Europäische Union

2012/130/EU: Beschluss des Rates vom 3. Oktober 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik im Namen der Europäischen Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0130. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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h Beschlussfassung im Einklang mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens beteiligen. Im Sinne dieses Übereinkommens beinhaltet die Bezugnahme auf die Kommission bzw. auf Mitglieder der Kommission solche Rechtsträger. 4. Kann eine Streitigkeit, an der ein Rechtsträger beteiligt ist, der gemäß dem vorliegenden Anhang erklärt hat, an dieses Übereinkommen gebunden zu sein, nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden, so wird sie auf Antrag einer der Streitparteien nach den einschlägigen Regeln des Ständigen Schiedsgerichtshofs endgültig und verbindlich geschlichtet. 5. Die Bestimmungen dieses Anhangs, die sich auf die Beteiligung von Rechtsträgern beziehen, finden ausschließlich im Sinne dieses Übereinkommens Anwendung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.