Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R0980. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

EINFÜHRUNG Punkt 1.1 Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere. Punkt 1.2 Identität und Kontaktdaten des Emittenten, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI). Punkt 1.3 Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat, und der zuständigen Behörde, die das Registrierungsformular gebilligt hat, sofern sie nicht mit der erstgenannten Behörde identisch ist. Punkt 1.4 Datum der Billigung des EU-Wachstumsprospekts. Punkt 1.5 Warnungen Punkt 1.5.1 Erklärungen des Emittenten, a) dass die Zusammenfassung als eine Einleitung zum EU-Wachstumsprospekt verstanden werden sollte und dass sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den EU-Wachstumsprospekt als Ganzes stützen sollte; b) gegebenenfalls dass der Anleger das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren könnte, und — wenn die Haftung des Anlegers nicht auf den Anlagebetrag beschränkt ist — dass der Anleger mehr als das angelegte Kapital verlieren könnte sowie das Ausmaß dieses potenziellen Verlusts; c) dass ein Anleger, der wegen der in einem EU-Wachstumsprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; d) dass zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden; e) gegebenenfalls den Warnhinweis gemäß Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014. ABSCHNITT 2 BASISINFORMATIONEN ÜBER DEN EMITTENTEN Punkt 2.1 Wer ist der Emittent der Wertpapiere? Punkt 2.1.1 Angaben zum Emittenten: a) Rechtsform des Emittenten, für ihn geltendes Recht und Land der Eintragung; b) Haupttätigkeiten des Emittenten; c) herrschende(r) Aktionär(e), sowohl direkt und indirekt herrschend; d) Name des Vorstandsvorsitzenden (oder Äquivalent). Punkt 2.2 Welches sind die wesentlichen Finanzinformationen über den Emittenten? Punkt 2.2.1 Wesentliche Finanzinformationen für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und, falls im Prospekt enthalten, für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorhergehenden Geschäftsjahrs. Die Anforderung der Beibringung vergleichbarer Bilanzinformationen wird durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt. Die wesentlichen Finanzinformationen umfassen im Prospekt angeführte finanzielle Maßnahmen. Diese finanziellen Maßnahmen sollten Aufschluss über das Folgende geben: a) Erlöse, Rentabilität, Aktiva, Kapitalstruktur und, sofern im Prospekt enthalten, Kapitalflüsse und b) wesentliche Leistungsindikatoren, sofern im Prospekt enthalten. Die wesentlichen Finanzinformationen enthalten gegebenenfalls: c) zusammengefasste Pro-forma-Finanzinformationen und eine kurze Erläuterung dessen, was die Pro-forma-Finanzinformationen veranschaulichen, und der vorgenommenen wesentlichen Bereinigungen; d) eine kurze Beschreibung etwaiger Einschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen. Punkt 2.3 Welche sind die zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind? Punkt 2.3.1 Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für den Emittenten spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf. ABSCHNITT 3 BASISINFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE Punkt 3.1 Welches sind die wichtigsten Merkmale der Wertpapiere? Punkt 3.1.1 Informationen zu den Wertpapieren: a) Art und Gattung; b) gegebenenfalls Währung, Stückelung, Anzahl der begebenen Wertpapiere und Laufzeit der Wertpapiere; c) mit den Wertpapieren verbundene Rechte; d) relativer Rang der Wertpapiere in der Kapitalstruktur des Emittenten im Fall einer Insolvenz, gegebenenfalls mit Angaben über ihre Nachrangigkeitsstufe; e) gegebenenfalls Angaben zur Dividenden- bzw. Ausschüttungspolitik. Punkt 3.2 Wo werden die Wertpapiere gehandelt? Punkt 3.2.1 Gegebenenfalls Angaben dazu, ob für die Wertpapiere die Zulassung zum Handel an einem MTF oder an einem KMU-Wachstumsmarkt beantragt wurde oder werden soll, Nennung aller Märkte, an denen die Wertpapiere gehandelt werden oder gehandelt werden sollen und Detailinformationen der Zulassung zum Handel an einem MTF oder einem KMU-Wachstumsmarkt. Punkt 3.3 Wird für die Wertpapiere eine Garantie gestellt? a) Eine kurze Beschreibung von Art und Umfang der Garantie; b) kurze Angaben zum Garantiegeber einschließlich seiner Rechtsträgerkennung (LEI); c) die einschlägigen wesentlichen Finanzinformationen zum Zwecke der Bewertung der Fähigkeit des Garantiegebers, seinen Verpflichtungen aus der Garantie nachzukommen; d) eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten wesentlichsten Risikofaktoren des Garantiegebers, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf. Punkt 3.4 Welche sind die zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind? Punkt 3.4.1 Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für die Wertpapiere spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf. ABSCHNITT 4 BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN Punkt 4.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Gegebenenfalls die allgemeinen Bedingungen, die Konditionen und den voraussichtlichen Zeitplan des Angebots, den Plan für den Vertrieb, den Betrag und Prozentanteil der sich aus dem Angebot ergebenden unmittelbaren Verwässerung sowie eine Schätzung der Gesamtkosten der Emission und/oder des Angebots, einschließlich der geschätzten Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden. Punkt 4.2 Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? Punkt 4.2.1 Kurze Beschreibung der Gründe für das Angebot sowie gegebenenfalls: a) die Zweckbestimmung der Erlöse und die geschätzten Nettoerlöse; b) Angabe jedes nicht erfassten Teils, sofern das Angebot einem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung unterliegt; c) eine Beschreibung etwaiger wesentlicher Interessenkonflikte hinsichtlich des Angebots oder der Zulassung zum Handel, die im Prospekt beschrieben sind. Punkt 4.3 Wer ist der Anbieter und/oder die die Zulassung zum Handel beantragende Person? Punkt 4.3.1 Sofern der Anbieter nicht dieselbe Person wie der Emittent ist, eine kurze Beschreibung des Anbieters der Wertpapiere und/oder der die Zulassung zum Handel an einem MTF- oder KMU-Wachstumsmarkt beantragenden Person mit Sitz und Rechtsform, des für ihn/sie geltenden Rechts sowie dem Land der Eintragung. ANHANG 24 REGISTRIERUNGSFORMULAR BEIM EU-WACHSTUMSPROSPEKT FÜR DIVIDENDENWERTE ABSCHNITT 1 VERANTWORTLICHE PERSONEN, ANGABEN VON SEITEN DRITTER, SACHVERSTÄNDIGENBERICHTE UND BILLIGUNG DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE Dieser Abschnitt enthält Angaben zu den Personen, die für den Inhalt des Registrierungsformulars beim EU-Wachstumsprospekt verantwortlich sind. Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, den Anlegern bezüglich der Richtigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben Sicherheit zu geben. Außerdem enthält dieser Abschnitt Angaben zur Rechtsgrundlage für das Registrierungsformular beim EU-Wachstumsprospekt und dessen Billigung durch die zuständige Behörde. Punkt 1.1 Nennung aller Personen, die für die Angaben im Registrierungsformular bzw. für bestimmte Teile der Angaben verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Teile anzugeben. Handelt es sich um natürliche Personen, zu denen auch Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Emittenten gehören, sind Name und Funktion dieser Person anzugeben. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben. Punkt 1.2 Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass die Angaben im Registrierungsformular ihres Wissens nach richtig sind und dass das Registrierungsformular keine Auslassungen enthält, die die Aussage verzerren könnten. Gegebenenfalls Erklärung der für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlichen Personen, dass die in den Teilen des Registrierungsformulars genannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und dass diese Teile des Registrierungsformulars keine Auslassungen enthalten, die die Aussage verzerren könnten. Punkt 1.3 Wird in das Registrierungsformular eine Erklärung oder ein Bericht einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind folgende Angaben zu dieser Person zu machen: a) Name, b) Geschäftsadresse, c) Qualifikationen, d) das wesentliche Interesse am Emittenten, falls vorhanden. Wurde die Erklärung oder der Bericht auf Ersuchen des Emittenten erstellt, so ist zu erklären, dass diese Erklärung oder dieser Bericht mit der Zustimmung vonseiten der Person, die den Inhalt dieses Teils des Registrierungsformulars für die Zwecke des Prospekts gebilligt hat, aufgenommen wurde. Punkt 1.4 Wurden Angaben von Seiten Dritter übernommen, ist zu bestätigen, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen des Emittenten und soweit für ihn aus den von diesem Dritten veröffentlichten Angaben ersichtlich, nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Darüber hinaus hat der Emittent die Quelle(n) der Angaben zu nennen. Punkt 1.5 Eine Erklärung, dass a) [das Registrierungsformular/der Prospekt] durch [Bezeichnung der zuständigen Behörde] als zuständiger Behörde gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligt wurde, b) die [Bezeichnung der zuständigen Behörde] [dieses Registrierungsformular/diesen Prospekt] nur bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 billigt, c) eine solche Billigung nicht als Bestätigung des Emittenten, der Gegenstand [dieses Registrierungsformulars/dieses Prospekts] ist, erachtet werden sollte. d) das [Registrierungsformular/der Prospekt] als Teil eines EU-Wachstumsprospekts gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt wurde. ABSCHNITT 2 STRATEGIE, LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND UNTERNEHMENSUMFELD Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Offenlegung von Informationen über die Identität des Emittenten, sein Unternehmen, seine Strategie und seine Ziele. Dieser Abschnitt sollte Anlegern ein klares Verständnis der Tätigkeiten des Emittenten und der Haupttrends, die seine Leistungsfähigkeit, seine Organisationsstruktur und seine wesentlichen Investitionen beeinflussen, ermöglichen. Gegebenenfalls legt der Emittent in diesem Abschnitt Prognosen oder Schätzungen seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit offen. Außerdem legen Emittenten mit einer Marktkapitalisierung über 200 000 000 EUR in diesem Abschnitt einen die tatsächlichen Verhältnisse wiedergebenden und ausgewogenen Bericht über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in der Vergangenheit vor. Punkt 2.1 Angaben zum Emittenten: a) gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten; b) Ort der Registrierung des Emittenten, seine Registrierungsnummer und Rechtsträgerkennung (LEI); c) Datum der Gründung der Gesellschaft und Existenzdauer des Emittenten, soweit diese nicht unbefristet ist. d) Sitz und Rechtsform des Emittenten, Rechtsordnung, unter der er tätig ist, Land der Gründung der Gesellschaft; Anschrift und Telefonnummer seines eingetragenen Sitzes (oder Hauptort der Geschäftstätigkeit, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch), etwaige Website des Emittenten mit einer Erklärung, dass die Angaben auf der Website nicht Teil des Prospekts sind, sofern diese Angaben nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. Punkt 2.1.1 Angaben zu wesentlichen Veränderungen in der Schulden- und Finanzierungsstruktur des Emittenten seit dem Ende der letzten Geschäftsperiode, für die Angaben im Registrierungsformular gemacht wurden. Enthält das Registrierungsformular Zwischenfinanzinformationen, können sich diese Angaben auf den Zeitraum seit dem Ende der letzten Zwischenberichtsperiode, für die Finanzinformationen in das Registrierungsformular aufgenommen wurden, beziehen; Punkt 2.1.2 Beschreibung der erwarteten Finanzierung der Tätigkeiten des Emittenten. Punkt 2.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit Punkt 2.2.1 Strategie und Ziele Beschreibung der Geschäftsstrategie und der strategischen Ziele des Emittenten (sowohl in finanzieller als auch in einer etwaigen nichtfinanziellen Hinsicht). In dieser Beschreibung sind auch die zukünftigen Herausforderungen und die Aussichten des Emittenten zu berücksichtigen. Sofern relevant, wird in dieser Beschreibung auch das Regelungsumfeld, in dem der Emittent tätig ist, berücksichtigt. Punkt 2.2.2 Haupttätigkeitsbereiche Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten, einschließlich: a) der wichtigsten Arten der vertriebenen Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen; b) Angaben über etwaige wichtige neue Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die seit der Veröffentlichung des letzten geprüften Abschlusses eingeführt wurden. Punkt 2.2.3 Wichtigste Märkte Beschreibung der wichtigsten Märkte, auf denen der Emittent tätig ist; Punkt 2.3 Organisationsstruktur Punkt 2.3.1 Ist der Emittent Teil einer Gruppe und sofern noch nicht an anderer Stelle im Registrierungsformular bereits vorgelegt und für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt nötig, ein Diagramm der Organisationsstruktur. Der Emittent kann das Diagramm auch durch eine kurze Beschreibung der Gruppe und seiner Stellung innerhalb der Gruppe ersetzen oder ergänzen, falls dies zur Darstellung der Struktur hilfreich ist. Punkt 2.3.2 Ist der Emittent von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig, ist dies klar anzugeben und die Abhängigkeit zu erläutern. Punkt 2.4 Investitionen Punkt 2.4.1 Sofern nicht an anderer Stelle im Registrierungsformular vorgelegt, eine Beschreibung (einschließlich des Betrages) der wesentlichen Investitionen seit dem Ende des von den in den Prospekt aufgenommenen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums bis zum Datum des Registrierungsformulars. Punkt 2.4.2 Beschreibung aller wesentlichen laufenden oder bereits fest beschlossenen Investitionen des Emittenten, einschließlich, sofern für die Geschäftstätigkeit des Emittenten bedeutend, der Finanzierungsmethode (Eigen- oder Fremdfinanzierung). Punkt 2.5 Angaben zur Geschäfts- und Finanzlage (nur von Emittenten mit einer Marktkapitalisierung über 200 000 000 EUR vorzulegen, falls der gemäß Artikel 19 und 29 der Richtlinie 2013/34/EU erstellte und vorgelegte Lagebericht nicht im EU-Wachstumsprospekt enthalten ist). Punkt 2.5.1 Sofern nicht an anderer Stelle im Registrierungsformular vermerkt und sofern für das Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt erforderlich, ist Folgendes vorzulegen: a) eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses sowie der Stellung des Emittenten entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit für jedes Jahr, für das historische Finanzinformationen verlangt werden, einschließlich der Ursachen wesentlicher Veränderungen; b) Angaben zu: i) der wahrscheinlichen zukünftigen Entwicklung des Emittenten; ii) Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung. Soweit für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Stellung des Emittenten nötig, umfasst die Analyse sowohl wesentliche finanzielle als auch, sofern angemessen, wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für das spezielle Unternehmen relevant sind, einschließlich Angaben zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen. Diese Analyse umfasst, sofern angemessen, Verweise auf im Jahresabschluss genannte Beträge und weitere Erläuterungen dazu. Punkt 2.6 Trendinformationen Punkt 2.6.1 Eine Beschreibung der wichtigsten aktuellen Trends bei Produktion, Umsatz und Vorräten sowie bei Kosten und Verkaufspreisen zwischen dem Ende des letzten Geschäftsjahres und dem Datum des Registrierungsformulars. Punkt 2.7 Gewinnprognosen oder -schätzungen Punkt 2.7.1 Hat ein Emittent eine (noch ausstehende und gültige) Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht, ist diese Prognose oder Schätzung in das Registrierungsformular aufzunehmen. Wurde eine Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht und ist diese noch ausstehend, jedoch nicht mehr gültig, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ist darzulegen, warum eine solche Prognose oder Schätzung nicht mehr gültig ist. Eine solche ungültige Prognose oder Schätzung unterliegt nicht den unter den Punkten 2.7.2 und 2.7.3 genannten Anforderungen. Punkt 2.7.2 Nimmt ein Emittent eine neue Gewinnprognose oder -schätzung oder eine bereits einmal veröffentlichte Gewinnprognose oder -schätzung gemäß Punkt 2.7.1 auf, hat die Gewinnprognose oder -schätzung klar und unmissverständlich zu sein und sie hat eine Erläuterung der wichtigsten Annahmen, auf die der Emittent seine Prognose oder Schätzung gestützt hat, zu umfassen. Die Prognose oder Schätzung hat folgenden Grundsätzen zu entsprechen: a) Bei den Annahmen sollte klar zwischen jenen unterschieden werden, die Faktoren betreffen, die die Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans beeinflussen können, und Annahmen in Bezug auf Faktoren, die klar außerhalb des Einflussbereiches der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans liegen. b) Die Annahmen müssen plausibel, für die Anleger leicht verständlich, spezifisch sowie präzise sein und dürfen nicht der üblichen Exaktheit der Schätzungen entsprechen, die der Prognose zugrunde liegen. c) Die im Rahmen einer Prognose getroffenen Annahmen lenken die Aufmerksamkeit des Anlegers auf jene Unsicherheitsfaktoren, die das Ergebnis der Prognose wesentlich verändern könnten. Punkt 2.7.3 Der Prospekt enthält eine Erklärung, dass die Gewinnprognose oder -schätzung folgende zwei Kriterien erfüllt: a) Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss; b) Konsistenz mit den Rechnungslegungsmethoden des Emittenten. ABSCHNITT 3 RISIKOFAKTOREN Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Beschreibung der Hauptrisiken, denen der Emittent ausgesetzt ist, und deren Auswirkung auf die zukünftige Leistungsfähigkeit des Emittenten. Punkt 3.1 Eine Beschreibung der wesentlichen Risiken, die dem Emittenten eigen sind, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“. In jeder Kategorie werden die gemäß der Bewertung des Emittenten oder Anbieters wesentlichsten Risiken, unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen auf den Emittenten und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens, zuerst angeführt. Die Risiken werden durch den Inhalt des Registrierungsformulars bestätigt. ABSCHNITT 4 UNTERNEHMENSFÜHRUNG In diesem Abschnitt werden die Verwaltung des Emittenten und die Rolle der mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Personen erläutert. Außerdem werden Angaben zum Hintergrund der Mitglieder des oberen Managements, zu ihrer Vergütung und ihrem potenziellen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Emittenten gemacht. Punkt 4.1 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan und oberes Management Punkt 4.1.1 Name und Geschäftsanschrift folgender Personen sowie Angabe ihrer Stellung beim Emittenten und der wichtigsten Tätigkeiten, die sie neben der Tätigkeit beim Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind: a) Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans; b) persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien; c) sämtliche Mitglieder des oberen Managements, die für die Feststellung relevant sind, ob der Emittent über die für die Führung der Geschäfte erforderliche Kompetenz und Erfahrung verfügt. Art einer etwaigen verwandtschaftlichen Beziehung zwischen den unter den Buchstaben a bis c genannten Personen. Punkt 4.1.2 Für jedes Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Emittenten und für jede der in Punkt 4.1.1 unter Buchstaben b und c genannten Personen detaillierte Angabe der einschlägigen Managementkompetenz und -erfahrung sowie folgende Angaben: a) detaillierte Angaben zu etwaigen Schuldsprüchen in Bezug auf betrügerische Straftaten während zumindest der letzten fünf Jahre; b) detaillierte Angaben zu etwaigen öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf die genannten Personen vonseiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) und eventuell Angabe des Umstands, ob diese Personen jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft im Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen wurden. Liegen keine der genannten Umstände vor, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Punkt 4.2 Vergütungen und sonstige Leistungen Soweit nicht an anderer Stelle im Registrierungsformular dargelegt, für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr für die in Punkt 4.1.1 unter Buchstaben a und c genannten Personen. Punkt 4.2.1 Betrag der Vergütungen (einschließlich etwaiger erfolgsgebundener oder nachträglicher Vergütungen) und Sachleistungen, die diesen Personen vom Emittenten und seinen Tochterunternehmen für Dienstleistungen gezahlt oder gewährt wurden, die für den Emittenten oder seine Tochtergesellschaften von jeglicher Person in jeglicher Funktion erbracht wurden. Diese Angaben sind auf Einzelfallbasis beizubringen, es sei denn, eine individuelle Offenlegung ist im Herkunftsland des Emittenten nicht erforderlich oder wird vom Emittenten nicht auf eine andere Art und Weise öffentlich vorgenommen. Punkt 4.2.2 Gesamthöhe der vom Emittenten oder seinen Tochtergesellschaften gebildeten Reserven oder Rückstellungen für Pensions- und Rentenzahlungen oder ähnliche Leistungen. Punkt 4.3 Aktienbesitz und Aktienoptionen In Bezug auf die in Punkt 4.1.1. unter Buchstaben a und c genannten Personen sind so aktuelle Angaben wie möglich über ihren Aktienbesitz und etwaige Aktienoptionen des Emittenten beizubringen. ABSCHNITT 5 FINANZINFORMATIONEN UND WESENTLICHE LEISTUNGSINDIKATOREN (KPIs) In diesem Abschnitt werden durch die Offenlegung der Finanzinformationen und der wesentlichen Leistungsindikatoren des Emittenten historische Finanzinformationen vorgelegt. Außerdem werden Angaben zur Dividendenpolitik des Emittenten gemacht und gegebenenfalls Pro-forma-Finanzinformationen offengelegt. Punkt 5.1 Historische Finanzinformationen Punkt 5.1.1 Beizubringen sind geprüfte historische Finanzinformationen, die die letzten zwei Geschäftsjahre abdecken (bzw. einen entsprechenden kürzeren Zeitraum, während dessen der Emittent tätig war), sowie ein Bestätigungsvermerk für jedes Geschäftsjahr. Punkt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.