Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1583 der Kommission vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)

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19.9.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 239/34 BESCHLUSS (EU) 2017/1583 DER KOMMISSION vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2009/64/EG der Kommission (2) wird die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) „Wasserbeschaffenheit — Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren“ als Norm für die Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG festgelegt. (2) Die Norm ISO 17994:2004(E) ist überholt und wurde technisch überarbeitet (z. B. durch Aktualisierung der Terminologie, klarer gefasste Vorgaben und einen neuen Anhang zu technischen Berechnungen). (3) Deshalb wurde die Norm ISO 17994:2004(E) durch eine aktuellere Fassung, die Norm ISO 17994:2014 „Wasserbeschaffenheit — Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren“, ersetzt. Diese internationale Norm wurde vom Europäischen Komitee für Normung in die Europäische Norm EN ISO 17994:2014 umgesetzt. Daher ist es angezeigt, die Norm EN ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG festzulegen. (4) Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden. (5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingerichteten Ausschusses — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Für die Zwecke von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG wird die Norm EN ISO 17994:2014 „Wasserbeschaffenheit — Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren“ als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden festgelegt. Artikel 2 Die Entscheidung 2009/64/EG wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 1. September 2017. Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37. (2)  Entscheidung 2009/64/EG der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 23 vom 27.1.2009, S. 32).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.