Europäische Union

2014/738/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155) Text von Bedeutung für den EWR

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Basis von Messungen des Schwefelgehalts des Brennstoffs oder Einsatzprodukts ersetzt werden, wenn dies nachweislich eine gleichwertige Genauigkeit aufweist. (3)  Bei SOx, wird nur SO2 kontinuierlich gemessen, während die Messung von SO3 periodisch erfolgt (z. B. bei der Kalibrierung des SO2-Überwachungssystems). (4)  Bezieht sich auf die Feuerungswärmeleistung aller an den Schornstein mit Emissionen angeschlossenen Feuerungsanlagen. (5)  Oder indirekte Überwachung von SOx. (6)  Die Häufigkeit der Überwachung kann angepasst werden, wenn die Datenreihen nach einem Jahr eindeutig eine hinreichende Stabilität aufweisen. (7)  Messungen der SO2-Emissionen aus SRG können durch eine kontinuierliche Stoffbilanz oder eine andere Überwachung relevanter Prozessparameter ersetzt werden, sofern geeignete Messungen des SRG-Wirkungsgrades auf periodischen (d. h. alle 2 Jahre erfolgenden) Prüfungen der Anlagenleistung basieren. (8)  Antimon (Sb) wird in katalytischen Spaltanlagen nur dann überwacht, wenn eine Sb-Zufuhr im Prozess erfolgt (z. B. zur Metallpassivierung). (9)  Ausgenommen Feuerungsanlagen, in denen nur gasförmige Brennstoffe verfeuert werden. (10)  Eine Überwachung von N und S im Brennstoff oder Einsatzprodukt ist unter Umständen nicht notwendig, wenn kontinuierliche Emissionsmessungen für NOx und SO2 am Schornstein durchgeführt werden. (11)  Der höhere Wert ergibt sich aus höheren NOx-Einlasskonzentrationen, höheren NOx-Reduktionsraten und der Alterung des Katalysators (12)  Der niedrigere Wert ergibt sich aus dem Einsatz der SCR-Technik. (13)  Nicht alle Parameter und Probenahmehäufigkeiten sind auf Abwasser aus Gasraffinerieanlagen anwendbar. (14)  Bezieht sich auf eine durchflussproportionale Mischprobe, gemessen über einen Zeitraum von 24 Stunden oder — bei nachweislich ausreichender Durchflussstabilität — auf eine zeitproportionale Probe. (15)  Für die Umstellung von der derzeitigen Methode auf EN 9377-2 kann ein Übergangszeitraum erforderlich sein. (16)  Ist eine Standortkorrelation möglich, kann CSB durch TOC ersetzt werden. Die Korrelation zwischen CSB und TOC sollte fallweise erstellt werden. Eine Überwachung des TOC wäre vorzuziehen, da sie sich nicht auf die Verwendung von sehr toxischen Verbindungen stützt. (17)  Dabei ist der Gesamtstickstoff die Summe aus dem gesamten Kjeldahl-Stickstoff (TKN), Nitraten und Nitriten. (18)  Bei Einsatz von Nitrifikation/Denitrifikation sind Werte unter 15 mg/l erreichbar. (19)  Bei Eindüsung von Antimon (Sb) zur Metallpassivierung können NOx-Werte bis zu 700 mg/Nm3 auftreten. Der niedrigere Wert kann durch Einsatz des SCR-Verfahrens erzielt werden. (20)  Ausgenommen Rußblasen im CO-Boiler und durch den Gaskühler. (21)  Der niedrigere Wert kann mit einem vierfeldrigen ESA erzielt werden. (22)  Bei Wahl von schwefelarmen (z. B. < 0,5 Gew.-%) Einsatzstoffen (oder Hydrotreatment) oder Wäsche ist für alle Verbrennungsarten der obere Bereich der BVT-assoziierten Emissionswerte ≤ 600 mg/Nm3. (23)  Ist u. U. nicht erreichbar, wenn CO-Boiler nicht unter Volllast betrieben wird. (24)  Der niedrigere Wert kann mit einem Vier-Feld-ESA erzielt werden. (25)  Ist ein ESA nicht anwendbar, können Werte von bis zu 150 mg/Nm3 auftreten. (26)  Der BVT-assoziierte Emissionswert bezieht sich auf kombinierte Emissionen aus der Gasturbine und dem zusatzbefeuerten Abhitzekessel, sofern vorhanden. (27)  Bei Brennstoffen mit hohem H2-Gehalt (d. h. über 10 %), beträgt der höhere Wert 75 mg/Nm3. (28)  Bei einer bestehenden Anlage mit hoher Luftvorwärmung (d. h. > 200 °C oder mit einem H2-Gehalt von mehr als 50 % im Heizgas beträgt der höhere Wert der BVT-assoziierten Emissionswerte 200 mg/Nm3. (29)  Bei bestehenden Anlagen < 100 MW und Einsatz von Flüssigbrennstoff mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 0,5 Gew.-% oder Flüssigfeuerung > 50 % oder Luftvorwärmung können Werte von bis zu 450 mg/Nm3 auftreten. (30)  Die unteren Werte können durch Einsatz des SCR-Verfahrens erzielt werden. (31)  Der untere Wert ist für Anlagen mit nachgeschalteten Techniken erreichbar. (32)  Der höhere Wert bezieht sich auf einen hohen Anteil von Ölverbrennung und die ausschließliche Anwendbarkeit von Primärtechniken. (33)  In der speziellen Konfiguration einer Raffinerieheizgasbehandlung mit niedrigem Wäscherbetriebsdruck und einem Raffinerieheizgas mit einem H-C-Verhältnis von mehr als 5 kann der höhere Wert der BVT-assoziierten Emissionswerte bis zu 45 mg/Nm3 betragen. (34)  Die allgemeine Anwendbarkeit der Techniken ii und iii gilt eventuell nicht bei Tanks, die für die Lagerung von Produkten bestimmt sind, die für den Umschlag unter Wärmezufuhr verflüssigt werden müssen, z. B. Bitumen, und bei denen Leckagen aufgrund der Erstarrung des Produkts unwahrscheinlich sind. (35)  Anstelle einer Dämpferückgewinnungsanlage kann eine Dampfbeseitigungsanlage (z. B. Dampfverbrennung) verwendet werden, wenn die Dämpferückgewinnung unsicher oder wegen der Menge der anfallenden Rückdämpfe technisch unmöglich ist. (36)  Stundenwerte im kontinuierlichen Betrieb, dargestellt und gemessen gemäß Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24). (37)  Unterer Wert mit zweistufigen Hybridsystemen erzielbar. Oberer Wert mit einstufigem Adsorptions- oder Membranverfahren erreichbar. (38)  Benzol-Überwachung gegebenenfalls nicht notwendig, wenn die NMVOC-Emissionen am unteren Ende des Wertebereichs liegen. (39)  Gegebenenfalls nicht anwendbar bei separaten Schmierstoff- oder Bitumenraffinerien mit einem Ausstoß von Schwefelverbindungen unter 1 t/d (40)  Der Wirkungsgrad der Schwefelrückgewinnung wird über die gesamte Behandlungskette berechnet (einschließlich SRG und TGTU) und als der im Austrag rückgewonnene Anteil des im Eintrag enthaltenen Schwefels ermittelt. Enthält die angewandte Technik keine Schwefelrückgewinnung (z. B. Gaswäsche mit Meerwasser), wird hierunter der Wirkungsgrad der Schwefelbeseitigung verstanden, ermittelt als der prozentuale Schwefelanteil, der durch die gesamte Behandlungskette beseitigt wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.