Europäische Union

2014/203/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 Text von Bedeutung für den EWR

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ischen und ländlichen Raum, die die Durchlässigkeit, Wasserspeicherung und den Entzug von Schadstoffen durch natürliche oder „natur-ähnliche“ Prozesse erhöhen und dadurch zur Erreichung der Ziele aus der WRRL und der Hochwasserrichtlinie und zur Steuerung von Dürre in Gebieten mit Wasserknappheit beitragen. 2. Projekte zur Förderung der Hochwasser- und Dürrerisikosteuerung durch a) die Verhütung von Extremereignissen und durch Schutzvorkehrungen zur Unterstützung der Politik, der Raumplanung und des Notfallmanagements und durch b) integrierte Risikobewertungs- und Managementansätze, die auf der Belastbarkeit und der sozialen Anfälligkeit basieren und die gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellen. 3. Projekte, die das Erreichen der Ziele der WRRL ermöglichen, indem sie die hydro-morphologischen Belastungen in Angriff nehmen, die in Bewirtschaftungsplänen für Einzugsbiete identifiziert wurden und von der Land- oder Flussnutzung herrühren. 4. Projekte, die sich so mit dem integrierten Management der Verschmutzung durch Nährstoffe und organische Stoffe menschlichen und landwirtschaftlichen Ursprungs auseinandersetzen, dass die Maßnahmen ersichtlich werden, die auf der Ebene eines Fluss- oder Wassereinzugsgebiets benötigt werden, damit die Anforderungen der WRRL und MSRR, einschließlich der Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, der Nitratrichtlinie, der Badegewässerrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie erfüllt werden können. 5. Projekte, die sich mit den Belastungen durch chemische Schadstoffe in der Wasserumwelt auseinandersetzen und die auf die Verringerung der Emissionen prioritärer Stoffe an der Quelle abzielen, indem geeignete Ersatzstoffe oder alternative Technologien verwendet werden. 6. Projekte zur Renaturierung von Flüssen, Seen, der Morphologie von Küstengewässern und Ästuarien und/oder zur erneuten Schaffung der hiermit in Verbindung stehenden Lebensräume, einschließlich Überschwemmungs- und Moorgebieten, damit die Ziele der WRRL und der Hochwasserrichtlinie erreicht werden können. 7. Projekte zur Umsetzung von Wassersparmaßnahmen zur Verringerung der quantitativen und qualitativen Belastungen von Gewässern in Einzugsgebieten mit Wasserknappheit auf der Grundlage von wasserwirtschaftlichen Modellen. Meeres- und Küstenmanagement — Anhang III Abschnitt A Buchstabe a Ziffer iii 1. Projekte für die Entwicklung von Instrumenten, Technologien und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die mit der Meeresumwelt zusammenhängen, gegebenenfalls auch durch die Verringerung der Belastung der Meeresumgebung durch wirtschaftliche Tätigkeiten und durch Mainstreaming der Nachhaltigkeit der Meeresressourcen in die Sektoren der Meereswirtschaft mit dem Schwerpunkt auf Unterwasserlärm, physische Störungen des Meeresbodens, die Auswirkungen des Tiefseebergbaus und der Aquakultur. Es wird erwartet, dass die Projekte die Entwicklung von Managementplänen zur Verringerung der Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten auf die Umwelt umfassen. 2. Projekte, die den Eintrag von Abfällen oder mikrobiellen Schadstoffen ins Meer verhindern oder verringern sollen, indem bei den Quellen der marinen Abfälle und der mikrobiellen Schadstoffe angesetzt wird. 3. Projekte zur Förderung von Synergien zwischen integriertem Küstenmanagement und maritimer Raumplanung, die den Mehrwert einer Koordinierung von integriertem Küstenmanagement und maritimer Raumplanung in neuen maritimen Kontexten zeigen und die konkrete Umsetzung von Strategien für regionale Meeresräume einschließlich der Umsetzung des einschlägigen Unionsrechts unterstützen oder durch die Verfahren für das Ausweisen und Bewirtschaften von Meeresschutzgebieten oder Natura-2000-Gebieten integriertes Küstenmanagement mit maritimer Raumplanung verbinden. Wasserwirtschaft — Anhang III Abschnitt A Buchstabe a Ziffer iv 1. Projekte, die auf die Entwicklung von Technologien für Trinkwasser und von Systemen für die Behandlung von kommunalem Abwasser abzielen, indem sie ressourceneffiziente Prozesse für die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen anstreben (z. B. durch das Ziel, den Energieverbrauch für die Behandlung und das Management von Wasser sowie Wasserverluste zu reduzieren) und indem sie Verfahren und Kontrollprozesse vor Ort anstreben, um die als Teil der Abwässer eingeleiteten, entstehenden Schadstoffe und Krankheitserreger zu reduzieren oder zu beseitigen. 2. Projekte, die Instrumente anwenden (z. B. Planung, dezentralisierte Systeme, risikobasierte Ansätze), um eine effiziente Bereitstellung von Wasserdienstleistungen in Gebieten mit einer niedrigen Bevölkerungsdichte sicherzustellen, die die Trinkwasserrichtlinie und die Richtlinie über kommunales Abwasser einhalten. 3. Projekte, die auf effizientere und wirksamere, innovativere Lösungen und/oder Behandlungsmöglichkeiten in Bezug auf wiederaufbereitetes/gereinigtes Wasser abzielen und Folgendes entwickeln und nachweisen: — innovative Konzepte für (eine alternative) Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Wiederverwendung und Rückgewinnung von Ressourcen; — Kontrollmethoden an der Quelle und kosteneffiziente Technologien vor Ort für den Austritt von entstehenden Schadstoffen und Pathogenen in die Abwasserbehandlungssysteme; — Innovationshubs der Wasserbehandlung in Regionen, in denen derzeit eine angemessene Kanalisation und angemessene Anlagen zur Behandlung und Entsorgung von Abwasser fehlen, indem intelligente Technologien und dezentralisierte Systeme mit dem Schwerpunkt auf alternativen Wasserquellen verwendet werden; — systematische Ansätze zur Vermeidung von Wasser-, Energie- und Ressourcenverlusten in der Industrieproduktion und in der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. LIFE-Verordnung Anhang III b) Thematische Prioritäten für Abfall: Aktivitäten zur Umsetzung der spezifischen Ziele für Abfall, die in dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und dem 7. Umweltaktionsprogramm festgelegt sind, insbesondere i) integrierte Ansätze zur Umsetzung von Abfallplänen und -programmen; ii) Aktivitäten zur Umsetzung und Entwicklung des Abfallrechts der Union mit besonderem Schwerpunkt auf den ersten Stufen der Abfallhierarchie der Union (Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling); iii) Aktivitäten für Ressourceneffizienz und Lebenszyklusauswirkungen von Produkten, Verbrauchsmuster und Entmaterialisierung der Wirtschaft. In Bezug auf Abfall zielen der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und das 7. UAP auf das Erreichen der folgenden allgemeinen Ziele bis 2020 ab: — Verringerung des Abfallaufkommens; — Maximierung von Recycling und Wiederverwendung; — Begrenzung des Verbrennens auf nicht recyclierbare Materialien und — Beschränkung der Deponielagerung auf nicht recyclierbaren und nicht wiederverwertbaren Abfall. Deshalb wird folgenden Projekten Vorrang eingeräumt: Umsetzung der Abfallrechtsvorschriften — Anhang III Abschnitt A Buchstabe b Ziffern i und ii 1. Projekte, die innovative Methoden, Technologien und Maßnahmen in erste Linie direkt an der Abfallquelle für die Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung von Siedlungsabfällen verwenden. 2. Projekte, die innovative Methoden, Technologien und Maßnahmen in erste Linie direkt an der Abfallquelle für die Abfallvermeidung, die Vorbereitung für die Wiederverwendung, die Wiederverwendung, das Recycling und die getrennte Sammlung der folgenden Abfallströme verwenden: — Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren, Altfahrzeuge, Verpackungsmaterial, Bau- und Abrissschutt und medizinische Abfälle; — Bioabfälle, einschließlich Lebensmittelabfällen, während der gesamten Lebensmittelkette. 3. Integrierte Kunststoffmanagementprojekte, die eingerichtet werden, um zu einer höheren Recyclierbarkeit, zur Sortierung und zu einem qualitativ hochwertigen Recycling, zu Ökodesign, zur Bewirtschaftung von nicht als Verpackungsmaterial verwendetem Kunststoff, zum Verzicht auf Kunststoffartikel für den Einmalgebrauch oder zur Einschränkung und Beseitigung der Vermüllung führen sollen. 4. Projekte, mit denen der Umgang mit Sondermüll im Haushalt verbessert werden soll. Abfall- und Ressourceneffizienz — Anhang III Abschnitt A Buchstabe b Ziffer iii Projekte, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene die Nutzung von wirtschaftlichen Instrumenten zur Unterstützung von Politiken der Abfallbewirtschaftung und der Ressourceneffizienz umsetzen. LIFE-Verordnung Anhang III c) Thematische Prioritäten für Ressourceneffizienz, einschließlich Boden und Wälder, sowie umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft: Aktivitäten zur Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa und des 7. Umweltaktionsprogramms, die nicht durch andere in diesem Anhang genannte thematische Prioritäten abgedeckt werden, insbesondere i) Aktivitäten für eine Symbiose zwischen Industrien und Wissenstransfer sowie Entwicklung neuer Modelle für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft; ii) Aktivitäten für die thematische Strategie Boden (Mitteilung der Kommission vom 22. September 2006 mit dem Titel „Thematische Strategie für den Bodenschutz“) mit besonderem Schwerpunkt auf Verringerung und Kompensation von Bodenversiegelung sowie verbesserte Landnutzung; iii) Aktivitäten für Überwachungs- und Informationssysteme für den Wald sowie zur Verhütung von Waldbränden. Projekte, die unter die thematischen Prioritäten für Ressourceneffizienz, einschließlich Boden und Wälder sowie umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft fallen, konzentrieren sich auf die Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa, der thematischen Strategie für den Bodenschutz und der neuen EU-Forststrategie. Hinsichtlich der Industriesymbiose, des Wissenstransfers und der Verlagerung zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft sollte besonderes Augenmerk auf eine ressourceneffiziente und umweltschonende Leistung der Unternehmen, einschließlich der Wertschöpfungskette, gerichtet werden und auf die Harmonisierung der Methodik für das Messen des Umweltfußabdrucks. In Bezug auf den Bodenschutz bedarf es einer Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und insbesondere einer Begrenzung und Abmilderung der Bodenversiegelung. Überwachungs- und Informationssysteme für den Wald sowie die Verhütung von Waldbränden haben sich in den letzten Jahren gut weiterentwickelt, aber die neue EU-Forststrategie muss umgesetzt und das Europäische Waldbrand-Informationssystem (EFFIS) weiter verbessert werden (7). Deshalb wird folgenden Projekten Vorrang eingeräumt: Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft — Anhang III Abschnitt A Buchstabe c Ziffer i 1. Projekte, die das Konzept der umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen umsetzen, die die gesamte Wertschöpfungskette umfassen oder die Verwendung von Sekundarressourcen/Ausschussmaterial/Abfällen in anderen Industriezweigen oder Wertschöpfungsketten (Ökodesign, Kaskadennutzung von Material, Reparatur, Herstellung aus recyceltem Material, Wiederverwendung, Recycling, neue Kreislaufgeschäftskonzepte und innovative Rücknahme- und Sammelsysteme) sicherstellen. 2. Projekte, die neue Geschäftsmodelle für die Ressourceneffizienz umsetzen, einschließlich der Einführung von ressourceneffizienten Vorgehensweisen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei der Schwerpunkt auf die Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur und das Recyceln ihrer Produkte und Prozesse gelegt wird — einschließlich der gemeinsamen Nutzung oder des Leasings von Produkten statt ihres Verkaufs. Dies sollte einen der Industriesektoren betreffen, die in dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa als Priorität angesehen werden. Das neues Geschäftsmodell sollte zu einem geringeren Verbrauch von Material und/oder Energie und Wasser führen. 3. Projekte, die die Umsetzung der Europäischen Umweltfußabdruck-Methodik (8) durch Offenlegung gegenüber dem Verbraucher und den Interessenträgern, durch Datenverfügbarkeit, Qualität und Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Vereinfachung der Berechnung und Überprüfung fördern. 4. Projekte, die regulatorische und finanzielle Anreize oder Anreize des guten Rufs durch die Verwendung von EMAS oder anderer robuster, verlässlicher (d. h. von Dritten geprüften) Umweltmanagementinstrumente der Union mit der Umweltleistung verbinden. 5. Projekte zur Förderung einer umweltgerechten öffentlichen Beschaffung durch die Entwicklung, in Zusammenarbeit mit Unternehmen, und die Anwendung gemeinsamer Ausschreibungsspezifikationen öffentlicher Behörden mit einem ähnlichen Beschaffungsbedarf (einschließlich Marktkonsultationen und der tatsächlichen Beschaffung) und von Systemen, die der ausschreibenden Stelle eine einfache und zuverlässige Überprüfung der Umweltanforderungen ermöglichen, und zur Förderung der Anwendung solcher Systeme. Boden — Anhang III Abschnitt A Buchstabe c Ziffer ii 1. Projekte, die die Bodenversiegelung begrenzen oder abmildern oder innovative Methoden für die Kompensation von Bodenversiegelung auf regionaler, provinzieller oder kommunaler Ebene und gemäß den Leitlinien zur Begrenzung der Bodenversiegelung (SWD(2012) 101 final/2) (9) vorschlagen, insbesondere Projekte, die ein Umdenken in Bezug auf die Planung und den Haushalt vorsehen und eine regionale oder kommunale Entwicklung ohne weitere Landnahme oder Bodenversiegelung zum Ziel haben. 2. Projekte, mit denen eine bessere Bodenbewirtschaftung erreicht werden soll (Abnahme der Erosion, Erhalten der organischen Substanz im Boden, Vermeiden von Bodenverdichtung und Verschmutzung, Bewahren/Wiederherstellen eines kohlenstoffreichen Bodens usw.) auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Die verwendeten Methoden können Überwachungsinstrumente und -praktiken umfassen oder die Verbesserung von Verwaltungs- und Rechtsrahmen. Von besonderem Interesse werden Projekte sein, die kosteneffiziente Lösungen bereitstellen, mit denen bestehende Instrumente oder Methoden verbessert oder Bodenfunktionen als Teil eines größeren Ökosystems, beispielsweise für die Wasserrückhaltefähigkeit, unterstützt werden. 3. Projekte, die kosteneffiziente Unterstützungsinstrumente- und -systeme für die Identifizierung belasteter Standorte auf regionaler und nationaler Ebene entwickeln und umsetzen. Wälder — Anhang III Abschnitt A Buchstabe c Ziffer iii Projekten zu diesem Thema kann nur dann Priorität eingeräumt werden, wenn sie vorsehen, dass alle bei den Projekten erhobenen waldbezogenen quantitativen und qualitativen Daten in das Europäische Zentrum für Forstdaten eingegeben werden und später in das Waldinformationssystem der Europäischen Kommission für Europa. 1. Projekte, die dazu beitragen, vollständig harmonisierte Informationen von Daten zu gewinnen, die aus einzelstaatlichen Waldberichten (National Forest Inventories, NFI) und/oder anderen Waldinformationsnetzwerken erhoben wurden und die moderne Methoden zum Nachweis einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf regionaler, nationaler oder supranationaler Ebene gemäß vereinbarten (Forest Europe (10)) Kriterien und Indikatoren verwenden (z. B. Waldgesundheit und Vitalität, Leistungen des Ökosystems Wald, Wälder und sozioökonomischen Funktionen, die mit der EU-Bioökonomie verknüpft sind, und der Wald in einem sich ändernden Klima) und den Zielen der neuen EU-Forststrategie (11) und der Biodiversitätsstrategie 2020 der EU (12) folgen. 2. Projekte, die auf den Informationen aufbauen, die von bestehenden nationalen/regionalen Waldinformationsnetzwerken erhoben wurden und neue Methoden für die Erfassung und Meldung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung (13) auf nationaler und regionaler Ebene und gemäß der EEA-Klassifikation der europäischen Waldarten (14) in 14 von Forest Europe niedergelegten Kategorien entwickeln und umsetzen. Diese Projekte sollten auch spezifische, demonstrative Maßnahmen umfassen, die zeigen, wie die Informationen und neuen Methoden für eine Verbesserung des Schutzes des Ökosystems Wald verwendet werden können. 3. Projekte, die zu einer Verbesserung des Europäischen Waldbrandinformationssystem (EFFIS) beitragen. Diese Projekte sollten auch spezifische, demonstrative Maßnahmen umfassen, die zeigen wie die Informationen und die neuen Methoden angewendet werden können, um die in der Biodiversitätsstrategie 2020 der EU niedergelegten Ziele in Bezug auf die Bewirtschaftung des Waldes und des Ökosystems Wald zu erreichen. 4. Projekte, die neue Informationen über Wälder verwenden, um deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen aus demografischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Urbanisierung, der Aufgabe von Flächen und dem Verlust traditioneller Fähigkeiten der Landbewirtschaftung zu stärken. LIFE-Verordnung Anhang III d) Thematische Prioritäten für Umwelt und Gesundheit, einschließlich Chemikalien und Lärm: unterstützende Aktivitäten für die Umsetzung der spezifischen Ziele für Umwelt und Gesundheit gemäß dem 7. Umweltaktionsprogramm, insbesondere i) unterstützende Aktivitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) (REACH) und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) (Biozidprodukteverordnung) zur Gewährleistung einer sichereren, nachhaltigeren oder wirtschaftlicheren Verwendung von Chemikalien (einschließlich Nanomaterialien); ii) unterstützende Aktivitäten zur Förderung der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (17) (Lärmrichtlinie) zur Erreichung von Lärmpegeln, die nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen und Risiken für die menschliche Gesundheit führen; iii) unterstützende Aktivitäten zur Vermeidung schwerer Unfälle insbesondere durch die Förderung der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (18) (Seveso-III-Richtlinie). In Bezug auf Umwelt und Gesundheit sollten neue Methoden untersucht werden, mit denen die Auswirkungen von Chemikalien, Lärm und Industrieunfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit reduziert werden können. Deshalb wird folgenden Projekten Vorrang eingeräumt: Chemikalien — Anhang III Abschnitt A Buchstabe d Ziffer i 1. Projekte, die die Auswirkungen von Chemikalien (einschließlich Nanomaterialien und Biozidprodukten) auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch eine sicherere oder nachhaltigere Verwendung von Chemikalien oder durch eine Verringerung der Exposition gegenüber toxischen Chemikalien in Produkten oder in der Umwelt auf ein Minimum reduzieren, indem sie diese durch sicherere Stoffe oder chemikalienfreie Lösungen ersetzen. 2. Projekte, die die Verwendung von Daten der chemischen Überwachung (z. B. Umweltüberwachung, Human-Biomonitoring, Produktüberwachung, Rauminnenluftüberwachung) zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbessern, indem sie die Daten der chemischen Überwachung verfügbar, zugänglich, vergleichbar und interoperabel machen und es ermöglichen, dass die Daten mit der Überwachung der Gesundheit des Menschen und der Umwelt und für eine Bewertung der Exposition von chemischen Gemischen über verschiedene Expositionswege verknüpft werden. Lärm — Anhang III Abschnitt A Buchstabe d Ziffer ii Zu diesem Thema wird Projekten in städtischen Gebieten Vorrang eingeräumt, um die Situation einer größtmöglichen Anzahl von Personen zu verbessern. 1. Projekte, die auf die Einführung dauerhafter Zonen niedriger Lärmemission in städtischen Gebieten abzielen, indem nur Elektrofahrzeuge erlaubt sind oder andere, gleichermaßen wirksame Ansätze für Zonen mit niedrigen Lärmemissionen angewendet werden. 2. Projekte, die in dicht besiedelten städtischen Gebieten auf die Minderung des Lärms von Straßen oder anderen Mitteln der Verkehrsinfrastruktur abzielen, indem lärmarme Straßenbeläge verwendet werden, deren Lebenszykluskosten denen von Standardstraßenbelägen entsprechen und die gleichzeitig eine beträchtliche Lärmminderung mit sich bringen. Industrieunfälle — Anhang III Abschnitt A Buchstabe e Ziffer iii Projekte, deren Ziel die Erleichterung der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ist, indem sie Instrumentarien für die Durchführung der Risikokartierung, einschließlich der Umweltrisikokartierung, und für eine Bekämpfung der Domino-Effekte entwickeln. LIFE-Verordnung Anhang III e) Thematische Prioritäten für Luftqualität und Emissionen, einschließlich städtische Umwelt: Aktivitäten zur Umsetzung der spezifischen Ziele für Luft und Emissionen, die in dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und dem 7. Umweltaktionsprogramm festgelegt sind, insbesondere i) integrierte Ansätze zur Durchführung von Luftqualitätsvorschriften; ii) unterstützende Aktivitäten zur Förderung der Einhaltung der Normen der Union für Luftqualität und damit zusammenhängende Luftemissionen, einschließlich der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (19) (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen); iii) unterstützende Aktivitäten zur verstärkten Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (20) (Industrieemissionsrichtlinie) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Verbesserung des Verfahrens zur Bestimmung und Umsetzung der besten verfügbaren Techniken bei Sicherstellung eines problemlosen Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen und Stärkung des Beitrags der Industrieemissionsrichtlinie zur Innovation. Die thematisc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.