Europäische Union

2014/234/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0234. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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le der Verpflichtungen wird auf allen Ebenen des Staates vollständig umgesetzt, damit keine neuen Zahlungsrückstände entstehen. m) Portugal trifft zusätzliche Maßnahmen, um seine öffentliche Finanzverwaltung weiter zu stärken. Portugal überprüft sein Haushaltsrahmengesetz bis spätestens Ende März, um die einschlägigen Unions-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen. Außerdem führt Portugal eine umfassendere Überarbeitung seines Haushaltsrahmengesetzes durch, um die Fragmentierung des Haushalts durch Begrenzung der Zahl der Einzelhaushalte und durch Überprüfung der Eigeneinnahmenklassifikation abzubauen, die Struktur der Mittelzuweisungen zu straffen, die Rechenschaftspflicht zu stärken und die öffentlichen Finanzen mittelfristig verbindlicher zu verankern. Die wichtigsten Aspekte und die Struktur des neuen Gesetzes werden bis spätestens Ende April 2014 ausgearbeitet. Portugal stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Haushaltsrahmens auf zentralstaatlicher Ebene auch auf regionaler und kommunaler Ebene angewandt werden; n) Portugal führt den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den Haushalt einzudämmen. Durch eine jährliche Berichterstattung über ÖPP wird eine umfassende Bewertung der von den ÖPP und den Konzessionen ausgehenden finanzpolitischen Risiken ermöglicht, so dass die finanzpolitischen Risiken des Gesamthaushalts rechtzeitig bewertet werden können. Das nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen und im Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als Anteilseigner eingerichtete Fachreferat zur Überwachung der staatseigenen Unternehmen wird personell verstärkt. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese weiterhin tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die Regierung führt die bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort; o) Portugal führt die Reformagenda für eine modernere und effizientere Steuerverwaltung im Einklang mit international bewährten Praktiken fort. Portugal veröffentlicht bis spätestens März 2014 die Liste von 50 % aller örtlichen Finanzämter, die bis spätestens Mai 2014 zu schließen sind. Bis zur zwölften Überprüfung wird das für die Finanzprüfung zuständige Personal der Steuerverwaltung um mindestens 30 % des Gesamtpersonalbestands aufgestockt. Innerhalb der Steuerverwaltung wird eine neue Abteilung eingerichtet, in der die verschiedenen Dienstleistungen für die Steuerzahler zusammengefasst werden. Das Referat ‚Risikomanagement‘ wird im ersten Quartal 2014 voll einsatzfähig sein und sich zunächst auf zielgerichtete Projekte konzentrieren, die die Steuerehrlichkeit von Selbständigen und Menschen mit hohem Netto-Vermögen erhöhen sollen. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten. Der Rechts- und Regulierungsrahmen für die Geldwäschebekämpfung wird verstärkt, um wirksamer gegen die Geldwäsche und ihre Vortaten (darunter Steuerdelikte) vorzugehen; p) Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient: i) Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und ii) Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der 'Lojas do Cidadão' (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, sodass die geografische Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird. q) Portugal setzt die Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung weiter um, insbesondere in den Bereichen Humanressourcen und Informations- und Kommunikationstechnologien. r) Portugal setzt weitere Maßnahmen zur Reform der Personalverwaltung im öffentlichen Dienst um. Auf der Grundlage einer Erhebung und eines Berichts über Lohnzulagen wird bis zur zwölften Überprüfung ein Rechtsentwurf für eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt, deren Umsetzung bis spätestens Juni 2014 vorgesehen wird. Das neue Gesetz über die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, durch das die geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst vereinfacht, zusammengefasst und wie im Arbeitsrecht für die Privatwirtschaft strukturiert werden sollen, wird bis Mitte März 2014 vom Parlament verabschiedet. s) Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt und Zahlungsrückstände abbaut. t) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Neuzuweisung von Krankenhausdiensten fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser. u) Portugal führt Reformen zur Beseitigung der hochgradigen Segmentierung des Arbeitsmarkts durch. v) Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. w) Portugal stellt weiterhin die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen sicher und stützt sich dabei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung. x) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen weiter um, um die Sekundarausbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und die Wirtschaft stärker in die Schul- und Berufsausbildung einzubinden. y) Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um. z) Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen. aa) Portugal nimmt Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems an; der Strategieplan für das Verkehrswesen für den Zeitraum 2011-2015 wird einschließlich langfristiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Effizienz und Nachhaltigkeit vollständig umgesetzt. bb) Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um. cc) Portugal arbeitet weiter an der Verbesserung des Systems für die Verwaltung der Häfen, seiner wirtschaftspolitischen Regulierung und seiner Funktionsweise. dd) Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab. ee) Portugal schließt die Annahme der Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG ab und bringt zu diesem Zweck im Parlament entsprechende Rechtsvorlagen ein. ff) Die Regierung legt dem Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor. gg) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau, insbesondere durch die Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft des einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) und durch die weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen. hh) Nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch. ii) Die Regierung verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden und stellt sicher, dass das Modell für die Finanzierung der Wettbewerbsbehörde wirksam funktioniert. jj) Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Regelung zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung (‚cash accounting‘) für die Mehrwertsteuer. kk) Portugal setzt das umfassende Programm zum Abbau überflüssiger Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstiger Bürokratielasten für die Wirtschaft weiter um. (9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal folgende Maßnahmen ergreifen: a) Es wird sicherstellen, dass die Kapitalpuffer der Banken weiterhin angemessen bleiben und den neuen Vorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) über Eigenkapitalanforderungen entsprechen. b) Es wird die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten. c) Es wird an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität in Einklang mit den kürzlich geänderten EU-Beihilfevorschriften zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen. d) Es wird einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der entscheidend dazu beiträgt, Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft. e) Es wird die Aufsichtsorganisation der Bank von Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf EU-Ebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen. f) Es wird den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, sodass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können. g) Es wird die Umsetzung der Maßnahmen, die in den Plänen für die Umstrukturierung der mit staatlichen Kapitalhilfen unterstützten Banken festgelegt worden sind, weiterhin genau beobachten. h) Es wird die zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte aller drei staatseigenen Zweckgesellschaften einschließlich der beiden ausgewählten Dienstanbieter sicherstellen. i) Es wird die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten. j) Es wird vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen, weiterhin die Umsetzung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten überwachen, für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen und in Absprache mit der Bank von Portugal einen Strategieplan zum Abbau des Schuldenüberhangs der Unternehmen aufstellen, durch den die Neuzuweisung von Kapital an die produktiven Sektoren der Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die finanzielle Stabilität gefördert wird. k) Es wird die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass dieser möglichst wirkungsvoll funktioniert. l) Es wird, ausgehend von den vorgelegten Vorschlägen, die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern. m) Es wird weiterhin die Auswirkungen der verbesserten staatlich garantierten Kreditinstrumente auf die tatsächlich gewährten Zinssätze analysieren, sich die Bereitschaft erhalten, bei Bedarf Alternativmaßnahmen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger, transparenter und endkundenfreundlicher Preise staatlich garantierter Darlehen zu ergreifen und regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. n) Es wird eine Entwicklungsbank einrichten, um die Umsetzung der mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten Finanzierungsinstrumente im Programmierungszeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, sie vergibt keine direkten Kredite, sie kauft keine Staatsschuldtitel an, und sie vergibt keine Darlehen an den Staat. Das Geschäftsmodell und die Satzung der Entwicklungsbank werden so konzipiert, dass zusätzliche Lasten und Risiken für die öffentlichen Finanzen vermieden werden.“ (*1)  Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)." (*2)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338)." Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 23. April 2014. Im Namen des Rates Der Präsident D. KOURKOULAS (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88). (3)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36). (4)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.