Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

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21.12.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 348/60 BESCHLUSS (GASP) 2016/2356 DES RATES vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) vorgegeben werden. Nach der Strategie zählen der Balkan und Südosteuropa zu den Regionen, die mit am stärksten von der übermäßigen Anhäufung und Verbreitung von SALW betroffen sind. Ferner soll die Union ihre Aufmerksamkeit vorrangig auf Mittel- und Osteuropa richten; im Zusammenhang mit dem Balkan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung eines wirksamen Multilateralismus sowie einschlägiger regionaler Initiativen ein wirksames Instrument zur Durchführung der Strategie ist. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die überschüssigen Bestände an SALW in Osteuropa — eine Altlast aus der Zeit des Kalten Krieges — abzubauen. (2) Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Konferenz zur Vorbereitung der Überprüfung des am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW zu verhindern. Die Staaten würdigten die Fortschritte, die bei der Vertiefung der subregionalen und regionalen Zusammenarbeit erzielt wurden, und verpflichteten sich, eine solche Zusammenarbeit sowie Mechanismen zur Koordinierung und zum Informationsaustausch, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren, auf- oder auszubauen, wo dies zweckmäßig ist, um die Durchführung des Aktionsprogramms voranzubringen. (3) Die 2002 in Belgrad eingerichtete Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“), die gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) tätig ist, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, in deren Rahmen dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegengewirkt wird. (4) Die Union hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates (1), der mit den Ratsbeschlüssen 2003/807/GASP (2) und 2004/791/GASP (3) verlängert und geändert wurde, sowie durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (4) unterstützt. Die Union hat die auf Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der SEESAC auch durch den Beschluss 2013/730/GASP des Rates (5) unterstützt. (5) Die Union möchte ein weiteres SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit finanzieren — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt: Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustauschs mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen, Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen, Verbesserung der Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung, Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen. Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich beschrieben ist. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die SEESAC. (3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 6 508 136 EUR. Die Mittel für das Gesamtprogramm belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 9 142 355 EUR. Das Programm wird von der Union und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen und dem Begünstigten kofinanziert. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist, sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2016. Im Namen des Rates Der Präsident L. SÓLYMOS (1)  Beschluss 2002/842/GASP des Rates vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 289 vom 26.10.2002, S. 1). (2)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39). (3)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46). (4)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48). (5)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19). ANHANG Vorschlag für einen Beitrag der Union zum SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit 1.   Einleitung und Ziele Südosteuropa ist gemäß der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) sowie des unerlaubten Handels damit nach wie vor eine Region, die Anlass zu besonderer Sorge gibt und in der es erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Trotz der bedeutenden Fortschritte der letzten Jahre wird die Wirksamkeit der Anstrengungen zur SALW-Kontrolle nach wie vor durch das reine Ausmaß der Anhäufung von SALW und Munition, die unzulänglichen Lagerbedingungen, den weitverbreiteten unerlaubten Besitz von Waffen sowie durch Lücken in der Politikgestaltung und bei den Durchführungskapazitäten begrenzt. Daher ist die Weiterführung der Unterstützung für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und des unerlaubten Handels damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele der SALW-Strategie der EU, damit für kontinuierlichen Fortschritt gesorgt, das Erreichte gesichert und der Weg für eine langfristige Lösung geebnet werden kann. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, zu internationalem Frieden und Sicherheit beizutragen, indem den Gefahren, die von der weitverbreiteten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in und von Südosteuropa ausgehen, entgegengewirkt wird. Gleichzeitig stärkt das Projekt die regionale Stabilität, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrates (RCC- zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) und in Partnerschaft mit anderen relevanten Initiativen zusammengearbeitet wird. Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes bewirkt: die Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustauschs mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen, der Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen, die Verbesserung der Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung, die Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Sensibilisierungskampagnen und die Unterstützung von Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen. Die Durchführung des Projekts stützt sich auf den regionalen Durchführungsplan für die Bekämpfung der Verbreitung von SALW und wird die Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und über die Region hinaus erhöhen, indem gegen die Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition und gegen den unerlaubten Handel damit vorgegangen wird. Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, der EU-Strategie gegen Feuerwaffen, des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls und der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern). Zudem wird das Projekt zur Durchführung des Aktionsplans der Kommission gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen in der Union beitragen. Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung insbesondere des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates aufbaut und mit der SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt demnach darauf ab, die nationalen Kontrollsysteme weiter zu stärken und auch den Multilateralismus durch die Schaffung regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Damit die Kapazitätssteigerungen in Südosteuropa auch in andere eventuelle Problembereiche hineinwirken können, wird im Rahmen des Projekts außerdem durch gezielte Anstrengungen im Bereich der Wissensweitergabe eine umfassendere regionale Dimension angestrebt. 2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats RCC und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit 2002 gemeinsam mit nationalen und internationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände und Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Länder der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert. Die SEESAC verfügt über offene bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Sie fungiert zudem als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG). Darüber hinaus stellt die SEESAC das Sekretariat für die RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction — regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen). Die SEESAC wird regelmäßig zur Teilnahme an allen bedeutenden regionalen Foren eingeladen, so auch zu den Jahrestagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defence ministerial process“ — SEDM). Sie verfügt über ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem Forum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)-für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Mechanismen ausgerichtet. Die SEESAC hat sich somit zu einer regionalen Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo (*1), der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). In der Vergangenheit erstreckte sich die Tätigkeit der SEESAC auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die RSG gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Staaten strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten formulieren. Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen basiert und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten erzielt werden können. Die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen regionalen Prozessen und Initiativen (beispielsweise SEDM, RASR und RACVIAC) sorgt für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und ermöglicht die Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird. Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf die erhobenen Bezugsdaten und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure, da dies eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden darstellt. Sie hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme. Das Projekt ergänzt zudem bereits laufende Anstrengungen auf nationaler Ebene, mit denen ein Höchstmaß an Synergien angestrebt wird. Zudem ergänzt das Projekt insbesondere mit Blick auf Bosnien und Herzegowina insbesondere die beiden folgende Projekte: — das Projekt EXPLODE, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitäts- und Friedensinstruments der EU finanziert und von dem UNDP-Büro in Sarajewo in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird; es soll durch einen Abbau der Bestände an instabiler Munition und durch größere Sicherheit der Lager für einen besseren Schutz der Menschen in Bosnien und Herzegowina sorgen; — das Projekt SECUP in Bosnien und Herzegowina für eine bessere Sicherung der Waffen- und Munitionslager, das von der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem Ministerium für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird, wobei die EUFOR eine fachkompetente Beratung und ein Monitoring der sicherheitsrelevanten Aspekte der Projektdurchführung bereitstellt. Die SEESAC wird den vom Verteidigungsministerium und internationalen Akteuren geschaffenen Koordinierungsmechanismus anwenden und in regelmäßigem Kontakt mit EUFOR Althea, der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem UNDP-Büro in Sarajewo stehen, um eine kontinuierliche Koordinierung und Komplementarität mit diesen Projekten sowie mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen. In der vorangegangenen Projektdurchführungsphase hat sich die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen beiden Projekten als außerordentlich vorteilhaft erwiesen und zu besseren Ergebnissen geführt. Da das vorgeschlagene Projekt Bestandteil eines umfangreicheren Programms ist, wird die SEESAC ihre Tätigkeit mit folgenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren: — in Montenegro mit dem Projekt MONDEM, das vom UNDP in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird; es dient der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungssysteme für konventionelle Munition, der Verringerung der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro; — im Kosovo mit dem FERM-Projekt (firearms and explosives risk mitigation project — Projekt zur Minderung der von Feuerwaffen und Sprengstoffen ausgehenden Gefahr) (vormals KOSSAC — Kosovo Small Arms Control Initiative), das ursprünglich dazu bestimmt war, die Waffengewalt im Kosovo zu verringern und die Bevölkerung besser zu schützen; es dient dazu, die Akteure im Kosovo dabei zu unterstützen, den weitverbreiteten unerlaubten Besitz und die weitverbreitete unerlaubte Verschiebung von SALW einzudämmen und die von diesen Waffen und Explosivstoffen ausgehenden Gefahren durch risikobasiertes Management und einen evidenzbasierten Ansatz zu verringern; — in Serbien mit dem Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management — Verwaltung von Lagerbeständen an konventionellen Munition), das vom US-Außenministerium, vom UNDP und von der OSZE finanziert wird und die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern soll. Zudem wird im Rahmen des Projekts eine Koordinierung mit relativ neuen Initiativen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die auf e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.