Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/698 der Kommission vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

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Quellenkennung: 32016R0698. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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11.5.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 121/1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/698 DER KOMMISSION vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (1), insbesondere auf Artikel 279, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach der Annahme der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission (2) wurden in dem die Vereinfachungen betreffenden Teil des Anhangs 12 der Delegierten Verordnung in drei Vordrucken einige Unstimmigkeiten mit den Systemen, die mit dem Zollkodex der Union eingeführt wurden, sowie Bezugnahmen auf Verfahren, die nicht mehr bestehen, festgestellt. Diese Unstimmigkeiten beeinträchtigen die Rechtsklarheit und sollten berichtigt werden. (2) Außerdem wurde festgestellt, dass in dem die Vereinfachungen betreffenden Teil des Anhangs 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 irrtümlicherweise bestimmte Vordrucke weggelassen wurden. (3) Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 sollte daher entsprechend berichtigt werden. (4) Die Bestimmungen dieser Verordnung sollten ab dem 1. Mai 2016 gelten, damit der Zollkodex vollumfänglich angewendet werden kann — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 Anhang 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 wird wie folgt berichtigt: (1) Die Vordrucke „Antrag auf Bewilligung der vereinfachten Anmeldung und der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders“, „Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen, Zusatzblatt — EINFUHR“ und „Erläuterungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks“ erhalten die Fassung der Vordrucke des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. (2) Die Vordrucke in Anhang II der vorliegenden Verordnung werden angefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 8. April 2016 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)  Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). (2)  Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016, S. 1). ANHANG I Text von Bild Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen Original 1. Antragsteller Betroffene Unternehmen, wenn andere als der Antragsteller Raum für zollamtliche Vermerke 1.a. Kennnummer des Unternehmens 1.b. Referenznummer 1.c. Kontaktstelle 1.d. Abgabe von Anmeldungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als direkter Vertreter als indirekter Vertreter 2. Vereinfachungen a. Anschreibung in der Buchführung des Anmelders b. Vereinfachte Anmeldung c. Zentrale Zollabwicklung Standard-zollanmel-dung vereinfachte Anmeldung AiBA Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung 3. Art der Bewilligung (Code): 4.a. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) JA Nr. NEIN 4.b. Bewilligung(en) für Zollverfahren, für die vereinfachte Verfahren genutzt werden sollen 5. Hauptbuchhaltung 5.a. Ort der Hauptbuchhaltung 5.b. Art der Hauptbuchhaltung 6. Zusatzblätter Art Referenznummer Ende der Geltungsdauer Text von Bild Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen Zusatzblatt - EINFUHR Original 7. Für das Verfahren relevante Aufzeichnungen 7.a. Ort, an dem die Aufzeichnungen geführt werden 7.b. Art der Aufzeichnungen 7.c. Sonstige zweckdienliche Informationen 8. Art der Waren 8.a. KN-Code Warenbezeichnung 8.b. Geschätzte Gesamtmenge 8.c. Geschätzte Anzahl der Vorgänge 8.d. Geschätzter Gesamtzollwert 8.e. Durchschnittlicher Zollbetrag 9. Bewilligter Warenort / Zollstelle a. Ort b. Örtliche/Gestellungszollstellen 10. Zollstelle(n) für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren 11. Überwachungszollstelle (falls zutreffend) 12. Art der vereinfachten Anmeldung Einheitspapier Elektronische Anmeldung Handelspapier oder sonstiges Verwaltungspapier Genaue Angabe: 13. Zusätzliche Angaben / Auflagen 14. Ich bin damit einverstanden, dass alle Informationen mit den Zollbehörden der anderen beteiligten Mitgliedstaaten und der Kommission ausgetauscht werden können. Ort und Datum Unterschrift und Name Erläuterungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks Allgemeine Bemerkung: Gegebenenfalls können die verlangten Angaben in einer gesonderten Anlage zum Antragsvordruck aufgeführt werden, die mit einem Verweis auf das entsprechende Feld des Antragsvordrucks zu versehen ist. Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Angaben verlangen. 1. Geben Sie Namen und EORI-Nummer des Antragstellers an. Der Antragsteller ist die Person, der eine Bewilligung erteilt werden soll. 1.a Geben Sie die Kennnummer des Unternehmens an. 1.b Gegebenenfalls sind interne Referenznummern anzugeben, mit denen in der Bewilligung auf diesen Antrag verwiesen werden kann. 1.c Geben Sie Namen, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson an. 1.d Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes die Art der bei der Anmeldung wahrgenommenen Vertretung an. 2. Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes an, welche Vereinfachung (Anschreibung in der Buchführung, vereinfachtes Anmeldeverfahren oder zentrale Zollabwicklung) und welches Zollverfahren (bei der Einfuhr und/oder Ausfuhr) beantragt werden. 3. Tragen Sie den entsprechenden Code ein: 1. erstmaliger Antrag auf Bewilligung 2. Antrag auf Änderung oder Erneuerung der Bewilligung (geben Sie auch die entsprechende Bewilligungsnummer an) 4.a Geben Sie an, ob der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bescheinigt wurde; wenn „JA“, geben Sie bitte die entsprechende Bewilligungsnummer an. 4.b Geben Sie die Art, die Referenznummer und gegebenenfalls das Datum des Endes der Geltungsdauer der jeweiligen Bewilligung(en) an, für die die beantragte(n) Vereinfachung(en) genutzt werden soll(en); wurde(n) die Bewilligung(en) gerade erst beantragt, so geben Sie bitte die Art der beantragten Bewilligung(en) und das Antragsdatum an. 5. Angaben zur Haupt-, Geschäfts-, Steuer- oder sonstigen Buchhaltung 5.a Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem sich die Hauptbuchhaltung befindet. 5.b Geben Sie an, wie die Buchhaltung geführt wird (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch verwendetes System und Software). 6. Anzugeben ist die Anzahl der dem Antrag beigefügten Zusatzblätter. 7. Angaben zu den Aufzeichnungen (zollrelevante Aufzeichnungen). 7.a Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem die Aufzeichnungen geführt werden. 7.b Geben Sie an, wie die Aufzeichnungen geführt werden (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch System und Software). 7.c Geben Sie gegebenenfalls weitere relevante Informationen zu den Aufzeichnungen an. 8. Angaben zur Art der Waren und Vorgänge. 8.a Geben Sie, sofern zutreffend, den maßgeblichen KN-Code oder zumindest die KN-Kapitel und die Warenbezeichnung ein. 8.b Geben Sie die relevanten Informationen auf Monatsbasis an. 8.c Geben Sie die relevanten Informationen auf Monatsbasis an. 9. Angaben zum bewilligten Warenort und zur zuständigen Zollstelle. 9.a + b Geben Sie die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und die Kontaktinformationen an. 10. Geben Sie die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der Zollstellen an, bei denen die Waren in ein Zollverfahren übergeführt werden. 11. Geben Sie, sofern zutreffend, die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der Überwachungszollstelle an. 12. Kreuzen Sie das entsprechende Feld für die Art der vereinfachten Anmeldung an; bei Verwendung von Handelspapieren oder sonstigen Verwaltungspapieren ist anzugeben, um welches Papier es sich genau handelt. ANHANG II Text von Bild Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen Zusatzblatt - AUSFUHR Original 7. Für das Verfahren relevante Aufzeichnungen 7.a. Ort, an dem die Aufzeichnungen geführt werden 7.b. Art der Aufzeichnungen 7.c. Sonstige zweckdienliche Informationen 8. Art der Waren 8.a. KN-Code Warenbezeichnung 8.b. Geschätzte Gesamtmenge 8.c. Geschätzte Anzahl der Vorgänge 8.d. Geschätzter Gesamtzollwert 9. Bewilligter Warenort / Zollstelle a. Ort b. Örtliche/Gestellungszollstellen 10. Zollstelle(n) für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren 11. Überwachungszollstelle (falls zutreffend) 12. Art der vereinfachten Anmeldung Einheitspapier Elektronische Anmeldung Handelspapier oder sonstiges Verwaltungspapier Genaue Angabe: 13. Zusätzliche Angaben / Auflagen 14. Ich bin damit einverstanden, dass alle Informationen mit den Zollbehörden der anderen beteiligten Mitgliedstaaten und der Kommission ausgetauscht werden können. Ort und Datum Unterschrift und Name Text von Bild Bewilligung von Vereinfachungen Original 1. Inhaber der Bewilligung Nr.: Nummer der Bewilligung Ausstellende Behörde 1.a. Diese Entscheidung betrifft Ihren Antrag vom Nummer: 1.b. Der Inhaber dieser Bewilligung handelt als direkter Vertreter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als indirekter Vertreter 2. Vereinfachungen a. Anschreibung in der Buchführung des Anmelders b. Vereinfachtes Anmeldeverfahren c. Zentrale Zollabwicklung Standard zollanmel-dung vereinfachte Anmeldung AiBA Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung Einfuhr Überlassung zum zollfrechtlich freien Verkehr Zolllagerverfahren aktive Veredelung vorübergehende Verwendung Endverwendung Ausfuhr Ausfuhr Wiederausfuhr passive Veredelung 3. Art der Bewilligung (Code): 4. Art und Nummer der Bewilligung(en), für die vereinfachte Verfahren genutzt werden sollen 5. Hauptbuchhaltung 5.a. Ort der Hauptbuchhaltung 5.b. Art der Hauptbuchhaltung 6. Zusatzblätter Art Referenznummer Text von Bild Bewilligung von Vereinfachungen Zusatzblatt - EINFUHR Nummer der Bewilligung Original 7. Für das Verfahren relevante Aufzeichnungen 7.a. Ort, an dem die Aufzeichnungen geführt werden 7.b. Art der Aufzeichnungen 8. Art der Waren 8.a. KN-Code Warenbezeichnung 8.b. Geschätzte Gesamtmenge 8.c. Geschätzte Anzahl der Vorgänge 8.d. Geschätzter Gesamtzollwert 8.e. Durchschnittlicher Zollbetrag 9. Bewilligte(r) Warenort(e) / Zollstelle(n) a. Ort b. Örtliche/Gestellungszollstellen 10. Zollstelle(n) für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren 11. Überwachungszollstelle 12. Art der vereinfachten Anmeldung Einheitspapier Elektronische Anmeldung Handelspapier oder sonstiges Verwaltungspapier Genaue Angabe: 13. Zusätzliche Angaben / Auflagen 14. Ort und Datum Unterschrift und Name Stempel Text von Bild Bewilligung von Vereinfachungen Zusatzblatt - AUSFUHR Nummer der Bewilligung Original 7. Für das Verfahren relevante Aufzeichnungen 7.a. Ort, an dem die Aufzeichnungen geführt werden 7.b. Art der Aufzeichnungen 8. Art der Waren 8.a. KN-Code Warenbezeichnung 8.b. Geschätzte Gesamtmenge 8.c. Geschätzte Anzahl der Vorgänge 8.d. Geschätzter Gesamtzollwert 9. Bewilligte(r) Warenort(e) / Zollstelle(n) a. Ort b. Örtliche/Gestellungszollstellen 10. Zollstelle(n) für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren 11. Überwachungszollstelle 12. Art der vereinfachten Anmeldung Einheitspapier Elektronische Anmeldung Handelspapier oder sonstiges Verwaltungspapier Genaue Angabe: 13. Zusätzliche Angaben / Auflagen 14. Ort und Datum Unterschrift und Name Stempel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.