Europäische Union

2014/234/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

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26.4.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 125/75 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (2014/234/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat gewährte Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 mit dem Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2) einen finanziellen Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen wirtschaftlichen und finanziellen Reformprogramms (im Folgenden „Programm“) Ziel der Wiederherstellung des Vertrauens, der Ermöglichung der Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum und der Wahrung der Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union gewährt. (2) Aus technischen Gründen der Datenverfügbarkeit, die nicht mit den Maßnahmen der portugiesischen Behörden zusammenhängen, kann die zwölfte und letzte Überprüfung im Rahmen des Programms nicht vor Mitte April 2014 beginnen. Jedoch ist vorgesehen, dass der Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand am 18. Mai 2014 endet. Damit die Einhaltung der Programmauflagen im Rahmen der abschließenden Bewertung mit gebührender Sorgfalt und umfassend geprüft werden kann, was eine Voraussetzung für die Freigabe der letzten Tranche darstellt, ist eine geringfügige technische Verlängerung des Bereitstellungszeitraums des finanziellen Beistands um sechs Wochen erforderlich. (3) Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 20. Februar bis zum 28. Februar 2014 die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms zum elften Mal überprüft. (4) Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickelte sich 2013 positiver als in der zehnten Überprüfung im Rahmen des Programms vorhergesagt und ist jetzigen Schätzungen zufolge um 1,4 % gesunken (Aufwärtskorrektur um 0,2 Prozentpunkte). Diese Entwicklung ist das Ergebnis robusten Wachstums im vierten Quartal 2013 sowie statistischer Aufwärtskorrekturen für vorhergehende Quartale. Kurzfristige Indikatoren deuten auf eine weitere Festigung der Konjunkturerholung im laufenden Jahr hin. Auf Jahresbasis dürfte sich das reale BIP ab 2014 wieder im positiven Bereich bewegen und auch 2015 dort verbleiben, mit Zuwachsraten von 1,2 % bzw. 1,5 %. Die Arbeitsmarktaussichten haben sich ebenfalls aufgehellt; obwohl die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch ist, wird sie 2014 voraussichtlich auf 15,7 % zurückgehen und dann weiter sinken. Die makroökonomischen Aussichten sind nach wie vor mit Abwärtsrisiken behaftet, da die projizierte Erholung maßgeblich von einer positiven Außenhandels- und Finanzmarktentwicklung abhängt, die wiederum auch von den europäischen Aussichten im Allgemeinen bestimmt wird. (5) Das gesamtstaatliche Defizit wurde 2013 schätzungsweise auf rund 4,5 % des BIP gemäß ESVG-95 reduziert (ohne Bankenrekapitalisierungen, mit Bankenrekapitalisierung auf rund 4,9 %); und blieb damit rund 1 % des BIP unter dem Ziel von 5,5 % des BIP. Das über den Erwartungen liegende Ergebnis resultiert hauptsächlich aus unerwartet hohen Steuereinnahmen des Staates (inklusive der einmaligen Maßnahme zur Beitreibung von Steuer- und Sozialversicherungsschulden) und unerwartet niedrigen Ausgaben auf zentralstaatlicher Ebene (z. B. für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie für Investitionen). Die Einnahmen aus nichtsteuerlichen Quellen blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt ergibt sich, gemessen an der Verbesserung des strukturellen Saldos, eine Konsolidierungsanstrengung von schätzungsweise 1 % des BIP. (6) Der Bestand an inländischen Zahlungsrückständen ist aufgrund der verschiedenen Schuldenbegleichungsprogramme (im Gesundheitssektor sowie auf lokaler und regionaler Ebene) um rund 1,2 Mrd. EUR (0,7 % des BIP) gesunken. Dennoch werden weitere Zahlungsrückstände akkumuliert, gleichwohl in geringerem Tempo. (7) Der Übertrag aus dem Haushaltsvollzug 2013 und die verbesserten makroökonomischen Aussichten für 2014 dürften sich mit schätzungsweise 0,7 % des BIP positiv auf die Ausgangslage der öffentlichen Finanzen auswirken. Der positive Übertrag dürfte rund 0,2 % des BIP beitragen; weitere 0,5 % des BIP sollten sich Schätzungen zufolge aus höheren Einnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie niedrigeren Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ergeben, dank der Aufwärtskorrektur von Wachstum und Beschäftigung und der Abwärtskorrektur der Arbeitslosenquote. (8) Das Defizitziel von 4 % des BIP für 2014 wird von Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 2,3 % des BIP gestützt, die im Haushalt 2014 und anderen flankierenden Rechtsvorschriften enthalten sind. Diese Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf Ausgabeneinsparungen. Maßnahmen im Umfang von rund 1,8 % des BIP wurden aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben abgeleitet und werden durch Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung in kleinerem Maßstab im Umfang von rund 0,4 % des BIP sowie durch einige einmalige Posten von rund 0,1 % des BIP ergänzt. Die Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben betreffen vorwiegend drei Achsen: i) Reduzierung der Lohnsumme des öffentlichen Sektors, unter anderem durch Reduzierung der Überbeschäftigung in bestimmten Teilsektoren und Überarbeitung der Lohnskala; ii) Reform des Rentensystems, insbesondere durch Anhebung des Renteneintrittsalters auf 66 Jahre und Änderung der Bedingungen für die Gewährung von Hinterbliebenenrenten; iii) sektorspezifische Reformen mit dem vorrangigen Ziel der Straffung von Personalkosten, Vorleistungen und Investitionen quer durch alle Fachministerien. Die übrigen dauerhaften Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung betreffen die Erhöhung der Besteuerung von Firmenwagen und der Verbrauchersteuer auf Alkohol und Tabak. Der Großteil der den Konsolidierungsmaßnahmen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften trat am 1. Januar 2014 in Kraft. (9) Angesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Aussichten und des positiven Übertrags aus 2013 sind die Risiken für das Erreichen der Haushaltsziele 2014 nun ausgewogener, da in den geplanten Maßnahmen etwaiger Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Durchführungsrisiken berücksichtigt wurden. Ein erhöhter Druck könnte sich vor allem bei einigen Einnahmeposten (z. B. Vermögenseinkommen) sowie bei Vorleistungen und Sozialleistungen aufbauen. Zudem sind die Durchführungsrisiken, abgesehen von Verzögerungen einiger dauerhafter Maßnahmen, hauptsächlich rechtlicher Natur: Vier der in das Haushaltsgesetz aufgenommenen Maßnahmen wurden an das Verfassungsgericht verwiesen (darunter die Überprüfung der Lohnskala und die Änderungen bei den Rentenansprüchen für Hinterbliebene), und es werden womöglich auch noch weitere Maßnahmen des neuen Nachtragshaushalts angefochten. (10) Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP lag 2013 bei 128,8 %. Voraussichtlich wird die Verschuldung ab diesem Jahr langsam zurückgehen und 2014 einen Stand von 126,7 % des BIP erreichen. Es wird erwartet, dass dieser Rückgang 2014 teilweise auf einer weiteren Verwendung der Bareinlagen und auf der laufenden Umschichtung des Sozialversicherungsportfolios von ausländischen Vermögenswerten in Staatspapiere basiert. Die Nettoschulden werden bis Ende 2014 voraussichtlich unter 120 %des BIP bleiben. (11) Die Haushaltsanpassung wird von einer Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen begleitet, die die Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen. — In der öffentlichen Finanzverwaltung zeigt das neue Verpflichtungskontrollsystem Wirkung bei der Eindämmung neuer Zahlungsrückstände, doch muss seine Umsetzung genau beobachtet werden, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen durch die verfügbaren Finanzierungsmittel gedeckt sind und keine weiteren Zahlungsrückstände akkumuliert werden. Neue Zahlungsrückstände sind insbesondere auf ein strukturelles Ungleichgewicht in einigen staatlichen Krankenhäusern sowie im Eisenbahnunternehmen Comboios de Portugal zurückzuführen. Die strategischen Pläne zur Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit dieser staatseigenen Unternehmen und zur Verhinderung weiterer Zahlungsrückstände im Jahr 2014 werden derzeit ausgearbeitet. Die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes schreitet weiter voran. Im ersten Schritt soll das Gesetz bis Ende März 2014 geändert werden, um die vollständige Umsetzung der Anforderungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion und des als „Sechserpaket“ bekannten Gesetzgebungspakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung zu gewährleisten. — Die Neuverhandlungen öffentlich-privater Partnerschaften sind zwar vorangekommen, konnten jedoch nicht wie geplant bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Ein Teil der Einsparungen wurde 2013 erziehlt, aber 2013 noch nicht verwirklichte Einsparungen werden in diesem Jahr erzielt und zu den substanziellen Einsparungen, die 2014 und in den Folgejahren erwartet werden, hinzukommen. Die staatseigenen Unternehmen erzielten sowohl 2012 als auch 2013 im Schnitt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und weitere Reformen sind geplant, damit sich ihre Ergebnisse nicht wieder verschlechtern. Die Privatisierung ist gut vorangekommen und hat mehr eingebracht als den im Programm gesetzten Zielwert. — Die Reformen zur Einführung eines modernen Compliance-Risikomanagements für die Steuerverwaltung werden fortgesetzt. Das neue Referat „Risikoüberprüfung“ hat seine Arbeit aufgenommen und konzentriert sich in erster Linie darauf, die Steuerehrlichkeit bestimmter Gruppen wie Selbständiger und von Menschen mit hohem Netto-Vermögen zu verbessern. Steuerbetrug und Steuerumgehung werden weiter bekämpft, etwa mit der kürzlich gestarteten Mehrwehrtsteuerlotterie. — Die laufenden Reformen der öffentlichen Verwaltung zielen darauf ab, Beschäftigung und Einrichtungen im öffentlichen Sektor zu modernisieren und zu rationalisieren. Mit einer Reihe wichtiger Reformen in der öffentlichen Verwaltung wird die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben unterstützt und die Konsolidierungsstrategie 2014 gestärkt. Dazu zählen: i) Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die zu einer ausgewogeneren Zusammensetzung des Personalbestands im öffentlichen Sektor mit mehr hochqualifizierten und besser ausgebildeten Beamten führen sollen (z. B. durch einvernehmliche Vertragsbeendigung und ein Umschulungsprogramm); ii) die Überarbeitung der Lohnskala und die Erarbeitung einer einheitlichen Lohnzulagenskala (die bis Ende Dezember bzw. Ende Juni 2014 in Kraft treten sollen); iii) die Zusammenfassung der vorhandenen Bestimmungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einem neuen allgemeinen Arbeitsrecht für die öffentliche Verwaltung in Anlehnung an die Struktur des Arbeitsrechts für die Privatwirtschaft; iv) die Angleichung des Rentensystems der Bediensteten im öffentlichen Sektor (CGA) an das allgemeine System. Eine weitere kürzlich umgesetzte Reform in der öffentlichen Verwaltung ist die Strategie der gemeinsamen Dienste im Bereich der Finanzressourcen in allen von der Initiative abgedeckten Strukturen. (12) Die Umsetzung von Maßnahmen und die Reformen im Gesundheitswesen kommen weiter voran und führen zu Einsparungen durch mehr Effizienz. Die erheblichen Zahlungsrückstände sind in hohem Maße (wenn auch nicht ausschließlich) darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Krankenhäuser im Vergleich zu den von ihnen erbrachten Dienstleistungen durchweg unterfinanziert sind. Die portugiesischen Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die laufende Reform des Krankenhauswesens zu Ende zu führen und das Maßnahmenpaket für die Bereiche Arzneimittel, zentrale Beschaffung und Grundversorgung weiter auszutarieren. (13) Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Die portugiesischen Behörden haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Arbeitslosigkeit zu senken und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts zu verbessern. Derzeit werden weitere Verbesserungen des Tarifverhandlungssystems und fortgesetzte Maßnahmen zur Verringerung der starken Segmentierung des Arbeitsmarkts erörtert. Ein Gesetzesentwurf, der die Definition von fair geregelten Einzelentlassungen im Arbeitsrecht novelliert, wurde ins Parlament eingebracht, nachdem vorhergehende Änderungen vom Verfassungsgericht gekippt worden waren. In Bezug auf das System zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Aktivierung wurden weitere Fortschritte erzielt. (14) Im Bildungssystem wurden die einschlägigen Reformen soweit umgesetzt. Diese werden von den portugiesischen Behörden laufend bewertet und überwacht. Portugal hat zudem ein Gesetzesdekret zur Schaffung eines Kurzausbildungszyklus erlassen, und ein weiteres Gesetz zur Festlegung der Bestimmungen für Referenzberufschulen ist in Vorbereitung. (15) Die portugiesische Regierung hat eine neue Abgabe für Energieversorger eingeführt, die genauestens im Auge behalten werden muss, um zu verhindern, dass sie auf den Endverbraucherpreis aufgeschlagen wird. Die Regierung wird konkrete Maßnahmen vorlegen, um die überhöhte ökonomische Rente anzugehen und die Energiekosten für die Wirtschaft weiter zu senken. (16) Obwohl im Überprüfungszeitraum positive Entwicklungen beobachtet werden konnten, schreiten die Reformen im Bereich Verkehr langsamer voran als erwartet. Aufgrund der Vorstellung der die Priorisierung von Infrastrukturprojekten wird bis zur zwölften Überprüfung eine klare Langzeitstrategie für das Verkehrssystem erwartet. Unterdessen ist der rechtliche Rahmen für die Transportregulierungsbehörde (AMT) im März 2014 verabschiedet worden. Weitere politische Reformen sind im Hafensektor erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Portugals zu verbessern. Im Bereich des Bahnverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs müssen die portugiesischen Behörden weitere Anstrengungen unternehmen, um die finanzielle Tragfähigkeit, den Wettbewerb und die Effizienz zu erhöhen. (17) Die Verabschiedung von gesetzlichen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) schreitet weiter voran, wenn auch langsam. Es kommt zu weiteren Verzögerungen bei den Gesetzen für die Bauwirtschaft, dem Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften für Universitäten und bei der Einbringung der geänderten Satzungen der Berufsorganisationen nach der Verabschiedung des horizontalen Rahmengesetzes über die öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen. In Hinblick auf die volle Funktionsfähigkeit des einheitlichen Ansprechpartners waren Fortschritte zu verzeichnen. (18) Die Reform der städtischen Miet- und Pachtverträge schreitet nach der vollständigen Einführung des neuen Rechtsrahmens weiter voran. Die Auswirkungen der Reform müssen jedoch laufend bewertet werden. (19) Die Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden werden nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes, in dem ihre Funktionsweise grundsätzlich festgelegt ist, entsprechend geändert. Einige geänderte Satzungen wurden bereits angenommen. (20) Die Maßnahmen zur Verbesserung des Lizenz- und Genehmigungswesens und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sind weiter vorangekommen. Derzeit läuft eine Erhebung der belastenden Regelungen. Verzögerungen gibt es jedoch bei der „Eine-Norm-gegen-eine-andere-Regel“ („one-in/one-out rule“) für neue Rechtsvorschriften, den Maßnahmen für Umweltschutz und Raumplanung und den Lizenzierungsverfahren für geologische Exploration und Bergbau. (21) Die Nach den Kriterien der neuen Eigenkapitalvorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sind die Kapitalpuffer der Banken im Großen und Ganzen noch ausreichend. Diese Eigenkapitalvorschriften gelten seit Januar 2014 und sehen einen Schwellenwert von 7 % für die harte Kernkapitalquote aller Banken sowie einen Aufschlag von 1 Prozentpunkt für die vier größten Banken vor. Das systemweite Kredit-Einlagen-Verhältnis ist auf 117,0 % gesunken und wird bis Ende 2014 voraussichtlich weiter abnehmen. (22) Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden kontinuierlich verstärkt. Die portugiesische Regierung hat Experten für die Kommission zur Einrichtung einer Entwicklungsbank ernannt. Diese Kommission ist verantwortlich für die Konzipierung der Gründungsdokumente der Entwicklungsbank, insbesondere der Satzung, für die Erarbeitung des strategischen Geschäftsplans sowie für die Festlegung der Struktur des neuen Instituts. Ziel der Entwicklungsbank ist es, die Umsetzung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Bereitstellung von Mitteln für den Unternehmenssektor zu optimieren und zu zentralisieren. (23) Die portugiesischen Behörden haben zugesagt, in Zusammenarbeit mit der Banco de Portugal einen Strategieplan erarbeiten, der dem Schuldenüberhang der Unternehmen entgegenwirkt und die Kapitalumverteilung zugunsten produktiver Wirtschaftssektoren unterstützt, dabei aber gleichzeitig die Finanzstabilität fördert. (24) Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Leitungs-, Effizienz- und Risikobewältigungspraktiken des staatlichen Bürgschaftsystems, das die staatlich geförderten Kreditlinien verwaltet, eingeführt. Auf garantierte Darlehen wird derzeit eine neue Methode zur Festlegung der Zinsobergrenzen angewandt. (25) Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre und sechs Wochen lang zur Verfügung.“ 2. Artikel 3 Absätze 8 und 9 erhalten folgende Fassung: „(8)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen: a) Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus, und neue Zahlungsrückstände werden verhindert. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung des Defizitziels einbezogen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP durch, wie sie im Haushaltsgesetz 2014 und den zu diesem Zweck erlassenen flankierenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. b) Um mögliche Ausgabenüberschreitungen im Zaum zu halten, behält die Regierung die Einhaltung der Ausgabenplafonds der Ministerien mittels monatlicher Berichterstattung an den Ministerrat genauestens im Auge. c) Die geplanten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterbliebenenrenten werden von Portugal zügig festgelegt und eingeführt, und der Entwurf des Rahmengesetzes zur Regelung der Bedingungen für den Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen wird bis Ende März fertiggestellt. Außerdem unternimmt Portugal entscheidende Schritte zur Umsetzung des vereinbarten Verkaufs von Hafenkonzessionen. d) Die umfassende Reform der Körperschaftsteuer erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens, damit die Zielvorgaben für die Haushaltskonsolidierung eingehalten werden. e) Die Stillstandsregelung für steuerliche Vergünstigungen auf zentralstaatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene wird aufrechterhalten. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und -betrug bei verschiedenen Steuerarten werden weiter verstärkt, unter anderem durch Überwachung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems. Bis zur zwölften Überprüfung wird eine Studie über die Verbreitung der Schattenwirtschaft auf dem Wohnimmobilienmarkt durchgeführt, um Mittel und Wege gegen die Mietsteuerumgehung zu finden. f) Sollten rechtliche oder sonstige Abwärtsrisiken für den Haushaltsvollzug eintreten, führt Portugal Ausgleichsmaßnahmen von hoher Qualität durch, um das Defizitziel zu erreichen. g) Die Regierung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des für 2015 vorgesehenen Defizitziels von höchsten 2,5 % des BIP fest. Die ausführlichen Pläne werden in das spätestens Ende April 2014 zu veröffentlichende Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 einfließen, in dem auch genaue Ausgabenobergrenzen der Fachministerien vorgesehen werden. Um den Anforderungen des haushaltspolitischen Rahmens der Union zu genügen, wird dieses Dokument auch Einzelheiten zur mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten. h) Die Haushaltskonsolidierungsstrategie für 2015 wird unter anderem durch folgende Maßnahmen unterstützt: i) Die Regierung arbeitet im Jahr 2014 eine einheitliche Lohnskala aus, die im Jahr 2015 umgesetzt werden soll, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen des öffentlichen Sektors hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten. ii) Die einheitliche Lohnzuschlägeskala, deren Umsetzung im Jahr 2014 erwartet wird, wird ihre volle haushaltspolitische Wirkung im Jahr 2015 entfalten. iii) Es wird eine neue umfassende Maßnahme als Teil der laufenden Rentenreform durchgeführt, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern. Der unlängst eingesetzte Rentenreformausschuss arbeitet spezifische Details der Reform aus. Die Reform schließt kurzfristige Maßnahmen zur weiteren Anpassung der Rentenansprüche an demografische und wirtschaftliche Kriterien ein, wahrt jedoch gleichzeitig die Progressivitätsgrundsätze in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Konvergenz des Rentensystems für Staatsbedienstete (CGA) mit dem allgemeinen Rentensystem. Die konkreten Maßnahmen der Reform werden bis zur zwölften Überprüfung zusammen mit einem dem Parlament in der ersten Jahreshälfte vorzulegenden Gesetzentwurf vorgestellt. Darüber hinaus werden weitere Schritte zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der Rentensysteme festgelegt. Die Regierung trägt ferner dafür Sorge, dass das unlängst angehobene Renteneintrittsalter im Laufe des Jahres 2014 für alle CGA-Rentner gilt. iv) Etwaige sonstige Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels von 2,5 % des BIP werden bis spätestens Mitte April festgelegt. i) Die mittelfristige finanzpolitische Strategie baut auf weiteren Reformen auf, die unter anderem im Vorschlag zur Staatsreform skizziert sind. Diese Reformen stellen auf eine höhere Effizienz im öffentlichen Sektor und auf eine bessere Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ab. Die diesbezüglich erzielten Fortschritte werden auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern bei der zwölften Überprüfung erörtert. j) Portugal veröffentlicht als Teil des Haushalts für 2014 einen Bericht über die steuerlichen Mindereinnahmen der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungen. k) Portugal richtet bis spätestens Ende Juni 2014 im Finanzministerium eine Rechnungsführungsfunktion zur Verbesserung des Buchführungs- und Berichterstattungsrahmens im öffentlichen Sektor ein. Deren Aufgabe wird insbesondere darin bestehen, eine ordnungsgemäße Buchführung über Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva von Bankkonten der Regierung, Schulden und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sicherzustellen. l) Das Gesetz zur Kontrol

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.