkäufe nach den EFTA-Ländern sind offenbar nur gering. Der Kommission ist bekannt, dass ein norwegisches Unternehmen im Jahr 1995 geringe MG-Mengen von Rhône-Poulenc bezog. 1.3. Die Hersteller a) Rhône-Poulenc Biochimie SA & Aventis Pharma SA (20) Der Hauptsitz von Rhône-Poulenc Biochimie (RPB) befindet sich in Antony bei Paris. RPB ist ein 100%iges Tochterunternehmen von Aventis Pharma, das sich wiederum zur Gänze im Besitz der Aventis SA befindet. Der Gesamtumsatz von RPB belief sich im Jahr 1999 auf [etwa 110] Mio. EUR(13). (21) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte führt Aventis aus, dass der Verstoß nur von RPB begangen worden sei und nicht von einem anderen Unternehmen. Die in den Beschwerdepunkten genannten Tätigkeiten beziehen sich in der Tat ausschließlich auf RPB(14). Auf der Grundlage dieser Erklärung akzeptiert die Kommission, dass die gesamte Methylglukaminproduktion von Aventis von RPB vorgenommen wurde. (22) Der Hauptsitz von Aventis Pharma SA befindet sich ebenfalls in Antony bei Paris. Beide Unternehmen sind vor allem in Entdeckung, Entwicklung, Herstellung und Verkauf pharmazeutischer Erzeugnisse tätig. Aventis Pharma ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von Aventis SA. Ihr Gesamtumsatz belief sich im Jahr 1999 auf [etwa 2] Mrd. EUR(15). (23) Hauptsitz der Gruppe Aventis SA ist Straßburg. Dieses internationale Unternehmen ist in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und dem Absatz von organischen und anorganischen chemischen Zwischenerzeugnissen, Spezialchemikalien, Fasern, Plastik, Pharmazeutika und Agrochemikalien tätig. (24) Die drei Kernbereiche von Aventis waren Arzneimittel, Pflanzen- und Tiergesundheit sowie Spezialchemikalien. (25) Der Gesamtumsatz von Merck belief sich im Jahr 2000 auf 22304 Mrd. EUR(16). (26) Im Jahr 1998 kündigten die französische Rhône-Poulenc und der deutsche Chemiehersteller Hoechst AG ihren Plan zur Zusammenlegung ihrer Tätigkeiten im Bereich der Lebenswissenschaften in die neue Einheit "Aventis" an, die zu jeweils 50 % den beiden Muttergesellschaften gehören sollte. Das Chemikaliengeschäft sollte in einem Dreijahreszeitraum veräußert werden. Der Vollzug des Zusammenschlusses wurde am 15. Dezember 1999 angekündigt. (27) Nach der Fusion konzentrierte sich Aventis zunehmend auf seine Pharmatätigkeiten. Andere Geschäftsbereiche wurden veräußert. Besonders bedeutsam war der Verkauf von Aventis Crop Sciences an Bayer im Jahr 2002. (28) Während des Verfahrens vertrat Aventis Pharma vor der Kommission sowohl Aventis Pharma SA als auch Rhône-Poulenc Biochimie SA Sowohl die Bemerkungen von Aventis Pharma im eigenen Namen als auch die im Namen von RPB werden in dieser Entscheidungen als Bemerkungen von "Aventis" bezeichnet. b) Merck (29) Die Merck KgaA mit Hauptsitz in Darmstadt ist ein Hersteller von Pharmazeutika und Gesundheitsprodukten. Sie ist eine Tochtergesellschaft der E. Merck oHG, eine im Jahr 1827 gegründete offene Handelsgesellschaft. (30) Der Gesamtumsatz von Merck belief sich im Jahr 1999 auf 5,347 Mrd. EUR(17). (31) Methylglukamin wird von dem Unternehmensbereich "Kosmetik Gesundheit Ernährung" des Unternehmens hergestellt(18). c) Sonstige Hersteller (32) Zwischen 1991 und 1998 waren Aventis und Merck offenbar die weltweit einzigen Hersteller von Methylglukamin. Im Jahr 1998 trat ein kostengünstiger chinesischer Hersteller in den Markt ein. Dieser hat sich offenbar jedoch auf das Segment der alternativen Methylglukaminanwendungen mit geringeren Anforderungen konzentriert(19). Es gibt keine Angaben darüber, ob es dem chinesischen Hersteller gelungen ist, spürbare Mengen auf dem von dieser Entscheidung erfassten Methylglukaminmarkt für Röntgenanwendungen abzusetzen. 2. VERFAHREN 2.1. Untersuchungen in der Gemeinschaft (33) Am 27. September 2000 besuchten Vertreter von Merck die Kommission. Dabei bekundeten sie ihre Bereitschaft, gemäß der Mitteilung über die Nichtfestsetzung oder niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellfällen(20) ("Kronzeugenregelung") mit der Kommission zusammenzuarbeiten, und schilderten ihre Teilnahme an Kartelltätigkeiten. Am 20. Oktober 2000 ging bei der Kommission eine eingehendere schriftliche Beschreibung dieser Tätigkeiten ein. (34) Am 15. Januar 2001 nahm die Kommission eine Nachprüfung nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 auf dem Betriebsgelände von Aventis in Romainville vor. (35) Am 19. Oktober 2001 versandte die Kommission ein Auskunftsersuchen nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 an Aventis. An demselben Tag wurde ein Ersuchen um zusätzliche Auskünfte an Merck gesandt. (36) Die Erwiderung von Merck ging bei der Kommission Ende Januar 2002, die von Aventis Anfang Februar 2002, ein. (37) Am 19. Juni 2002 leitete die Kommission das Verfahren in dieser Sache ein und richtete eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an drei Unternehmen: Rhône-Poulenc Biochimie SA, Aventis Pharma SA und Merck KgaA. (38) Die Erwiderungen dieser Unternehmen gingen am 2. September 2002 bei der Kommission ein. (39) Auf der mündlichen Anhörung am 3. Oktober 2002 hatten sämtliche Parteien Gelegenheit, angehört zu werden. 2.2. Untersuchungen und Verfahren in den USA und in Kanada (40) Die amerikanischen und kanadischen Behörden haben diesen Kartellfall ebenfalls untersucht. Merck hat wie in der Gemeinschaft auch mit den dortigen Behörden zusammengearbeitet. 3. DAS KARTELL 3.1. Die schriftlichen Unterlagen (41) Diese Entscheidung stützt sich auf die von Merck bereitgestellten Unterlagen, die bei der Nachprüfung im Betriebsgelände von Aventis vorgefundenen Unterlagen und die Antworten auf die Auskunftsersuchen der Kommission. (42) Die in diesem Abschnitt beschriebenen Tatsachen beruhen hauptsächlich auf folgenden Unterlagen: 1. Die Erklärung von Merck vom 19. Oktober 2000 im Anschluss an seine mündliche Erklärung vom 27. September 2000. 2. Von der Kommission bei ihrer Nachprüfung im Betriebsgelände von Aventis am 15. Januar 2001 vorgefundene Dokumente. 3. Die Erwiderungen von Merck auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 17. Dezember 2001 und 31. Januar 2002. 4. Die Erwiderung von Aventis auf Auskunftsersuchen der Kommission vom 21. Dezember 2001 und vom 1. Februar 2002. 5. Erwiderung von Merck vom 2. September 2002 auf die Beschwerdepunkte der Kommission. 6. Erwiderung von Aventis vom 2. September 2002 auf die Beschwerdepunkte der Kommission. 3.2. Die von der Kommission beanstandete Zuwiderhandlung (43) Das Kartell der beiden Methylglukaminhersteller Merck und Aventis bestand wenigstens ab November 1990 bis Dezember 1999. Sein Zweck war die Ausschaltung des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt für Methylglukamin. Hierzu trafen die Parteien eine Marktaufteilungsvereinbarung und setzten Preise gemeinsam fest. (44) Die für den Absatz und Vertrieb von Methylglukamin bei Merck und Aventis zuständigen Angestellten kamen seit 1990 jährlich zusammen, um ihre Verkaufsdaten und Umsatzzahlen des jeweils vorangehenden Jahres zu vergleichen. (45) Auf diesen jährlichen Zusammenkünften wurde gewöhnlich eine prozentuale Erhöhung der Listenpreise für Methylglukamin ausgehandelt, die zumindest in Europa für die kleineren Abnehmer galt. (46) Auf den Zusammenkünften wurden Informationen über bestimmte Kunden ausgetauscht. Außerdem wurden Schritte unternommen, um zu gewährleisten, dass die Abnehmer nicht den Lieferanten wechselten. Bestandteil des Kartells war eine Vereinbarung über Marktaufteilung. (47) Zwischen 1990 und 1999 veranstalteten die Kartellmitglieder elf jährliche Zusammenkünfte, in der Regel im Herbst. (48) Die Vertreter der beiden Unternehmen an diesen Zusammenkünften waren: Merck: [Merck Angestellter 1] (1990-1996)(21) [Merck Angestellter 2] (1996-1999)(22) Aventis: [Aventis Angestellter 1] (1990-1999)(23) [Aventis Angestellter 2] (1990 oder 1993-1999)(24) 3.3. Hintergrund und anfängliche Kontakte (49) Vor 1990 waren Merck und RPB nicht die einzigen Hersteller von pharmazeutischem Methylglukamin. Der amerikanische Hersteller [Kunde 3] stellte seine Produktion jedoch Mitte der 80er Jahre ein. [Kunde 1] hat höchstwahrscheinlich die Produktion von Methylglukamin im Jahr 1990 eingestellt. Beide Unternehmen zählen nun zu den wichtigsten Abnehmern von Methylglukamin. (50) Nach Angaben von Aventis bestanden zwischen den Herstellern von Methylglukamin sehr gute langjährige Beziehungen. Wenn bei einem Hersteller Lieferschwierigkeiten entstanden, war es in der Regel möglich, die erforderlichen Mengen vom Wettbewerber zu einem sehr günstigen Preis zu beziehen. Der Vorgänger von [Merck-Angestellter 1] als [Führender Position] bei Merck für Methylglukamin konnte sich an eine Zusammenkunft im Jahr 1979 mit Rhône-Poulenc erinnern, bei der es um kostengünstige Lieferungen (Kollegenlieferung) wegen der Lieferprobleme bei Merck ging(25). Rhône-Poulenc bezog im Jahr 1989 Methylglukamin von [Kunde 1](26). Merck bezog wiederum Methylglukamin von Rhône-Poulenc in den Jahren 1990/91, 1994 und 1995(27). [Merck Angestellter 1] kann sich daran erinnern, dass RPB zumindest einmal Methylglukamin von Merck bezogen hat(28). (51) Aventis führt weiter aus, dass "Es beiden Unternehmen klar war, dass eines von ihnen irgendwann den Markt würde verlassen und dann seinen Eigenbedarf an Meglumin (Methylglukamin) von den verbleibenden Herstellern zu günstigen Bedingungen beziehen müssen"(29). (52) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte gab Merck eine andere Haltung zum Ausdruck und bestätigte, seinerseits jeden Vorschlag von Rhône-Poulenc/Aventis zurückgewiesen zu haben, die eigene Produktion einzustellen und Methylglukamin von Aventis zu beziehen. Mercks wichtigster Abnehmer, die [Kunde 1] AG, war generell nicht bereit, Methylglukamin der Aventis-Qualität zu akzeptieren. Außerdem konnte Merck wegen seiner Erfahrung mit der Herstellung von Spezialchemikalien Methylglukamin zu relativ niedrigen Kosten produzieren, so dass eine Einstellung der eigenen Produktion nicht sinnvoll gewesen wäre(30). (53) Als [Kunde 1] seine Produktion um [ ] einstellte, begann es mit dem Einkauf von Methylglukamin bei Merck zu besonderen Bedingungen als so genannter Co-Produzent. Merck hat diesen Zusammenhang wie folgt erklärt: "Co-Produzent ist ein Unternehmen, das ein bestimmtes Produkt herstellt, und somit weiß, mit welchen Kosten die Produktion dieses Produktes verbunden ist. Wenn das Unternehmen im Rahmen von Kollegenlieferungen das Produkt von einem Wettbewerber bezieht, so hat es aufgrund seines Sonderwissens eine bessere Verhandlungsposition und wird versuchen, das Produkt zu einem Preis zu bekommen, der so nah wie möglich an die Kosten der Eigenproduktion herankommt (sog. Co-Produzentenpreis)"(31). (54) Nachdem klar wurde, dass Merck und RPB als alleinige Hersteller im Markt verbleiben würden, intensivierten sich die Kontakte zwischen Merck und RPB, die anfänglich auf einen Meinungsaustausch beschränkt waren. [Merck-Angestellter 1] erklärt, dass ihm bei seiner Einführung im [späte achtziger Jahre] klar wurde, dass Vertreter von Merck und Rhône-Poulenc bereits seit einiger Zeit zusammengetroffen waren, um den Kauf von Methylglukamin durch Rhône-Poulenc bei Merck zu besprechen. Am Rande dieser Zusammenkunft traten auch die für Methylglukamin zuständigen Personen zusammen(32). (55) Erklärungen von Beschäftigten von Merck haben erhärtet, dass Gerüchte über eine Vereinbarung über Methylglukamin bei Merck schon lange Zeit vor 1990 im Umlauf waren. (56) [Merck-Angestellter 4] erklärte in einer Befragung am 9. Oktober 2002: (57) "Obwohl er bis Anfang d. J. nicht direkt mit MG zu tun habe, habe er von den Kontakten mit Rhône-Poulenc im Hinblick auf dieses Produkt gewusst. Diese Kontakte seien ein offenes Geheimnis in der Vertriebsabteilung von Merck gewesen. Er habe von diesen Kontakten schon vor zehn bis zwanzig Jahren gehört, und zwar in der Zeit, in der [Merck-Angestellter 3] [...] war (1983-1989 Red) und bevor die Spartenorganisation bei Merck eingeführt wurde (1978-1979 Red). Die besondere Beziehung zu RP hinsichtlich MG habe sich auf Preise sowie Marktanteile bezogen"(33). (58) In einer zweiten Befragung am 15. Januar 2002 wurde [Merck-Angestellter 4] gebeten, darzulegen, wo und wie er diese Information erhalten hatte. (59) "Wann genau er diese Kenntnisse erhalten habe, ließe sich im Nachhinein nicht mehr zuordnen. Er meine jedoch, dass diese Kenntnis Anfang bis Mitte der 80er Jahre da gewesen und aus verlässlicher Quelle gekommen sei. In Erinnerung sei ihm geblieben, dass ein Kunde für MG sich geäußert habe, man erhalte zwei gleiche Antworten, wenn man Merck und Rhône-Poulenc nach dem Preis für MG frage. Wann genau diese Äußerung gefallen sei, wisse er jedoch nicht mehr"(34). (60) [...] In einer Befragung vom 15. Januar 2002 erklärte [Merck-Angestellter 5] Folgendes: (61) "[Merck-Angestellter 5] erklärte, er sei erst 1990 wieder aus dem Ausland nach Darmstadt zurückgekommen. Er habe von den Absprachen zu MG im Rahmen von Besuchen in Darmstadt während seiner Auslandszeit gehört. Seiner Erinnerung nach habe das Kartell bei seiner ersten Befragung (im Jahr 2000) etwa zehn bis fünfzehn Jahre bestanden. Bei einem seiner Heimatbesuche habe er Gerüchte gehört, dass es bei MG 'Verständigungen über den Preis' gäbe. Sein Eindruck sei damals gewesen, dass diese Sache nicht sauber gewesen sei. Über eine mögliche Aufteilung von Kunden zwischen Merck und Rhône-Poulenc habe er jedoch nichts gehört"(35). (62) Laut Merck sind seine für Absatz und Vertrieb von Methylglukamin Zuständigen mit Vertretern von Rhône-Poulenc (RP) im Jahr 1989 zusammengetreten, um ihre Verkaufs- und Absatzzahlen für das vorangehende Jahr auszutauschen(36). Diese Zusammenkunft wurde von [Merck-Angestellter 1] bestätigt(37). Es fanden sich keine Unterlagen, und Aventis hat weder die Zusammenkunft noch deren Zweck bestätigt. (63) In seiner Erwiderung bestätigt Merck, dass diese Zusammenkunft eindeutig mit Methylglukamin in Zusammenhang stand. Das Unternehmen sieht darin sogar einen möglichen Termin für den Beginn des Kartells, da Rhône-Poulenc dort den Versuch unternommen habe, Merck zur Aufgabe seiner Methylglukaminproduktion und zum Kauf dieses Produkts bei Rhône-Poulenc zu einem günstigen Tarif zu bewegen. Da Merck diesen Vorschlag zurückwies, könnte das Kartell als Alternativlösung erwogen worden sein, um stabile Preise und Marktanteile zu sichern(38). (64) Laut [Merck-Angestellter 1] fand 1989/1990 eine Zusammenkunft zu einem ihm nicht bekannten Zeitpunkt statt. Teilnehmer waren [Merck-Angestellter 3] und [Merck-Angestellter 1] von Merck und [Aventis-Angestellter 1] von Rhône-Poulenc. Offenbar war noch eine weitere Person von Rhône-Poulenc zugegen. Diese Person war jedoch nicht [Aventis-Angestellter 2]. [Merck-Angestellter 3] führte [Merck-Angestellter 1] als den für Methylglukamin zuständigen neuen Vertreter von Me

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.