19.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 239/34


BESCHLUSS (EU) 2017/1583 DER KOMMISSION

vom 1. September 2017

zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2009/64/EG der Kommission (2) wird die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) „Wasserbeschaffenheit — Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren“ als Norm für die Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG festgelegt.

(2)

Die Norm ISO 17994:2004(E) ist überholt und wurde technisch überarbeitet (z. B. durch Aktualisierung der Terminologie, klarer gefasste Vorgaben und einen neuen Anhang zu technischen Berechnungen).

(3)

Deshalb wurde die Norm ISO 17994:2004(E) durch eine aktuellere Fassung, die Norm ISO 17994:2014 „Wasserbeschaffenheit — Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren“, ersetzt. Diese internationale Norm wurde vom Europäischen Komitee für Normung in die Europäische Norm EN ISO 17994:2014 umgesetzt. Daher ist es angezeigt, die Norm EN ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG festzulegen.

(4)

Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingerichteten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Zwecke von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG wird die Norm EN ISO 17994:2014 „Wasserbeschaffenheit — Anforderungen für den Vergleich der relativen Wiederfindung von Mikroorganismen durch zwei quantitative Verfahren“ als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden festgelegt.

Artikel 2

Die Entscheidung 2009/64/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 1. September 2017.

Für die Kommission

Karmenu VELLA

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37.

(2)  Entscheidung 2009/64/EG der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 23 vom 27.1.2009, S. 32).