Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/806 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D0806. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ster der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 4.3.2019 280. Iyad Mohammad al-Khatib Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich Minister für Kommunikation und Technologie. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 4.3.2019 281. Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich Industrieminister. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 4.3.2019“ b) Die folgenden Einträge werden gelöscht: 75. Generalleutnant Fahid Al-Jassim 88. Brigadegeneral Ahmed Yousef Jarad 97. Brigadegeneral Mohsin Makhlouf 100. Generalmajor Suheil Salman Hassan 168. Omran Ahed Al Zu'bi 174. Mohammed Turki Al Sayed 249. Isam Zahr Al-Din c) Die Einträge 264 bis 269 werden wie folgt umnummeriert: Name der Person Aktuelle Eintragsnummer Neue Eintragsnummer Anas Talas 264 282 Jamal Eddin Mohammed Nazer 265 283 Mazin Al-Tarazi 266 284 Samer Foz 267 285 Khaldoun Al-Zoubi 268 286 Hussam Al-Qatirji 269 287 2. In Teil B („Organisationen“) werden die folgenden Einträge gelöscht: 51. Drex Technologies Holding S.A. 70. DK Group.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.